Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder
Nochmal CC-Lizenzvorlagen
Ich war seit 5. Juni im Urlaub, daher hatte ich an der mittlerweile archivierten letzten Diskussion zum Thema nicht mehr teilgenommen. Nach dem aktuellen Stand scheint ja eine Änderung im Sinne von Forresters Vorschlag mit einer Ergänzung um "und kann zu den Bedingungen dieser Lizenz weitergenutzt werden" als Kompromiss akzeptabel zu sein. Die Vorlagen würden somit so aussehen:
|
Diese Datei steht unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“ und kann zu den Bedingungen dieser Lizenz weitergenutzt werden.
Rechtsverbindlicher Lizenzvertrag: |
Ich werde das dann wohl in den nächsten Tagen umsetzen. Gestumblindi 20:56, 21. Jun. 2009 (CEST)
- Hallo Gestumblindi. Wir haben dazu eine Verbesserung auf dem OTRS-Treffen erarbeitet, die Raymond eigentlich die Tage umsetzen wollte. Ich frage ihn noch mal, bevor wir uns hier doppelte Arbeit machen. Grüße --Tischbein-ahe 08:12, 22. Jun. 2009 (CEST)
- Was denn? [[ Forrester ]] 18:46, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Es geht um diese Vorlage, die dem Nachnutzer direkt sagt, was er machen darf und wie er die Lizenz einhält:
Sie können diese Datei weiterverwenden.
Dazu wurde sie unter den Bedingungen der folgenden Lizenz veröffentlicht:
„Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“
in Version 3.0 (abgekürzt „CC-by-sa 3.0“)
Es ist Ihnen gestattet:
Weiterverwendung erlaubt
Bearbeitung erlaubt
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung
Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Wenn Sie das Werk verwenden möchten …
… müssen Sie diese Lizenzbedingungen angeben. Am einfachsten ist es, wenn Sie dazu einen Link auf diese Seite einbinden. Auf der Beispielseite finden Sie Vorlagen für verschiedene Anwendungsfälle.
Eine rechtsverbindliche Version finden Sie unter: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
- Auf dem letzten Treffen des Support-Teams wurde diese Vorlage von Benutzer:Tischbeinahe und Benutzer:Theredmonkey vorgestellt und allgemein begrüßt, da sie für den Nachnutzer deutliche Vorteile bringt. — Raymond Disk. Bew. 08:52, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Klasse! Damit versteht man endlich, was los ist. Genau so sollten unsere Lizenzbausteine aussehen. --Marcela 09:24, 26. Jun. 2009 (CEST)
Einverstanden. [[ Forrester ]] 17:34, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Wundert mich jetzt schon ein bisschen, dass du damit einverstanden bist... ;) Ich bin jedenfalls auch einverstanden. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Wundert mich auch aber ist ja schön, wenn wir mal einer meinung sind. --Marcela 17:41, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Mich auch ;) Aber der Nutzen scheint mir größer zu sein, als die Kosten...von daher. Wobei man den Overkill vllt. etwas reduzieren sollte ;) [[ Forrester ]] 17:41, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Warum steht unter "Namensnennung" die umstrittene Formulierung aus der CC-Kurzform und nicht etwas weniger Mißverständliches? -- smial disk 18:30, 26. Jun. 2009 (CEST)
Ich bin fast einverstanden: 1. Unschönheit ist die Nutzung des kleinen Logos am Anfang, statt des großen mit den Nutzungsicons. So muss man das lesen, um die Lizenz zu erkenne. 2. Der Beispiellink sollte eher auf die neuen TOS gehen, die WMF hält die Namensnennung ja nicht mehr wirklich für notwendig. Außerdem sieht es wirklich doof aus, wenn offizielle Lizenzbausteine in den Userspace verlinken. syrcro 18:33, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Nur schnell zu deinem letzten Punkt: Das ist eine Arbeitsvorlage im Benutzernamensraum. Sie soll natürlich die bisherige Vorlage im Vorlagennamensraum ersetzen. — Raymond Disk. Bew. 18:45, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Zur Namensnennung: Das widerspricht aber der Lizenz und dem Gesetz, die ist nämlich schon immer noch notwendig... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:56, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Zur Namensnennung zitiere ich hier aus meta:Licensing update#Proposed terms of use: Attribution of rich media: Rich media (images, sound, video, etc.) that were created through substantive collaborations between at least five people can be credited in the same fashion as text; other rich media files must be attributed in any reasonable manner specified by the contributor(s). (Hervorhebung durch mich). In der Regel haben Mediendateien weniger als 5 Bearbeiter, so dass weiterhin der Medienautor genannt werden muss. — Raymond Disk. Bew. 19:52, 26. Jun. 2009 (CEST)
