Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro


Lizenzumstellung

Heute wurde durch Brion systemweit auf CC-by-SA-3.0 umgestellt.

Daraufhin habe ich diese Systemnachrichten angepasst (meta:Licensing update/Outreach war da sehr hilfreich):

Angepasst werden muss noch (mindestens):

Bitte schaut mal drüber, ob alles so stimmt. Danke. — Raymond Disk. Bew. 19:53, 22. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

(von dort hierher kopiert. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 22. Jun. 2009 (CEST))[Beantworten]

Irre ich mich oder ist in MediaWiki:Copyright ein Fehler drin: dort wird nur die CC-by-SA 3.0 - Lizenz erwähnt, die GNU-FDL (die gilt ja weiterhin) wird nicht erwähnt (oder wird sie einfach nicht erwähnt?). Und für Wikipedia:Lizenzbestimmungen würde ich einen Hinweisbalken oben reinsetzen, dass der Text nicht der aktuellen Situation entspricht. Ansonsten gabs ja hier mal Textbausteine als Vorlage. -- Quedel 23:31, 22. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mit der Umlizenzierung wurde die GFDL praktisch aus der Wikipedia verbannt... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:15, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Im Moment wurde praktisch jeder Lizenzhinweis aus der WP verbannt. (auf Deutsch: es steht goar nüscht drunner...)213.182.139.175 09:19, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Kannst du das bitte etwas näher ausführen, ich kann es leider nicht nachvollziehen. Unter jeder Seite stehen die Sätze
„Diese Seite wurde zuletzt am 22. Juni 2009 um 15:21 Uhr geändert. Der Text steht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz. Dateilizenzen können abweichen. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.“
Als IP kann es passieren, dass du noch Seiten siehst, auf denen noch die GFDL genannt ist. Diese Seiten wurden vor der Umstellung in HTML gerendert und liegen noch in den Squids (Zwischenspeicher). Im Laufe der nächsten Tage sollten aber alle Seiten neu gerendert worden sein. — Raymond Disk. Bew. 09:38, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ganz konkret: Unter dieser Seite steht im Moment gar keine Lizenzbox. Vorhin habe ich noch andere Seiten überprüft (EMD GP-Serie und Kinderbegräbnis als Beispiele, die mir gerade einfallen) und das gleiche gesehen. Teilweise ist der Lizenztext allerdings zu sehen. (Und: Nein, purge hilft, wie die aktuelle Seite zeigt, nicht). BTW: Wieso fehlt bei den Altseiten der Hinweis, daß der Text bis zur Version XXX auch unter GFDL steht? Grüße 213.182.139.175 09:56, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Siehe aber http://en.wikipedia.org/wiki/MediaWiki:Copyrightwarning in enwiki, zuletzt bearbeitet heute, da steht noch die GFDL. -jkb- 10:22, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Übeler Fehler bei der Umstellung

Wir haben seit letzten November einiges an externem GDFL importiert. Die sind jetzt entgegen der GFDL 1.3 umlizenziert worde, das nennt man wohl gemeinhin Erlöschen der Lizenz. syrcro 10:07, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hm? Wenn das externe, was wir importiert haben, unter der "GFDL 1.2 und neuer" stand, dürfte das doch kein Problem sein. Wenn es aber GFDL 1.2 only war, hätte es gar nicht erst importiert werden dürfen, da auch vor der Umstellung die Texte "GFDL 1.2 und neuer" waren. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:17, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn es unter "1.2 und neuer" stand, ist es ein Problem. Sämtlicher Content, der nach dem 1. November unter GFDL importiert wurde, kann nicht umlizenziert werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:43, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wäre natürlich toll, wenn dieses Problem irgendwie quantifiziert werden könnte. Nebulöse Andeutungen sind uncool. :-) -- Wiggum 14:45, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Aus der GFDL 1.3]: 11. RELICENSING [...] An MMC is "eligible for relicensing" if it is licensed under this License, and if all works that were first published under this License somewhere other than this MMC, and subsequently incorporated in whole or in part into the MMC, (1) had no cover texts or invariant sections, and (2) were thus incorporated prior to November 1, 2008. syrcro 14:52, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Jaja, das ist mir schon klar, die Frage nach der Quantifizierung bezog sich auf die externen GFDL-Medien nach November. Wenns nicht soviele sind löschen wir die klammheimlich und hoffen, dass es niemand gesehen hat.-- Wiggum 00:15, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eine Quantifizierung wird praktisch unmöglich sein, weil es keine zentrale Stelle gibt, an der die Importe aufgelistet werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:54, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Woher wissen wir dann, dass wir "einiges an externem GFDL" importiert haben? -- Wiggum 13:46, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
So gut wie gar nicht. D. h. wir haben hier möglicherweise tausende URVen rumliegen, die nur wegen der Umlizenzierung zu URVen geworden sind... Um sowas hätte man sich schon vorher kümmern müssen... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:35, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Verwirrte Weiternutzer

Die aktuelle Situation ist unhaltbar. Unter jeder Seite steht nun "Der Text steht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz" mit einem Link auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported. Da kommt man aber auf einen englischen Text ohne Link zu einer deutschen Fassung - warum? Die "Deed" für die 3.0 Unported gibt es ja auch in einer offiziellen deutschen Fassung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - diesen Text könnte man auch übernehmen (abgesehen vom Problem mit der "festgelegten Weise", darum sollte man sich noch kümmern). Man kann nicht von allen Weiternutzern erwarten, Englisch zu verstehen. Weiterhin ist auf Wikipedia:Weiternutzung kein Wort von der CC-BY-SA zu lesen, vielmehr sieht es dort so aus, als stünde der Text immer noch nur unter der GNU-FDL, das gleiche gilt für Wikipedia:Lizenzbestimmungen, wo mit keinem Wort darauf hingewiesen wird, dass die GNU-FDL abgelöst ist. Sollte man vielleicht zumindest mal einen einleitenden Satz reinstellen, etwa so: "Achtung: Diese Bestimmungen beziehen sich auf die GNU-FDL. Die Wikipedia steht neu unter CC-BY-SA, eine Überarbeitung dieser Seite wird folgen"? Gestumblindi 15:22, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nutzung von Bildern, die der GNU FDL unterliegen

Kann man ein Foto, das der GNU FDL unterliegt, als Illustration in einem Buch benutzen? Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 194.30.207.26 (Diskussion | Beiträge) 08:59, 23. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Wenn du den kompleten Lizenztext wie gefordert abdruckst, JA. PS. Unterschreibn tut man mit den 4 Tiden ~~~~ -- Bobo11 09:43, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Muss man das auch bei "any later"-Versionen, da die 1.3 Version doch eine Doppellizensierung mit Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 ist? 84.56.246.202 19:30, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das kommt darauf an, wo das Bild liegt. Die GFDL 1.3 erlaubt dem Hoster eines MMC, GFDL-Medien unter der CC-BY-SA zu veröffentlichen. Die Frage ist jetzt, ob der Hoster des MMCs das gemacht hat. Wenn es um ein Bild in der Wikipedia geht, dann kannst du es auch unter der CC-BY-SA verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:56, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was ist ein MMC? Den Rest verstehe ich auch nicht. Wenn ich im Internet etwas finde was unter "GFDL 1.2 any later" oder auch unter "GFDL 1.3" lizensiert ist, dann kann ich es ja problemlos hier in Wiki hochladen (unter Nennung des Urhebers und Lizenstext, welcher ja immernoch verlinkt wird)? Wenn es aber hier ist kann man es plötzlich unter CC-BY-SA verwenden. Das erscheint mir unlogisch. --84.56.244.3 23:10, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Lizenzfrage

