Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Museumsrekonstruktionen
Kann man diese Bilder (hier, hier und hier) auf Commons hochladen? Die Fotos wurden in den Innenräumen des Saalburg-Museums und des Museum für Antike Schiffahrt in mainz geschossen. Die Frage ist: Besteht Schöpfungshöhe bei solchen Rekonstruktionen? Holiday 12:43, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Das sind Waffen. Wo ist da bitte die Kunst? Die haben ganz eindeutig einen Gebrauchszweck: Menschen abschlachten... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:44, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Ist das ein Argument für meine Frage, dass das Waffen sind? Es könnte auch Fett in die Ecke geschmiert sein und würde trotzdem als Kunst interpretiert werden. Holiday 10:30, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, das ist ein Argument. Da diese Waffen einen Gebrauchszweck haben, können sie nicht als Kunst gelten. Damit gilt für sie eine sehr hohe Schwelle der Originalität, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen (siehe Schöpfungshöhe). Diese Waffen (und deren Reproduktion schon erst recht) haben schlichtweg keine Schöpfungshöhe erreicht und sind damit nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:51, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Okay, dann machen wir´s mal anders: Lege bitte schlüssig dar, wo du da Kunst und dementsprechend SH siehst. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Eine Beweislastverschiebung bringt mir nichts. Ich habe noch hundert Bilder von Rekonstruktionen aus dem Museum für Antike Schiffahrt in Mainz, da möchte ich wissen, ob sich die ausgesprochene Mühe lohnt, sie hochzuladen und zu beschriften. Ich bin mir bewußt, daß absolute Sicherheit nicht möglich ist, aber nach 8 Jahren Wikipedia kann man erwarten, daß es zu dieser Frage ganz substantielle und belastbare Begründungen gibt. 'Dat sind Waffen', ist sicherlich keine. Holiday 19:32, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist keine Beweislastverschiebung, denn derjenige, der SH bejaht, ist eigentlich in der Begründungspflicht...
- Allerdings kannst du nicht erwarten, dass du jedem Nischenthema schon eine Diskussion geführt wurde...
- Und meine Begründung lautet nicht einfach "Das sind Waffen", sondern: Die haben einen Gebrauchszweck und sind daher keine Kunst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Und wozu kann man antike Waffen "gebrauchen"? Wohl nur zum Anschauen... Das ist wirklich keine schlüssige Argumentation. Außerdem geht es beim Wekrbegriff des Urheberrechts nicht nur um Kunst und angewandte Kunst. Eine Rekonstruktion, ob zeichnerisch oder hanwerklich, anhand von archäologischen Resten oder literarischen Quellen könnte z. B. auch unter einen Schutz als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" fallen. Ich weiß nicht, ob das so ist, aber mit "Das sind Waffen" ist keinem geholfen. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Objekte mit SH müssen ein Maß an eigener geistiger Schöpfung beinhalten. Damit wären diese Waffen dann für eine Kunstausstellung, nicht aber mehr für ein wissenschaftliches Museum brauchbar. Solange Details aus Ausgrabungen, Zeichnungen usw. hergeleitet werden ist das Wissenschaft, wenn man anhand eines Neandertaler-Schädels ein Gesicht rekonstruiert, ist das auch keine Kunst (mehr), weil das mittlerweile anhand forensischer Forschung weitgehend nachvollziehbar und beweisbar ist. Ich sehe keine SH. --Marcela 20:34, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Und wozu kann man antike Waffen "gebrauchen"? Wohl nur zum Anschauen... Das ist wirklich keine schlüssige Argumentation. Außerdem geht es beim Wekrbegriff des Urheberrechts nicht nur um Kunst und angewandte Kunst. Eine Rekonstruktion, ob zeichnerisch oder hanwerklich, anhand von archäologischen Resten oder literarischen Quellen könnte z. B. auch unter einen Schutz als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" fallen. Ich weiß nicht, ob das so ist, aber mit "Das sind Waffen" ist keinem geholfen. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wie kommt ihr eigentlich alle immer drauf, dass nur "Kunst" urheberrechtlich geschützt sei? Lest doch einfach mal den Artikel Werk (Urheberrecht). --AndreasPraefcke ¿! 21:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meine persönliche geistige Schöpfung und umschreibe das (verkürzt, inkorrekt) mit Kunst. --Marcela 21:28, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wie kommt ihr eigentlich alle immer drauf, dass nur "Kunst" urheberrechtlich geschützt sei? Lest doch einfach mal den Artikel Werk (Urheberrecht). --AndreasPraefcke ¿! 21:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich kann auch angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein, das bestreitet ja niemand. Allerdings muss dann genug geistige Schöpfung vorhanden sein, sonst hat das keine Schöpfungshöhe. Und bei diesen Waffen kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass sie Schöpfungshöhe haben... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:35, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meine ja auch nicht angewandte Kunst, sondern wie bereits oben deutlich vermerkt: ein wissenschaftliches Werk. Eie aufwendige Rekonstruktion kann m. E. durchaus als wissenschaftliches Werk Schöpfungshöhe aufweisen. Ich würde Fotos solcher Konstrukte (wie auch Stadtmodelle etc.) zwar persönlich auch hochladen, aber einen halbwegs rechtssicheren Rat können wir in diese Richtung m. E. nicht geben. --AndreasPraefcke ¿! 10:24, 4. Jul. 2009 (CEST)
Sehe bei den Bildern auch keine Probleme --Historiograf 13:42, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Eine normale Rekonstruktion schliest eigentlich eine eigen persönliche Leitung (im Sinne des Utheberrechts) aus, da es eigentlich nur eine richtige Rekonstruktion gibt (Gut, die kann sich infolge neuer wissenschaftlicher Erkentnisse ändern). Und wenn es nur eine richtige Darstellung gibt, schliest diese prizipiell eine eigen geistige Schöpfung aus. Gerade bei Waffen und sonstige Gebrauchsgegenstände seh ich gar keine Möglichkeit einer eigene geistigen Schöpfung, da hier eigentlich kein Freiraum einer eigener Interpratation zulässig ist. Denn eine gute wissenschaftliche Arbeit wird das Original kopieren, und Kopien besitzen bekanntlich keinen eigen Urheberschutz. Bobo11 15:03, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Gute Argumentation, Bobo. Aber ist der Begriff der Schöpfungshöhe wirklich so eng an den der Kreativität gebunden? Sicher its es zureffend, dass die beste Rekonstruktion die authentischste ist, dass also ganz im Gegensatz zu Kunst der Spielraum für schöpferische Kreativität bei Rekonstruktionen so gering wie möglich ist/sein sollte. Andererseits fließt aber eine ungemeine Menge an wissenschaftlicher Eigenarbeit (Recherchen, Interpretationen, Modelle) in diese Rekonstruktionen und da ist schwer zu sehen, warum diese Arbeit über weniger Kopierschutz verfügen soll als jede andere wissenschaftliche Arbeit. Zugespitzt müßte deine These ja sogar lauten, dass auch alle wissenschaftlichen Fachpublikationen über Rekonstruktionen keinen Kopierschutz geniessen, denn dort wird ebenfalls nur danach gestrebt, möglichst originalgetreu zu sein. In vielen Fällen beruht eine Rekonstruktion im Museum aber sogar auf solch einer Facharbeit - wenn wir das Werk fotografieren dürfen, dann dürften wir ja auch aus der zugrunde liegenden Publikation