Jadegebiet

Preußisches Territorium am Jadebusen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Juli 2009 um 11:59 Uhr durch Harry8 (Diskussion | Beiträge) (Geschichte: typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Jadegebiet (damals auch Jade-Gebiet) war ein Gebiet mit Immediatstellung von 1853/54 bis 1873 im Königreich Preußen. Am 1. April 1937 wurde dieses Gebiet nach Oldenburg, zu dem es vorher gehört hatte, umgegliedert.

Geschichte

Am 20. Juli 1853 schloss Preußen mit dem Großherzog Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg einen Vertrag, mit dem die Übernahme des Schutzes für die Seeschiffe des Großherzogtums Oldenburg durch Preußen geregelt werden sollte. Gleichzeitig hatte das Großherzogtum Oldenburg zwei Gebietsteile am Jadebusen mit insgesamt 313 ha, davon etwa 94 ha festes Land, an Preußen abzutreten:

  • Gebietsteil der Gemeinde Heppens im Amt Jever westlich des Jadebusens mit 137 Einwohnern (1853)
  • Wohnplatz Eckwarderhörn im Amt Burhave (ab 1858 Amt Stollhamm) östlich des Jadebusens ohne Einwohner (1853)

Preußen benötigte dieses Gebiet zur Anlegung eines Kriegshafens. Die Verwaltung des Jadegebiets wurde 1854 auf die preußische Admiralität übertragen. Am 5. November 1854 wurde eine provisorische Verwaltung eingerichtet. Zur zuständigen Oberbehörde wurde das Königlich Preußische Admiralitäts-Kommissariat in Oldenburg bestimmt. Dieses richtete je ein Amt westlich und östlich des Jadebusens ein. Es wurde jeweils ein Vogt ernannt. Es handelte sich bei diesen in preußischen Diensten stehenden Vögten um diejenigen oldenburgischen Amtmänner, in deren Verwaltungsbereich die an Preußen abgetretenen Gebiete gelegen hatten. Am 14. Mai 1855 folgte die Einführung der preußischen Gesetze.

Am 16. Februar 1864 wurde ein weiterer Vertrag zwischen Oldenburg und Preußen geschlossen. Diesmal sollten 112 ha von Oldenburg an Preußen abgetreten werden. Preußen benötigte dieses Gebiet zur Anlegung von Exerzierplätzen und zum Ausbau der Festung.

Am 17. Juni 1869 wurde der erste preußische Nordseekriegshafen eingeweiht. Er erhielt den Namen Wilhelmshaven.

Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurden am 23. März 1873 109 ha von Oldenburg nach Preußen umgegliedert. Somit wurde der Vertrag von 1864 schließlich knapp zehn Jahre später erfüllt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Sonderstellung des Jadegebietes aufzugeben. Schon wenige Tage später, am 1. April 1873, wurde es dem Amt Wittmund im Steuerkreis Aurich zugewiesen. Der 1885 neu gebildete Kreis Wittmund setzte bis 1919 einen landrätlichen Hilfsbeamten in Wilhelmshaven ein.

Die Gemeinden Heppens, Neuende und Bant wurden 1911 zur Stadt Rüstringen vereinigt. Diese wurde am 1. April 1937 in die Stadt Wilhelmshaven, die gleichzeitig von Preußen nach Oldenburg umgegliedert wurde, eingemeindet. Die Siedlung Eckwarderhörn wurde zum gleichen Zeitpunkt in die oldenburgische Gemeinde Butjadingen im Kreis Wesermarsch umgegliedert.

Siehe auch

Kreisreformen in Preußen

Literatur

Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn; Reihe A: Preußen;

  • Band 12: Preußen. Teil B, III: Das Jade-Gebiet, bearbeitet von Walther Hubatsch, 1978, ISBN 3-87969-127-4.