Baptisten in der Schweiz

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Baptisten in der Schweiz gibt es nachweislich seit 1849. Die Mitglieder und Freunde dieser weltweiten evangelischen Freikirche versammeln sich in 16 autonomen Ortsgemeinden, die sich zum Bund Schweizer Baptistengemeinden zusammengeschlossen haben.

Geschichte

Johann Gerhard Oncken, der Begründer der deutschen Baptistengemeinden, gilt aus als Gründer der ältesten schweizerischen Baptistengemeinde. Sie wurde durch ihn 1847 in Ebnat-Kappel / Toggenburg konstituiert. Keimzelle war ein freier Bibelkreis, dessen Mitglieder aufgrund ihrer Beschäftigung mit den Taufzeugnissen des Neuen Testaments die Gläubigentaufe begehrten. Bereits zwei Jahre nach der Toggenburger Gemeindegründung entstand die Baptistengemeinde in Zürich. Hier verbrachte Oncken auch die letzten Jahre seines Lebens bis zu seinem Tod am 2. Januar 1884.

Die Schweizer Baptistengemeinden gehörten zunächst dem 1849 in Hamburg gegründeten Bund getaufter Christen (Baptisten) an. 1924 entstand unter den inzwischen acht Gemeinden der deutschsprachigen Schweiz der Wunsch, einen eigene nationale Vereinigung zu gründen. So entstand der Bund der Baptistengemeinden in der Schweiz. Seit 2003 lautet der offizielle Name: Bund Schweizer Baptistengemeinden.

In der Westschweiz bildete sich aufgrund einer missionarischen Initiative von Frankreich aus 1872 eine erste Baptistengemeinde in Tramelan. Im Laufe der Jahrzehnte entstanden weitere fünf Gemeinden in dieser Region, die heute in der Association Evangelique d'Eglises Baptistes de Langue Francaise (AEEBLF) organisiert sind.

Neben den in Dachverbänden zusammen geschlossenen Gemeinden arbeiten in der Französich sprachigen Schweiz vier weitere unabhängige Baptistengemeinden.

  • under construction / wird fortgesetzt

Der Bund Schweizer Baptistengemeinden

Zum Bund der Schweizer Baptisten gehören Gemeinden in folgenden Städten und Orten: Basel, Bern, Bülach, Lugano (Italienisch sprachig), Rüschlikon (international Gemeinde; Englisch sprachig), Schaffhausen, St. Gallen, Thalwil, Wettingen und Zürich 7. Die rund 1250 Gemeindemitglieder (nur Getaufte, ohne Kinder und Freunde) werden von 13 Pfarrern betreut.

Die einzelnen Gemeinden entsenden entsprechend ihrer Mitgliederstärke Abgeordnete in die jährlich stattfindene Bundesversammlung. Diese beschließt in allen Angelegenheiten des schweizerischen Baptistenbundes, legt den Haushaltsrahmen fest und wählt die sechsköpfige Bundesleitung sowie den Präsidenten des Bundes für eine jeweils vierjährige Amtsperiode. Über zwei von ihr berufene Rechnungsrevisoren kontrolliert sie außerdem die Bundesfinanzen.

Die Bundesleitung richtet Kommissionen ein, die u.a. für folgende Arbeitsbereiche zuständig sind: Finanzen, Inlandmission, Außenmission (in Zusammenarbeit mit der Europäisch-Baptistischen Missionsgesellschaft, Frauenarbeit, Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie Kinder- und Jugendarbeit.

In Artikel 1 der Bundesverfassung heißt es: Im Glauben an den einen Herrn Jesus Christus, Herr der Kirche und Herr der Welt, schließen sich Baptistengemeinden in der Schweiz zu einem Bund zusammen. Sich gründend auf das Zeugnis der [[Bibel|Heiligen Schrift, fördert der Bund im Einklang mit baptistischer Lehre und Praxis die Verkündigung des Evangeliums, Gemeinschaft, Schulung, Anleitung zum christlichen Leben und Dienst. Der Bund setzt sich für Glaubens- und Gewissensfreiheit ein und befürwortet die Trennung von Kirche und Staat. Um der Verkündigung des Evangeliums willen begrüßt der Bund die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen.

Einrichtungen

Ökumene

Siehe auch:

Literatur

  • Lothar Nittnaus: Baptisten in der Schweiz, ihre Wurzeln und ihre Geschichte, Berlin, 2004, ISBN 3-932356-71-3

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