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Irre ich mich oder ist in MediaWiki:Copyright ein Fehler drin: dort wird nur die CC-by-SA 3.0 - Lizenz erwähnt, die GNU-FDL (die gilt ja weiterhin) wird nicht erwähnt (oder wird sie einfach nicht erwähnt?). Und für Wikipedia:Lizenzbestimmungen würde ich einen Hinweisbalken oben reinsetzen, dass der Text nicht der aktuellen Situation entspricht. Ansonsten gabs ja hier mal Textbausteine als Vorlage. -- Quedel23:31, 22. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Kannst du das bitte etwas näher ausführen, ich kann es leider nicht nachvollziehen. Unter jeder Seite stehen die Sätze
„Diese Seite wurde zuletzt am 22. Juni 2009 um 15:21 Uhr geändert. Der Text steht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz. Dateilizenzen können abweichen. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.“
Als IP kann es passieren, dass du noch Seiten siehst, auf denen noch die GFDL genannt ist. Diese Seiten wurden vor der Umstellung in HTML gerendert und liegen noch in den Squids (Zwischenspeicher). Im Laufe der nächsten Tage sollten aber alle Seiten neu gerendert worden sein. — RaymondDisk.Bew.09:38, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ganz konkret: Unter dieser Seite steht im Moment gar keine Lizenzbox. Vorhin habe ich noch andere Seiten überprüft (EMD GP-Serie und Kinderbegräbnis als Beispiele, die mir gerade einfallen) und das gleiche gesehen. Teilweise ist der Lizenztext allerdings zu sehen. (Und: Nein, purge hilft, wie die aktuelle Seite zeigt, nicht). BTW: Wieso fehlt bei den Altseiten der Hinweis, daß der Text bis zur Version XXX auch unter GFDL steht? Grüße 213.182.139.17509:56, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wir haben seit letzten November einiges an externem GDFL importiert. Die sind jetzt entgegen der GFDL 1.3 umlizenziert worde, das nennt man wohl gemeinhin Erlöschen der Lizenz. syrcro10:07, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hm? Wenn das externe, was wir importiert haben, unter der "GFDL 1.2 und neuer" stand, dürfte das doch kein Problem sein. Wenn es aber GFDL 1.2 only war, hätte es gar nicht erst importiert werden dürfen, da auch vor der Umstellung die Texte "GFDL 1.2 und neuer" waren. -- Chaddy · D·B - DÜP19:17, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Aus der GFDL 1.3]: 11. RELICENSING [...] An MMC is "eligible for relicensing" if it is licensed under this License, and if all works that were first published under this License somewhere other than this MMC, and subsequently incorporated in whole or in part into the MMC, (1) had no cover texts or invariant sections, and (2) were thus incorporated prior to November 1, 2008. syrcro14:52, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Jaja, das ist mir schon klar, die Frage nach der Quantifizierung bezog sich auf die externen GFDL-Medien nach November. Wenns nicht soviele sind löschen wir die klammheimlich und hoffen, dass es niemand gesehen hat.-- Wiggum00:15, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
So gut wie gar nicht. D. h. wir haben hier möglicherweise tausende URVen rumliegen, die nur wegen der Umlizenzierung zu URVen geworden sind... Um sowas hätte man sich schon vorher kümmern müssen... -- Chaddy · D·B - DÜP17:35, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Verwirrte Weiternutzer
Die aktuelle Situation ist unhaltbar. Unter jeder Seite steht nun "Der Text steht unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz" mit einem Link auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported. Da kommt man aber auf einen englischen Text ohne Link zu einer deutschen Fassung - warum? Die "Deed" für die 3.0 Unported gibt es ja auch in einer offiziellen deutschen Fassung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - diesen Text könnte man auch übernehmen (abgesehen vom Problem mit der "festgelegten Weise", darum sollte man sich noch kümmern). Man kann nicht von allen Weiternutzern erwarten, Englisch zu verstehen. Weiterhin ist auf Wikipedia:Weiternutzung kein Wort von der CC-BY-SA zu lesen, vielmehr sieht es dort so aus, als stünde der Text immer noch nur unter der GNU-FDL, das gleiche gilt für Wikipedia:Lizenzbestimmungen, wo mit keinem Wort darauf hingewiesen wird, dass die GNU-FDL abgelöst ist. Sollte man vielleicht zumindest mal einen einleitenden Satz reinstellen, etwa so: "Achtung: Diese Bestimmungen beziehen sich auf die GNU-FDL. Die Wikipedia steht neu unter CC-BY-SA, eine Überarbeitung dieser Seite wird folgen"? Gestumblindi15:22, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Muss man das auch bei "any later"-Versionen, da die 1.3 Version doch eine Doppellizensierung mit Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 ist? 84.56.246.20219:30, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das kommt darauf an, wo das Bild liegt. Die GFDL 1.3 erlaubt dem Hoster eines MMC, GFDL-Medien unter der CC-BY-SA zu veröffentlichen. Die Frage ist jetzt, ob der Hoster des MMCs das gemacht hat. Wenn es um ein Bild in der Wikipedia geht, dann kannst du es auch unter der CC-BY-SA verwenden. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)15:56, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was ist ein MMC? Den Rest verstehe ich auch nicht. Wenn ich im Internet etwas finde was unter "GFDL 1.2 any later" oder auch unter "GFDL 1.3" lizensiert ist, dann kann ich es ja problemlos hier in Wiki hochladen (unter Nennung des Urhebers und Lizenstext, welcher ja immernoch verlinkt wird)? Wenn es aber hier ist kann man es plötzlich unter CC-BY-SA verwenden. Das erscheint mir unlogisch. --84.56.244.323:10, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Lizenzfrage
