Die Wurzelspitzenresektion (Abkürzung: WSR) ist ein Begriff aus der Zahnchirurgie. Es handet sich um die Beseitigung von Eiter- oder Zystengewebe (z. B. apikales Granulom, radikuläre Zyste), das sich an der Wurzelspitze gebildet hat, weil Bakterien in die Zahnwurzel eingedrungen sind. Ursache kann eine mangelhaft ausgeführte Befüllung der Zahnwurzel oder eine schlechte Abdichtung einer provisorischen Einlage während einer Wurzelbehandlung sein.
Neben dem Granulom wird in der Regel auch der unterste Teil der infizierten Wurzel (Wurzelspitze) entfernt, da sich in ihr regelmäßig kleine, nicht durch eine Wurzelfüllung abfüllbare und somit infizierte Seitenkanälchen (Ramifikationen) befinden.
Zusätzlich kann dann noch die im Kiefer verbleibende (neue) Wurzelspitze mit einem Verschluss versehen werden; man spricht von einem retrograden Verschluss (retrograder Wurzelfüllung).
War die Wurzelspitzenresektion früher hauptsächlich auf Schneidezähne beschränkt, gibt es heute auch im Backenzahnbereich - dank verbesserter Operationstechniken - bessere Erfolgschancen. Es ist dies jedoch ein heikler Eingriff, der viel Fingerspitzengefühl verlangt. Bei größeren Resektionen kann der entstandene Hohlraum im Kiefer gegebenenfalls mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt werden. Dieses liegt meist in Form kleiner Kügelchen vor (siehe Foto). Der Einsatz von Knochenersatzmaterial ist (zirka 60 Euro pro Zahn, Stand: 2005) recht teuer und auch nicht unumstritten, da das Knochenersatzmaterial oftmals vom Körper nicht wie gewünscht mit stabilem Knochengewebe durchbaut wird.
Die Wurzelspitzenresektion wird nach einer erfolglosen Wurzelbehandlung bzw. Revision (Entfernen der alten Füllung und Neubefüllung) von der Schulmedizin als letzte Möglichkeit gesehen, den Zahn zu erhalten.
Konnte durch die Wurzelspitzenresektion der Entzündungsherd mittelfristig nicht beseitigt werden, so ist eine Extraktion des Zahnes üblich. In Einzelfällen kann aber auch eine Revision der Wurzelspitzenresektion mit eventueller retrograder Wurzelfüllung (d. h. "von unten") sinnvoll sein.
Unter Misserfolg werden u. a. folgende mögliche Komplikationen verstanden:
- Beschädigung von Nerven (taube Lippe)
- Beschädigung von Blutgefäßen
- Verringerte Festigkeit der Zahnes (als Pfeilerzahn für eine Brücke unbrauchbar)
- Lockerwerden des Zahnes