Diätetisches Lebensmittel

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Laut Diätverordnung sind diätetische Lebensmittel Lebensmittel mit folgenden Eigenschaften:

  • für eine definierte Personengruppe.
  • für einem besonderen Ernährungszweck.
  • mit deutlichem Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs.


Zur definierte Personengruppe: Sie dienen nicht der allgemeinen Ernährung der Durchschnittsbevölkerung, sondern

  • Personen mit Störungen von Verdauung, Resorption und Stoffwechsel.
  • Personen, die sich "in besonderen physiologischen Umständen" befinden.
  • gesunden Säuglingen und Kleinkindern.


Folgende Gruppen von Lebensmitteln zählen zu den diätetischen Lebensmitteln:


Siehe auch

Literatur

  • Meisterernst, Loeck, Erbersdobler: Praxishandbuch Nahrungsergänzungsmittel & ergänzende bilanzierte Diäten. 2007, Behr's Verlag.
  • Andreas Hahn: Nahrungsergänzungsmittel und ergänzende bilanzierte Diäten. Wiss. Verlagsges. 2006, ISBN 3–8047-2272-5