Hallo! Diese Datei zeigt das Siegel der fiktiven Anti-Terror-Einheit Counter Terrorist Unit aus der Fernsehserie 24, das ich gerne verwenden würde. Bin mir nicht sicher unter welcher Lizenz oder mit welchem Baustein ich die Datei beim Hochladen versehen soll (normal verwende ich bei Logos ja {{Bild-LogoSH}}, bin mir in diesem Fall aber unsicher). Bitte um Rat, danke. WP:DÜP/SF hat mich hierher verwiesen. Lg, --لαçkτδ[1][2]19:12, 23. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn man es denn als Logo ansieht. Aber als Logo sind 2 der 4 Grundbedingungen nicht erfüllt bzw nur sehr schlecht: es funktioniert weder stark verkleinert noch in Grautönen. --Marcela14:50, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Und warum darf ich es nicht hochladen, sprich warum soll es keinen Gebrauchszweck haben? Es würde einen Artikel illustrieren, aber wenn das verboten ist, dann wundere ich mich jetzt einfach mal. --لαçkτδ[1][2]14:53, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist aber eben die Frage: Hat es SH, oder nicht? Ich sage nein, allerdings meint Wiggum, dass es keine Gebrauchsgrafik ist, sondern Kunst und daher die Hürde für SH viel niedriger liegt. -- Chaddy · D·B - DÜP19:11, 24. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das Laufende Auge ist aber angewandte Kunst, da gelten andere Regeln als bei der bildenden Kunst. Die Frage ist, ob das Logo aus der Fernsehserie in der Rechtsprechung als Teil dieses geschützten Werkes als bildende Kunst betrachtet wird oder als Gebrauchsgrafik. --Kam Solusar22:21, 25. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich denke analog zur Praxis bei angewandter Kunst sollte dann hier derjenige, der Schöpfungshöhe verneint, seine Ansicht begründen.-- Wiggum14:31, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
3 Briefmarken
Ich habe bei mir zuhause 3 briefmarken liegen.
Datei:Dakar tatra01.jpgAber in Rot Aus tschechoslowakischer Zeit, zeigt das Gefährt von Rally Dakar, wahrscheinlich aus dem Jahre 1989.
„Postage stamps of Czechoslovakia (they were published in 1918-1939 and in 1945-1992) are copyrighted 70 years after the author's death by both authors: an engraver and a graphic artist.“
Entspricht nicht unserer Policy. Commons ist für uns irrelevant. Briefmarken gelten hier als amtliche Werke, und da ist es egal, wo sie entstanden sind. Alle amtlichen Briefmarken können auf D hochgeladen werden --Historiograf16:31, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Immer vorausgesetzt, dass die Marken dort auch wirklich als so eine Art amtliches Werk veröffentlicht wurden. Wenn dort eine private Postagentur die Briefmarken herausgibt, ist das sicherlich kein amtliches Werk. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)23:11, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
In der Tschechoslowakei waren Briefmarken ganz sicher amtlich. Die CSSR hatte nach 1945 weitgehend deutsches und österreichisches Urheberrecht übernommen, ich sehe da kein Problem. --Marcela00:29, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Fallen Kriegsfotos vom Imperial War Museum unter das British Crown Copyright? (update)
Auf meine E-Mail an das IWM erhielt ich eine 18-seitige pdf-Datei „Image Licence Application.pdf“. Diese Datei enthält zunächst 6½ Seiten Rechtshinweise, gefolgt von zwei Formularseiten, die ich mit persönlichen Daten – inkl. Einzugsermächtigung für die Lizenzgebühren – ausgefüllt zurückfaxen soll. Schließlich folgen Preisliste, AGBs und Copyright-Hinweise. Bei Interesse, kann ich „Image Licence Application.pdf“ gerne per E-Mail zuschicken.
Nach einer Antwort-Mail meinerseits, in der ich auf Wikipedia und GNU verwies, habe ich folgende automatisch generierte E-Mail erhalten:
We are in the process of putting image licensing on-line.
All other applications for permission to use images must be
submitted on the attached application form without exception
and to include all relevant images numbers.
Submissions without a completed application form will be
Returned for completion. Submissions without the required
IWM image numbers will be treated as a general enquiry and
passed to a curator.
General enquires will then have their own processing time scale
and will be seperate from the licensing process.
No use of IWM image should be made without prior permission
and all applications should be made giving a realistic time scale.
Retrospective applications will incur a penalty of £180.00 per image.
