Eisenbahn

Verkehrsmittel sowie Infrastruktur für schienengebundene Transporte
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Die Eisenbahn ist ein schienengebundenes Transport- und Verkehrsmittel für die weiträumige Beförderung umfangreicher Güter- bzw. Fahrgastmengen. Die Fahrzeuge der Eisenbahnen fahren mit zumeist stählernen Rädern auf stählernen Schienen. Spurkränze an den Rädern gewährleisten im Regelbetrieb den Verbleib der Fahrzeuge auf den Schienen. Die Fortbewegung erfolgt heutzutage durch verschiedenartige maschinelle Antriebe in den Fahrzeugen selbst (Triebwagen) oder durch spezielle Zugfahrzeuge (Lokomotive) - in den Anfängen der Eisenbahn kamen jedoch insbesondere auch Pferdegespanne zum Einsatz.

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Die Eisenbahn

Geschichte

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Stephensons "Rocket" 1829

Als historischer Anfang wird allgemein das Jahr 1804 angesehen, als Richard Trevithick die erste Dampflokomotive in Betrieb nahm. Nähere Informationen unter Geschichte der Eisenbahn.

Die Eisenbahn entstand vor allem aus der Verknüpfung der Rad-und-Schiene-Technik mit maschinellen Antrieben. Das Gewicht der Maschinen-Antriebe und die Anforderung an einen glatten Fahrweg führten zum Einsatz von eisernen Schienen anstelle der damals verwendeten Materialien Holz und Stein für Räder und Fahrwege.

Daraus leitet sich auch der Name ab. Die Hervorhebung des Materials Eisen in der Bezeichnung ist vor allem im kontinentalen Europa und in Lateinamerika verbreitet, während in England, den Niederlanden und auf dem nordamerikanischen Kontinent mehrheitlich die Schienen-Eigenschaft des Systems im Namen hervorgehoben wird (Railway, Spoorweg, Railroad). In den Anfängen der Eisenbahngeschichte kam es häufig zu schweren Unglücken, als Folge von damals unverstandenen werkstoffkundlichen Phänomenen beim Dampfkessel und den wechselbeanspruchten Radreifen. Letztere wurden von August Wöhler erstmals erforscht.

Recht

Das deutsche Reichsgericht hat den Begriff Eisenbahnunternehmen einmal folgendermaßen definiert:

"Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist." (Urteil vom 17. März 1879. Fundstelle: RGZ 1, 247, 252.)

Eine Begriffsbestimmung für Eisenbahn findet sich heute in § 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG):

"(1) Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
(2) Eisenbahnverkehrsleistungen sind die Beförderung von Personen oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen in der Lage sein, die Zugförderung sicherzustellen.
(3) Das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur umfasst den Bau und die Unterhaltung von Schienenwegen sowie die Führung von Betriebsleit- und Sicherheitssystemen. [...]"

Keine Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind dabei "andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart" (§ 1 Abs. 1 S. 2 AEG).

Für den Betrieb regelspuriger öffentlicher Eisenbahnen wurde gemäß § 26 Abs. 1 AEG die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erlassen. Darüberhinaus haben die Bundesländer für nichtöffentliche Eisenbahnen Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA bzw. EBOA) erlassen. Eine Vereinheitlichung von EBO und BOA/EBOA wird angestrebt. Dabei gibt es das Problem der Bund-Länder-Zuständigkeiten.

Die Eisenbahn als Verkehrsmittel wird zum Umweltverbund gerechnet.

Rollendes Material

Ein Eisenbahn-Zug kann aus einem einzelnen oder mehreren hintereinander zusammengekuppelten Fahrzeugen bestehen. Ein Zug aus einzelnen zusammengekuppelten Wagen wird meist von einer Lokomotive gezogen oder geschoben. Ein Triebwagen oder Triebzug hat eine eigene Antriebsanlage, die sich entweder im Kopf- und/oder Endwagen (Triebkopf) befindet oder über die Wagen verteilt ist (Triebwagenzug).

