Swastika

Kreuz
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Eine Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक, m., svastika, „Glücksbringer“) ist ein Kreuzsymbol mit winkeligen oder gebogenen Enden. Solche Symbole sind in zahlreichen Formen seit etwa 6.000 Jahren auf vier Kontinenten nachgewiesen.[1] Die vier Enden können nach rechts oder links gerichtet, recht-, spitz-, flachwinkelig oder rundgebogen und mit Kreisen, Linien, Punkten oder Ornamenten verbunden sein. Eine einheitliche Bedeutung haben sie nicht.

Hinduistisch-indische Darstellung

Der Nationalsozialismus übernahm ein auf der Spitze stehendes, nach rechts gewinkeltes Hakenkreuz als Symbol einer angenommenen Rasse von Ariern, machte es 1920 zum Parteizeichen der NSDAP und 1935 zum zentralen Bestandteil der Flagge des Deutschen Reiches.

Die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.

Begriff

 
Andere Swastikaformen

Das Wort „Svastika“ setzt sich im Sanskrit aus den Silben su- („gut“) und asti (Substantiv zum Verb as- „sein“) zusammen. Es bedeutet wörtlich: das (zum) Gutsein (gehörige), das Heilbringende. Das Kompositum svasti- bedeutet schon im ältesten Sanskrit (dem Vedischen) „Heil, Segen“. Als Aussage wird es mit Alles ist gut übersetzt. Das Substantiv ist hier männlich („der Swastika“).[2] In deutschsprachiger Literatur wird es selten männlich oder sächlich, meist weiblich bezeichnet („die Swastika“).

Auf Lateinisch wurde das Symbol crux gammata oder gräzisiert Gammadion genannt, weil seine Winkel wie vier umgekehrte griechische Buchstaben Gamma aussehen. Entsprechend werden NS-Hakenkreuze auch im Französischen oft Croix gammée genannt. Im englischen und französischen Sprachraum wird der Sanskritbegriff Swastika auch für völkische und nationalsozialistische Hakenkreuze verwendet.

Im Deutschen sind diese Begriffe ungebräuchlich. Das Symbol wird hier Sonnenrad, früher auch Winkelmaßkreuz, seit dem späten 19. Jahrhundert jedoch meist Hakenkreuz genannt.

Verbreitung

Swastikaformen sind auf vier Kontinenten (außer Australien) bekannt, zum Beispiel:

Indien

Die nach rechts abgewinkelte, oft rotgefärbte Swastika ist dem Sonnenaufgang, Tag, Heil, Leben, männlichen Prinzip und dem Gott Ganesha zugeordnet. Sie wird darum in Indien für glückbringende Dinge und Symbole verwendet. Ihr steht die „Sauastika“ mit nach links gewendeten Haken und in blauer Farbe gegenüber. Sie bedeutet Sonnenuntergang, Niedergang des Lebens, Nacht, Unheil und Tod. Sie wird dem weiblichen Prinzip und der Göttin Kali zugeordnet.[3]

Die rechtsgewinkelte Swastika dreht sich in indischer Auffassung linksherum, bei der Sauastika ist es umgekehrt. Beide Versionen sind in Tempeln und auf Götterdarstellungen üblich.

China

 
Emblem von Falun Gong

Als chinesisches Schriftzeichen steht eine Swastika (chinesisch 卍, 卐, Pinyin wàn) für die Myriade (10.000) bzw. die Unendlichkeit (eigentlich: chinesisch  / ). Als Symbol bedeutet es „Überfluss“ und „langes Leben“. Im alten China stand es manchmal für „zwei auffliegende Störche“.

Eine Swastika innerhalb eines Kreises wurde von Kaiserin Wu Zetian (625–705) zum Zeichen für „Sonne“ deklariert.[4] Dieses Symbol zeigt auf der Verpackung von in China hergestellten Lebensmitteln ihre rein vegetarische Herstellung an.

Das Symbol von Falun Gong, einer aus China stammenden Qigong-Bewegung, zeigt einen roten Kreis mit einer großen goldenen, nach links abgewinkelten Swastika, die von einem orangefarbenen Ring mit vier weiteren Swastikasymbolen und vier Yin-und-Yang-Symbolen umschlossen wird.

Tibet

Die vorbuddhistische Bön-Religion kannte eine nach rechts abgewinkelte Swastika. Die nach links abgewinkelte Swastika ist im tibetischen Buddhismus ein Symbol für Festigkeit, Ausdauer und Beständigkeit.[5]

Japan

 
Haupthalle des Zenkō-ji in Japan (6. oder 7. Jahrhundert)

Seit dem Einfluss des Buddhismus ist das Swastika-Symbol in Japan auf Brust, Füßen oder Händen von Buddhastatuen, in buddhistischen Tempeln usw. zu sehen. Es wird als Weitergabe der Buddha-Natur gedeutet.