Nicht die Werke im Besitz des Museums fallen generell unter's Crown Copyright, sondern einzelnen Werke in ihrem Besitz erfüllen die Vorraussetzungen für das selbe. Wenn sie für die Urheberrecht reklamieren, ist das sowohl nach DACH als auch nach US-Recht unerheblich und nahe am Copyfraud. Allerdings kennt das UK- und Commonswealth-Copyright das Monopolrecht durch Aufwand, auch bei Scannen. Im UK, Australien, Neuseeland und anderen UK-Copyrighttraditionsländern könnten die wirklich ein Monopolrecht haben, ist aber dem Betreiber der WP (Wikimedia) schnuppe. syrcro16:12, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
(BK) Bei Museen ist man nicht selten der Auffassung, das Urheberrecht für dort archivierte Fotografien zu haben, nicht selten ohne jegliche rechtliche Grundlage. Dass sie darauf pochen, muss nicht heißen, dass das auch so stimmt. Du kannst jetzt natürlich mal nachfragen, wieso sie meinen, das Copyright an dem Bild zu haben und wieso das Foto nicht unter Crown copyright fallen sollte. Eine wirklich belastbare Quelle haben wir allerdings nicht für die Herkunft des Fotos, es ist also eventuell möglich, dass es doch geschützt ist. In diesem speziellen Fall wäre ich vorsichtig mit dem Upload. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)16:16, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ja, das hatte ich gesehen und ich gehe auch davon aus, dass das Bild unter diesen Umständen unter Crown copyright fällt und damit heute gemeinfrei ist. Allerdings haben wir außer der Seite des IWM keine weiteren Hinweise darauf. Für unsere Richtlinien würde es wohl reichen, aber ob das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhält, steht auf einem anderen Blatt. Soll heißen: Nach unseren Richtlinien kannst du es hochladen. Ob du das wirklich willst, musst du selber entscheiden. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)17:40, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht angeht, meine Stellungnahme zu diesem Fall als falsch zu bezeichnen. Ich habe mich lediglich dazu geäußert, ob erloschene Crown-Copyright-Bilder hier akzeptiert werden und NICHT dazu, ob das in Rede stehende Bild darunter fällt. Ceterum censeo: Copyfraudum esse ignorandum --Historiograf16:24, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich würde jegliche vermeintlichen Ansprüche des Museum ignorieren, nach deutschem Recht gäbe es die wohl eh nicht, und offizielle Politik der Wikimidia Foundation als Betreiberin der Wikipedia etc. ist es, solchen Copyfraud (wie schon mehrfach genannt) zu ignorieren und erst dann ggfs. zu reagieren, wenn jemand tatsächlich klagt. Lade das Bild auf Commons, und wenn es dir aus genannten Gründen für deinen eigentlichen Account zu heikel ist, leg dir einen Wegwerfaccount nur für das Hochladen dieses Bildes oder ähnlicher Bilder zu. Gruß -- Rosenzweigδ17:08, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Naja, dieses Bild hat eine offensichtlich falsche Lizenz. Die DC-5 wurde erst in den 40er Jahren in Dienst gestellt. (Ist in D sicher noch geschützt, in den USA wahrscheinlich auch; also NICHT verwenden.) syrcro18:18, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Generell zu den 1923-Bildern auf Commons: Unsere Kriterien für PD-alt-1923 sind wesentlich strenger als die auf den Commons. AFAIK hatten wir uns mal darauf verständigt, dass 1923-Bilder von den Commons nur verwendet werden können, wenn sie bei uns eine 1923-Diskussion durchlaufen haben. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)14:14, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hmm, da wird die Beweislast allerdings umgedreht. Eigentlich achten wir ja immer darauf, dass wir Hinweis _für_ die Freiheit eines Bildes haben und nicht einfach von Freiheit ausgehen bis wir Hinweise für das Gegenteil finden. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)18:15, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wie war das gleich nochmal mit der Inkompatibilität von GFDL und CC? Zumindest früher konnte doch kein Werk aus unter CC lizensierten Teilen und aus unter GFDL lizensierten Teilen besetehen. Demnach würde dieses Bild also gelöscht werden müssen.
Naja, die WMF schickt immer noch jeden in die Hölle, der ihre Markenzeichen unter GFDL oder CC zu veröffentlichen versucht. {{Löschen}} ~~~~ --syrcro19:28, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Also erlaubt die WMF die Freigabe unter GFDL oder CC-by-sa von abgeleiteten Werken? - Nein, also sond alle diese Dateien mit Mischlizenz URVen und zu löschen. syrcro21:22, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nach deiner Argumentation müssten alle Bilder gelöscht werden, die Wikimedia-Logos enthalten... Zudem haben die Wikimedia-Logos alle keine SH, also gibt es von daher zumindest keine gesetzlichen Probleme... -- Chaddy · D·B - DÜP21:28, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Projektintern wird die Verwendung der WMF-Logos für abgeleitete Werke nicht geahndet, das sollte also das kleinere Problem sein. Allerdings sind keine Kombinationen von GFDL- und CC-Werken zulässig. Man müsste feststellen, ob das GFDL-Bild von der Umlizenzierung betroffen ist, dann könnte es auch unter CC verwendet werden. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)14:17, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es geht hier nicht um die Erst-Veröffentlichung unter der CC-By-Sa, sondern um die Weiternutzung fremder Copyleftinhalte. Solange nicht die Gesamte neue Datei unter eine kompatibelen Copyleftlizenz steht, ist das ganze ein Verstoß gegen die CC-by-sa des Urhebers des ursprünglichen Werkes. Entweder tolleriert die WMF die Freigabe unter der CC, dann muss der Urheberrechtlich-geschützt-Babberl raus, oder die Datei ist eine URV durch die WMF als NAchnutzer des angeleiteten Werkes und damit auch zu löschen. syrcro15:09, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
SH-Frage
