Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll:
Also nee Leute, schon genug, dass ihr zu jedem einzelnen Feuerwehrfahrzeugtyp, jedem Kaff, jedem Tier und jeder Pflanze einen eigenen Artikel habt oder zumindest plant. Aber jetzt auch noch zu allen möglichen Gesundheitschecks?! Das interessiert doch keinen Menschen! --217.247.67.48 19:44, 23. Mai 2005 (CEST)
Die Berufsgenossenschaftliche Untersuchung nach Grundsatz G26.3 (kurz G26.3) testet einen Anwerber auf die Tauglichkeit Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mehr als 5 kg zu tragen. Sie ist somit Voraussetzung für eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger bei Hilfsorganisationen wie Feuerwehr und THW. Um wirklich als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden zu können, ist zudem ein Leistungstest zu erbringen und das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Die G26.3 ist dabei klar von der G26.1 und G26.2 zu unterscheiden, welche nur die Tauglichkeit zum Tragen deutlich leichterer Atemschutzgeräte, nicht aber von Pressluftatmern bestätigen.
Die Untersuchung nach G26.3 setzt sich zusammen aus einer Befragung durch den Arzt, Seh- und Hörtest, Ergometrie, Lungenfunktionstest, Urinanalyse und evtl. Röntgenuntersuchung des Thoraxbereiches. Die zu erreichenden Leistungen sind dabei nach Geschlecht und Alter gestaffelt.
Die G26.3 hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, ab dem 50. Lebensjahr von einem Jahr.