 
Swastika (, manji) als Kartensymbol in Japan

Auf heutigen japanischen Landkarten und Stadtplänen ist eine nach links gewinkelte Swastika daher als Symbol für buddhistische Tempel gebräuchlich.[6]

Europa

Nordische Bronzezeit

Im prähistorischen Mitteleuropa treten seit der jüngeren Bronzezeit gelegentlich Swastikasymbole auf. Sie finden sich in verschiedenen, links- oder rechtsgerichteten Formen als Verzierung bzw. ornamentale Ausdrucksform bei Gütern des alltäglichen Bedarfs, besonders auf Schmuckgegenständen.[7] Daraus folgern Forscher, dass das Symbol nicht ausschließlich im religiösen Kontext verwendet wurde, sondern auch eine ornamentale Zierfunktion und möglicherweise apotropäische Schutzfunktion hatte. Dem Sprachwissenschaftler Wolfgang Meid zufolge gibt es keinen linguistischen Hinweis auf eine religiös-kultische Verwendung .[8]

Auf skandinavischen Felsbildern erscheint die Swastika nicht in der bekannten rechtwinkeligen Form, sondern wird mit abgebogenen Armen stilisiert. In der bronzezeitlichen Form hat sie vier spiralförmige Arme; es ist unklar, ob es sich dabei um ein reines Schmuckmotiv oder um eine künstlerische Bearbeitung des Swastikamotivs handelt.[9] Beide Darstellungen finden sich über den gesamten Zeitraum von der Spätbronzezeit bis in die späte Römische Kaiserzeit und Völkerwanderungszeit wieder, so etwa auf Fibeln und anderen Gegenständen.[10]

Vorrömische Eisenzeit bis Völkerwanderungszeit

Eine brettchengewebte Borte aus dem Grab von Hochdorf an der Enz aus der Hallstattzeit (um 500 v. Chr.) trägt eine Reihe von Hakenkreuzen. [11] Ob die Träger der Hallstattkultur mit den Kelten historischer Zeit gleichzusetzen sind, kann beim derzeitigen Forschungsstand noch nicht beantwortet werden.

Auf die streng geometrischen Formen der Hallstattkultur folgte der kurvenreiche verschlungene Stil der La-Tène-Kultur.[12] Dies wird bisweilen als Grund dafür angesehen, dass Swastiken bei den Kelten äußerst selten gefunden werden.

Auch in vielen Gebieten des Römischen Reichs finden sich Fibeln mit Hakenkreuzdarstellungen. Als Mosaikschmmuck, oft in ornamentaler, sich wiederholenden Formzusammenstellung tritt dieses Symbol häufig auf.

 
Skandinavischer Goldbrakteat mit Swastika

In der späten Römischen Kaiserzeit (3./4. Jahrhundert) tritt die Swastika verschiedentlich auf Schalenurnen in elbgermanischen Gräberfeldern auf.[13] Die Swastika ist wie die verwandten Symbole des Sonnenrades („Keltenkreuz“) und der Triskele in der religiösen Bedeutung und Nutzung ein Kraftzeichen mit magischem Bezug zum Totenkult.[14]

Ein im Wikingerschiff von Oseberg gefundener Eimer ist mit anthropomorphen Bronzebeschlägen ausgestattet. Eine darauf abgebildete Figur trägt auf der Brust vier stilisierte Swastiken. Der Eimer gilt als Beutegut keltischer Herkunft aus Irland.[15] Die unterschiedlichen, oft farbenfrohen Darstellungen auf Gegenständen des alltäglichen Bedarfs, wie Bekleidungsstoffen, lassen darauf schließen, dass die Swastika bei den Kelten, ähnlich wie bei den Germanen, keine spezifisch symbolische Bedeutung hatte.[16]

Auf Island wurde im 16. Jahrhundert ein magisches Zeichen namens þórshamarr verwendet, das der Swastika ähnelt. Daraus wurde irrtümlich gefolgert, der Gott Thor habe einen Bezug zur Swastika und werde neben dem Thorshammer (siehe auch Donarskeule) auch durch sie symbolisiert oder attributiert.[17] Auch wurde die Swastika in diesem Kontext irrtümlich als angelsächsisch „fylfot“ (Vierfuß) oder doppelte Wolfsangel gedeutet. Sie ist jedoch eine Abform diverser Sonnensymbole.[18]

Mittelalter

Im Christentum wurde die römische und germanische Symbolik auf die Kreuzigung Jesu Christi oder seine Hoheit als „Licht der Welt“ bezogen. Hakenkreuze erscheinen nun etwa

  • als Kreuzsymbol auf frühchristlichen Fresken und Steinplatten,
  • als „Schutzmittel gegen den Teufel“, verbunden mit der Mäanderlinie, in der romanischen Ornamentik
  • auf einigen gotischen Bauwerken in Europa.