Hallo Experten, sagt mal, ich meine bei diesem Logo Schöpfungshöhe zu erkennen (vor allem bei den Bären). Was meint ihr? Klar, entgültig könnte sowas nur ein GEricht entscheiden, aber eure Meinungen würden mich doch mal interessieren. --WikijunkieDisk.(+/-)04:55, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wer Schöpfungshöhe bei den bären verneint, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. -- Jbergner18:15, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten] Wer grafische Künstler um die Anerkennung ihrer kreativen Leistung bringen will und um den angemessenen Lohn für ihre schöpferische Arbeit, hat dies ausführlich und nachvollziehbar zu begründen. Ansonsten gilt erst einmal automatisch das Urheberrecht. Es gilt zu beweisen, dass im Falle der Bären "keine Schöpfungshöhe" erreicht wird, nicht umgekehrt. Ansonsten sind wir nicht besser als die vielen Anderen da draußen, die immer wieder "geistigen Diebstahl" betreiben. -- Jbergner19:22, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nein, das ist falsch. Die Beweispflicht liegt bei demjenigen, der Schutz beansprucht, nicht umgekehrt. Und das mit Diebsathl geistigen Eigentums zu vergleichen, zeugt nur davon, dass du nicht verstanden hast, was Schöpfungshöhe überhaupt bedeutet... -- Chaddy · D·B - DÜP23:25, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wer Fettschrift verwendet, hat dies ausführlich... Zum eigentlichen Thema: Ja, ich würde da schon Schöpfungshöhe sehen, weil das doch deutlich die durchschnittliche Gestaltung eines Logos überragt. -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)18:19, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
du hast recht, habe deshalb die fettschrift zurückgenommen und den satz umformuliert, damit er nicht so himmelschreiend wie der dadrüber daherkommt. danke für den tipp. -- Jbergner19:22, 27. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wir hatten es doch schon oft und oft und oft und oft. Bei Objekten der angewandten Kunst ist der Urheberrechtsschutz die Ausnahme, woraus folgt, dass wir unbesehen SH verneinen können. Daher liegt die Beweislast hier bei dem, der SH bejaht und vor Gericht ist es bei einer Klage gegen den Verneiner auch nicht anders: Wer klagt, muss seine Position beweisen --Historiograf02:00, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
ich habe die unterschiedlichen körperhaltungen der bären gesehen, deren komposition, die unterschiedlichen gesichtsausdrücke, die gestaltung der münder und die unterschiedlichen ausdrucksformen der geöffneten, halb und ganz geschlossenen augen. ich weiß, was Schöpfungshöhe ist und wie schwierig sie zu erreichen ist. jetzt muss mir nur noch jemand beweisen, dass hier keine schöpfungshöhe erreicht wird und aus welchen gründen. -- Jbergner08:48, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
@Historiograf. zeige mir bitte die gesetzestextstelle, in der drinsteht, dass "bei Objekten der angewandten Kunst" juristisch unwiderlegbar "unbesehen SH verneint" werden darf. oder nenne mir das gericht, dass diese position des "ungesehen" vertritt. danke im voraus -- Jbergner10:13, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
die haben immer etwas konkretes, mit etwas anderem verglichenes vor augen: "in einem ähnlichen fall wurde folgendermaßen geurteilt". da ist nichts "unbesehen", es gibt keinen rechtlichen freibrief, den dir jemand vor gericht "garantiert", immer nur ähnlich gelagerte fälle, mit denen man vergleicht, es sich also "ansieht" und vergleichend beurteilt. sonst könnte es ja in gar keinem fall zu den oben fett gedruckten "Ausnahmen" kommen. das ist wie auf see: dort und vor dem gesetz "ist man in gottes hand", es gibt keine garantie. schon im bereich der Kleinen Münze wird es schwierig zu bestimmen, ob es eine ist oder nicht. sonst gäbe es sie gar nicht erst. -- Jbergner12:31, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das mag ja alles stimmen, aber wir müssen pragmatische Entscheidungen treffen zB bei n-100, sonst können wir (z.B. weil sich die Wikipedia auch in Mexiko abgerufen wird, wo pma+100 gilt und kein Schutzfristenvergleich) nur noch das eigene Haustier abbilden. Für Tollkühnheit ist hier ebensowenig Platz wie für übertriebene Ängstlichkeit. Dass eine Abwechslung zwischen halb- und ganz geschlossenen Augen SH begründet, wäre mir neu. EOD --Historiograf19:39, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
text-plagiat oder doch noch im rahmen des möglichen?
Fast der gesamte Abschnitt ist Zitat, das geht zu weit. Wir dürfen nur Kleinzitate verwenden, das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, was hier nicht der Fall ist. --Marcela10:12, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bei einem Buch mit über 500 Textseiten sind das Kleinzitate. Außerdem geht es bei diesen Zitaten um die Darstellung von Standpunkten für die Sache wichtiger Personen. Die Leistung steht ehr in der unsinnigen Auseinandersetzung mit JD. Ohne diese könnte man in der Tat etwas freier mit den Texten umgehen.--Juegoe02:37, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
die urheberrechtlich akzeptierte zitat-länge wird nicht durch die länge des ursprungstextes bestimmt. den rest lasse ich unkommentiert. --JD{æ}14:17, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich würde ja dreist GFDL und CC-by-sa zur Doppelstandardlizenz verschmelzen, denn so ist das von der WMF gewollt (schaut mal in die Editcopyrightwarnung). syrcro14:29, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hübsch gestalteter Brief von Michael Ende
Ich habe einen tollen handschriftlichen Brief von Michael Ende aus 1965, auf dem alle Mitwirkenden des Buches unterschrieben haben, wobei die "Unterschriften" von Jim Knopf, Lukas und alle anderen ganz liebevoll entsprechend den Charakteren gestaltet wurden. Ich würde den Brief gern uploaden - aber weiß jemand, wie sich das mit dem Copyright verhält?
Der Brief war mit "Lieber Joachim" persönlich an mich gerichtet (bin eben schon etwas älter), ist also mein Eigentum.
Der Inhalt selbst ist liebevoll formuliert ("da gerade die ganze Gesellschaft aus Lummerland und Jimballa bei mir zu Besuch ist..."). Die Unterschriften sind wunderschön geschrieben bzw. gezeichnet. -- JoachimG15:29, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich habe hier eine ganze Reihe alter Wochenzeitschriften von 1913/14 mit vielen tollen Fotos. Teilweise steht der Name des Fotografen darauf. Gibt es hier eine Liste von Fotografen mit Lebendaten, in denen man recherchieren kann, ob die 70 Jahre nach dem Ableben des Fotografen abgelaufen sind? So viele Profifotografen dürfte es damals nicht geben haben. --95.114.122.9919:22, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn du die entsprechenden Daten sammeln und aufbereiten willst, sind wir dir sehr dankbar. Insofern wäre es natürlich denkbar, es gibt AFAIK auch ein paar Verzeichnisse im WWW, aber ein wirklich vollständiges existiert nicht wirklich. BTW: Du würdest dich wundern, wieviele Fotografen es schon damals gab. So ein Verzeichnis ist sicherlich eine Lebensaufgabe. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)20:29, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Für einen Einzelnen ist das sicher zu viel, aber die Wikipedia ist ja nicht nur Einer. Vollständig muss ja auch nicht das Ziel sein, eine Hilfe wäre es allemal. Kannst Du mir ein paar Verzeichnisse im WWW nennen, vielleicht sind ja meine Fotografen dabei. --95.114.122.9920:45, 28. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ein konkretes Verzeichnis habe ich auch nicht im Kopf, ich bin nur mehrmals über welche gestolpert als ich Fotografen gegoogelt habe. Vielleicht haben die Autoren im Biografiebereich ein paar Tipps. Grüße, -- ChrisiPK(Disk|Beiträge|Bewerten)16:06, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bei der Orgel würde ich im ersten Anblick sagen: das bißchen Schreinerhandwerk im Großform von den Pfeifen ganz zu schweigen hat keine Schöpfungshöhe. Wenn man dann aber die Rechtsprechung zu Werken der Baukunst - auch bzgl. von Raumgestaltung- liest und 08/15-Treppenhäuser und Reihenhäuser als geschützt geadelt sieht, könnte man aber zu der Wertung kommen, dass diese Orgel im Wesentlichen sowas wie Innenraumgestaltung ist und daher geschützt wäre. Diese Wertung halte ich zwar für am Rande des Unvertretbaren, ein Prozessrisiko würde ich dennoch nicht verneinen. syrcro15:39, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Im Schricker finde ich was, daß Musikinstrumente von namhaften Künstlern Urheberrechtsschutz genießen können... hilft aber auch nicht weiter, was ist "namhaft"? Strativari war sicher namhaft aber bei Orgelbauern? Ich denke, hier habe ich mich etwas verrannt. --Marcela00:35, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nein ich seh bei dieser Orgel kein Problem, da sie kein speziell ausgestalter Orgelkasten besitzt (eine Orgel hat nun mal so oder ähnlich auszusehen). Einzig das Bild der Statue wäre wirklich problematisch. Die Statue wurde aber ja glücklicherweise nicht neu angefertig, sondern ist klar genügend alt um frei zu sein. Bobo1108:34, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
LogoSH ist vöölig falsch, und da es auf Commons liegt gleich zwei mal falsch... Allerdings ist das so wohl keine 2D-Repro mehr, weil das Bild zu viel 3D-Charakter hat. Beschneiden wäre am besten, so dass nur das Schild selbst übrig bleibt. Dann ist es eine reine 2D-Vorlage und dann kann man auch Hoheitszeichen setzen. Und ein Auschnitt, der nur das Schild selbst zeigt, ist zur Darstellung eh besser geeignet. -- Chaddy · D·B - DÜP19:44, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
So jedenfalls nicht. Da muss sie sich schon an die Foundation wenden.
Mit der TUM hatten wir mal so einen Fall, die haben aber inzwischen eingesehen, dass sie vor Gericht verlieren würden. Nur, die Foundation möchte Prozessen lieber aus dem Weg gehen und löscht daher dann lieber... -- Chaddy · D·B - DÜP22:52, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sie könnte es versuchen und an den Unbilligkeiten des US-Copyrightrechtes scheitern. Selbst in den USA könnte es wegen der Einfachheit Copyrightprobleme geben, aber spätestens Fair-Use würde jeden Versuch des Verbotes versalzen. Und in DA ist das Logo schlicht urheberrechtlich unschützbar, in Marken- und Namensrechte greifen wir als Enzyklopädie nicht ein. syrcro22:56, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sieht hier jemand keine Schöpfungshöhe? Ich schon und da das Bild nicht durch Panoramafreiheit entstanden ist, ist es eine URV. (Kärner starb laut unserem Artikel erst 1966) Schade, aber nicht zu ändern. Grüße Marcus06:37, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Erreicht IMO glasklar die nötige Schöpfungshöhe. Die Figur hat keinen Gebrauchszweck, sondern ist reine Kunst/Dekoration - damit ist es auch keine angewandte sondern bildende Kunst, wo die zu erreichende Schöpfungshöhe sehr niedrig liegt. --Kam Solusar07:12, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mit "Fotogenehmigung" ist da wohl gemeint, dass der Fotograf die Erlaubnis hatte, zu knipsen. In vielen Museen ist das nämlich nicht erlaubt. Damit sind die Fotos also ok, da vom Uploader aufgenommen und nichts schützbares darauf abgebildet ist. Lediglich die Karte könnte Probleme bereiten, hat aber imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP17:10, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wir haben ja noch keine klare deutsche Anleitung dazu, wie Wikipedia-Weiternutzer nun unter der CC-BY-SA vorgehen sollen. Aber