Zum Inhalt springen

Diskussion:Verkündigung

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juli 2009 um 12:44 Uhr durch CopperBot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von 91.38.102.78: "Juristische Bedeutung von Verkündung"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Juristische Bedeutung von Verkündung

Ich würde es sehr begrüssen, wenn in diesem Artikel noch die juristische Bedeutung des Begriffs geklärt werden kann. So findet man häufig in Gesetzen den Wortlaut: "Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.".

Da ich selbst auf der Suche nach der exakten Bedeutung dieses Begriffs bin, gebe ich die Erweiterung dieses Artikels besser ab. (nicht signierter Beitrag von 91.38.102.78 (Diskussion | Beiträge) 13:14, 3. Jul 2009 (CEST))