- .Ja. Sicher. Die vollständigen Bestimmungen auf http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode sagen zur Namensnennung jedoch "If You Distribute, or Publicly Perform the Work or any Adaptations or Collections, You must, unless a request has been made pursuant to Section 4(a), keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution ("Attribution Parties") in Licensor's copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties;(...)". Entscheidend ist die Einschränkung "(...)provide, reasonable to the medium or means You are utilizing (...)". Da steht nichts von "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.". Die Disk hatten wir bereits mehrfach und der Interpretation von "in der vom Autoren festgelegten Art und Weise" als "Ich verlange die Autorennennung unmittelbar am Bild und mahne ab, wenn das nicht eingehalten wird" ist ja in gewissen Fällen vehement widersprochen worden. Mir geht es hier um Klarheit und Rechtssicherheit für den Nachnutzer. Die verwendete Formulierung war und ist unscharf und mißinterpretierbar und deckt sich nicht mit dem rechtsverbindlichen Lizenztext. -- smial disk 02:17, 27. Jun. 2009 (CEST)
Die unglückliche Formulierung aus der "Deed", der "vereinfachten Zusammenfassung", die erklärtermassen rechtlich bedeutungslos sein will (kleiner Link "Haftungsbeschränkung" unten rechts: "Die Deed selbst entfaltet keine juristische Wirkung und erscheint im eigentlichen Lizenzvertrag nicht"), hat mich ja auch schon immer gestört: "Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen" - da dieses "in der von ihm festgelegten Weise" ganz unterschiedlich interpretiert wird und sich in dieser Form im eigentlichen Text der Lizenz nicht findet. Die Formulierung führte bereits zu erheblichen Problemen. In Diskussionen hier haben auch schon Leute versucht, daraus abzuleiten, dass sie sehr spezifische Bedingungen der Namensnennung nach ihrem eigenen Gusto erheben dürfen. "In der von im festgelegten Weise" - das heisst, ich darf festlegen, dass unter jedem meiner Bilder in goldenen Buchstaben "Dieses Bild hat der edle Wikipedianer Gestumblindi geschaffen, er sei gepriesen!" in der Schriftart Bookman Old Style (und in keiner anderen!) steht, mindestens 14 Punkt gross, mit einem Link auf meine Homepage versehen und einem dicken roten Rahmen darum - alles andere wäre ein Verstoss gegen die Lizenz, da es nicht meine "festgelegte Weise" der Namensnennung wäre? Ich habe darum auch schon die Position vertreten, dass es nur Probleme schafft, auf die oberflächlich wunderbar kurz erscheinende, aber zutiefst missverständliche "Deed" zu verlinken, und dass nur der vollständige, einzig verbindliche Lizenztext verlinkt werden sollte. Das ist vielleicht auch übertrieben. Aber ich habe jedenfalls ein etwas ungutes Gefühl, wenn wir nun die Formulierung aus der Deed sogar noch übernehmen. Gestumblindi 15:33, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Kurz: Die beanstandete Formulierung bietet zahlreiche Möglichkeiten, daß sich Autoren und Nachnutzer gegenseitig in die Pfanne hauen und Anwälte sich die Hände reiben können. -- smial disk 15:38, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Was bedeutet eigentlich "Deed"? Ich finde im Wörterbuch "Urkunde" und "Dokument". --Marcela 15:44, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Ihr habt mit diesen Bedenken natürlich Recht. Was spricht aber dagegen, die Formulierung, die sowieso nicht rechtlich bindend ist, durch eine eigene zu ersetzen? Beispielsweise: „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Namensform nennen.