der Text steht bereits unter dieser Lizenz. Laut http://wikimediafoundation.org/wiki/Terms_of_Use (keine Übersetzung vorhanden) reicht es nun, wenn ein Link auf den Wikipedia-Artikel und einer auf die CC-Deed angegeben wird. Mehr wird nicht mehr gefordert. "A list of all authors" ist weiterhin als mögliche Variante der "Attribution" angegeben, aber "a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using" reicht nun laut den Terms of Use von Wikimedia auch. Das sollte also berücksichtigt werden. Gestumblindi15:34, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wie ich bereits mehrfach ausführte, hat die Zustimmung zu einer Autorennennung via URL keine rückwürgende Rechtswirksamkeit. Ich stimme, wenn ich dies speichere, zwar der von mir als rechtswidrig erachteten und sicher nicht mit dem Geist der GNU FDL übereinstimmenden Attribuierung für diesen konkreten Beitrag jetzt (SH beiseitegelassen) zu, aber dies gilt selbstverständlich nicht für alle meine frühen Edits seit 2004. Ich werde Nachnutzer, die lediglich via URL ältere Beiträge von mir nutzen, voraussichtlich zur Rechenschaft ziehen lassen. --FrobenChristoph19:21, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Selbst wenn du damit im Recht wärest: Hältst du es wirklich für angemessen, Nachnutzer "zur Rechenschaft zu ziehen", welche Wikipedia-Inhalte genau so nutzen, wie es ihnen die Wikipedia/Wikimedia als korrekte Vorgehensweise erklärt? Gestumblindi20:22, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Auch in der Vergangenheit gab es ja immer wieder Fälle, in denen kostenpflichtige Abmahnungen aufgrund des fehlenden Namens munter verschickt wurde, z.B. bei cc-by-sa-Bildern. Ich bin überzeugt von Urheberrechten, trotzdem bemerke ich einen bedauerlichen Wandel des Geistes, im dem die Wikipedia erstellt wurde und wird. --Nyks(Kontakt)20:43, 30. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]
Auszug aus dem Funkverkehr eines abgestürzten Flugzeuges
Inwieweit ist der Funkverkehr eines 1973 abgestürzten Flugzeuges in der Bildbeschreibung auf Commons zitierbar? Es geht um den Teil des in diesem PDF wiedergegebenen Funkverkehrs auf der 13. und 14. Seite.
Zwar ist der Text in dem amtlichen britischen Untersuchungsbericht veröffentlicht; der ist aber nur eine Übersetzung des schweizerischen (nicht vorliegenden) Originalberichtes. Bleibt noch zu sagen, daß der Funkverkehr sich auch teilweise im französischen Luftraum zugetragen hat. --Matthiasb10:49, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist weder Kunst noch Werk noch individuelle Schöpfung, die auf einer bewussten Entscheidung des Urhebers innerhalb eines Gestaltungsspielraumes beruht. M. E. völlig unbedenklich. --AndreasPraefcke ¿!11:05, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Im Notfall geht's als Zitat durch. Es muss eh gekennzeichnet werden und eine Quellenangabe dazu, dann ist das kein Problem. --Engie11:16, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Seiten von Unternehmen
Ich wollte fragen, wann es genehmigt ist eine Wikipediaseite über ein Unternehmen einzurichten? Bsp. Opel. Brauche ich die Erlaubnis von Opel um einen Eintrag über das Unternehmen reinzustellen? Oder genügt es, wenn ich mich an den öffentlichen Quellen (Website etc.) bediene? Wann kann ein Unternehmen auf Unterlassung klagen? Ich will ja niemanden diffarmieren nur generell... (nicht signierter Beitrag vonRaphael Godot (Diskussion | Beiträge) 16:11, 1. Jul. 2009 (CEST)) [Beantworten]
Deine Frage hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun und ist daher hier falsch. Du brauchst keine Erlaubnis des Unternehmens, um einen Artikel über dieses zu erstellen. Allerdings sollte das Unternehmen die Relevanzkriterien erfüllen. -- Chaddy · D·B - DÜP16:43, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Er fragt ja mehrere Dinge. Die Unternehmen selber haben keine Möglichkeit, einen Artikel zu verhindern. Ob "wir Wikipedia-Autoren" einen Artikel von dem Unternehmen möchten, versuchen die von Chaddy verlinkten Relevanzkriterien zu regeln. Der dritte Punkt, das Bedienen an den Inhalten der Unternehmensseiten, passt ja ganz gut hierher: Das Kopieren der Texte von den Unternehmens-Websites ist nicht erlaubt, da du damit gegen das Urheberrecht (an den Texten) verstoßen würdest. Als Quelle für Informationen kannst du die Unternehmenswebsites natürlich nehmen, musst die Texte aber selber formulieren. --Nyks(Kontakt)16:56, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Wikipedia ist nicht mehr GNU-FDL-konform. Es stellt nach deutschem Recht einen Rechtsverstoß dar, Autoren zu zwingen, Inhalte der GNU FDL zu unterstellen, ohne dass der Anbieter seinen Teil des Handels erfüllt, nämlich die erforderlichen Förmlichkeiten (Nennung der Lizenz, Link auf lokale Lizenzkopie) einzuhalten. --Historiograf17:03, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Dir ist schon klar, dass Du freiwillig durch die Doppellizenz (niemand zwingt Dich hier mitzumachen) der WMF als Nutzer die ausdrückliche Möglichkeit gibst, Deine Inhalte auch nur gemäß der CC-by-sa 3.0 Unported zu nutzen? Wahrscheinlich verwirrt Dich der Begriff Doppellizenz ein wenig; das heißt entgegen Deiner Ausführung eben nicht, dass sich der Nachnutzer an beide Lizenzen halten muss - was auch unmögliche sein dürfte, beide Lizenzen schließen solche weiteren Bedingungen ausdrücklich aus - sondern dass er oder sie ein Wahlrecht zwischen beiden Lizenzen hat. Die WMF hat sich für ihre Wikis für die Nutzung der Doppellizenzinhalte unter der cc-by-sa 3.0 unported entschieden. Aber