Erodatarisierung
In diesem Artikel wird ein ganz besonderes Gewicht auf das Unternehmen Erodata, seine Geschäfte und seine Schwesterunternehmen gelegt. Ich habe damit angefangen, den Artikel etwas aufzuräumen, in dem ich allzu parteiische Erwägungen entfernt habe. --MA5 09:58, 30. Mai 2005 (CEST)
Unsinn von MA5!
Es wurde eine neutrale Übersicht gegeben und es wurden neutral alle Anbieter genannt. Interessant, dass MA5 gezielt Werbung für X-Check/Coolspot macht!
MA5 hat ganze Absätze von anderen Benutzern (z.B. Perso + PLZ) ohne Begründung gelöscht.
Ebenso hat er den Revisionshinweis auf den Bundesgerichtshof gelöscht, da wieder einmal Wikipedia mißbraucht!
- Es werden immer noch alle Anbieter genannt, allerdings in der Linkrubrik, wo solche Angaben nun mal hingehören. Inwieweit die Auslagerung aller Anbieter Werbung für einen bestimmten Anbieter sein soll, ist für mich nicht nachzuvollziehen.
- Den Abschnitt mit den Postleitzahlen habe ich nicht schlicht gelöscht, sondern in den vorigen Abshnitt integriert. Es ist keine eigenständige Methode, sondern eine Ausweitung der ersten.
- Bewertungen und Marktbetrachtungen aus der Sicht eines Anbieters haben in der Wikipedia nichts verloren. Der Nicht-Nachweis massenhaften Missbrauchs mag Sie interessieren, Uschi Glas dürfte Bedenken anmelden (SCNR).
- Vorschlag: Vielleicht sollten Sie jeweils einen Mitarbeiter der anderen genannten Firmen zur Mitarbeit ermutigen. Mit dem versammelten Sachwissen können Sie zusammen dann sicher eine zufriedenstellende und neutrale Fassung erarbeiten.
- Besonders der Abschnitt über die gestzlichen Vorschriften könnte noch Fakten vertragen. Welches Gesetz? Wer ist zuständig? Einfach nur die plain facts, keine Sinn- oder Unsinnigkeitsbetrachtungen. Meinen Sie, Sie können da einen Beitrag leisten? --MA5 13:03, 2. Jun 2005 (CEST)
- Die Fassungs war neutral -- nullfuenf
- Nein, nach den Regeln des Wikipedia:NPOV war sie nicht neutral. in den letzten vier Jahren Wikipedia haben sich einige Regelungen herausgebildet, die sich in der Praxis bewährt haben. Zum Beispiel sollen die Links weiterführende Informationen bringen. Die Adresse des IVNM führt nicht weiter. Fragen Sie einfach ein paar Admins.
- Die neuen Edits sind ja schon wesentlich besser. Mir scheint allerdings, dass Sie noch leichte Schwierigkeiten haben, relevante Informationen herauszufiltern, da sie naturgemäß über viele Kennnisse in dem Bereich verfügen. Doch nicht alle Details sind gleich wichtig für unsere Leser. Zum Beispiel das wettbewerbliche Berufungsverfahren selbstverständlich geht es da um wettbewerbsrecht und die meisten Verfahren vor dem OLG dürften über den Instanzenweg dahin gekommen sein.
- Schwer einzuordnen ist für mich der Satz: Die im JMStV erwähnte KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) hat für den Bereich AVS keine Kompetenz zugesprochen bekommen. Wenn sie keine Kompetenzen zugesprochen bekam, warum landet sie dann im Artikel? Und wenn sie keine Kompetenzen hat, warum steht sie überhaupt im Staatsvertrag? Dazu kommt, dass ich gerade im Augenblick diesen Satz gefunden habe: Als zuständige Prüfstelle für die Bewertung der Authentifizierungskonzepte hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bereits mehrere Altersverifikationssysteme als geeignet eingestuft. Offenbar sind da doch gewisse Kompetenzen.