ohne Angabe der Quelle zitieren. Davon habe ich aber noch nie gehört. Holiday 12:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Weil es ein absolut unsinniger Vergleich ist. Wenn Person B einen Text aus einem 200 Jahre alten Buch von Autor A abschreibt, dann ist das Abschreiben doch auch keine eigene schöpferische Leistung. In die Richtung müsste der Vergleich vielleicht eher gehen. ;-) Gruß, --Paulae 12:43, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Schon einmal eine Abhandlung über wissenschaftliche Rekonstruktionen antiker Gegenstände gelesen? Das ist hochkreative Arbeit in dem Sinne, daß der Rekonstrukteur auf Grundlage einer lückenhaften Informationslage einen kompletten Apparatus erstellen muß. Dazu verwendet er Annahmen, Belege, Schlüsse, fundierte Spekulationen, zitiert ausgiebig Literatur usw. Gruß Holiday 16:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Weil es ein absolut unsinniger Vergleich ist. Wenn Person B einen Text aus einem 200 Jahre alten Buch von Autor A abschreibt, dann ist das Abschreiben doch auch keine eigene schöpferische Leistung. In die Richtung müsste der Vergleich vielleicht eher gehen. ;-) Gruß, --Paulae 12:43, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Gute Argumentation, Bobo. Aber ist der Begriff der Schöpfungshöhe wirklich so eng an den der Kreativität gebunden? Sicher its es zureffend, dass die beste Rekonstruktion die authentischste ist, dass also ganz im Gegensatz zu Kunst der Spielraum für schöpferische Kreativität bei Rekonstruktionen so gering wie möglich ist/sein sollte. Andererseits fließt aber eine ungemeine Menge an wissenschaftlicher Eigenarbeit (Recherchen, Interpretationen, Modelle) in diese Rekonstruktionen und da ist schwer zu sehen, warum diese Arbeit über weniger Kopierschutz verfügen soll als jede andere wissenschaftliche Arbeit. Zugespitzt müßte deine These ja sogar lauten, dass auch alle wissenschaftlichen Fachpublikationen über Rekonstruktionen keinen Kopierschutz geniessen, denn dort wird ebenfalls nur danach gestrebt, möglichst originalgetreu zu sein. In vielen Fällen beruht eine Rekonstruktion im Museum aber sogar auf solch einer Facharbeit - wenn wir das Werk fotografieren dürfen, dann dürften wir ja auch aus der zugrunde liegenden Publikation ohne Angabe der Quelle zitieren. Davon habe ich aber noch nie gehört. Holiday 12:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist aber keine schöpferische Leistung im urheberrechtlichen Sinn. Logos werden auch sehr aufwendig von Werbedesignern erstellt (die sich ihre Arbeit teuer bezahlen lassen), sind aber dennoch i. d. R. nicht urheberrechtlich geschützt. Für die Frage der Schöpfungshöhe ist der Aufwand zur Erstellung unerheblich. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:13, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Wie oft muss ich eigentlich noch sagen, dass man bitte erst mal Schöpfungshöhe und [[Werk (Urheberrecht]) lesen sollte? Zum letztem Mal: hier geht es nicht um Werke der angwandten Kunst, sondern um Wissenschaft. Das hat mit Logos nix zu tun. Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt. --AndreasPraefcke ¿! 23:35, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich rede nicht vom Aufwand, sondern der geistigen Eigenleistung bei der Recherche für solche Rekonstruktionen. Ich lade den Kran jetzt hoch, denn ich habe eben erfahren, dass die beiden größten Geschütze bereits vor weit über 75 Jahren von einem wilhelminischen Ingenieur gebaut wurden. Bei den 100 Photos vom Mainzer Schiffahrtsmuseum muß ich dagegen vielleicht eine Auswahl treffen, denn ich möchte nicht, dass meine Arbeit irgendwann einer Löschprüfung zum Opfer fällt, dafür investiere nicht meine Zeit kostenfrei in die Wikipedia. Gruß Holiday 22:09, 6. Jul. 2009 (CEST)
Lizenzumstellung bei Dateien
Da in der dt. WP immer noch nicht mit der Lizenzumstellung bei den GFDL-Dateien begonnen wurde, habe ich die Seite Wikipedia:Lizenzumstellung bei Dateien erstellt (Name evtl. verbesserungswürdig). Im Gegensatz zu vielen anderen Seiten kann die Migration zur CC-BY-SA leider nicht durch Änderungen an wenigen zentralen Stellen vorgenommen werden, sondern nur durch die aktive Mithilfe der User.
Ich würde mich freuen, wenn ihr euch dort an der Diskussion beteiligen würdet um einen Weg zu finden, diese Lizenzmigration einfach und schnell durchführen zu können. --Kam Solusar 17:04, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wir sollten auf keinen Fall die GFDL einfach durch CC ersetzen, sondern die Dateien doppelt lizensieren. Genau so ist das von der Foundation auch gedacht. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich, vielleicht habe ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit Umstellung meine ich selbstverständlich nur die Ergänzung um die CC-BY-SA-Vorlage, nicht das vollständige Ersetzen der GFDL-Bausteine. --Kam Solusar 20:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Kann man jetzt also bilder hochladen und die lizens nach lust und laune später ändern? es hiess doch mal umlizenzierung wird niemals geduldet? --87.185.243.47 20:26, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich, vielleicht habe ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit Umstellung meine ich selbstverständlich nur die Ergänzung um die CC-BY-SA-Vorlage, nicht das vollständige Ersetzen der GFDL-Bausteine. --Kam Solusar 20:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, das lief natürlich in Kooperation mit der Free Software Foundation und Creative Commons ab. Kurzzusammenfassung: Die GFDL wurde in der neuen Version 1.3 dahingehend geändert, dass entsprechend lizensierte Werke nun auch unter der CC-by-sa verwendet werden können. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Dann ist die neue Lizenz doch schon drin, auch ohne das das ausdrücklich draufsteht? Oder habe ich da was grundsätzlich falsch verstanden? --Eingangskontrolle 22:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn Chaddy die Relizenzierung auch nur ansatzweise verstanden hätte, schon. Hat er aber nicht. Die Inhalte in einem Multiuser-Blabla müssen von den Betreiber des Multiuser-Blabla noch ausdrücklich unter die neue Lizenz relizenziert werden. Bisher hat das aber noch keiner bzgl. der einzlenen Mediendateien. syrcro 11:59, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Du unterstellst mir hier Sachen... Ich habe die Relizensierung durchaus verstanden. Ich habe nicht behauptet, dass die Inhalte bereits automatisch unter der CC-by-sa stehen. Natürlich ist mir klar, dass diese erst unter diese zusätzliche Lizenz gestellt werden müssen... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:09, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Die Frage aber ist doch, ob die zusätzliche Lizenz nicht schon durch den Foundation-Beschluß Gültigkeit hat ("Accordingly, the Wikimedia Foundation exercises its option under Version 1.3 of the GNU Free Documentation License to relicense the Wikimedia sites as Massive Multiauthor Collaborations under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 license, effective June 15, 2009."), oder doch erst wenn unter die einzelne Datei das CC-Bapperl gepappt wird. Die GFDL sagt dazu "The operator of an MMC Site may republish an MMC contained in the site under CC-BY-SA on the same site at any time before August 1, 2009, provided the MMC is eligible for relicensing.". Kommt es beim Lizenzstatus nur darauf an, welche Vorlagen gerade darunter kleben? Wenn ich bei einer Datei die Lizenzvorlage aus der Bildbeschreibungsseite herausnehme, ändert sich dadurch der Lizenzstatus auch nicht. --Kam Solusar 04:11, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn Chaddy die Relizenzierung auch nur ansatzweise verstanden hätte, schon. Hat er aber nicht. Die Inhalte in einem Multiuser-Blabla müssen von den Betreiber des Multiuser-Blabla noch ausdrücklich unter die neue Lizenz relizenziert werden. Bisher hat das aber noch keiner bzgl. der einzlenen Mediendateien. syrcro 11:59, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Dann ist die neue Lizenz doch schon drin, auch ohne das das ausdrücklich draufsteht? Oder habe ich da was grundsätzlich falsch verstanden? --Eingangskontrolle 22:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, das lief natürlich in Kooperation mit der Free Software Foundation und Creative Commons ab. Kurzzusammenfassung: Die GFDL wurde in der neuen Version 1.3 dahingehend geändert, dass entsprechend lizensierte Werke nun auch unter der CC-by-sa verwendet werden können. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 3. Jul. 2009 (CEST)
syrcro hat es sich zur Angewohnheit gemacht, möglichst verächtlich über die anderen hier zu sprechen, damit sein Mini-Lichtchen um so stärker leuchtet. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Unterstellung unter eine freie Lizenz einer eindeutigen Kennzeichnung durch den Urheber bedarf. Als Muster dafür, was korrekt ist, kann die Copyright-Notiz am Ende der GNU FDL gelten. Nach der Lizenzumstellung ist die Wikipedia nicht doppeltlizenziert, da die Formalitäten der GNU FDL nicht eingehalten werden.
Wenn ich einen bestehenden Beitrag ändere und meine Änderung unter der GNU FDL veröffentliche, wie dies das Editfenster sagt, bin ich gehalten, die Formalitäten der GNU FDL für Modifications einzuhalten. Das erfolgt aber nicht, da das neue Werk nicht mit einem Link der GNU FDL versehen ist. --Historiograf 20:35, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn jemand meine GFDL-Bilder in CC umlizensiert, werden sie gelöscht. Vor nichtmal einem Jahr wurden Benutzer noch wegen Umlizensierung gesperrt. --Marcela 08:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Das wirst du wohl kaum durchsetzen können, solange deine GFDL-Bilder die Kriterien für´s Umlizensieren erfüllen, kannst du nichts dagegen tun... Deine GFDL 1.2only Bilder können natürlich nicht umlizensiert werden (falls es davon noch irgendwo welche haben sollte - Commons? Hier jedenfalls nicht mehr.). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Commons hat noch jede Menge GFDL-1.2-only-Bilder: commons:Category:GFDL-1.2. Gestumblindi 22:19, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meinte natürlich Ralfs GFDL-1.2-only-Bilder. Dass es ganz allgemein noch jede Menge davon auf den Commons gibt ist mir klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:32, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, auch von Ralf, mit seiner lustigen Bausteinsammlung, wie z.B. commons:File:2007-05-eberswalde-020-by-RalfR.jpg (1.2-only, CC-BY-NC-ND 3.0 US und die unverständliche "gemeinfrei nur für Wikimedia"-Lizenz - können wir hier leider alles nicht verwenden, er rät darum mit einem weiteren Baustein zu Recht davon ab, solche Bilder in der deutschen WP einzubinden). Gestumblindi 23:44, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meinte natürlich Ralfs GFDL-1.2-only-Bilder. Dass es ganz allgemein noch jede Menge davon auf den Commons gibt ist mir klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:32, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Commons hat noch jede Menge GFDL-1.2-only-Bilder: commons:Category:GFDL-1.2. Gestumblindi 22:19, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Das wirst du wohl kaum durchsetzen können, solange deine GFDL-Bilder die Kriterien für´s Umlizensieren erfüllen, kannst du nichts dagegen tun... Deine GFDL 1.2only Bilder können natürlich nicht umlizensiert werden (falls es davon noch irgendwo welche haben sollte - Commons? Hier jedenfalls nicht mehr.). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2009 (CEST)
Coverversionen ohne Genehmigung erlaubt...?
Seit 3 Jahren stand im Artikel Coverversion, daß Coverversionen ungefragt ohne Einwilligung des Rechteinhabers gestattet sind. Entweder ich habe heute Tomaten vor den Augen oder wir haben da jetzt jahrelang eine Fehlinfo mit uns rumgeschleppt? Habe ich nen Denkfehler? --Marcela 22:49, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Hm, kann ich mir jetzt nicht so ganz vorstellen. Coverversion#Rekorde müsste dann aber jedenfalls mit exakten Zahlen belegbar sein... -- Chaddy · D·B - DÜP 02:19, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Pardon, Ralf, aber ist "In Kontinentaleuropa gilt, dass von offiziell veröffentlichten Liedern Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber nicht möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren beziehungsweise des Verlags." nicht widersprüchlich? Gruß --ChrisHamburg 10:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Ja richtig, das ist noch der Rest der vorherigen Aussage. Ich korrigiere es gleich. --Marcela 11:48, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt es denn eine Quelle für die Änderung? Zumindest für Deutschland widerspricht die neue Version weitgehend dem, was man als rechtlicher Laie beim kurzen Googlen so findet (z.B. [1], [2]), und wie umfassend darüber hinaus die Betrachtung der rechtlichen Situation in ganz Kontinentaleuropa war, wird aus dem Edit nicht ersichtlich. --YMS 23:55, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Die Google-Ergebnisse widersprechen freilich geltender Rechtssprechung. Der Inhaber des Urheberrechts entscheidet über die Verwendung seiner Werke, nicht die GEMA. Man darf nicht einfach fremde Werke als eigene ausgeben, indem man GEMA bezahlt. Die GEMA-Bezahlung beinhaltet lediglich die Wiedergabe fremder Werke. Außerdem ist Urheberrecht und Vermarktungsrecht auseinanderzuhalten. Niemand gibt sein Urheberrecht her, nur weil er sich durch GEMA oder so vermarkten läßt. Versuch mal, das ABBA-Musical selbst zu spielen und als Cover zu vermarkten, das wird sehr schnell sehr teuer. --Marcela 22:10, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Das habe ich nicht vor - ich hätte nur gerne eine Quelle für die Umkehrung einer hier jahrelang bestehenden Aussage in ihr Gegenteil. Dass das "freilich" richtig so ist, ist ohne eine solche nicht ersichtlich, zumal ich auch nach weiterem Googlen nichts über eine derartige Rechtsprechung finden konnte, sondern lediglich weitere Einschätzungen, die sich mit den bereits erwähnten von RA Helfert und der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken m.E.n. decken: RAe Beukenberg, RA Bahr, nochwas ;). --YMS 01:45, 11. Jul. 2009 (CEST)
