Hallo, ich störe mich ein bisschen an den übergangslosen Absätzen. Wenn es einmal heißt "Definition im Wandel der Geschichte" (dort ist dann von allerlei Gesindel die Rede) und zwei Absätze später nonchalant gesprochen wird von heute ist die größte Gruppe wohl die der Roma, krieg ich Bauchschmerzen. Das passt schlecht. Und im übrigen sind von den Roma auch schon eine ganze Reihe sesshaft. Ich bitte um eine passende Änderung, falls jemand den Artikel noch behütet. Sonst schau ich einfach morgen noch einmal vorbei. Gruß Nocturne 15:57, 28. Sep 2004 (CEST)
Revert von Jmsanta
Macht es Sinn einen Satz, der inhaltlich korrekt ist komplett zu löschen, weil die Quellenangabe - zugegebenermaßen- fehlerhaft war? Zur Erläuterung: Ich hatte geschrieben II-6-c das gibt's nicht. Richtig wäre gewesen II-6 (Erläuterung 1.e) Soviel Arbeit sollte man sich schon machen, bevor man was revertet, oder?
schrieb um 12:40, 2. Jun 2005 Benutzer:62.8.220.70 - Signatur nicht vergessen, danke. -- jmsanta 15:50, 2. Jun 2005 (CEST)
Ich habe mich ca. 20 min damit beschäftigt, bevor ich revertet habe - hier ausführlich das Ergebnis: Teil I, TITEL II GRUNDRECHTE UND UNIONSBÜRGERSCHAFT fängt an mit Artikel I-9 Grundrechte
TEIL I, TITEL I DEFINITION UND ZIELE DER UNION Artikel I-6 Das Unionsrecht :
Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.
In den weiteren Teilen werden die Artikel nur weiter hochgezählt. Ich konnte keinerlei Beleg für deine Behauptung finden. Und nun frage ich dich, wo soll der besagte Teil stehen? Jedenfalls nicht auf der Homepage der EU [[1]]. Ergebnis: Ja es ergab Sinn (und ergibt es immer noch) den Absatz wieder zu entfernen. Gib mir bitte eine nachvollziehbare, offizielle Quelle (am besten Weblink zur EU) an, dann bin ich bereit die Änderung zu akzeptieren. --jmsanta 15:50, 2. Jun 2005 (CEST)
Auf nur zwei Quellen habe ich den Hinweis gefunden - einmal in der TAZ vom 12.5.05 [[2]] und bei indymedia - aber sonst nirgendwo und auch nicht im Verfassungsentwurf selber. Dort wird immer die Quelle Titel II-6-c angegeben - aber der existiert in der Verfassung nicht. Also immer noch die gleiche Frage: Wo steht das??? --jmsanta 16:00, 2. Jun 2005 (CEST)