Auch das um 1000 im Berliner Raum nachgewiesene Spandauer Kreuz ist eine Umdeutung des heidnischen Sonnenrades zum Symbol des gekreuzigten Christus.

19./20. Jahrhundert

Seit etwa 1890 wurde ein Hakenkreuz in Europa und den USA von verschiedenen Firmen, Militärverbänden und Orden verwendet, zum Teil im Zusammenhang mit dem Aufschwung faschistischer Strömungen in der Zwischenkriegszeit.[1]

Deutschland

19. Jahrhundert

Mit dem Aufschwung der Völkerkunde im 19. Jahrhundert wurden um 1850 hinduistische, buddhistische und germanische Hakenkreuze wiederentdeckt. Um 1900 wurden sie in Deutschland noch nicht einheitlich politisch gedeutet. Sie fanden sich in okkulten oder neubuddhistischen Zeitschriften sowie bis 1930 im Verlagssignet des Bondi-Verlags, der Bücher des Dichters Stefan George herausgab.[19]

In der Lebensreform- und Jugendbewegung sowie bei Anhängern der Freikörperkultur wurde das Hakenkreuz als beliebter Teil eines Sonnenkults angesehen. Die Theosophie brachte es bereits mit „Rassen“ in Verbindung. Al Pa kombinierte in seinem „Abriss einer vorgeschichtlichen Völkerkunde“ 1904 die Swastika so mit dem Davidstern und dem ägyptischen Kreuz, dass sie als deren umfassende Krönung erschien.[20]

Anhänger Friedrich Ludwig Jahns nutzten das Symbol für ihr „Bekenntnis zum deutschen Volk“. Der antisemitische Deutsche Turner-Bund führte es seit seiner Gründung 1889 unter seinen Abzeichen und machte es 1907 als erster Verein offiziell zu seinem Emblem.[21]

Völkische Bewegung

Die Völkische Bewegung bevorzugte bis 1910 den Mjölnir als Abzeichen, verwendete aber auch schon das Hakenkreuz. Es tauchte als Nebenmotiv in damaligen Bestsellern auf, etwa in Der letzte Hansbur von Hermann Löns oder Wiltfeber von Hermann Burte.

Seit etwa 1900 erstarkte unter den Völkischen der Einfluss der Ariosophie. 1907 hisste Jörg Lanz von Liebenfels auf der von ihm erworbenen Burg Werfenstein in Österreich erstmals eine Fahne mit einem roten Hakenkreuz, das den Aufstieg des arischen Heldentums symbolisieren sollte.[22] Guido von List sah das Hakenkreuz als „germanische Rune“ und Geheimzeichen „urarischen Weistums“, somit als Schriftzeichen für die Sonne in einer Ursprache, die die Arier als angebliche Rasse von Kulturgründern besessen hätten.[23]

Wilhelm Schwaner gab seit 1897 die Zeitschrift „Der Volkserzieher“ heraus, deren Titelseite 1907 erstmals ein Hakenkreuz trug. Im selben Jahr gründete er den Bund deutscher Volkserzieher, der ein Hakenkreuz als sein Abzeichen wählte. 1912 gründete er mit dem Maler Ludwig Fahrenkrog die neuheidnische Germanische Glaubens-Gemeinschaft (GGG), deren Symbolik das Hakenkreuz (hier in gold auf blau) ebenfalls betonte. 1913 erschien Schwaners Buch „Unterm Hakenkreuz, Bundesbuch der Volkserzieher“.[24]

Auch der Wandervogel verwendete es in einem antisemitischen Sinn.[25]

Dem Vorbild der „Volkserzieher“ und der GGG folgten schon vor dem Ersten Weltkrieg viele völkische Organisationen, darunter der antisemitische und ariosophische Germanenorden und die Deutschvölkische Partei (DVP), die seit 1914 erfolglos versuchte, alle völkischen und antisemitischen Strömungen zu sammeln. 1917 machte die DVP ein Hakenkreuz zum Titelemblem ihres Parteiorgans „Deutschvölkische Blätter“.

Der „Rassenhistoriker“ Ludwig Wilser veröffentlichte 1917 das Buch Das Hakenkreuz nach Ursprung, Vorkommen und Bedeutung im Zeitzer Sis-Verlag, das bis 1933 mehrere Neuauflagen erlebte.