“ Ggfs. könnte man auch im deutschen Büro von Creative Commons nachfragen, ob sie eine Idee für eine bessere Formulierung haben. Immerhin bildet Creative Commons eine Bürogemeinschaft mit Wikimedia Deutschland, so dass die Anfragen über den kleinen Dienstweg laufen können. — Raymond Disk. Bew. 16:02, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Gute Idee. Ich kann bei Bedarf auch Michelle Thornton von der CC-Zentrale fragen. --Marcela 16:14, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Auch ich begrüsse diese Idee. Ich glaube ja, dass genau das mit der "von ihm festgelegten Weise" in der Deed eigentlich gemeint ist: die Festlegung der Namensform, weiter nichts. Dass ich festlegen kann, ob ich als "Vorname Nachname", als "Gestumblindi" oder anders genannt werden will, aber nicht beliebige, je nachdem schwierig einzuhaltende Bedingungen zur Form (wie "immer direkt am Bild" - Fall Martina Nolte vs. Alvar Freude) oder zu weiteren Inhalten der Namensnennung. Vielleicht wäre es in diesem Fall sogar möglich, die Deed selbst entsprechend umzuformulieren - also "Namensform" statt "Weise" zu schreiben? Wenn ihr da entsprechende Kontakte habt? Diese kleine Umformulierung würde ein nicht unerhebliches Problem lösen, und mit der vorgeschlagenen neuen Vorlage bin ich ansonsten auch durchaus einverstanden. Zur Frage von Ralf: ich weiss auch nicht, was mit "Deed" hier genau gemeint ist, dict.leo.org bietet als Übersetzung in juristischem Kontext auch "förmliche Urkunde" und "gesiegelter Vertrag" an, beides passt in diesem Fall wohl nicht, da es sich ja um ein Dokument handelt, das gerade eben keine Urkunde und keinen Vertrag, sondern nur eine "allgemeinverständliche Zusammenfassung" darstellen will, jegliche rechtliche Bedeutung von sich weisend. Gestumblindi 17:45, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Da hier ja Einigkeit zu herrschen scheint, könnte Raymond das ja mal veranlassen. Falls die Berliner CC-Kollegen das nicht können oder dürfen, kann ich Michelle ansprechen. --Marcela 19:57, 27. Jun. 2009 (CEST)
Hat da jemand was gemacht? [[ Forrester ]] 17:26, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, ist in Arbeit. Sobald ich was höre, melde ich mich wieder. — Raymond Disk. Bew. 18:42, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Alles klar, danke. [[ Forrester ]] 18:48, 3. Jul. 2009 (CEST)
... braucht ein Schwesterchen. In der Vorlage steht möglicherweise; in Fällen, wo es eindeutig ist (wie z.B. hier ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, daß die Datei definitiv nicht commonskompatibel ist und sich deshalb niemand die Mühe eines Reviews machen braucht. --Carbenium 13:46, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Diese Differenzierung halte ich nicht für notwendig. [[ Forrester ]] 13:52, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Vor drei Wochen hatte ich die selbe Idee [1]. Wurde damals auch nicht gerade mit Begeisterung aufgenommen. -- chemiewikibm cwbm 15:44, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Ich halte es für sinnvoll. Es gibt zahlreiche Fälle, die definitiv nicht Commons-kompatibel sind. Und es gibt Leute, die NoCommons einfach ignorieren und trotzdem verschieben. --Marcela 16:00, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Dann musst du aber zuerst mal denen auf den Finger klopfen, bevor wir hier noch eine weitere NoCommons-Vorlage einführen... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:19, 5. Jul. 2009 (CEST)
- ACK. Die Leute, die trotzdem verschieben, obwohl sie keine Ahnung haben, lassen sich auch von einer "bitte bitte bitte wirklich gar nie nicht verschieben"-Vorlage aufhalten. Lieber begründen, wieso ein Commons-Transfer nicht möglich ist, das ist einsichtiger. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:50, 5. Jul. 2009 (CEST)
Es wäre unnötige Bürokratie und auch von Konfliktpotential gezeichnet. [[ Forrester ]] 17:55, 5. Jul. 2009 (CEST)