Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
deutsches Bundesgesetz zu Versicherungen
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) stammt vom 30. Mai 1908. Es regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Es ist in fünf Abschnitte unterteilt:
1. Abschnitt: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige 2. Abschnitt: Schadensversicherung 3. Abschnitt: Lebens- und Krankenversicherung 4. Abschnitt: Unfallversicherung 5. Abschnitt: Schlussvorschriften
Weblinks
- [1] - Gesamttext des VVG