Im Oktober 1918 trat ein „Deutscher Volksrat“ unter der Führung des völkischen Literaten Heinrich Pudor an die Öffentlichkeit, der mit dem Hakenkreuz als Symbol zu Pogromen gegen Juden aufforderte.

Weimarer Republik

Datei:Thule-Gesellschaft Emblem.jpg
Emblem der okkulten Thule-Gesellschaft

In der Novemberrevolution wurde das Hakenkreuz neben Schwarz-Weiß-Rot zum Hauptkennzeichen der Revolutionsgegner, darunter einiger Freikorps und der rassistischen Thule-Gesellschaft. Es erschien als Graffiti an Wänden und auf Straßen, als Uhranhänger oder Bierzipfel, Anstecker oder Brosche, auf Zeitungen, Zeitschriften und Broschüren, an Panzerwagen oder LKWs. Viele Schulen mussten ein Trageverbot erlassen, um Schlägereien zu verhindern. Die Marine-Brigade Ehrhardt trug es beim Kapp-Putsch im März 1920 auf ihren Stahlhelmen und bekundete damit ihren Willen, die aus der Novemberrevolution entstandene Weimarer Republik zu beseitigen. Für viele einfache Mitglieder der Freikorps war das Hakenkreuz jedoch lediglich Teil ihres verwegen bzw. kriegerisch wirkenden Auftretens und somit Teil ihrer „Landsknechtmode“.[26]

Friedrich Krohn, Mitglied des Germanenordens und der Thule-Gesellschaft, schlug der DAP im Mai 1919 in seinem Memorandum Ist das Hakenkreuz als Symbol der nationalsozialistischen Partei geeignet? eine nach links gewinkelte schwarze Swastika in einem weißen Kreis auf rotem Grund vor. Es sei nach buddhistischer Deutung ein Talisman für Glück und Gesundheit. Diese Ausrichtung entsprach der der Theosophen und des Germanenordens, während Guido von List und die Thule-Gesellschaft das nach rechts gewinkelte Hakenkreuz bevorzugten; darin sah Krohn ein Symbol des Untergangs und Todes.[27]

 
Skizze Hitlers von 1920: „Die heiligen Zeichen der Germanen. Eines dieser Zeichen sollte von uns wieder erhoben werden.“

Auf Wunsch Adolf Hitlers, der ab Winter 1919/1920 rasch an Einfluss in der DAP gewann, ersetzte Krohn sie durch eine nach rechts gewinkelte geradarmige Swastika. Beim Gründungstreffen der Starnberger NSDAP-Gruppe am 20. Mai 1920 erschien dieses Symbol zum ersten Mal als Fahne. Bei ihrer Tagung in Salzburg am 7. August 1920 übernahm die NSDAP diese Hakenkreuzform als ihr Parteibanner.

Hitler lernte das Hakenkreuz um 1895/96 als Chorknabe im Wappen der Äbte von Lambach [28] und seine antisemitische Deutung aus der Zeitschrift Ostara (Herausgeber: Lanz von Liebenfels) und von der Thulegesellschaft kennen.[1] Alfred Läpple zufolge prägte ihn das Symbol damals noch nicht so, dass er es übernehmen wollte.[29] Doch 1919 empfand Hitler es als großen Nachteil gegenüber den Kommunisten, „daß den Parteigenossen jedes äußere Kennzeichen ihrer Zusammengehörigkeit fehlte [...], das den Charakter eines Symbols der Bewegung besaß und als solches der Internationale entgegengesetzt werden konnte“. Ihn interessierte also weniger die Symboldeutung als die Nutzbarkeit für NS-Propaganda: Er suchte ein „Symbol von großer plakatmäßiger Wirkung“, das auch die völkische Bewegung, die Deutschnationalen und Teile der Christen ansprechen und einbinden sollte. Als massenwirksames Zeichen erschien ihm das Hakenkreuz nun besonders geeignet. Im Kontext der Flagge stand es für ihn vor allem für den Antisemitismus. Demgemäß erklärte er den Sinn der Parteifahne in Mein Kampf 1923 so:[1]

„Im Rot sehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Hakenkreuz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und […] der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird.“

Aus dem Wiedererkennungswert und der raschen Reproduzierbarkeit des Hakenkreuzes erklären manche Historiker auch die Erfolge der NSDAP im „symbolpublizistischen Bürgerkrieg“ (Arnold Rabbow) der frühen 1930er Jahre.