Hallo! Diese Datei zeigt das Siegel der fiktiven Anti-Terror-Einheit Counter Terrorist Unit aus der Fernsehserie 24, das ich gerne verwenden würde. Bin mir nicht sicher unter welcher Lizenz oder mit welchem Baustein ich die Datei beim Hochladen versehen soll (normal verwende ich bei Logos ja {{Bild-LogoSH}}, bin mir in diesem Fall aber unsicher). Bitte um Rat, danke. WP:DÜP/SF hat mich hierher verwiesen. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 19:12, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich kann keine SH sehen und würde pd-sh verwenden. Wie sehen es die anderen? --Marcela   14:38, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Gebrauchszweck? Ich seh keinen, d.h. die Frage nach der Schöpfungshöhe erübrigt sich ohnehin.-- Wiggum 14:44, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es hat im Grunde den selben Gebrauchszweck, wie jedes andere Logo auch. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:47, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn man es denn als Logo ansieht. Aber als Logo sind 2 der 4 Grundbedingungen nicht erfüllt bzw nur sehr schlecht: es funktioniert weder stark verkleinert noch in Grautönen. --Marcela   14:50, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Und warum darf ich es nicht hochladen, sprich warum soll es keinen Gebrauchszweck haben? Es würde einen Artikel illustrieren, aber wenn das verboten ist, dann wundere ich mich jetzt einfach mal. --لαçkτδ [1] [2] 14:53, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es sagt doch gar keiner, dass du es nicht hochladen darfst. Service: PD-SH. --Paulae 18:04, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist aber eben die Frage: Hat es SH, oder nicht? Ich sage nein, allerdings meint Wiggum, dass es keine Gebrauchsgrafik ist, sondern Kunst und daher die Hürde für SH viel niedriger liegt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:11, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Legen wir das mit Augenmerk der Kunst neben das laufende Auge - keine SH. --Marcela   20:01, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Also mach ich keinen Fehler, wenn ichs mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} versehe? @Paulae: Dachte, dass Wiggum meint, dass ein Hochladen (wegen fehlendem Gebrauchszweck) nicht notwendig sei. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 20:13, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das Laufende Auge ist aber angewandte Kunst, da gelten andere Regeln als bei der bildenden Kunst. Die Frage ist, ob das Logo aus der Fernsehserie in der Rechtsprechung als Teil dieses geschützten Werkes als bildende Kunst betrachtet wird oder als Gebrauchsgrafik. --Kam Solusar 22:21, 25. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Manno, wie soll ichs jetzt hochladen? --لαçkτδ [1] [2] 19:14, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
gar nicht, imho.-- Wiggum 13:45, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Und aus welchem Grund nicht? --لαçkτδ [1] [2] 15:05, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Keine Gebrauchskunst -> Frage nach der Schöpfungshöhe irrelevant, kleine Münze.-- Wiggum 22:11, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Noch nicht mal kleine Münze, Hochladen unbedenklich, nicht-schöpferische Abwandlung einer gängigen gemeinfreien Gestaltung --Historiograf 02:48, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich denke analog zur Praxis bei angewandter Kunst sollte dann hier derjenige, der Schöpfungshöhe verneint, seine Ansicht begründen.-- Wiggum 14:31, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

3 Briefmarken

Ich habe bei mir zuhause 3 briefmarken liegen.

  1. Datei:Dakar tatra01.jpg
    Aber in Rot
    Aus tschechoslowakischer Zeit, zeigt das Gefährt von Rally Dakar, wahrscheinlich aus dem Jahre 1989.
  2. ČSD-Baureihe M 152.0 Auch aus tschechoslowakischer, sozialistischer Ära.
  3. Tatra Präsident Auch aus tschechoslowakischer Zeit.

Kann ich diese Briefmarken einscannen und hier hochladen? -- Grüße! AK09   10:26, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Leider nein. Tschechoslowakische Briefmarken dürfen leider nicht abgebildet werden. Siehe hierzu auch: Commons:Stamps/Public_domain#Czechoslovakia:

„Postage stamps of Czechoslovakia (they were published in 1918-1939 and in 1945-1992) are copyrighted 70 years after the author's death by both authors: an engraver and a graphic artist.“

Gruß kandschwar 10:55, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schade, danke für deine Hilfe! -- Grüße! AK09   19:13, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Entspricht nicht unserer Policy. Commons ist für uns irrelevant. Briefmarken gelten hier als amtliche Werke, und da ist es egal, wo sie entstanden sind. Alle amtlichen Briefmarken können auf D hochgeladen werden --Historiograf 16:31, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Immer vorausgesetzt, dass die Marken dort auch wirklich als so eine Art amtliches Werk veröffentlicht wurden. Wenn dort eine private Postagentur die Briefmarken herausgibt, ist das sicherlich kein amtliches Werk. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:11, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
In der Tschechoslowakei waren Briefmarken ganz sicher amtlich. Die CSSR hatte nach 1945 weitgehend deutsches und österreichisches Urheberrecht übernommen, ich sehe da kein Problem. --Marcela   00:29, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Fallen Kriegsfotos vom Imperial War Museum unter das British Crown Copyright? (update)

Bezug: Meine Frage vom 17.06.09

Auf meine E-Mail an das IWM erhielt ich eine 18-seitige pdf-Datei „Image Licence Application.pdf“. Diese Datei enthält zunächst 6½ Seiten Rechtshinweise, gefolgt von zwei Formularseiten, die ich mit persönlichen Daten – inkl. Einzugsermächtigung für die Lizenzgebühren – ausgefüllt zurückfaxen soll. Schließlich folgen Preisliste, AGBs und Copyright-Hinweise. Bei Interesse, kann ich „Image Licence Application.pdf“ gerne per E-Mail zuschicken.

Nach einer Antwort-Mail meinerseits, in der ich auf Wikipedia und GNU verwies, habe ich folgende automatisch generierte E-Mail erhalten:

We are in the process of putting image licensing on-line.
All other applications for permission to use images must be
submitted on the attached application form without exception
and to include all relevant images numbers.
Submissions without a completed application form will be
Returned for completion. Submissions without the required
IWM image numbers will be treated as a general enquiry and
passed to a curator.
General enquires will then have their own processing time scale
and will be seperate from the licensing process.
No use of IWM image should be made without prior permission
and all applications should be made giving a realistic time scale.
Retrospective applications will incur a penalty of £180.00 per image.