- ganz unabhängig von solchen einschätzungen möchte ich nur anmerken, dass z.b. J.B.O. verschiedene live immer gerne gespielte songs nicht auf platte veröffentlichen durften, weil die rechteinhaber kein einverständnis hierzu gaben. --JD {æ} 10:42, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Das habe ich nicht vor - ich hätte nur gerne eine Quelle für die Umkehrung einer hier jahrelang bestehenden Aussage in ihr Gegenteil. Dass das "freilich" richtig so ist, ist ohne eine solche nicht ersichtlich, zumal ich auch nach weiterem Googlen nichts über eine derartige Rechtsprechung finden konnte, sondern lediglich weitere Einschätzungen, die sich mit den bereits erwähnten von RA Helfert und der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken m.E.n. decken: RAe Beukenberg, RA Bahr, nochwas ;). --YMS 01:45, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Die Google-Ergebnisse widersprechen freilich geltender Rechtssprechung. Der Inhaber des Urheberrechts entscheidet über die Verwendung seiner Werke, nicht die GEMA. Man darf nicht einfach fremde Werke als eigene ausgeben, indem man GEMA bezahlt. Die GEMA-Bezahlung beinhaltet lediglich die Wiedergabe fremder Werke. Außerdem ist Urheberrecht und Vermarktungsrecht auseinanderzuhalten. Niemand gibt sein Urheberrecht her, nur weil er sich durch GEMA oder so vermarkten läßt. Versuch mal, das ABBA-Musical selbst zu spielen und als Cover zu vermarkten, das wird sehr schnell sehr teuer. --Marcela 22:10, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt es denn eine Quelle für die Änderung? Zumindest für Deutschland widerspricht die neue Version weitgehend dem, was man als rechtlicher Laie beim kurzen Googlen so findet (z.B. [1], [2]), und wie umfassend darüber hinaus die Betrachtung der rechtlichen Situation in ganz Kontinentaleuropa war, wird aus dem Edit nicht ersichtlich. --YMS 23:55, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ja richtig, das ist noch der Rest der vorherigen Aussage. Ich korrigiere es gleich. --Marcela 11:48, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Pardon, Ralf, aber ist "In Kontinentaleuropa gilt, dass von offiziell veröffentlichten Liedern Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber nicht möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren beziehungsweise des Verlags." nicht widersprüchlich? Gruß --ChrisHamburg 10:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
de.Wikipedia oder Wikimedia Commons für alte Karten?
Ich möchte einen alten Stadtplan hochladen (selbst vom Original gescannt). Der oder die Urheber sind nicht bekannt. Der Plan ist vor über 100 Jahren veröffentlicht worden. Nach meinen Recherchen auf mehreren Seiten zu Urheberrechtsfragen bin ich zu der Ansicht gekommen, dass ich die Karte nur bei de.wikipedia hochladen kann, weil a) Wikimedia Commons die 100-Jahr Regel nicht akzeptiert und b) die dortige 1923-Regel nicht in Deutschland gilt, Wikimedia Commons aber verlangt, dass die gewählte Lizenz sowohl in den USA, als auch im Ursprungsland gilt. Habe ich das richtig verstanden? --Blaufink 01:55, 5. Jul. 2009 (CEST)
Kann man dann nicht beide Lizenzen gleichzeitig angeben? Es gilt dann die für den jeweiligen Rechtskreis bestimmte. --Eingangskontrolle 09:48, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich als Deutscher die 1923-Regel auf Wikimedia Commons gar nicht auswählen, weil sie in Deutschland nicht anwendbar ist. Allerdings sind die Hinweise, die ich diesbezüglich auf Wikipedia gefunden habe, für mich nicht immer klar verständlich. Wenn eine solche Doppellizenz erlaubt ist, würde ich das so machen. --Blaufink 15:29, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Doch, du darfst als Deutscher selbstverständlich auch 1923-Bilder auf Commons hochladen. Allerdings dürfen das dann nur Werke sein, die in den USA erstveröffentlicht wurden. Deutsche Karten darfst du damit nicht hochladen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:06, 7. Jul. 2009 (CEST)
Karte für Pressemitteilung
Ich möchte aus nebenstehender Commons-Karte eine Übersicht der Teilnehmer am Wikipedia:5. Foto-Workshop machen. gemäß unserer Vorstellungen sind derartige Karten gemeinfrei, auf Commons ist sie GFDL/CC lizensiert. Spricht etwas dagegen, daß ich die modifizierte Karte hier lokal als Bild-frei hochlade, um ihre eventuelle Weiterverwendung durch die Presse möglichst einfach zu machen? --Marcela 15:53, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Warum nicht als PD-SH? Wie du ja selbst schon schriebst, hat diese Karte keine SH. Ich weiß ja nicht genau, wie das dann aussieht, wenn du mit deiner Übersicht fertig bist, aber womöglich haben deine Bearbeitungen auch keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:17, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Selbst wenn meine Bearbeitungen SH hätten möchte ich die Karte als "PD" hochladen, um sie ohne Probleme weiterverwenden zu lassen. Sie ist gleich fertig. --Marcela 17:21, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Du solltest sie als CC/GFDL hochladen und kannst dann zusätzlich noch PD-SH setzen und anmerken, dass du deine Bearbeitungen als Bild-frei veröffentlichst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:08, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Wie bitte? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:18, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Wie bitte? --Marcela 23:31, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Ich finde die Empfehlung von ChrisiPK auch unverständlich. Wenn die Grundlage einer Karte aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei ist und man seine Bearbeitungen als Bild-frei freigibt - was genau soll dann noch unter CC/GFDL gestellt werden? Wenn man hingegen zur Konfliktvermeidung die GFDL/CC-Lizenzierung von Commons respektiert, d.h. davon ausgeht, dass schützbare Schöpfungshöhe besteht, muss man eine Bearbeitung natürlich auch als GFDL/CC lizenzieren und kann sie nicht "zusätzlich" zu PD-SH erklären. Gestumblindi 23:41, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Wie bitte? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:18, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Du solltest sie als CC/GFDL hochladen und kannst dann zusätzlich noch PD-SH setzen und anmerken, dass du deine Bearbeitungen als Bild-frei veröffentlichst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:08, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Selbst wenn meine Bearbeitungen SH hätten möchte ich die Karte als "PD" hochladen, um sie ohne Probleme weiterverwenden zu lassen. Sie ist gleich fertig. --Marcela 17:21, 5. Jul. 2009 (CEST)
Bildrechte Portraits Sächsischer Landtagsabgeordneter
Glückauf! Angeregt durch eine Diskussion auf meiner Benutzerseite hier eine Nachfrage, wie Ihr die Rechtslage seht. Ich bin dabei das Buch Elvira Döscher, Wolfgang Schröder: Sächsische Parlamentarier 1869–1918. Die Abgeordneten der II. Kammer des Königreichs Sachsen im Spiegel historischer Photographien, Droste, 2001 inhaltlich für das Erstellen von Biografien zu den Landtagsabgeordneten im Königreich Sachsen auszuschlachten, was sicher völlig unproblematisch ist. Kniffliger wird das bei den Portraits zu den einzelnen Politikern. Im Buch ist ausgeführt, dass diese zum Großteil aus zwei Fotoalben stammen, die zum 25jährigen Parlamentsjubiläum 1896 und 1904 an den jeweiligen Jubilanten verteilt wurden und sich heute in staatlichen Archiven befinden. Die Fotografen sind jeweils angegeben, die 70-Jahr-Schranke um Urheberrecht ist mir auch bekannt. Greift hier aus Eurer Sicht das Editio princeps oder kann ich davon ausgehen dass das öffentliche Überreichen und sicher auch Betrachten des jeweiligen Fotoalbums als Veröffentlichung gelten? Sprich: Ist das überreichte Fotoalbum an sich eine Veröffentlichung oder nicht. -- Miebner 21:38, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wer einen Schutz gemäß Editio princeps beansprucht muss nachweisen können, dass er tatsächlich die Erstveröffentlichung vorgenommen hat. Deshalb ist das Riskio für uns sehr gering.