Der Österreicher Ottokar Kernstock (1848–1928) komponierte 1923 das Hakenkreuzlied für die Fürstenfelder Ortsgruppe der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP). Er hatte während des Ersten Weltkriegs patriotische und den Krieg verherrlichende Gedichte verfasst, verwahrte sich aber nach Protesten gegen sein Hakenkreuzlied aus der Christlichsozialen Partei und der katholischen Kirche dagegen, ein „Hakenkreuzler“ zu sein. Das Lied solle vielmehr die „ursprünglichen idealen Werte“ der Partei besingen. Kernstock soll auch gegen die „propagandistische Einverleibung“ des Hakenkreuzliedes durch die DNSAP protestiert haben, als diese es im Wahlkampf in den sudetendeutschen Gebieten der Tschechoslowakei einsetzte.

1930 äußerte Hitler sich zum Verhältnis von Kreuz und Hakenkreuz, um seinen Rassismus und Nationalismus als Gott wohlgefällig darzustellen:

„Und wenn mir so mancher sagt: Wie können Sie Ihr heidnisches Zeichen diesem Kampf vorantragen, wo doch das Christenkreuz allein berufen ist, diesen Kampf zu führen? Dann sage ich: Dieses Zeichen richtet sich etwa nicht gegen das Christenkreuz, im Gegenteil, es ist die politische Auswirkung dessen, was das Christentum tatsächlich will und wollen muss. Denn endlich kann man doch nicht den Kampf, den z. B. das Zentrum führt oder die Bayerische Volkspartei, als den Kampf des christlichen Kreuzes bezeichnen! […] Gewiss müsste unser christliches Kreuz das hehrste Symbol des Kampfes gegen den jüdisch-marxistischen-bolschewistischen Geist sein. […] Aber dann dürften nicht Parteien, die mit dem Marxismus, mit dem Atheismus, ja mit dem in der verfeinerten Form sich darstellenden Bolschewismus paktieren, das Christuskreuz als ihr Parteizeichen reklamieren.“

Institut für Zeitgeschichte – Hitler IV, 1, S. 33

Anders als Hitler, der den Germanenkult als altmodisch ansah und wegen mangelnder Kulturleistungen als NS-Gründungsmythos ablehnte, sahen Alfred Rosenberg, Robert Ley und Heinrich Himmler das Hakenkreuz als archaisches Heilszeichen der germanisch-arischen Frühgeschichte. Um diese pseudowissenschaftlich als Wurzel des angestrebten „Dritten Reichs“ auszugeben, schrieb Rosenberg in seinem Buch Der Mythus des 20. Jahrhunderts (1930):[30]

„Wird dieses Zeichen entrollt, so ist es Zeichen für alt-neuen Mythus: die einen schauen, denken an Volksehre, an Lebensraum, an nationale Freiheit und soziale Gerechtigkeit, an Rassenreinheit und lebenerneuernde Fruchtbarkeit. Immer mehr wird es umwittert von Erinnerungen an jene Zeit, da es als Heilszeichen den nordischen Wanderern und Kriegern voranzog nach Italien, Griechenland [...] Das Symbol der organischen germanischen Wahrheit ist heute bereits unumstritten das schwarze Hakenkreuz.“

Es sei nach „tausendjähriger Versunkenheit“ wieder „zum Sinnbild der Reinheit unserer Rassengemeinschaft und ihrer Festigkeit geworden. Ein hehres, ein siegreiches Zeichen der Lebensbejahung, der Herzenswärme und Schöpferkraft unseres Volkes. Heiliges Symbol des Ewigen Deutschland!“

Zeit des Nationalsozialismus

 
Flagge der Nationalsozialisten 1920–1945 und des Deutschen Reiches 1935–1945

Zur Beruhigung seiner deutschnationalen bürgerlichen Anhänger hatte Hitler immer betont, dass die rote Hakenkreuzflagge nicht nur den antisemitischen „nationalen Sozialismus“ symbolisiere, sondern auch die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot enthalte. Gemäß der Koalition von NSDAP und DNVP nach der Reichstagswahl 1933 wurden Schwarz-Weiß-Rot und Hakenkreuzflagge nebeneinander zu Nationalflaggen erklärt: die Hakenkreuzflagge als allgemeine Staatsflagge und Schwarz-Weiß-Rot als Reichskriegsflagge. Ab 1935 jedoch galt nur noch die Hakenkreuzflagge als National- und Handelsflagge. Dabei sollte das Ineinander, nicht mehr das Nebeneinander der drei Farben die Verwandlung und Vollendung des alten Reiches zu einer neuen Ganzheit symbolisieren.