Das sieht nun ganz so aus, als seien die Aussagen von Histo und Rosenzweig, inkl. dieses Hinweises entweder falsch oder beim IWM ist man anderer Auffassung. Wat nu? Brunswyk 16:02, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nicht die Werke im Besitz des Museums fallen generell unter's Crown Copyright, sondern einzelnen Werke in ihrem Besitz erfüllen die Vorraussetzungen für das selbe. Wenn sie für die Urheberrecht reklamieren, ist das sowohl nach DACH als auch nach US-Recht unerheblich und nahe am Copyfraud. Allerdings kennt das UK- und Commonswealth-Copyright das Monopolrecht durch Aufwand, auch bei Scannen. Im UK, Australien, Neuseeland und anderen UK-Copyrighttraditionsländern könnten die wirklich ein Monopolrecht haben, ist aber dem Betreiber der WP (Wikimedia) schnuppe. syrcro 16:12, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
(BK) Bei Museen ist man nicht selten der Auffassung, das Urheberrecht für dort archivierte Fotografien zu haben, nicht selten ohne jegliche rechtliche Grundlage. Dass sie darauf pochen, muss nicht heißen, dass das auch so stimmt. Du kannst jetzt natürlich mal nachfragen, wieso sie meinen, das Copyright an dem Bild zu haben und wieso das Foto nicht unter Crown copyright fallen sollte. Eine wirklich belastbare Quelle haben wir allerdings nicht für die Herkunft des Fotos, es ist also eventuell möglich, dass es doch geschützt ist. In diesem speziellen Fall wäre ich vorsichtig mit dem Upload. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:16, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Den Urheber des/der Fotos hatte ich hier schon mal ausgekramt. Darauf hin ja der Hinweis von Rosenzweig. Was gilt denn nun (für Wikipedia.de)? Brunswyk 16:31, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ja, das hatte ich gesehen und ich gehe auch davon aus, dass das Bild unter diesen Umständen unter Crown copyright fällt und damit heute gemeinfrei ist. Allerdings haben wir außer der Seite des IWM keine weiteren Hinweise darauf. Für unsere Richtlinien würde es wohl reichen, aber ob das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhält, steht auf einem anderen Blatt. Soll heißen: Nach unseren Richtlinien kannst du es hochladen. Ob du das wirklich willst, musst du selber entscheiden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:40, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht angeht, meine Stellungnahme zu diesem Fall als falsch zu bezeichnen. Ich habe mich lediglich dazu geäußert, ob erloschene Crown-Copyright-Bilder hier akzeptiert werden und NICHT dazu, ob das in Rede stehende Bild darunter fällt. Ceterum censeo: Copyfraudum esse ignorandum --Historiograf 16:24, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich würde jegliche vermeintlichen Ansprüche des Museum ignorieren, nach deutschem Recht gäbe es die wohl eh nicht, und offizielle Politik der Wikimidia Foundation als Betreiberin der Wikipedia etc. ist es, solchen Copyfraud (wie schon mehrfach genannt) zu ignorieren und erst dann ggfs. zu reagieren, wenn jemand tatsächlich klagt. Lade das Bild auf Commons, und wenn es dir aus genannten Gründen für deinen eigentlichen Account zu heikel ist, leg dir einen Wegwerfaccount nur für das Hochladen dieses Bildes oder ähnlicher Bilder zu. Gruß -- Rosenzweig δ 17:08, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich bin auf dieses Bild im Artikel Douglas DC-5 gestoßen. Darf es überhaupt in der Deutschen Wikipedia verwendet werden?--84.61.227.136 18:02, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wir haben in der deWP ja auch eine 1923-Vorlage - das könnte daher gehen. --Guandalug 18:08, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich auch so. --Marcela   18:10, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Naja, dieses Bild hat eine offensichtlich falsche Lizenz. Die DC-5 wurde erst in den 40er Jahren in Dienst gestellt. (Ist in D sicher noch geschützt, in den USA wahrscheinlich auch; also NICHT verwenden.) syrcro 18:18, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Autsch, stimmt. --Marcela   18:23, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eine Kleinigkeit, die ich auch nicht nachgesehen habe. Das wäre dann CopyVio auf commons? --Guandalug 18:24, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht auch einfach ein Lizenzbausteinfehler, sieht doch sehr wie ein US-Gov-Bild aus, muss aber nicht. syrcro 18:36, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Generell zu den 1923-Bildern auf Commons: Unsere Kriterien für PD-alt-1923 sind wesentlich strenger als die auf den Commons. AFAIK hatten wir uns mal darauf verständigt, dass 1923-Bilder von den Commons nur verwendet werden können, wenn sie bei uns eine 1923-Diskussion durchlaufen haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:14, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
nein hatten wir nicht. Gültige Beschlusslage ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR#Ausl.C3.A4ndisches_Recht (letzter Satz) --Historiograf 16:27, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hmm, da wird die Beweislast allerdings umgedreht. Eigentlich achten wir ja immer darauf, dass wir Hinweis _für_ die Freiheit eines Bildes haben und nicht einfach von Freiheit ausgehen bis wir Hinweise für das Gegenteil finden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:15, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie war das gleich nochmal mit der Inkompatibilität von GFDL und CC? Zumindest früher konnte doch kein Werk aus unter CC lizensierten Teilen und aus unter GFDL lizensierten Teilen besetehen. Demnach würde dieses Bild also gelöscht werden müssen.

Allerdings könnte sich das durch die GFDL 1.3 ja geändert haben... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:23, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Naja, die WMF schickt immer noch jeden in die Hölle, der ihre Markenzeichen unter GFDL oder CC zu veröffentlichen versucht. {{Löschen}} ~~~~ --syrcro 19:28, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Naja, dafür gibt´s ja die Vorlage Vorlage:Bild-WikimediaCopyright... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:32, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Also erlaubt die WMF die Freigabe unter GFDL oder CC-by-sa von abgeleiteten Werken? - Nein, also sond alle diese Dateien mit Mischlizenz URVen und zu löschen. syrcro 21:22, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nach deiner Argumentation müssten alle Bilder gelöscht werden, die Wikimedia-Logos enthalten... Zudem haben die Wikimedia-Logos alle keine SH, also gibt es von daher zumindest keine gesetzlichen Probleme... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:28, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
P. S.: Meine eigentliche Frage drehte sich aber um die Mischung CC und GFDL... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:29, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Projektintern wird die Verwendung der WMF-Logos für abgeleitete Werke nicht geahndet, das sollte also das kleinere Problem sein. Allerdings sind keine Kombinationen von GFDL- und CC-Werken zulässig. Man müsste feststellen, ob das GFDL-Bild von der Umlizenzierung betroffen ist, dann könnte es auch unter CC verwendet werden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:17, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Jep, ist wohl komatibel, da es GFDL + later lizensiert ist und alle anderen Vorraussetzungen auch erfüllt sind. Damit dürfte die Kombination hier vollkommen okay sein. --Wikijunkie Disk. (+/-) 17:36, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht hier nicht um die Erst-Veröffentlichung unter der CC-By-Sa, sondern um die Weiternutzung fremder Copyleftinhalte. Solange nicht die Gesamte neue Datei unter eine kompatibelen Copyleftlizenz steht, ist das ganze ein Verstoß gegen die CC-by-sa des Urhebers des ursprünglichen Werkes. Entweder tolleriert die WMF die Freigabe unter der CC, dann muss der Urheberrechtlich-geschützt-Babberl raus, oder die Datei ist eine URV durch die WMF als NAchnutzer des angeleiteten Werkes und damit auch zu löschen. syrcro 15:09, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

SH-Frage

Hallo Experten, sagt mal, ich meine bei diesem Logo Schöpfungshöhe zu erkennen (vor allem bei den Bären). Was meint ihr? Klar, entgültig könnte sowas nur ein GEricht entscheiden, aber eure Meinungen würden mich doch mal interessieren. --Wikijunkie Disk. (+/-) 04:55, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wer Schöpfungshöhe erkennt, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. --Historiograf 16:28, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wer Schöpfungshöhe bei den bären verneint, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. -- Jbergner 18:15, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wer grafische Künstler um die Anerkennung ihrer kreativen Leistung bringen will und um den angemessenen Lohn für ihre schöpferische Arbeit, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. Ansonsten gilt erst einmal automatisch das Urheberrecht. Es gilt zu beweisen, dass im Falle der Bären "keine Schöpfungshöhe" erreicht wird, nicht umgekehrt. Ansonsten sind wir nicht besser als die vielen Anderen da draußen, die immer wieder "geistigen Diebstahl" betreiben. -- Jbergner 19:22, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nein, das ist falsch. Die Beweispflicht liegt bei demjenigen, der Schutz beansprucht, nicht umgekehrt. Und das mit Diebsathl geistigen Eigentums zu vergleichen, zeugt nur davon, dass du nicht verstanden hast, was Schöpfungshöhe überhaupt bedeutet... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:25, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wer Fettschrift verwendet, hat dies ausführlich... Zum eigentlichen Thema: Ja, ich würde da schon Schöpfungshöhe sehen, weil das doch deutlich die durchschnittliche Gestaltung eines Logos überragt. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:19, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
du hast recht, habe deshalb die fettschrift zurückgenommen und den satz umformuliert, damit er nicht so himmelschreiend wie der dadrüber daherkommt. danke für den tipp. -- Jbergner 19:22, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wir hatten es doch schon oft und oft und oft und oft. Bei Objekten der angewandten Kunst ist der Urheberrechtsschutz die Ausnahme, woraus folgt, dass wir unbesehen SH verneinen können. Daher liegt die Beweislast hier bei dem, der SH bejaht und vor Gericht ist es bei einer Klage gegen den Verneiner auch nicht anders: Wer klagt, muss seine Position beweisen --Historiograf 02:00, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

ich habe die unterschiedlichen körperhaltungen der bären gesehen, deren komposition, die unterschiedlichen gesichtsausdrücke, die gestaltung der münder und die unterschiedlichen ausdrucksformen der geöffneten, halb und ganz geschlossenen augen. ich weiß, was Schöpfungshöhe ist und wie schwierig sie zu erreichen ist. jetzt muss mir nur noch jemand beweisen, dass hier keine schöpfungshöhe erreicht wird und aus welchen gründen. -- Jbergner 08:48, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
@Historiograf. zeige mir bitte die gesetzestextstelle, in der drinsteht, dass "bei Objekten der angewandten Kunst" juristisch unwiderlegbar "unbesehen SH verneint" werden darf. oder nenne mir das gericht, dass diese position des "ungesehen" vertritt. danke im voraus -- Jbergner 10:13, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Muß ich jetzt erst pfundweise Schricker zitieren? Das hatten wir doch nun schon oft genug. Natürlich hat Histo Recht. --Marcela   10:16, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
die haben immer etwas konkretes, mit etwas anderem verglichenes vor augen: "in einem ähnlichen fall wurde folgendermaßen geurteilt". da ist nichts "unbesehen", es gibt keinen rechtlichen freibrief, den dir jemand vor gericht "garantiert", immer nur ähnlich gelagerte fälle, mit denen man vergleicht, es sich also "ansieht" und vergleichend beurteilt. sonst könnte es ja in gar keinem fall zu den oben fett gedruckten "Ausnahmen" kommen. das ist wie auf see: dort und vor dem gesetz "ist man in gottes hand", es gibt keine garantie. schon im bereich der Kleinen Münze wird es schwierig zu bestimmen, ob es eine ist oder nicht. sonst gäbe es sie gar nicht erst. -- Jbergner 12:31, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das mag ja alles stimmen, aber wir müssen pragmatische Entscheidungen treffen zB bei n-100, sonst können wir (z.B. weil sich die Wikipedia auch in Mexiko abgerufen wird, wo pma+100 gilt und kein Schutzfristenvergleich) nur noch das eigene Haustier abbilden. Für Tollkühnheit ist hier ebensowenig Platz wie für übertriebene Ängstlichkeit. Dass eine Abwechslung zwischen halb- und ganz geschlossenen Augen SH begründet, wäre mir neu. EOD --Historiograf 19:39, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

text-plagiat oder doch noch im rahmen des möglichen?

bitte um drübersicht und kommentar: [1]. --JD {æ} 01:11, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bitte beachten, das JD im entsprechenden Abschnitt momentan der Artikelhemmer Nr. 1 ist. --Arcy 09:46, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Fast der gesamte Abschnitt ist Zitat, das geht zu weit. Wir dürfen nur Kleinzitate verwenden, das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, was hier nicht der Fall ist. --Marcela   10:12, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
bitte arcys völlig sinnfreie "antwort" in dieser sache ignorieren. *plonk* --JD {æ} 11:18, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

danke für deine einschätzung, ralf. leider macht der benutzer trotz meines hinweises damit weiter. --JD {æ} 11:18, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bei einem Buch mit über 500 Textseiten sind das Kleinzitate. Außerdem geht es bei diesen Zitaten um die Darstellung von Standpunkten für die Sache wichtiger Personen. Die Leistung steht ehr in der unsinnigen Auseinandersetzung mit JD. Ohne diese könnte man in der Tat etwas freier mit den Texten umgehen.--Juegoe 02:37, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

die urheberrechtlich akzeptierte zitat-länge wird nicht durch die länge des ursprungstextes bestimmt. den rest lasse ich unkommentiert. --JD {æ} 14:17, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
das gibt's doch nicht!? schon wieder??? --JD {æ} 14:24, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
es ist eine URV --> Meldung auf VM --Marcela   15:20, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wäre es im Geiste der Zeit, die GFDL rauszunehmen? [[ Forrester ]] 10:21, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich bin dagegen, aber wenn die Foundation/Großteil der Community meint, dass GFDL nicht mehr erwünscht ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:42, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich würde ja dreist GFDL und CC-by-sa zur Doppelstandardlizenz verschmelzen, denn so ist das von der WMF gewollt (schaut mal in die Editcopyrightwarnung). syrcro 14:29, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hübsch gestalteter Brief von Michael Ende

Ich habe einen tollen handschriftlichen Brief von Michael Ende aus 1965, auf dem alle Mitwirkenden des Buches unterschrieben haben, wobei die "Unterschriften" von Jim Knopf, Lukas und alle anderen ganz liebevoll entsprechend den Charakteren gestaltet wurden. Ich würde den Brief gern uploaden - aber weiß jemand, wie sich das mit dem Copyright verhält?

Der Brief war mit "Lieber Joachim" persönlich an mich gerichtet (bin eben schon etwas älter), ist also mein Eigentum.

Der Inhalt selbst ist liebevoll formuliert ("da gerade die ganze Gesellschaft aus Lummerland und Jimballa bei mir zu Besuch ist..."). Die Unterschriften sind wunderschön geschrieben bzw. gezeichnet. -- JoachimG 15:29, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Lad das Teil irgendwo (z.B. Flickr) hoch, wir müssen es sehen. Ich würde mal SH blind bejahen, leider --Historiograf 19:35, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

bittesehr: http://www.flickr.com/photos/39901372@N03/3668558025/-- JoachimG 21:49, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sehe keine SH weder bei Text noch Unterschriften --Historiograf 15:32, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das Ergebnis findet sich jetzt auf Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer. Danke für die Unterstützung! (nicht signierter Beitrag von JoachimG (Diskussion | Beiträge) 21:10, 29. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Alte Fotos

Ich habe hier eine ganze Reihe alter Wochenzeitschriften von 1913/14 mit vielen tollen Fotos. Teilweise steht der Name des Fotografen darauf. Gibt es hier eine Liste von Fotografen mit Lebendaten, in denen man recherchieren kann, ob die 70 Jahre nach dem Ableben des Fotografen abgelaufen sind? So viele Profifotografen dürfte es damals nicht geben haben. --95.114.122.99 19:22, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nein, gibt es nicht --Historiograf 19:35, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schade, wäre soetwas denkbar? --95.114.122.99 19:56, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn du die entsprechenden Daten sammeln und aufbereiten willst, sind wir dir sehr dankbar. Insofern wäre es natürlich denkbar, es gibt AFAIK auch ein paar Verzeichnisse im WWW, aber ein wirklich vollständiges existiert nicht wirklich. BTW: Du würdest dich wundern, wieviele Fotografen es schon damals gab. So ein Verzeichnis ist sicherlich eine Lebensaufgabe. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:29, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Für einen Einzelnen ist das sicher zu viel, aber die Wikipedia ist ja nicht nur Einer. Vollständig muss ja auch nicht das Ziel sein, eine Hilfe wäre es allemal. Kannst Du mir ein paar Verzeichnisse im WWW nennen, vielleicht sind ja meine Fotografen dabei. --95.114.122.99 20:45, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eine naheliegende Quelle wäre sicherlich auch: Kategorie:Fotograf. --Nyks (Kontakt) 21:46, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ein konkretes Verzeichnis habe ich auch nicht im Kopf, ich bin nur mehrmals über welche gestolpert als ich Fotografen gegoogelt habe. Vielleicht haben die Autoren im Biografiebereich ein paar Tipps. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:06, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mit dem Tool "CatScan" auf dem Toolserver kann man bspw. die Schnittmenge der WP-Kategorien Kategorie:Fotograf und Kategorie:Gestorben (20. Jahrhundert) anzeigen lassen. Aus dem Ergebnis hab ich mal ne sortierbare Wikitabelle gemacht, siehe Benutzer:Nyks/Liste verstorbener Fotografen. --Nyks (Kontakt) 21:02, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Templatetiger hätte über die Personendaten ca. 1.200 Fotografen mit Sterbedatum anzubieten. --Kolossos 17:23, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Lagekarte

Auf Seite 41 dieser PDF-Datei ist eine Lagekarte der Stadtviertel von Puducherry abgebildet. Kurze Frage mit Bitte um kurze Antwort: Erreicht die Karte Schöpfungshöhe, oder ist sie für uns verwendbar? Danke im Voraus, --BishkekRocks 21:39, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

In meinen Augen auf .de problemlos verwendbar. --Marcela   14:47, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Weitere Meinungen? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:35, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wozu brauchst du weitere Meinungen? Wenn Ralf das so sieht und niemand widerspricht, hat dir das zu genügen --Historiograf 02:50, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

SH einer Orgel?

Siehe KEA: wie schätzt ihr die SH ein? --Marcela   14:44, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ralf, wie oft soll ichs noch schreiben: Wer SH sieht bei einem Werk der angewandten Kunst hat diese nachvollziehbar zu begründen!! --Historiograf 15:30, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Und wenn Du es hundert mal schreibst: Richtiger wird das auch nicht. syrcro 15:32, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ist für mich ja eher Gebrauchskunst, kein Kunstwerk. Also hat die Orgel imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:33, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

PS: Solche Dreisätze folgen aus dem Histo-Mantra. Deshalb bitte in Zukunft lassen. syrcro 15:39, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bei der Orgel würde ich im ersten Anblick sagen: das bißchen Schreinerhandwerk im Großform von den Pfeifen ganz zu schweigen hat keine Schöpfungshöhe. Wenn man dann aber die Rechtsprechung zu Werken der Baukunst - auch bzgl. von Raumgestaltung- liest und 08/15-Treppenhäuser und Reihenhäuser als geschützt geadelt sieht, könnte man aber zu der Wertung kommen, dass diese Orgel im Wesentlichen sowas wie Innenraumgestaltung ist und daher geschützt wäre. Diese Wertung halte ich zwar für am Rande des Unvertretbaren, ein Prozessrisiko würde ich dennoch nicht verneinen. syrcro 15:39, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Schricker finde ich was, daß Musikinstrumente von namhaften Künstlern Urheberrechtsschutz genießen können... hilft aber auch nicht weiter, was ist "namhaft"? Strativari war sicher namhaft aber bei Orgelbauern? Ich denke, hier habe ich mich etwas verrannt. --Marcela   00:35, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das *** von syrcro ist wie immer zu ignorieren. Wir können bei keiner einzigen "Entscheidung" oder Meinung hier ein Prozessrisiko ausschließen --Historiograf 02:52, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nein ich seh bei dieser Orgel kein Problem, da sie kein speziell ausgestalter Orgelkasten besitzt (eine Orgel hat nun mal so oder ähnlich auszusehen). Einzig das Bild der Statue wäre wirklich problematisch. Die Statue wurde aber ja glücklicherweise nicht neu angefertig, sondern ist klar genügend alt um frei zu sein. Bobo11 08:34, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schild einer Bundesbehörde

Hallo, Muss ich bei der Lizenzierung eines Schildes, ähnlich diesem Schild (nur etwas anderes Design und andere Behörde) etwas beachten. Gemeinfrei? Panoramafreiheit? --Philipp Wetzlar 18:04, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich halte die aktuelle Lizenzierung für Copyfraud, da es die Reproduktion einer 2D-Vorlage ohne Schöpfungshöhe darstellt. Ich würde das Schild als Vorlage:Bild-LogoSH oder noch besser Hoheitszeichen kennzeichnen.--134.2.3.103 18:49, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
LogoSH ist vöölig falsch, und da es auf Commons liegt gleich zwei mal falsch... Allerdings ist das so wohl keine 2D-Repro mehr, weil das Bild zu viel 3D-Charakter hat. Beschneiden wäre am besten, so dass nur das Schild selbst übrig bleibt. Dann ist es eine reine 2D-Vorlage und dann kann man auch Hoheitszeichen setzen. Und ein Auschnitt, der nur das Schild selbst zeigt, ist zur Darstellung eh besser geeignet. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:44, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn das Schild in die dt. WP hochgeladen wird: {{Bild-PD-Amtliches Werk}} und {{Wappenrecht}} Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 20:26, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Logonutzung untersagen

Hallo,
könnte die Deutsche Hypothekenbank untersagen, dass ihr Logo hier in der WP genutzt wird? Hintergrund ist folgender SLA: [2].
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:46, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

So jedenfalls nicht. Da muss sie sich schon an die Foundation wenden.
Mit der TUM hatten wir mal so einen Fall, die haben aber inzwischen eingesehen, dass sie vor Gericht verlieren würden. Nur, die Foundation möchte Prozessen lieber aus dem Weg gehen und löscht daher dann lieber... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:52, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sie könnte es versuchen und an den Unbilligkeiten des US-Copyrightrechtes scheitern. Selbst in den USA könnte es wegen der Einfachheit Copyrightprobleme geben, aber spätestens Fair-Use würde jeden Versuch des Verbotes versalzen. Und in DA ist das Logo schlicht urheberrechtlich unschützbar, in Marken- und Namensrechte greifen wir als Enzyklopädie nicht ein. syrcro 22:56, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke für Euer beider hilfreiches und informatives Feedback. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:59, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

das Logo ist auch in den USA nicht urheberrechtlich schützbar --Historiograf 02:54, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

noch ein Problembild (erl.)

Sieht hier jemand keine Schöpfungshöhe? Ich schon und da das Bild nicht durch Panoramafreiheit entstanden ist, ist es eine URV. (Kärner starb laut unserem Artikel erst 1966) Schade, aber nicht zu ändern. Grüße Marcus 06:37, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Erreicht IMO glasklar die nötige Schöpfungshöhe. Die Figur hat keinen Gebrauchszweck, sondern ist reine Kunst/Dekoration - damit ist es auch keine angewandte sondern bildende Kunst, wo die zu erreichende Schöpfungshöhe sehr niedrig liegt. --Kam Solusar 07:12, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich den CommonsDelinker da richtig verstehe, ist das problem auf die Lösch-Tour erledigt worden. --Guandalug 17:23, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Karten aus Museum / Fotogenehmigung vorhanden

Datei:Karte der westlichen Paratethys vor 35 Mio.Jahren.JPG und viele andere Karten und Bilder (Datei:Symbolfoto Rotes Meer.jpg) (vgl. Bilder in Erdgeschichte Niederösterreichs) sind nur selbst fotografiert, stammen aber wohl aus einem Museum (vgl. kleine blaue Karte auf Datei:Hüftknochen eines Hauerelefanten.JPG). Als Bemerkung ist dort mit Fotogenehmigung vermerkt. Aber reicht das auch für solche engen Ausschnitte, die offenbar vom Museum selbst nur übernommen worden sind (vgl. Aufschrift "nach Rögl/Repp). --fl-adler •λ• 14:31, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Mit "Fotogenehmigung" ist da wohl gemeint, dass der Fotograf die Erlaubnis hatte, zu knipsen. In vielen Museen ist das nämlich nicht erlaubt. Damit sind die Fotos also ok, da vom Uploader aufgenommen und nichts schützbares darauf abgebildet ist. Lediglich die Karte könnte Probleme bereiten, hat aber imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:10, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das verstehe ich nicht. Nicht nur die Karten, auch Datei:Symbolfoto_Rotes_Meer.jpg und Datei:Symbolfoto Pannon See.jpg sind problematisch, da da ein offenkundig neuere Lichtbildwerke abfotografiert wurden. Das sind m. E. klare URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:25, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ach, das soll ein Foto sein? Dann ist das natürlich auch problematisch. Wir bräuchten eine Freigabe für das dargestellte Werk. Datei:Symbolfoto Pannon See.jpg habe ich erst jetzt gesehen, das ist natürlich auch problematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:31, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Weiternutzung heute

Wir haben ja noch keine klare deutsche Anleitung dazu, wie Wikipedia-Weiternutzer nun unter der CC-BY-SA vorgehen sollen. Aber der Text steht bereits unter dieser Lizenz. Laut http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use (keine Übersetzung vorhanden) reicht es nun, wenn ein Link auf den Wikipedia-Artikel und einer auf die CC-Deed angegeben wird. Mehr wird nicht mehr gefordert. "A list of all authors" ist weiterhin als mögliche Variante der "Attribution" angegeben, aber "a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using" reicht nun laut den Terms of Use von Wikimedia auch. Das sollte also berücksichtigt werden. Gestumblindi 15:34, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Diese Bestimmung ist eigentlich imho nicht so ganz gesetzteskonform, zumindest nach DACH-Recht... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:06, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wie ich bereits mehrfach ausführte, hat die Zustimmung zu einer Autorennennung via URL keine rückwürgende Rechtswirksamkeit. Ich stimme, wenn ich dies speichere, zwar der von mir als rechtswidrig erachteten und sicher nicht mit dem Geist der GNU FDL übereinstimmenden Attribuierung für diesen konkreten Beitrag jetzt (SH beiseitegelassen) zu, aber dies gilt selbstverständlich nicht für alle meine frühen Edits seit 2004. Ich werde Nachnutzer, die lediglich via URL ältere Beiträge von mir nutzen, voraussichtlich zur Rechenschaft ziehen lassen. --FrobenChristoph 19:21, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Selbst wenn du damit im Recht wärest: Hältst du es wirklich für angemessen, Nachnutzer "zur Rechenschaft zu ziehen", welche Wikipedia-Inhalte genau so nutzen, wie es ihnen die Wikipedia/Wikimedia als korrekte Vorgehensweise erklärt? Gestumblindi 20:22, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Er ist halt zu feige den Nachnutzer Wikimedia Foundation zu verklagen. syrcro 20:37, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
kann mir ein Admin erklären, wieso das kein Verstoß gegen WP:KPA ist? --Historiograf 16:54, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Auch in der Vergangenheit gab es ja immer wieder Fälle, in denen kostenpflichtige Abmahnungen aufgrund des fehlenden Namens munter verschickt wurde, z.B. bei cc-by-sa-Bildern. Ich bin überzeugt von Urheberrechten, trotzdem bemerke ich einen bedauerlichen Wandel des Geistes, im dem die Wikipedia erstellt wurde und wird. --Nyks (Kontakt) 20:43, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auszug aus dem Funkverkehr eines abgestürzten Flugzeuges

Inwieweit ist der Funkverkehr eines 1973 abgestürzten Flugzeuges in der Bildbeschreibung auf Commons zitierbar? Es geht um den Teil des in diesem PDF wiedergegebenen Funkverkehrs auf der 13. und 14. Seite.

Zwar ist der Text in dem amtlichen britischen Untersuchungsbericht veröffentlicht; der ist aber nur eine Übersetzung des schweizerischen (nicht vorliegenden) Originalberichtes. Bleibt noch zu sagen, daß der Funkverkehr sich auch teilweise im französischen Luftraum zugetragen hat. --Matthiasb 10:49, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechtlich unbedenklich, so ein Flugbericht ist keine Kunst. --Marcela   10:51, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Eine Norm ist auch keine Kunst, jedoch in vielen Ländern urheberrechtlich geschützt. -jkb- 11:02, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist weder Kunst noch Werk noch individuelle Schöpfung, die auf einer bewussten Entscheidung des Urhebers innerhalb eines Gestaltungsspielraumes beruht. M. E. völlig unbedenklich. --AndreasPraefcke ¿! 11:05, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Im Notfall geht's als Zitat durch. Es muss eh gekennzeichnet werden und eine Quellenangabe dazu, dann ist das kein Problem. --Engie 11:16, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Seiten von Unternehmen