- Bleibt noch die Frage: Sind die Urheber der Fotos bekannt? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:59, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wie gesagt, die Fotografen sind zum Großteil bekannt und im Buch auch angegeben. Inwieweit ich deren Lebensdaten ermitteln kann, muss ich schauen... -- Miebner 08:21, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Mir ist nur ein Fall bekannt, daß editio princeps von einem Gericht anerkannt wurde: der Fall Nebra. Dieser ist allerdings durch Montezuma quasi aufgehoben, so daß man wie Chaddy schon sagte davon ausgehen kann, daß die aktuelle Rechstsprechung davon ausgeht, daß der Beansprucher die Erstveröffentlichung beweisen muß, was fast unmöglich ist. Wenn die Alben 1896 und 1904 verteilt wurden, greift unsere 100-Jahres-Regel. Der nachweis der Veröffentlichung ist nur bei der 1923er Regel notwendig --> Bilder sind auf .de in Ordnung. --Marcela 19:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten. Die 100-Jahres-Regel greift im vorliegenden Fall sicher kaum, da die Fotografen zum Großteil zumindest namentlich bekannt sind... -- Miebner 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Mir ist nur ein Fall bekannt, daß editio princeps von einem Gericht anerkannt wurde: der Fall Nebra. Dieser ist allerdings durch Montezuma quasi aufgehoben, so daß man wie Chaddy schon sagte davon ausgehen kann, daß die aktuelle Rechstsprechung davon ausgeht, daß der Beansprucher die Erstveröffentlichung beweisen muß, was fast unmöglich ist. Wenn die Alben 1896 und 1904 verteilt wurden, greift unsere 100-Jahres-Regel. Der nachweis der Veröffentlichung ist nur bei der 1923er Regel notwendig --> Bilder sind auf .de in Ordnung. --Marcela 19:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Wie gesagt, die Fotografen sind zum Großteil bekannt und im Buch auch angegeben. Inwieweit ich deren Lebensdaten ermitteln kann, muss ich schauen... -- Miebner 08:21, 6. Jul. 2009 (CEST)
Die Auswirkungen des Share-Alike/Copyleft bei cc-sa-3.0
Hallo zusammen,
trotz ausgiebiger Surferei werde ich aus den Auswirkungen der Share-Alike-Bedingung bei der cc-sa-3.0 nicht so recht schlau. Die Frage inwieweit sich die Lizenz auch auf die "Umgebung" des verwendeten Materials konkret auswirkt ist mir unklar (Thema: Copyleft-Stärke). Der englische Orginalvertragstext spricht von derivative works". Was sind denn nun die "works" eigentlich?
Beispiel:
- Ich erstelle einen Artikel und verwende ein erläuterndes (und evtl. von mir nachbearbeitetes) Bild von der wp oder wikimedia commons mit cc-sa-3.0 Lizenzierung. Muss ich dann den ganzen Artikel unter die gleiche Lizenz stellen oder nur wieder das Bild?
- Ich erstelle eine Website mit einer Mischung aus kommerziell lizenziertem Content (Bilder und Texte) und cc-sa-3.0 lizenziertem Content (ebenfalls Bilder und Texte). Ist das erlaubt, oder blockiert das kommerziell lizensierte Material die Verwendung von share-alike Content?
Nirgends findet man dazu ein konkrete Angabe, dabei dürfte dies z.B. für Zeitungen, Buchautoren und Contentanbieter im Web sehr entscheidend sein. -92.225.56.211 17:52, 6. Jul. 2009 (CEST) Michael Langner
- Du musst nur klarstellen, was wie lizensiert ist. Du kannst also kombinieren. Z. B. einen Text veröffentlichen, der nicht ohne deine Genehmigung weiterverbreitet werden darf und CC-Bilder dazu. Rainer Z ... 00:52, 7. Jul. 2009 (CEST)
Darf ich Bilder verwenden die für die Presse zurverfügung gestellt wurden?
Hallo,
ich möchte noch mehr Bilder zum Artikel über das Universitätsklinikum_Würzburg einfügen aber ich weiß nicht ob ich diese Bilder verwenden darf. Die Bilder die ich gerne verwenden möchte, befinden sich auf der Webseite der Uniklinik und wurden dort im Download-Bereich für die Presse zur verfügung gestellt. Dürfen solche Bilder hier verwendet werden? Uniklinik Download Wo lade ich hier die Bilder hoch? (nicht signierter Beitrag von Moonlight83 (Diskussion | Beiträge) 19:56, 6. Jul. 2009)
- Auf der Homepage ist nichts zur Lizensierung erkennbar. Frag bei der Klinik nach, ob die Urheber der Fotos einer freien Lizensierung zustimmen bzw. ob die Klinik das alleinige Nutzungsrecht hat und zustimmt. Eine Freigabe für die Presse reicht nicht aus. --Marcela 20:08, 6. Jul. 2009 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt) Kurze Antwort: Nein, du kannst diese Bilder nicht verwenden. Lange Antwort: Um in der Wikipedia verwendet werden zu können, müssen Bilder unter einer freien Lizenz stehen oder aufgrund ihres Alters (Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben) gemeinfrei sein. Bei Pressebildern ist dies üblicherweise nicht der Fall. Auch im von dir verlinkten Downloadbereich der Uniklinik Würzburg kann ich keinen Hinweis auf eine Freigabe der Bilder unter einer freien Lizenz finden. Es wäre höchstens möglich, vom Urheber (das scheint bei den dortigen Bildern in den meisten Fällen ein Helmuth Ziegler zu sein - es kann aber auch sein, dass er der Klinik das ausschliessliche Nutzungsrecht erteilt hat, dann müsste nicht er, sondern diese zustimmen) eine entsprechende Freigabe zu erbitten. Anfragen für Freigaben kann man mit den Textvorlagen unter Wikipedia:Textvorlagen stellen. Damit ein Bild hier akzeptiert wird, ist wichtig, dass vom Inhaber der Rechte ausdrücklich eine Freigabe unter einer definierten freien Lizenz erteilt wird (darum die Textvorlagen), Antworten per E-Mail wie "Sie dürfen die Bilder gerne für die Wikipedia verwenden" reichen nicht aus. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte, Hilfe:FAQ zu Bildern und Hilfe:Wikimedia Commons. Gestumblindi 20:17, 6. Jul. 2009 (CEST)
Hm das ist mir zu aufwändig und kompliziert. Es kann gerne jemand anderes machen oder es bleibt bei dem einen Bild. --Moonlight83 21:40, 6. Jul. 2009 (CEST)
Bilder in einem Durchgang
Moin,
bei mir in der Stadt gibt es einen öffentlich zugänglichen Durchgang mit Motiven von ca. 20 historischen Landestrachten aus Schleswig-Holstein. Ich habe sämtliche Bilder fotografiert und möchte sie gern hochladen und wollte euch hiermit fragen wie es mit dem Urheberrecht aussieht. Folgende Daten sind vorhanden:
- Der Künstler ist namentlich bekannt und hat diese Bilder in dem Durchgang zur öffentlichen Betrachtungan an seiner Hauswand angebracht. Zusätzlich befindet er sich auch noch unter den Lebenden.
- Sämtliche Bilder sind unten mit seinem Namen versehen.
Gruß --Huhu 20:20, 6. Jul. 2009 (CET)
- Sieht für mich nach Panoramafreiheit aus, andere Meinungen? --Marcela 20:29, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Panoramafreiheit gilt nicht in Innenräumen (zumindest in Deutschland). Allerdings sind die Bilder imho Beiwerk und sonst ist da nichts Schützbares. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Dieses Foto ist sicher problemlos, die Darstellung der einzelnen Bilder könnte unter Panoramafreiheit fallen, wenn der Durchgang öffentlicher Raum ist. --Marcela 20:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ähm, ich hab ja geschrieben, dass das Foto wohl ziemlich sicher problemlos ist. ;) Nur mit der Panoramafreiheit stimme ich nicht mit dir überein. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:39, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Dieses Foto ist sicher problemlos, die Darstellung der einzelnen Bilder könnte unter Panoramafreiheit fallen, wenn der Durchgang öffentlicher Raum ist. --Marcela 20:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Panoramafreiheit gilt nicht in Innenräumen (zumindest in Deutschland). Allerdings sind die Bilder imho Beiwerk und sonst ist da nichts Schützbares. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke, Huhu macht sich gar nicht um das rechte Bild sorgen, sondern hat Extra-Fotos von den Trachten-Bildern an der Wand gemacht, und ist sich nun unsicher, ob er diese abfotografierten Werke an der Wand hier hochladen darf. --Nyks (Kontakt) 21:18, 6. Jul. 2009 (CEST)
- So ist es richtig.--Huhu 16:48, . Jul. 2009 (CET)
- Es gibt durchaus auch in D Räumlichkeiten, die zwar im Inneren von Gebäuden sind aber trotzdem unter die Panoramafreiheit fallen weil sie dauerhaft öffentlich zugängig sind. Beispiel: Datei:2008-07-08-eberswalde-city-04.jpg, laut Katasteramt ist das im Gebäude. --Marcela 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Was an diesem Foto mit seinen 6 Lizenzen noch "frei" sein soll, das frage ich mich allerdings dann auch wieder. --AndreasPraefcke ¿! 23:30, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Es gibt durchaus auch in D Räumlichkeiten, die zwar im Inneren von Gebäuden sind aber trotzdem unter die Panoramafreiheit fallen weil sie dauerhaft öffentlich zugängig sind. Beispiel: Datei:2008-07-08-eberswalde-city-04.jpg, laut Katasteramt ist das im Gebäude. --Marcela 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit gilt nur für Außenansichten --Historiograf 22:02, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich kenne die genaue Definition nicht, aber ich würde einen öffentlichen Durchgang wie diesen dazuzählen. --Nyks (Kontakt) 01:11, 7. Jul. 2009 (CEST)
- So hab ich mir das auch gedacht, öffentlich zugänglich, fotografiet ohne Hilfmittel (Leiter usw. (siehe Panoramafreiheit)) und die geringe Schöpfungshöhe der Bilder (einfache Malkunst). Wenn das Rechtliche von Euch geklärt ist und es keine Bedenken gibt würde ich die Bilder gern hochladen. Stellt mir sich die Frage: Wohin mit den Bildern, Commons oder Deutsche WP, welche Lizenzbausteine werden dafür benötigt und was muß in der Bildbeschreibung stehen.
--Huhu 16:48, 7. Jul. 2009 (CET)
- Naja, die Schöpfungshöhe der Bilder reicht sicherlich für einen Urheberrechtsschutz. Auch aus Panoramafreiheit geht dies nicht ganz eindeutig hervor; vielleicht hat da jemand ja genauere Infos, wie die entsprechende Textstelle ausgelegt wird. --Nyks (Kontakt) 17:35, 7. Jul. 2009 (CEST)
Geschützte Werke, die sich "in" Gebäuden befinden, unterfallen nach der eindeutigen Aussage des Gesetzgebers in der amtlBegr nicht der PF, Dreier/Schulze ³ § 59 Rz 8) --134.130.68.243 19:14, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Ich weiss ja nicht, aber die abgebildete Örtlichkeit scheint ein überdachter, öffentlicher Durchgang zwischen zwei Gebäuden(?) zu sein, wäre das denn auch als Inneres eines Gebäudes anzusehen? Gestumblindi 20:41, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist tatsächlich ein öffentlicher, überdachter Durchgang zwischen zwei Gebäuden. --Huhu 21:12, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Durchgang auf der Parzellengrenze? -- Nordlicht↔ 23:07, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist tatsächlich ein öffentlicher, überdachter Durchgang zwischen zwei Gebäuden. --Huhu 21:12, 7. Jul. 2009 (CEST)
Tja, es scheint nicht möglich zu sein, die Frage, die hier gestellt wurde, zu beantworten. Einerseits ist völlig klar: Panoramafreiheit gilt nur für Aussenansichten. Das bestreitet niemand. Andererseits: ist ein überdachter, öffentlicher Durchgang zwischen zwei Gebäuden "aussen" oder "innen"? Sollte man das als "ungeklärt" abhaken und dem Anfrager daher empfehlen, vorsichtshalber davon auszugehen, dass auch dies "innen" ist und daher keine Bilder aus dem Durchgang hochzuladen? Gestumblindi 23:14, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Zur Klärung wäre ggf. ein Foto hilfreich, der die etwas weitere Umgebung des Durchgangs zeigt, oder? --Matthiasb 10:38, 10. Jul. 2009 (CEST)
§ 53 Absatz 4 UrhG (Fotokopieren von Musiknoten)
Gilt das Fotokopierverbot von urheberrechtlich geschützten Musiknoten auch für Bearbeitungen, wenn die Schutzfrist des ursprünglichen Werks, aber nicht die der Bearbeitung, abgelaufen ist?
Gilt das Fotokopierverbot von urheberrechtlich geschützten Musiknoten auch für wissenschaftliche Ausgaben, wenn die Schutzfrist des ursprünglichen Werks, aber nicht die der wissenschaftlichen Ausgabe, abgelaufen ist?
Gilt das Fotokopierverbot von urheberrechtlich geschützten Musiknoten auch für nachgelassene Werke, wenn die Schutzfrist des ursprünglichen Werks, aber nicht die des nachgelassenen Werks, abgelaufen ist?
Begründe die Antworten! --88.78.228.143 21:48, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Hier werden nur urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Wikipedia diskutiert. Geht es um einen konkreten, die Wikipedia betreffenden Fall? Gestumblindi 21:59, 6. Jul. 2009 (CEST)
Polizeibilder
Sind Bilder, die von der US-amerikanischen Polizei angefertigt wurden, gemeinfrei? Στε Ψ 21:49, 6. Jul. 2009 (CEST)
- In der Regel nicht: Ausnahmen sind die Bundespolizeien (FBI, DEA, ATF, USS, USMS, ICE, CBP und die Geiger vom IRS im Wesentlichen, dazu die Polizeien der Streitkräfte). syrcro 21:56, 6. Jul. 2009 (CEST)
GFDL im Uploadformular
Mit Bezug auf diese Diskussion nun nochmal syrcros (imho sehr vernünftiger Vorschlag):
Im Uploadformular nur noch die GFDL dual mit CC-by-sa anbieten.
Wobei sich da die Frage auftut, ob wir explizit die de-Version nehmen sollten, wo doch die Copyrightnotice auf die unported verlinkt.
Bitte diesmal mehr Beteiligung.
[[ Forrester ]] 23:10, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist doch egal, wohin die Copyrightnotice verlinkt, da bekanntermaßen Bildlizenzen und Textlizenz nicht identisch sein müssen. Wir können ja de und unported auswählen. Volle Zustimmung zum eigentlichen Vorschlag, die GFDL nicht mehr als alleinige Bildlizenz anzubieten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:16, 7. Jul. 2009 (CEST)
- +1. Da die CC-BY-SA die Zukunft unseres Projektes darstellt. Für Weiternutzer unserer Artikel wäre es ein Rückschritt, wenn er nur wegen eines einzelnen GFDL-Bildes darin dann doch wieder die ganze GFDL mit abdrucken muß. --Kam Solusar 04:10, 8. Jul. 2009 (CEST)
Welche CC-by-sa-Fassung(en) Bleibt die Frage, welche CC-by-sa-Fassung(en) ins Formular soll(en)? Durch den GFDL-Einzellizenz-Wegfall, wäre ja wieder Platz. Mir fallen fünf Varianten ein: 1. Vier Doppellizenzen AT, CH, DE, Unported. 2. drei Doppellizenzen AT, CH, De. 3. Zwei Doppellizenzen DE und unported sowie zwei Einzeldoppellizenzvarianten DE bzw unported. Zusätzlich gäbe es noch die Möglichkeit einer Mehr-als-Doppellizenz. Etwa GFDL + CC-by-sa-unported,-at,-ch,-de. Das Letztere würde etwas unübersichtlich, wäre aber wohl in einem Baustein lösbar. syrcro 11:38, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es hat ja einen Grund, warum wir die CH/AT-Lizenzen nicht haben. Bitte lasst uns keine Diskussion darüber anfangen. Ich habe gerade wieder gelesen, wie unübersichtlich unsere vielen Vorlagen sind. Mein Vorschlag: GFDL + CC/de + CC/unported. [[ Forrester ]] 16:16, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Dem Vorschlag kann ich mich anschliessen. Gestumblindi 23:16, 9. Jul. 2009 (CEST)
Es gibt keinen Grund, die GFDL nicht mehr oder nur dual anzubieten. Es ist nirgendwo geklärt, ob die Umlizensierung Rechtens ist. Im Gegenteil, ich empfehle Schricker 3. Auflage Seite 1189, wenn GFDL ohne Zustimmung des Urhebers umlizensiert wird, kann der Urheber von seiner ursprünglich gegebenen KLizenz zurücktreten. Auch unbeschränkt gegebene Lizenzen können zurückgenommen werden - auch wenn hier immer wieder gern das Gegenteil behauptet wird. --Marcela 00:01, 11. Jul. 2009 (CEST)
Der obige Artikel ist mehr oder weniger von http://flexikon.doccheck.com/Pneumozyt abgeschrieben. Besteht Schöpfungshöhe? Falls ja: Der dortige Text steht zwar unter der GFDL, die Nutzungsbedingungen schreiben aber vor, dass ein "für Suchmaschinen transparenter" Link auf den Originalartikel vorhanden sein muss. Unsere Diskussionsseiten werden aber anscheinend nicht von Google indiziert, die Bearbeitungskommentare sowieso nicht. Was tun? -- Katimpe 15:21, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt einen Baustein für den BNR dafür {{Flexikon}}.--134.2.3.102 15:25, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Das Flexikon sieht mir urheberrechtlich nicht so ganz wasserdicht aus... Werden da die Texte überhaupt überprüft, woher sie stammen? Außerdem halten die sich nicht mal selbst an die GFDL, die u. a. auch besagt, dass der englischsprachige Originaltext lokal vorhanden sein muss. Die haben aber nur die rechtlich unverbindliche deutsche Übersetzung lokal vorhanden ([3])... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:23, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Hinzu kommt übrigens noch, dass es wegen der Umlizensierung in der Wikipedia nun zu Problemen kommen kann, spätestens aber ab dem 1. 8. ... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:25, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Hat sich erledigt, ich hab den Artikel nämlich komplett neu geschrieben. War sowieso eher schwer verständlich etc. --Mummi 02:10, 10. Jul. 2009 (CEST)
Bild Datei:Hans Kammler.jpg ist meiner Meinung nach im deutschsprachigen Artikel nicht zulässig - rausnehmen? -- Хрюша ?? 17:41, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist auch auf den Commons nicht zulässig. Dort LA gestellt und hier entfernt. syrcro 17:53, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Danke. Bin darauf gestossen, da ich ein Lemma aufarbeite in dem ich Kammler verlinke. -- Хрюша ?? 18:46, 7. Jul. 2009 (CEST)
Screenshot
Ich habe ein Screenshot vom Spiel SIMCITY 3000 gemacht. Kann ich das hochladen? -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:27, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, denn SimCiy ist urheberrechtlich geschützt. --Nyks (Kontakt) 17:29, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es handelt sich um ein Screenshot während eines Spiels, nicht um das Cover. -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:33, 8. Jul. 2009 (CEST)
- "Nein, denn SimCiy ist urheberrechtlich geschützt." --JD {æ} 17:37, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Das Spiel selber enthält ja aber auch "Grafik", und die ist nun einmal urheberrechtlich geschützt. Ab SC 2000 ist auch mit Sicherheit Schöpfungshöhe gegeben. Von daher ist die Grafik in Computerspielen urheberrechtlich geschützt, und Screenshots stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. --Nyks (Kontakt) 17:42, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Siehe auch: Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_man_Screenshots_von_Fernsehsendungen.2C_Kinofilmen_oder_von_Computersoftware_und_Computerspielen_in_die_Wikipedia_einf.C3.BCgen.3F. --Nyks (Kontakt) 17:43, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Danke, ich dachte du hast meine Frage falsch verstanden! -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:44, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es handelt sich um ein Screenshot während eines Spiels, nicht um das Cover. -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:33, 8. Jul. 2009 (CEST)