Während des Krieges äußerte Hitler in seinen „Tischgesprächen“, er habe die alten Reichsfarben abgeschafft, da diese nur für das „Bismarck-Reich“ gestanden hätten; ihm sei es darum gegangen, ein neues Symbol für das neue „Germanische Reich deutscher Nation“ zu schaffen.

Auch die 1933 entstandene „Deutsche Glaubensbewegung“, die als Gegensatz und Alternative zum Christentum völkische Kultformen herausbilden wollte, hatte als Symbol ein abgerundetes Hakenkreuz, ähnlich dem der Thule-Gesellschaft.[31]

Verbotsgesetze seit 1945

 
Adlerskulptur an einem Gebäude der Technischen Universität Darmstadt, von der das Hakenkreuz nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt wurde

Nach dem Zweiten Weltkrieg verbot der Alliierte Kontrollrat die NSDAP mit allen Gliederungen und angeschlossenen Verbänden per Gesetz. Das Verbot vom 10. Oktober 1945 erstreckte sich auch auf ihre Symbole. In den Nürnberger Prozessen 1946 wurde die NSDAP mit allen Untergliederungen zur „verbrecherischen Organisation“ erklärt.

In Österreich regelt das Verbotsgesetz 1947 den Umgang mit nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.

Die Bundesrepublik Deutschland übernahm sämtliche Gesetze der Alliierten zur „Be­frei­ung des deut­schen Vol­kes vom Na­tio­nal­so­zia­lis­mus und Mi­li­ta­ris­mus“ mit Artikel 139 in ihr Grundgesetz. Daraufhin wurden Einzelgesetze zur Bestrafung von Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80–92b) in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. In diesem Rahmen bestimmt § 86a zum „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“:

§ 86a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
  2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
 
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel

  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.“

Rechtsstreit um Anti-Nazi-Symbole

 
Hakenkreuz im Verbotsschild

Hauptartikel: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Im Rechtsextremismus ist das Hakenkreuz nach 1945 ein verbindendes Identitäts- und Erkennungsmerkmal geblieben. Daraufhin haben antifaschistische Gruppen ihrerseits Symbole der Ablehnung entworfen, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz zeigen.

Nach Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften (OStA B. Häußler, Stuttgart) seien solche Darstellungen durchgestrichener oder durchbrochener Hakenkreuze von den Verbotsgesetzen mitbetroffen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro, weil dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen. Auch das Lager des Winnender Punk-Versandhandels Nix-Gut Records wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, wurden beschlagnahmt.

Am 16. März 2006 entschied das Landgericht Tübingen, dass sich ein Student nicht durch das Tragen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes strafbar gemacht habe, unter anderem deshalb, weil dieses selbst für einen Touristen erkennbar eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücke.[32] Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.[33] Die Staatsanwälte beriefen sich auf den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind sie erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 133, 1973) ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.[34]

Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler von „Anti-Faschistischen Gütern“, d. h. beispielsweise Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Danach sei es rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, welche sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (beispielsweise „Nazis raus!“). Begründet wird dies damit, dass es sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand handele und daher die politische Meinung unabhängig von der Erfüllung des Tatbestandes sei. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich verbannt werden.

Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86a StGB gedeckt sei – das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei förderungswürdig und nicht zu inkriminieren. Das Urteil des Landgerichts war sogar Diskussionsthema einer Debatte des Deutschen Bundestags.

Die Revision war beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig, die Revisionsverhandlung vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes fand am 8. März 2007 statt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ist anderer Auffassung als die Stuttgarter Kollegen.[35] Klarheit wurde durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen, nachdem am 15. März 2007 die Verurteilung des Versandhändlers aufgehoben wurde.[36][37] Wörtlich hieß es in der Urteilsbegründung:

„Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86a StGB nicht erfasst.“[38]

Zudem hatte das Bundesministerium der Justiz angekündigt, im Falle der Bestätigung des Urteils eine Gesetzesänderung herbeizuführen.[39]