Ich wollte fragen, wann es genehmigt ist eine Wikipediaseite über ein Unternehmen einzurichten? Bsp. Opel. Brauche ich die Erlaubnis von Opel um einen Eintrag über das Unternehmen reinzustellen? Oder genügt es, wenn ich mich an den öffentlichen Quellen (Website etc.) bediene? Wann kann ein Unternehmen auf Unterlassung klagen? Ich will ja niemanden diffarmieren nur generell... (nicht signierter Beitrag von Raphael Godot (Diskussion | Beiträge) 16:11, 1. Jul. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Deine Frage hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun und ist daher hier falsch. Du brauchst keine Erlaubnis des Unternehmens, um einen Artikel über dieses zu erstellen. Allerdings sollte das Unternehmen die Relevanzkriterien erfüllen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:43, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Er fragt ja mehrere Dinge. Die Unternehmen selber haben keine Möglichkeit, einen Artikel zu verhindern. Ob "wir Wikipedia-Autoren" einen Artikel von dem Unternehmen möchten, versuchen die von Chaddy verlinkten Relevanzkriterien zu regeln. Der dritte Punkt, das Bedienen an den Inhalten der Unternehmensseiten, passt ja ganz gut hierher: Das Kopieren der Texte von den Unternehmens-Websites ist nicht erlaubt, da du damit gegen das Urheberrecht (an den Texten) verstoßen würdest. Als Quelle für Informationen kannst du die Unternehmenswebsites natürlich nehmen, musst die Texte aber selber formulieren. --Nyks (Kontakt) 16:56, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich habe letzteres so verstanden, dass er die Webseiten lediglich als Quelle verwenden möchte, nicht zum Abschreiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:06, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Zur Lizenzänderung

  • Die Wikipedia ist nicht mehr GNU-FDL-konform. Es stellt nach deutschem Recht einen Rechtsverstoß dar, Autoren zu zwingen, Inhalte der GNU FDL zu unterstellen, ohne dass der Anbieter seinen Teil des Handels erfüllt, nämlich die erforderlichen Förmlichkeiten (Nennung der Lizenz, Link auf lokale Lizenzkopie) einzuhalten. --Historiograf 17:03, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Dir ist schon klar, dass Du freiwillig durch die Doppellizenz (niemand zwingt Dich hier mitzumachen) der WMF als Nutzer die ausdrückliche Möglichkeit gibst, Deine Inhalte auch nur gemäß der CC-by-sa 3.0 Unported zu nutzen? Wahrscheinlich verwirrt Dich der Begriff Doppellizenz ein wenig; das heißt entgegen Deiner Ausführung eben nicht, dass sich der Nachnutzer an beide Lizenzen halten muss - was auch unmögliche sein dürfte, beide Lizenzen schließen solche weiteren Bedingungen ausdrücklich aus - sondern dass er oder sie ein Wahlrecht zwischen beiden Lizenzen hat. Die WMF hat sich für ihre Wikis für die Nutzung der Doppellizenzinhalte unter der cc-by-sa 3.0 unported entschieden. Aber solche Verständnisfehler sind nicht schlimm, die passieren auch Juristen im ersten Semester oft. syrcro 17:26, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, es ist allmählich eine Meldung bei WP:VM fällig. Es besteht kein Grund, persönlich zu werden. Du hast offensichtlich nicht die geringste Ahnung, möchtest aber durch besonders großspuriges und ausfallendes Auftreten auftrumpfen. Insofern ist Rtc's Auftreten fair und sachlich gegen Dich. Wenn du nicht in der Lage bist, das zu verstehen, was ich schreibe, solltest du dich nicht an der Diskussion beteiligen. Von einer Doppellizenzierung könnte nur eine Rede sein, wenn ein Angebot mit beiden Lizenzen ausgezeichnet ist. Dies ist nicht mehr der Fall, da ausschließlich die neue CC-Lizenz angegeben wird. --Historiograf 23:00, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Du begreifst nicht, wer hier der Anbieter der Inhalte unter Doppellizenz ist: Das ist der Einsteller der Inhalte; die WMF ist im WMF-Einsteller-Lizenzverhältnis lediglich eine Nachnutzer, der sich dann natürlich aussuchen darf, an welche der beiden Lizenzen er sich hält. Und die WMF wählt von den beiden möglichen halt die CC-by-sa 3.0 unp. Dass einige Inhalt Einige Teile der Wikipedia sind zudem von den Urhebern unter der GFDL freigegeben wurden, stimmt auch, aber die WMF muss das GFDL-Angbot an sie eben nicht annehmen, sondern sich an das CC-by-sa-Angebot halten; es ist lediglich ein netter Service der WMF, dass sie darauf hinweist, dass die meisten Inhalte zudem unter der GFDL freigegeben wurden; selbst dazu wäre sie nicht einmal gezwungen - die WMF kündigt in ihren TOS nirgens an, Inhalte unter Wahrung beider Lizenzen zu veröffentlichen und nach zu nutzen. Wenn Dir die - zugegebener Weise etwas arschige Art der AMF nicht passt, GFDL zu oktruieren, aber nicht zu verwenden, kannst Du jederzeit Deine Mitarbeit einstellen; rechtlich entspricht das aber den Text und auch dem Geist der Doppellizenzierung. syrcro 11:16, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nö, du begreifst nicht, dass eine Unterstellung unter GNU FDL nur dann erfolgt, wenn das betreffende Werk mit der GNU FDL ausgezeichnet wird. Das sehe ich nicht --Historiograf 16:19, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist höflich gesagt Blödsinn: Die Unterstellung erfolgt durch die Willenserklärung des Urhebers, nicht durch die Nachnutzung. Wenn ich erkläre: "Diesen Beitrag lizenziere ich zusätzlich unter der CC-by-sa 2.0 de", gilt diese Freigabe unabhängig davon, ob irgendwer - einschließlich mir - die Lizenz verlinkt oder den Text beigibt. Lediglich im Falle einer Nachnutzung gerade unter dieser Lizenz verlangt die Lizenz dieses; sollte sich ein Nachnutzer entscheiden eine der anderen beiden Lizenzen für diesen Beitrag zu wählen (cc-by-sa 3.0 unported und GFDL), genügt es für ihn, lediglich die Bedingungen der gewählten Lizenz einzuhalten. Und so ist das auch mit der Doppelfreigabe durch abspeichern in der WP: Die Lizenz wird durch die Willenserklärung mittels Abspeichern abgegeben. Die WMF weiss ja durch den Standardtext schon, dass der Beitrag doppeltlizenziert wurde und denkt: Jippie ein doppellizenzierter Beitrag! Die GFDL ist doof!!!! Also nehmen wir für die Wieternutzung in unserem Wiki die CC-by-sa 3 unp!!!! - und dann halten sie sich dran. syrcro 16:36, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Frage zur Weiternutzung unter CC

Wenn ich Inhalte der Wikipedia auf meiner Webseite nutze, und diese dort abändere, wer muss bei der Lizenzierung dieses abgeänderten Textes (CC3) als Autor/Urheber angegeben werden? --Palli 19:39, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dies dürfte hilfreich sein: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#F.C3.BCr_Artikel. PS an alle: Ich vermute, dort sollten auch noch Änderungen aufgrund der neuen Lizenzen gemacht werden. --Nyks (Kontakt) 19:58, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das bezieht sich leider nur auf die GNU FDL. Ich möchte aber unter CC Lizenzieren. Mir ist soweit alles Klar, ich muss darauf Hinweißen das der Originaltext von Wikipedia kommt, in der Form die Wikipedia möchte (z.B Link auf den Artikel), ich muss auf die Änderungen die ich gemacht habe hinweißen, ich muss den Text wieder unter die gleiche Lizenz setzen, und ich muss einen Hinweiß auf diese Lizenz geben. Als Teil dieser Lizenz muss ich aber die Art und Weise angeben, wie ein Weiternutzer bei der Namensnennung vorzugehen hat, Zitat: "Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." Und hier ist mein Dilemma, was muss/kann ich hier für Angaben machen? --Palli 20:17, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gemeinfrei entsprechend Leistungsschutzrecht?

