Konzil

Versammlung einer Kirche
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Februar 2004 um 15:49 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Zwobot - Bot-unterstützte Begriffsklärung: Konzil_(Begriffklärung)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

siehe auch Konzil (Begriffsklärung)


Mit Konzil (von lat. concilium = Versammlung) werden Versammlungen von Bischöfen und anderen Würdenträgern bezeichnet, in denen die kirchliche Lehrmeinung über zentrale Glaubensfragen geklärt wird. Die Konzile wurden meist dann notwendig, wenn verschiedene theologische Ansichten zu politisch und gesellschaftlich relevanten Polarisierungen innerhalb der Kirche geführt hatten.

Das erste überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem das etwa im Jahre 49 tagte. Eine Erwähnung findet sich in der Apostelgeschichte.

Es gab im ersten Jahrtausend neben zahlreichen lokalen Konzilen sieben allgemeine Konzile der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzile genannt werden. Die Lehren dieser Konzile werden von der orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt werden.

Die Autorität der katholischen Konzile im zweiten Jahrtausend, die auch als ökumenische Konzile bezeichnet werden, wird nur noch von der Katholischen Kirche anerkannt.
Die drei letzten Konzilien waren das Tridentinum 1545-1562, Vaticanum I (1869/70) und Vaticanum II (Zweites Vatikanisches Konzil 1962-1965).

Konziliarismus

Der Konziliarismus oder die konziliare Theorie besagt, dass die Entscheidungen der Konzile über denen des Papstes stehen. Damit die hätten die Frequens - regelmäßig stattfindende Konzile - die höchste Entscheidungsgewalt der Kirche repräsentiert.

Die protestantischen und insbesondere die orthodoxen Kirchen stimmen mit dem Konziliarismus prinzipiell überein, innerhalb der katholischen Kirche wurde er vom Konzil von Konstanz (1414-1418) vertreten, vom 5. Laterankonzil (1512-1517) jedoch wieder zugunsten des päpstlichen Primats abgelehnt.

Siehe auch: