Kammergericht

höchstes ordentliches Gericht des Landes Berlin
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Das Kammergericht (KG) ist das Oberlandesgericht in Berlin. Die Bezeichnung unterscheidet sich von den übrigen Oberlandesgerichten aus historischen Gründen. Andere Kammergerichte gibt es in Deutschland nicht. Der Kammergerichtsbezirk umfasst das vollständige Gebiet des Bundeslandes Berlin. Zu dem Bezirk gehören ein Landgericht und zwölf Amtsgerichte. Das einzige Schöffengericht ist beim Amtsgericht Tiergarten eingerichtet, Familiengerichte bei den Amtsgerichten Pankow-Weißensee und Tempelhof-Kreuzberg. Das einzige Gericht für Landwirtschaftssachen ist beim Amtsgericht Schöneberg eingerichtet.

Geschichte

Gegründet wurde das Kammergericht 1516 unter König Joachim I. von Brandenburg. Wie die übrigen Oberlandesgerichte war das Kammergericht Berlin ein Gericht auf Grund des privilegio de non appellando. Also ein Gericht, dass von der Gerichtsbarkeit des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation befreit war. Es war damit das höchste Gericht in Königreich Preußen.
Die Bezeichnung Kammergericht behielt es in die Neuzeit hinein bei. In den Sälen des Gerichts fanden 1944 die Prozesse gegen die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944 statt. Kurze Zeit wurde hier ein Internationales Militärtribunal eingerichtet, dessen Zweck jedoch allein die Annahme der Anklageschriften blieb. Die übrigen Prozesse wurde in Nürnberg fortgesetzt. Nach 1945 wurde das heutige Gebäude des Kammergerichts für die Luftsicherheitszentrale der Alliierten benutzt. Erst mit der Wiedervereinigung 1990 wechselte das Kammergericht wieder in die alten Räume.