Landnahme

jede Inbesitznahme Grund und Bodens unabhängig von Eigentumsverhältnissen, Zustimmung bzw. Duldung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2005 um 20:25 Uhr durch Liger~dewiki (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Man versteht unter Landnahme zunächst die Inbesitznahme

1:eines bislang unbewohnten Landes.

Im engeren Sinne bezeichnet Landnahme die Besiedelung der bis dato unbewohnten Färöer und Islands durch Wikinger aus diversen nordischen Ländern, vor allem Norwegen, sowie keltische Siedler. Diese fand zwischen dem 9. und 10. Jahrhundert n. Chr. statt.

Über sie wird im berühmten Landnámabók berichtet. Es ist in drei Fassungen aus dem 13. Jahrhundert erhalten. Man weiß aber, dass noch ältere, uns nicht erhaltene Fassungen existiert haben. In diesem Buch, das zu den ältesten Schriftzeugnissen Islands zählt, werden über 400 frühe Siedler mit allen Verwandtschaftsgraden genau dargestellt.

2: die Inbesitznahme eines schon bewohnten Landes (im Sinne von "Land-wegnahme")

SO die INBESITZNAHME des Landes Kanaan durch die Israeliten unter Josua in einem "Heiligen Krieg" Heiliger Krieg und die Aufteilung des Gebietes unter die 12 Söhne Jakobs in einer 12-er Amphiktionie

Weiteres