Siehe auch

Literatur

historische Werke
  • Robert Philips Greg: On the Meaning and Origin of the Fylfot and Swastika (1884), Kessinger Publishing Co., 2008, ISBN 1-4370-2393-2
  • Alois Raimund Hein: Mäander, Kreuze, Hakenkreuze und urmotivische Wirbelornamente in Amerika: ein Beitrag zur allgemeinen Ornamentgeschichte. A. Hölder, Wien 1891 (University of California Libraries)
  • Thomas Wilson: Swastika – the Earliest Known Symbol and Its Migrations. (Bericht für das Nationalmuseum der USA von 1894) Nachdruck: Kessinger Publishing Co., 1999, ISBN 0-7661-0818-X
  • Heinrich Hutzmann: Deutsche Wappenkunst, Insel-Verlag, Leipzig [o. J., um 1940]
englisch
  • Steven Heller: The Swastika. Symbol Beyond Redemption? New York 2000
  • Albert Churchward: Early Masonic Symbolism and Its Ancient Origins: The Gavel, Three Pillars, Masonic Signs, and Swastika. 2005, ISBN 1-4179-6008-6
  • Egbert Richter-Ushanas Richter: The Sacred Marriage and the Swastika on Indus Seals and Tablets: A study on the foundations of human culture. 2005, ISBN 3-924942-42-0
französisch
  • Bernard Marillier: Le Svastika. Petite Bibliothèque des Symboles, Puiseaux 1997
  • Jacques Gossart: La longue marche du svastika. Histoire connue et inconnue de la croix gammée. Paris 2002
deutsch
  • Arnold Rabbow: Artikel „Hakenkreuz”. In: dtv-Lexikon politischer Symbole, München 1970, S. 110–118
  • Lorenz Jäger: Das Hakenkreuz. Zeichen im Weltbürgerkrieg. Eine Kulturgeschichte. Wien und Leipzig 2006
  • Karlheinz Weißmann: Das Hakenkreuz. Symbol eines Jahrhunderts, Schnellroda 2006
  • Elisabeth Weeber: Das Hakenkreuz. Geschichte und Bedeutungswandel eines Symbols. Lang, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56363-2 (Rezension)
Commons: Swastikas – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
zur Geschichte des Symbols
zur Rechtslage