- @ JD: Ich habe nicht um deine Hilfe gebeten! Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:39, 8. Jul. 2009 (CEST)
- ich habe eine antwort auf einer allgemeinen funktionsseite gegeben. get along with it. --JD {æ} 17:43, 8. Jul. 2009 (CEST)
Gebäudegrundriss
Habe einen architektonischen Gebäudegrundriss um 1930, gehört das Urheberrecht der Firma oder dem Architekten? Falls es die Firma hat, gilt dann die 70-Jahre-Regel? --Bonzo* 19:54, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Die Frist richtet sich immer nach dem Todesdatum des letztversterbenden Urhebers unabhängig davon, wer Inhaber des Urheberrechtes ist. (Mit-)Urheber ist immer eine natürliche Person. Bei Werken um 1930 brauchen wir die Lebensdaten oder eine Freigabe. syrcro 19:07, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Wobei hier anzumerken ist, das nicht jeder Gebäudegrudriss überhaupt die nötige Schöpungshöhe aufweist. Gerade bei denn vereinfachten Gebäudegrudrisse (also nur Fundamentumrisse), ist davon auszugehen das sie die nötige Schöpfungshohe NICHT erreichen (Zwei, drei aneinander gefügte Rechtecke haben kein SH). Wobei man duch das selberzeichen eines vereinfachten Grundrisses, das mögliche Problem am einfachsten lössen kann. Bobo11 20:26, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die klärenden Antworten, dann wird das erst in 18 Jahren was, 1957 ist der Meister verstorben. --Bonzo* 20:34, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Echte Grundrißzeichnungen dürfen überhaupt keine SH haben, sie müssen technischen Normen folgen und gestatten somit keinerlei schöpferischen Anteil. --Marcela 23:53, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die klärenden Antworten, dann wird das erst in 18 Jahren was, 1957 ist der Meister verstorben. --Bonzo* 20:34, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Wobei hier anzumerken ist, das nicht jeder Gebäudegrudriss überhaupt die nötige Schöpungshöhe aufweist. Gerade bei denn vereinfachten Gebäudegrudrisse (also nur Fundamentumrisse), ist davon auszugehen das sie die nötige Schöpfungshohe NICHT erreichen (Zwei, drei aneinander gefügte Rechtecke haben kein SH). Wobei man duch das selberzeichen eines vereinfachten Grundrisses, das mögliche Problem am einfachsten lössen kann. Bobo11 20:26, 9. Jul. 2009 (CEST)
Lizenzkonformes Artikelaufteilen
Hallo, ich habe auf Hilfe Diskussion:Artikelinhalte auslagern vor gut einem Monat eine Anfrage gestellt, wie man bei einer im Nachhinein festgestellter lizenzwidriger Artikelauslagerung vorgehen muss. Leider wurde die Anfrage dort nicht beantwortet, vielleicht hat hier jemand eine Idee? Anlass war der Artikel Cannabis als Arzneimittel, dessen Erstversion aus Cannabis als Rauschmittel rauskopiert wurde, ohne Autoren/Versionsgeschichte anzugeben. Danke + Gruß --Rapober 09:01, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Artikel löschen lassen und neu erstellen? Aber diese Mal richtig. --MannMaus 12:31, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Geht ja auch nicht so einfach, wegen der Versionsgeschichte. Also, "Zwischenartikel" erstellen mit korrekter Auslagerung im BNR (sonst kommt ein SLA wegen Unsinn und so weiter) - korrekte Vereinigung mit Zielartikel Cannabis als Arzneimittel - SLA auf Zwischenartikel - vorweg 'nen Admin fragen, ob das so geht - zum Schluss kontrollieren, ob die "richtige Version" vorne steht, sonst wiederherstellen! --MannMaus 12:43, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Danke erstmal für die Antwort. Ich bin noch dabei die notwendigen Schritte nachzuvollziehen, ganz klar ist es mir noch nicht. Ich denke nochmal drüber nach. Gruß --Rapober 21:32, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Nochmal übersichtlich:
- 1.) Du fragst einen Admin, ob ich Recht habe.
- 2.) Du liest Hilfe:Artikelinhalte auslagern, und lagerst das entsprechende Kapitel aus [[Cannabis als Rauschmittel raus nach Benutzer:Rapober/Cannabis als Arzneimittel
- 3.) Du liest Hilfe:Artikel zusammenführen, und führst Benutzer:Rapober/Cannabis als Arzneimittel und Cannabis als Arzneimittel zusammen.
- 4.) Du kontrollierst, ob die richtige Version vorne ist und stellst sie gegebenenfalls wieder her.
- 5.) Du stellst SLA auf Benutzer:Rapober/Cannabis als Arzneimittel. --MannMaus 10:48, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Danke erstmal für die Antwort. Ich bin noch dabei die notwendigen Schritte nachzuvollziehen, ganz klar ist es mir noch nicht. Ich denke nochmal drüber nach. Gruß --Rapober 21:32, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Geht ja auch nicht so einfach, wegen der Versionsgeschichte. Also, "Zwischenartikel" erstellen mit korrekter Auslagerung im BNR (sonst kommt ein SLA wegen Unsinn und so weiter) - korrekte Vereinigung mit Zielartikel Cannabis als Arzneimittel - SLA auf Zwischenartikel - vorweg 'nen Admin fragen, ob das so geht - zum Schluss kontrollieren, ob die "richtige Version" vorne steht, sonst wiederherstellen! --MannMaus 12:43, 9. Jul. 2009 (CEST)
Ganz kurzer kommentar: Die Lizenz hat sich doch geändert und mit der neuen Lizenz wäre es bei weitem nicht so umständlich. Kersti 11:51, 10. Jul. 2009 (CEST)
Vergleiche Benutzer:DerHexer/Importwünsche. Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 23:49, 10. Jul. 2009 (CEST)
G8-Gipfel-Logo
Schaut mal bitte jemand diesen Copyright-Hinweis an. Kann das Logo hochgeladen werden? Commons-tauglich ist das wohl nicht, oder? --Matthiasb 10:32, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn du das Logo oben links meinst, dann kann man das m.A. nach mit {{Bild-LogoSH}} hochladen. jodo 12:41, 10. Jul. 2009 (CEST)
Screenshots von ZDF-Mediathek
Hallo experten :) Ich hab folgende Frage: wenn ich von einen Beitrag über eine Sportveranstaltung in der ZDF Mediathek einen Screenshot mache, und aus dem Bild dann einen Ausschnitt, der einen Sportler zeigt, hochlade... wäre das in Ordnung? und wenn ja, mit welcher Lizenz? -- Wynyard Disk 14:48, 10. Jul. 2009 (CEST)
- nein, nicht in ordnung. --JD {æ} 14:53, 10. Jul. 2009 (CEST)
- wär ja auch zu schön gewesen... :( -- Wynyard Disk 16:09, 10. Jul. 2009 (CEST)