Kreis Bielefeld

ehemaliger Kreis im Regierungsbezirk Minden, ab 1946/47 im Regierungsbezirk Detmold
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Der Kreis Bielefeld ist ein ehemaliger Landkreis im Osten Nordrhein-Westfalens und bestand bis zu seiner Zusammenlegung mit der von ihm umschlossenen Stadt Bielefeld im Jahre 1973.

Am 24. Oktober 1972 beschließt der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine umfassende Neuordung der zahlreichen Kommunen in nördlichen und zentralen Ostwestfalen. Das "Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)" trat am 1. Januar 1973 in Kraft. Es ist somit neben dem Sauerland/Paderborn-Gesetz Grundlage der heutigen Kommunalstruktur in Ostwestfalen.

Geografie

Der Kreis Bielefeld umschließt die Stadt Bielefeld zu beiden Seiten des Teutoburger Waldes. Im südlichen Kreisgebiet hat er auch Anteil an der Senne.

Wappen

Genehmigt am 23. August 1961.

Beschreibung: In Silber drei rote Sparren, die beiden unteren belegt mit einem Zahnrad, zwischen den beiden oberen drei Flachsblüten.

Abbildung siehe [1]

Städte und Gemeinden

  • Brackwede (Stadt seit 1956)
  • Sennestadt (Stadt seit 1965)
  • Gadderbaum
  • Senne I
  • Babenhausen
  • Großdornberg
  • Hoberge-Uerentrup
  • Kirchdornberg
  • Niederdornberg-Deppendorf
  • Altenhagen
  • Brake
  • Brönninghausen
  • Heepen
  • Hillegossen
  • Lämershagen-Gräfinghagen
  • Milse
  • Oldentrup
  • Ubbedissen
  • Jöllenbeck
  • Theesen
  • Vilsendorf
  • Schröttinghausen

Die Gemeinden

  • Schildesche-Dorf
  • Sieker
  • Stieghorst

werden am 1. Oktober 1930 nach Bielefeld eingemeindet.

1970 wird die damalige Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock aus Teilen der Kreise Wiedenbrück und Paderborn gebildet und kommt vorübergehend zum Kreis Bielefeld, bei dessen Auflösung 1973 zum neu gebildeten Kreis Gütersloh.