solche Verständnisfehler sind nicht schlimm, die passieren auch Juristen im ersten Semester oft. syrcro17:26, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, es ist allmählich eine Meldung bei WP:VM fällig. Es besteht kein Grund, persönlich zu werden. Du hast offensichtlich nicht die geringste Ahnung, möchtest aber durch besonders großspuriges und ausfallendes Auftreten auftrumpfen. Insofern ist Rtc's Auftreten fair und sachlich gegen Dich. Wenn du nicht in der Lage bist, das zu verstehen, was ich schreibe, solltest du dich nicht an der Diskussion beteiligen. Von einer Doppellizenzierung könnte nur eine Rede sein, wenn ein Angebot mit beiden Lizenzen ausgezeichnet ist. Dies ist nicht mehr der Fall, da ausschließlich die neue CC-Lizenz angegeben wird. --Historiograf23:00, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Du begreifst nicht, wer hier der Anbieter der Inhalte unter Doppellizenz ist: Das ist der Einsteller der Inhalte; die WMF ist im WMF-Einsteller-Lizenzverhältnis lediglich eine Nachnutzer, der sich dann natürlich aussuchen darf, an welche der beiden Lizenzen er sich hält. Und die WMF wählt von den beiden möglichen halt die CC-by-sa 3.0 unp. Dass einige Inhalt Einige Teile der Wikipedia sind zudem von den Urhebern unter der GFDL freigegeben wurden, stimmt auch, aber die WMF muss das GFDL-Angbot an sie eben nicht annehmen, sondern sich an das CC-by-sa-Angebot halten; es ist lediglich ein netter Service der WMF, dass sie darauf hinweist, dass die meisten Inhalte zudem unter der GFDL freigegeben wurden; selbst dazu wäre sie nicht einmal gezwungen - die WMF kündigt in ihren TOS nirgens an, Inhalte unter Wahrung beider Lizenzen zu veröffentlichen und nach zu nutzen. Wenn Dir die - zugegebener Weise etwas arschige Art der AMF nicht passt, GFDL zu oktruieren, aber nicht zu verwenden, kannst Du jederzeit Deine Mitarbeit einstellen; rechtlich entspricht das aber den Text und auch dem Geist der Doppellizenzierung. syrcro11:16, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nö, du begreifst nicht, dass eine Unterstellung unter GNU FDL nur dann erfolgt, wenn das betreffende Werk mit der GNU FDL ausgezeichnet wird. Das sehe ich nicht --Historiograf16:19, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das ist höflich gesagt Blödsinn: Die Unterstellung erfolgt durch die Willenserklärung des Urhebers, nicht durch die Nachnutzung. Wenn ich erkläre: "Diesen Beitrag lizenziere ich zusätzlich unter der CC-by-sa 2.0 de", gilt diese Freigabe unabhängig davon, ob irgendwer - einschließlich mir - die Lizenz verlinkt oder den Text beigibt. Lediglich im Falle einer Nachnutzung gerade unter dieser Lizenz verlangt die Lizenz dieses; sollte sich ein Nachnutzer entscheiden eine der anderen beiden Lizenzen für diesen Beitrag zu wählen (cc-by-sa 3.0 unported und GFDL), genügt es für ihn, lediglich die Bedingungen der gewählten Lizenz einzuhalten. Und so ist das auch mit der Doppelfreigabe durch abspeichern in der WP: Die Lizenz wird durch die Willenserklärung mittels Abspeichern abgegeben. Die WMF weiss ja durch den Standardtext schon, dass der Beitrag doppeltlizenziert wurde und denkt: Jippie ein doppellizenzierter Beitrag! Die GFDL ist doof!!!! Also nehmen wir für die Wieternutzung in unserem Wiki die CC-by-sa 3 unp!!!! - und dann halten sie sich dran. syrcro16:36, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Frage zur Weiternutzung unter CC
Wenn ich Inhalte der Wikipedia auf meiner Webseite nutze, und diese dort abändere, wer muss bei der Lizenzierung dieses abgeänderten Textes (CC3) als Autor/Urheber angegeben werden? --Palli19:39, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Das bezieht sich leider nur auf die GNU FDL. Ich möchte aber unter CC Lizenzieren. Mir ist soweit alles Klar, ich muss darauf Hinweißen das der Originaltext von Wikipedia kommt, in der Form die Wikipedia möchte (z.B Link auf den Artikel), ich muss auf die Änderungen die ich gemacht habe hinweißen, ich muss den Text wieder unter die gleiche Lizenz setzen, und ich muss einen Hinweiß auf diese Lizenz geben. Als Teil dieser Lizenz muss ich aber die Art und Weise angeben, wie ein Weiternutzer bei der Namensnennung vorzugehen hat, Zitat: "Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." Und hier ist mein Dilemma, was muss/kann ich hier für Angaben machen? --Palli20:17, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Gemeinfrei entsprechend Leistungsschutzrecht?
Könnte bitte jemand auf den Artikel Freitragendes Holzlehrgerüst schauen und vor allem auf den Hinweis des Erstellers bei Artikelanlage? Leistungsschutzrecht hebelt doch nicht das Urheberrecht aus?! Sollte der Text daher als URV markiert werden? --Paulae22:47, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hab mal nen SLA gestellt --23:04, 1. Jul. 2009 (CEST)
Hab' gerade das Logo der Heimattreuen Deutsche Jugend hochgeladen ([3]). Soweit ich das nachgelesen habe, müsste das in Ordnung gehen. So ganz sicher war ich mir aber nicht, ob das so hinhaut mit den Urheberrechten. Kann da bitte noch mal jemand drauf gucken, der sich mit der Materie auskennt. Danke Hao Xi (对话页贡献) 10:46, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Kann man diese Bilder (hier, hier und hier) auf Commons hochladen? Die Fotos wurden in den Innenräumen des Saalburg-Museums und des Museum für Antike Schiffahrt in mainz geschossen. Die Frage ist: Besteht Schöpfungshöhe bei solchen Rekonstruktionen? Holiday12:43, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mein Großvater Georg Jahn ist am 18.11.1940 verstorben.