Siehe auch:

Fahrweg

 
Bahnanlage (in Bremen)

Beim herkömmlichen Gleis Eisenbahnoberbau werden die Schienen in jeweils kurzen Abständen auf quer liegenden Schwellen befestigt. Die Befestigung erfolgt mit verschiedenen Systemen (z.B. Nägel oder Klemmen). Die Aufgabe der Befestigung ist dabei die Sicherstellung der Spurweite sowie eine Verhinderung des "Wanderns" der Schiene in Längsrichtung.

Die Schwellen bestehen aus imprägniertem Holz oder in neuerer Bauweise und für Hauptstrecken zunehmend aus Spannbeton. In geringerem Umfang wurden Schwellen aus Stahl verwendet.

Der Gleisrost aus Schwellen und Schienen wird in einem Gleisbett (meist aus Schotter) gelagert, das die statischen und dynamischen Kräfte aufnimmt und in den Unterbau weiterleitet. Ein moderner Oberbau (z.B. auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke von Frankfurt am Main nach Köln) hat ein Gleisbett aus Beton, auf dem die Schienen mit Dämpfungselementen montiert sind. Diese "Feste Fahrbahn" genannte Bauweise erlaubt sehr hohe Geschwindigkeiten bei größerer Laufruhe.

Siehe auch:

Antrieb

Der Antrieb erfolgte zunächst mit Muskelkraft durch Zugtiere (Pferdebahn), später mit Dampfmaschinen-Antrieb, ab 1879 mit Elektroantrieb (Werner von Siemens, Berlin), ab 1900 auch mit Otto- bzw. Dieselmotor-Antrieben und in modernerer Zeit auch mit Turbinen. Die Motoren- und Maschinen-Antriebe drehen meist die Räder, die auf den Schienen (oder einer Zahnstange zwischen den Schienen) abrollen und dadurch das Fahrzeug bewegen. Experimentell wurden auch Propeller- und Strahlantriebe erprobt, die sich jedoch nicht bewährt haben. Die früher üblichen ortsfesten Seilwinden, um Züge auf Steilstreckenabschnitten zu befördern, sind durch die Entwicklung des Lokomotivantriebs mittlerweile unnötig geworden.

Auf Hauptstrecken und in dichtbesiedelten Gebieten wird der Elektroantrieb mit neben oder über dem Gleis montierten Strom-Zuführungen bevorzugt, ansonsten Dieselantriebe.

Sicherheits-Einrichtungen

Triebfahrzeuge und Bahnanlagen haben Sicherheits-Einrichtungen, die einen möglichst gefahrenfreien Betrieb gewährleisten sollen. Insbesondere gehören dazu die Bremsen und Zugsicherungssysteme. Bestandteile von Zugsischerungssystemen sind unter anderem Eisenbahnsignale, Sicherheitsfahrschaltungen, Punktförmige Zugbeeinflussung und Linienförmige Zugbeeinflussung. Diese Systeme sind jedoch noch nicht länderübergreifend standardisiert. Daher muss an den Grenzen häufig noch die Lok mit den zugehörigen Sicherungseinrichtungen gewechselt werden. Das neue System ETCS soll ein europaweiter Standard zur Zuglenkung und -beeinflussung werden.

weitere Artikel

Übersicht

Bahngesellschaften

Lokomotiven und Triebwagen

Bahnanlagen und Betriebsorganisation

Gleise

Streckenlisten

Spielwaren

Literatur

  • Franz Czygan (Hg.): Die Eisenbahn in Wort und Bild: Grundzüge des praktischen Eisenbahnwesens nach neuestem Stand der eisenbahntechnischen Wissenschaft in leicht faßlicher Darstellung, Nordhausen, 1928 (2 Bände)Railion Deutschland AG (ehem. DB Cargo AG) (Hrsg.)

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