Sperrminorität

Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern
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Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern. Sperrminoritäten entstehen dort, wo qualifizierte Mehrheiten verlangt werden.

So ist beispielsweise im deutschen Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75%-ige Kapitalmehrheit notwendig, u. a. für die Liquidation eines Unternehmens (§ 262 AktG) und für eine Satzungsänderung (§ 179 AktG). In diesem Fall spricht man von einer Sperrminorität, wenn eine Gruppe mehr als 25% und weniger als 50% der Aktien besitzt.

Ein weiteres Beispiel sind die Sperrminoritäten der geplanten EU-Verfassung für Abstimmungen im EU-Ministerrat. Dort können Beschlüsse durch mehr als 45% der Staaten bzw. durch mindestens vier Staaten, die mehr als 35% der Bevölkerung repräsentieren, verhindert werden.

Vorlage:Stub Hallo! Mein Name ist Patrick Engels und ich weiß eine ganze Menge über die Spermarität.