Ich schreibe gerade einen Artikel über ihn und möchte Radierungen von ihm in Bildform hinzufügen.
1. Frage: Was muß ich machen um diese Radierungen auf Wikipedia Commons herunter laden zu können
obwohl die 70 Jahre noch nicht erreicht sind, ohne dass sie gelöscht werden?
2. Frage: Ich habe ein Gemälde von Max Pietschmann (1865-1952) mit dem Bildnis von Georg Jahn von der Enkelin (über 80 Jahre)
bekommen und möchte das ebenfalls herunterladen. Was muß ich tun?
zu 1: Es geht, wenn ich recht verstanden habe, hier um vom Großvater angefertigte Radierungen. Wenn Du als Alleinerbe der alleinige Nutzungsinhaber bist, kannst Du die Bilder lizenzieren, wie du willst. Ansonsten müssten alle anderen Erben zustimmen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der großväterlichen Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Wie die Einverständniserklärung "aller" Erben eingeholt werden soll (das können bei gesetzlicher Erbfolge zwei Generationen weiter ganz schön viele sein), ist mir nicht ganz klar. Ich denke mal, dass wir pragmatisch die glaubhafte Versicherung eines Erben akzeptieren werden, dass die anderen einverstanden sind. Von meinem eigenen Großvater angefertigte Fotos habe ich so jedenfalls mit der Lizenz {{PD-heirs}} in die Commons hochgeladen, und das war bislang unproblematisch. Vielleicht vorsichtshalber zusätzlich eine Mail ans OTRS schicken (siehe Wikipedia:Textvorlagen). Wenn es bekannte Erb-/Familienstreitigkeiten gibt, würde ich insgesamt vom Hochladen abraten. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2011 hochladen.
zu 2: Wir brauchen eine E-Mail der Erbin/Erben von Max Pietschmann an das OTRS mit der Zustimmung zur Veröffentlichung unter einer freien Lizenz. Siehe Wikipedia:Textvorlagen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der Pietschmann-Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2023 hochladen.--AndreasPraefcke ¿!16:29, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
vor ein paar Tagen hatte ich hier hatte um Rat wegen den Urheberrechten von KaDeWe-Bildern gefragt: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/06#KaDeWe_1932. Nun ist das 1932er-Jubiläumsbuch von der Fernleihe gekommen und einige Bilder sind schon eingescannt worden. Bevor ich sie hochlade, bitte ich um Rückmeldungen. Die meisten Bilder im Buch firmieren unter Photographisches Atelier des Verlags Ullstein. Es gibt nun den Ullstein-Bilderdienst im Netz ( http://www.ullsteinbild.de/search.php?search=kadewe&date= ) und dort sind unter dem Stichwort KaDeWe 524 Bilder im online-Archiv aufgelistet. Aber nur eine Handvoll davon sind auch im Jubiläumsbuch enthalten. Könnte der Rest der Buchbilder, der nicht im Ullstein-online-Archiv ist, verwendet werden? Es sind keine Fotografen im Buch angegeben. Und wenn ja, welche Lizenz?
Einige Buchbilder firmieren unter "Archiv des KaDeWe", doch dessen Archiv ist im 2. WK abgebrannt. Hochladen erlaubt? Welche Lizenz?
Ein wertvolles Portrait vom KaDeWe-Gründer Adolf Jandorf wurde von Herrn "von Harlip" erstellt, diesen Namen findet Google nur 19mal ohne Todesdatum, "von Harlip" hat auch keinen Vornamen in Google. Hochladen erlaubt?
Alle Bilder, die vor 1909 entstanden, fallen unter die pragmatische deutsche 100-Jahres-Regel, für die es in Commons Wikimedia kein Pendant gibt. Ist eine Lizenzierung möglich unter Author died more than 70 years ago {{PD-old}}?
In der verlinkten Diskussions wirds doch recht ausführlich erklärt: Grundsätzlich muss der Fotograf (Urheber) der Lizenz (cc-by-sa) zustimmen, oder der Fotograf muss 1939 oder früher gestorben sein. Ganz einfach also. Daneben gibs dann noch ne Ausnahmeregel: Wenn du den Fotografen wirklich nicht ermitteln kannst, und das Bild nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurde, dann kannst du es auch hochladen. Ansonsten halt nicht. --Nyks(Kontakt)18:20, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es hat ja niemand behauptet, dass das Harro Heinz Theodor Fromme selbst hochgeladen hat... Der Benutzer:Cathesso hat das Bild einfach irgendwo gefunden und dann hochgeladen. Er hat dabei nicht nur eine URV begangen, sondern auch noch Copyfraud betrieben, indem er sich als Urheber ausgegeben hat. Viel eindeutiger (und blöder) kann man kaum gegen das Gesetz verstossen... -- Chaddy · D·B - DÜP21:03, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hm, womöglich hat er tatsächlich die Rechte. Aber bitte beachten, dass er der Alleinerbe der Rechte sein muss, andernfalls müssen die anderen Erben auch zustimmen. -- Chaddy · D·B - DÜP22:02, 2. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]