Der Ausdruck Dekretalen bezeichnet die Papstbriefe aus altkirchlicher Zeit, die das kirchliche Recht umfassen und für den Kirchenstaat gelten, ähnlich einem weltlichen Grundgesetz.
Papstbriefe sind von einem Papst verfasste Briefe mit einem rechtlichen Inhalt.
Im Mittelalter gab es kein einheitlich kodifiziertes kirchliches Rechtsbuch; daher beruhten Beschlüsse auf den Entscheidungen von Konzilen oder auf Einzelentscheidungen von Päpsten und Bischöfen.
Probleme bereitete allerdings, dass die Papstbriefe sich des öfteren widersprachen. Daher wurden Rechtssammlungen angelegt. Eine solche Rechtssammlung ist das sog. Decretum Gratiani. Im 13. Jahrhundert wurden solche Sammlungen gängiger. Weitere Sammlungen wären die von den Zeitgenossen so genannten Dekretalen des Papstes Gregor IX. - das Liber Extra. Dieses wurde von Papst Bonifaz VIII. durch weitere Dekretalen abgerundet - Liber Sextus. Auch die Clementinen von Clemens V. stellen eine solche Rechtssammlung dar.
Bekannte Dekretalen im Mittelalter waren z.B. die pseudoisidorischen Dekretalen, oder die Dekretale Vergentis in senium, die große Bedeutung für die Entwicklung der Inquisition im Mittelalter hatte.
siehe auch: Dekret, Päpstliche Bulle