Feuerwiderstand
Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils wird an der Dauer, die ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, bemessen.
Funktionen, die ein Bauteil im Brandfall erfüllen, können sein:
- Tragfähigkeit
- Raumabschluß
- Wärmeisolation
- Rauchdichtigkeit
Die Baustoffe werden nach ihrer Brennbarkeit in zwei Brennbarkeitsklassen unterteilt:
- A - nicht brennbare Baustoffe
- A1 - Nachweis nicht erforderlich (Beton, Ziegel, Eisen, Glas ...)
- A2 - Nachweis erforderlich (Spezialschaumstoffe, Mineralwolle, Spezialträgerplatten).
- B - brennbare Baustoffe
- B1 - schwer entflammbar (Hartschäume, Hartholz, Spezialspanplatten)
- B2 - normal entflammbar (Weichholz, Textilien)
- B3 - leicht entflammbar (Stroh, Tapeten)
Übliche Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 sind:
- F0 : Das Bauteil erfüllt im Brandfall weniger als 30 Minuten seine Funktion
- F30 : Das Bauteil erfüllt im Brandfall mindestens 30 Minuten seine Funktion
- F60 : mindestens 60 Minuten
- F90 : mindestens 90 Minuten
- F120 : mindestens 120 Minuten
- F180 : mindestens 180 Minuten
Statt dem Buchstaben F kann man auch noch differenzieren:
- T : Türen
- G : Glas oder Fensterelement
- L : Lüftungskanal
Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.
Wohnungstrennwände müssen zum Beispiel in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30.
Der Nachweis der Zuordnung eines Bauteils in eine Feuerwiderstandsklasse erfolgt in Brandversuchen. In Abhängigigkeit von der Art des Bauteils (Innenwand, Außenwand, Stütze, Decke, Fußboden, Tür, Fenster) sind die Brandversuche leicht abgewandelt.