- Lange Rede, kurzer Sinn: Ich bezweifle, dass die letzte Fassung so ganz korrekt ist. Sie können vielleicht nochmal Hand anlegen. Inzwischen setze ich einen Bearbeitungshinweis über den Artikel, den Sie bitte nicht entfernen, bis der Artikel fertig ist.--MA5 08:29, 3. Jun 2005 (CEST)
Ja ;-) Da haben Sie jetzt einen Volltreffer für eine erlogene Pressemittelung gefunden. Laut JMStV ist die KJM für Jugendschutzprogramme nach §11 JMStV zuständig. Jugendschutzprogramme (Filtersoftware) sind Programme zum Schutz vor jugendbeeinträchtigenden Inhalten. Dagegen hat laut JMStV die KJM keine Kompetenz für JugendschutzSYSTEME (AVS). Der Satz aus der PR-Meldung des bekannten Abmahnwaltes Scheffler ist eine dreiste Lüge, die er immer wieder in seinen Schriftsätzen wiederholt, um die Gerichte zu täuschen. Die KJM äußert immer nur ihre private Meinung und hat laut FOCUS-Interview auch nicht die notwendige Fachkompentenz vom Thema "Internet" (Aussage von Prof. Dr. Ring, KJM). Interessant auch, dass Scheffler das Wort "Authentifizierung" benutzt. Er verwendet also nicht "Verifizierung" (!!!) und das ist wieder eine gezielte Täuschung, da ein AVS verifiziert und NICHT auhtentifiziert. Die Forderung nach einer Authentifizierung hat übrigens das OLG Düsseldorf im Fall Coolspot ./. Erodata herausgestrichen und Coolspot musste die Hälfte seines Klageantrags zurückziehen. Also bitte erst mal über die Person RA Scheffler informieren und den Text des JMStV genau lesen. Hilfreich ist auch die amtliche Begründung. -- nullfuenf
- Es ist schwer Artikel darauf aufzubauen, wenn die verfügbaren Quellen irgendwo erlogen sein sollen, sobald sie Ihrer Auffassung widersprechen. Dass die KJM keine Leuchte in Internetfragen ist, ist auch mir bekannt. Dass sie in Bezug auf AVS faktisch Einfluss hat, setze ich aber ebenfalls voraus. Ein Gremium kann auch schlecht eine "private" Meinung veröffentlichen, es werden wohl eher Empfehlungen sein, die dann von einem anderen Stelle aufgegriffen werden. --MA5 14:23, 3. Jun 2005 (CEST)
Lügen wird man ja wohl noch Lügen nennen dürfen. Vor alle, wenn es juristisch nachgewiesen ist, dass es Lügen sind. Ein Blick in den Text des JMStV reicht dafür aus ... auch für Jura-Anfänger. Fakt ist: - Die KJM hat keine Zuständigkeit für AVS - Es steht im Gesetz nichts von Face2Face - Es ist juristisch nicht geklärt, was ausreicht und was nicht ausreicht - Die einen Gerichte entscheinden Pro-Persocheck, die anderen Contra-Persocheck - Klarheit hat man erst nach dem BVerfG und dem BGH. Vieleicht aber auch erst nach dem EuGH.
-- nullfuenf
- Da sie Fragen sehr selektiv beantworten, beschränke ich mich auf eine ganz einfache: Wenn die KJM unzuständig ist, wer ist zuständig? (Wir könnten natürlich auch 20 weitere unzuständige Gremien einfügen...) --MA5 21:04, 3. Jun 2005 (CEST)
- Einfache Fragen kann man auch einfach beantworten: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ersatzweise das Bundesverwaltungsgericht). Dieser kann jedoch vom Bundesverfassungsgericht und/oder dem Euopäischen Gerichtshof in seine Schranken gewiesen werden. Es gibt ansonsten keine gesetzlich oder verordnungstechnische Zuständigkeit für AV-Systeme in Deutschland.
- Meinungen von anerkannten Experten wie Prof. Dr. Schumann (Prof. für Jugendmedienschutzrecht) geben schon eine Aussicht auf potentielle höchstrichterliche Urteile. -- nullfuenf
- Wir drehen uns im Kreis. Sie selbst haben die KJM und den Staatsvertrag in den Artikel reingeschrieben. Jetzt haben beide überhaupt nichts mehr mit AV-Systemen zu tun und das Bundesverfassungsgericht(!) soll für die Beurteilung verantwortlich sein. Sie halten mich offenkundig für blöd.
- Es sah kurz so aus, als wollten Sie mitarbeiten. Leider wollen Sie die Wikipedia nur benutzen um a) Geschichtsklitterung im Sinne Ihrer Firma zu betreiben und b) ein Urteil im Sinne Ihrer Firma per Wikipedia vorwegzunehmen. --MA5 07:21, 4. Jun 2005 (CEST)
Unglaublich, wie Sie sich hier benehmen! Sie zensieren Tatsachen und lesen meine Stellungnahmen nicht ein mal richtig. Der Hinweis auf WETTBEWERBSRECHT muss sein, da ansonsten der ganze Wikipedia-Abschnitt falsch zu interpretieren ist. Das Urteil betrifft auch NUR einen einzigen AVS-Anbieter und sonst keinen. Und jetzt noch mal Staatskunde für Anfänger. Zuständige ist einzig und allein der BUNDESGERICHTSHOF. Ich habe an KEINER Stelle geschrieben, dass das BVerfG dafür zuständig ist. Sie lesen aus lauter Hass die Textabschnitte nicht richtig. Seine Sie lieber dankbar, dass ich hier Insiderinfos veröffentlich. die man sonst nur unter großer Mühe finden kann. Wie z.B., dass sie das Bundesverfassungsgericht mit dem JMStV und dem §184 StGB befasst und eine Aufhebung prüft. Traurig, dass Sie wikipedia mißbrauchen, um Geschichtsfälschung zu betreiben und Unsinn zu verbreiten.-- nullfuenf