Einzelbelege

  1. a b c d Christian Zentner, Friedemann Bedürftig: Das Große Lexikon des Dritten Reiches, Südwest Verlag, München 1985, S. 234
  2. John Bowker (Hrsg.): Das Oxford Lexikon der Weltreligionen, Patmos Verlag, Düsseldorf 1999, ISBN 3-491-72406-6, S. 960
  3. Günter Lanczkowski: Artikel Kreuz I: Religionsgeschichtlich. In: Theologische Realenzyklopädie, Band 19, Berlin/New York 1990, S. 712
  4. Theo Sundermeier: Das Kreuzzeichen in den nichtchristlichen Religionen. In: Artikel Kreuz/Kreuz Christi, Religion in Geschichte und Gegenwart, Band 4, 4. Auflage, Mohr-Siebeck, Tübingen 2001, S. 1743
  5. Karl-Heinz Everding: Tibet S. 338 (Textauszug online)
  6. [1]
  7. Abbildungen: Germ. Kontext; bei Bruno Krüger (Die Germanen, Berlin 1976); Kurt Schier, Karl Hauck (RGA, Ergb. Nr. 5). Kelt. Kontext: Ade, Willmy, Birkhan, Bellingham.
  8. Wolfgang Meid: Aspekte der germanischen und keltischen Religion im Zeugnis der Sprache. Innsbruck 1991
  9. Typische Verzierungsmotive der Jahrhunderte um den Beginn u. Z. In: Bruno Krüger, Joachim Herrmann: Die Germanen – Geschichte und Kultur der germanischen Stämme in Mitteleuropa. Band 1; Akademie-Verlag, Berlin 1983, S. 217, Tafel 55.
  10. Jan De Vries: Altgermanische Religionsgeschichte Bd. 1; Berlin, 1970, §§ 98, 99.
  11. Dorothee Ade, Andreas Willmy: Die Kelten. Theiss, Stuttgart 2007, Abbildung S. 140.
  12. Helmut Birkhan: Die Kelten – Versuch einer Gesamtübersicht ihrer Kultur. Böhlau, Wien 1999, S. 356.
  13. Freidank Kuchenbuch, Die altmärkisch-osthannoverschen Schalenurnenfelder der spätrömischen Zeit. Jschr. f. d. Vorgesch. d. sächs.-thüring. Länder, 27 (1938)
  14. Brakteatfunde aus Dänemark im völkerwanderungszeitlichen Kontext mit u. a. Triskelen, die einen bildlichen Bezug zu Odin herstellen. Karl Hauck: Der religions- und sozialgeschichtliche Quellenwert der völkerwanderungszeitlichen Goldbrakteaten, RGA Ergänzungsband 5, S. 229ff; De Vries: Bd. 2 § 373.
  15. Abbildung bei David Bellingham: Die Kelten – Kultur und Mythologie. Taschen, Köln 2008, ISBN 978-3-8365-0266-5, S. 66.
  16. H. Birkhan, a.a.O., S. 1073.
  17. De Vries, Bd. 2 § 426.
  18. Karl Helm: Altgermanische Religionsgeschichte Carl Winter 1913–1953. Bd. 1. § 87.
  19. Ortrud Gutjahr: Fremde. In: Johannes Cremerius, Gottfried Fischer u.a.: Freiburger literaturpsychologische Gespräche, Bd. 21/2003, Königshausen & Neumann, 2003, ISBN 3-8260-2422-2, S. 84 (Buchauszug online)
  20. Franz Wegener: Das atlantidische Weltbild. Nationalsozialismus und Neue Rechte auf der Suche nach der versunkenen Atlantis. Kulturförderverein Ruhrgebiet e.V., 2. Aufl. 2003, ISBN 3-931300-04-8, S. 20 (Abbildung)
  21. Hajo Bernett: Turnerkreuz und Hakenkreuz – Zur Geschichte politischer Symbolik. In: Spectrum der Sportwissenschaften 4 (1992), H. 1, S. 30; Peter Diem: Die Entwicklung des Hakenkreuzes zum todbringenden Symbol des Nationalsozialismus; Verfassungsschutz Brandenburg: Rechtsextreme Symbole und Zeichen (pdf), S. 9.
  22. Leopold Pammer (2004): Jörg Lanz von Liebenfels – der Mann, der Hitler die Ideen gab
  23. Ulrich Nanko: Das Spektrum völkisch-religiöser Organisationen. In: Stefanie von Schnurbein, Justus H. Ulbricht: Völkische Religion und Krisen der Moderne: Entwürfe „arteigener“ Glaubenssysteme seit der Jahrhundertwende, Königshausen & Neumann, 2001, ISBN 3-8260-2160-6, S. 214
  24. Germanische Glaubens-Gemeinschaft, Vereinigung für überliefertes germanisches Heidentum
  25. Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, Artikel Hakenkreuz, Walther de Gruyter, 1. Aufl. 1998, ISBN 3-11-013379-2 (Buchauszug online)
  26. Rudolf Mann: Mit Ehrhard durch Deutschland, Berlin 1921, S.181
  27. Nicholas Goodrick-Clarke: Die okkulten Wurzeln des Nationalsozialismus; Graz 22000, S. 133f.
  28. Henry Picker: Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, Wiesbaden 1983, S. 120
  29. Artikel zu Theodorich Hagn (1816–1872) im Biographisch-Bibliographischen Kirchenlexikon.
  30. Sabine Behrenbeck: „Heil“, in: Etienne Francois, Hagen Schulze (Hrsg.): Deutsche Erinnerungsorte, Band III, C. H. Beck, 1. Aufl. 2001, ISBN 3-406-47224-9, S. 322f (Buchauszug online)
  31. Der Neue Brockhaus. Band A–E, 1936.
  32. Antonia Götsch: PROZESS GROTESK : Vor Gericht wegen eines Anti-Nazi-Symbols. SPIEGEL ONLINE GmbH, 23. März 2006, abgerufen am 3. Juli 2009: „[...] Erst am letzten Donnerstag ging Daniels Marathon zu Ende, das Landgericht Tübingen sprach ihn frei. „Unser Urteil stützt sich auf zwei Tatsachen“, sagte der Richter Helmut Hille-Brunke SPIEGEL ONLINE. „Wir waren der Auffassung, dass der Kläger mit dem Symbol eindeutig seine antifaschistische Gesinnung zum Ausdruck gebracht hat. Gerade der rote Balken im roten Kreis ist international als Verbotszeichen bekannt und würde folglich auch von jedem Touristen verstanden.“ Und auch wenn das Symbol weniger eindeutig gewesen wäre, hätte das Gericht für den Studenten entschieden – ein „Verbotsirrtum“ hätte ihn entschuldigt. „Die Träger von solchen Anti-Hakenkreuz-Symbolen können über ein mögliches Verbot irren, denn bei Polizeistellen und Behörden im Lande existieren völlig unterschiedliche Auffassungen darüber, was nach Paragraf 86a erlaubt ist und was nicht.“ [...]“
  33. AG Tübingen vom 7.11.2005 – 12 Cs 15 Js 11522/2005; dazu Molsberger/Wax, Tatbestand und Korrektur, JZ 2006, 140.
  34. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (PDF), Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode.
  35. Verfremdete Hakenkreuze in Berlin straffrei.
  36. Fokus online, 15. März 2007: Anti-Nazi-Symbole: BGH spricht Angeklagten frei.
  37. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes Nr. 36/07 vom 15. März 2007.
  38. Bundesgerichtshof: Urteil des 3. Strafsenats vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 in Abs. 12 (auf S. 8); Link auf Rechtsgut nicht vom BGH.
  39. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf eine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck; Bundestagsdrucksache BT-DRS 16/2924 (PDF).

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