Könnte bitte jemand auf den Artikel Freitragendes Holzlehrgerüst schauen und vor allem auf den Hinweis des Erstellers bei Artikelanlage? Leistungsschutzrecht hebelt doch nicht das Urheberrecht aus?! Sollte der Text daher als URV markiert werden? --Paulae 22:47, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hab mal nen SLA gestellt --23:04, 1. Jul. 2009 (CEST)

Nach Löschung nun überarbeitet wieder da (und in QS). Hat sich also hier erledigt. --Paulae 23:45, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hab' gerade das Logo der Heimattreuen Deutsche Jugend hochgeladen ([3]). Soweit ich das nachgelesen habe, müsste das in Ordnung gehen. So ganz sicher war ich mir aber nicht, ob das so hinhaut mit den Urheberrechten. Kann da bitte noch mal jemand drauf gucken, der sich mit der Materie auskennt. Danke Hao Xi (对话页 贡献) 10:46, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ist OK, keine SH --Historiograf 16:15, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Danke. Hao Xi (对话页 贡献) 16:49, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Museumsrekonstruktionen

Kann man diese Bilder (hier, hier und hier) auf Commons hochladen? Die Fotos wurden in den Innenräumen des Saalburg-Museums und des Museum für Antike Schiffahrt in mainz geschossen. Die Frage ist: Besteht Schöpfungshöhe bei solchen Rekonstruktionen? Holiday 12:43, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das sind Waffen. Wo ist da bitte die Kunst? Die haben ganz eindeutig einen Gebrauchszweck: Menschen abschlachten... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:44, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Georg Jahn

Mein Großvater Georg Jahn ist am 18.11.1940 verstorben. Ich schreibe gerade einen Artikel über ihn und möchte Radierungen von ihm in Bildform hinzufügen. 1. Frage: Was muß ich machen um diese Radierungen auf Wikipedia Commons herunter laden zu können

  obwohl die 70 Jahre noch nicht erreicht sind, ohne dass sie gelöscht werden?

2. Frage: Ich habe ein Gemälde von Max Pietschmann (1865-1952) mit dem Bildnis von Georg Jahn von der Enkelin (über 80 Jahre)

  bekommen und möchte das ebenfalls herunterladen. Was muß ich tun?

--Jonny Basch 14:21, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

zu 1: Es geht, wenn ich recht verstanden habe, hier um vom Großvater angefertigte Radierungen. Wenn Du als Alleinerbe der alleinige Nutzungsinhaber bist, kannst Du die Bilder lizenzieren, wie du willst. Ansonsten müssten alle anderen Erben zustimmen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der großväterlichen Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Wie die Einverständniserklärung "aller" Erben eingeholt werden soll (das können bei gesetzlicher Erbfolge zwei Generationen weiter ganz schön viele sein), ist mir nicht ganz klar. Ich denke mal, dass wir pragmatisch die glaubhafte Versicherung eines Erben akzeptieren werden, dass die anderen einverstanden sind. Von meinem eigenen Großvater angefertigte Fotos habe ich so jedenfalls mit der Lizenz {{PD-heirs}} in die Commons hochgeladen, und das war bislang unproblematisch. Vielleicht vorsichtshalber zusätzlich eine Mail ans OTRS schicken (siehe Wikipedia:Textvorlagen). Wenn es bekannte Erb-/Familienstreitigkeiten gibt, würde ich insgesamt vom Hochladen abraten. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2011 hochladen.
zu 2: Wir brauchen eine E-Mail der Erbin/Erben von Max Pietschmann an das OTRS mit der Zustimmung zur Veröffentlichung unter einer freien Lizenz. Siehe Wikipedia:Textvorlagen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der Pietschmann-Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2023 hochladen.--AndreasPraefcke ¿! 16:29, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo zusammen,

  • vor ein paar Tagen hatte ich hier hatte um Rat wegen den Urheberrechten von KaDeWe-Bildern gefragt: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/06#KaDeWe_1932. Nun ist das 1932er-Jubiläumsbuch von der Fernleihe gekommen und einige Bilder sind schon eingescannt worden. Bevor ich sie hochlade, bitte ich um Rückmeldungen. Die meisten Bilder im Buch firmieren unter Photographisches Atelier des Verlags Ullstein. Es gibt nun den Ullstein-Bilderdienst im Netz ( http://www.ullsteinbild.de/search.php?search=kadewe&date= ) und dort sind unter dem Stichwort KaDeWe 524 Bilder im online-Archiv aufgelistet. Aber nur eine Handvoll davon sind auch im Jubiläumsbuch enthalten. Könnte der Rest der Buchbilder, der nicht im Ullstein-online-Archiv ist, verwendet werden? Es sind keine Fotografen im Buch angegeben. Und wenn ja, welche Lizenz?
  • Einige Buchbilder firmieren unter "Archiv des KaDeWe", doch dessen Archiv ist im 2. WK abgebrannt. Hochladen erlaubt? Welche Lizenz?
  • Ein wertvolles Portrait vom KaDeWe-Gründer Adolf Jandorf wurde von Herrn "von Harlip" erstellt, diesen Namen findet Google nur 19mal ohne Todesdatum, "von Harlip" hat auch keinen Vornamen in Google. Hochladen erlaubt?
  • Alle Bilder, die vor 1909 entstanden, fallen unter die pragmatische deutsche 100-Jahres-Regel, für die es in Commons Wikimedia kein Pendant gibt. Ist eine Lizenzierung möglich unter Author died more than 70 years ago {{PD-old}}?
Gruß, Bonzo* 17:46, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
In der verlinkten Diskussions wirds doch recht ausführlich erklärt: Grundsätzlich muss der Fotograf (Urheber) der Lizenz (cc-by-sa) zustimmen, oder der Fotograf muss 1939 oder früher gestorben sein. Ganz einfach also. Daneben gibs dann noch ne Ausnahmeregel: Wenn du den Fotografen wirklich nicht ermitteln kannst, und das Bild nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurde, dann kannst du es auch hochladen. Ansonsten halt nicht. --Nyks (Kontakt) 18:20, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

und noch ein Problembild

Wie kann ein 2008 verstorbener Autor am 2. Jul. 2009, 19:29 ein Selbstportrait von sich hochladen? Fragt sich Marcus 20:51, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es hat ja niemand behauptet, dass das Harro Heinz Theodor Fromme selbst hochgeladen hat... Der Benutzer:Cathesso hat das Bild einfach irgendwo gefunden und dann hochgeladen. Er hat dabei nicht nur eine URV begangen, sondern auch noch Copyfraud betrieben, indem er sich als Urheber ausgegeben hat. Viel eindeutiger (und blöder) kann man kaum gegen das Gesetz verstossen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:03, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Chaddy: WP:AGF er behauptet der erbe zu sein, das glaube ich ihm sogar. Ich kläre das. Marcus 21:22, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hm, womöglich hat er tatsächlich die Rechte. Aber bitte beachten, dass er der Alleinerbe der Rechte sein muss, andernfalls müssen die anderen Erben auch zustimmen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:02, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]