Innergemeinschaftliche Lieferung (Deutschland)
Steuerbefreiungstatbestand des deutschen Umsatzsteuerrechts
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt dann vor,wenn eine Ware innerhalb eines Gemeinschafts gebietes(z.B der EU) befördert wird.Diese Ware ist Umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Erwerber der Ware gewerblich tätig ist,wird diese nach den Steuersätzen des importierenden Landes versteuert. Wenn eine Privatperson die Ware erhält,ist auch eine Besteuerung nach den Steuersätzen des exportierenden Landes möglich.