Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle
Organisation:
Arbeitslisten:
Willkommen auf der Diskussionsseite für schwierige Fälle in der Dateiüberprüfung (DÜP)
![]() Auf dieser Seite kannst du um Unterstützung für Entscheidungen bei schwierigen Fällen der Dateiüberprüfung bitten. Jeder kann einen sich abzeichnenden Konsens umsetzen. Ein freundlicher und kollegialer Umgangston ist hier Voraussetzung für eine Beteiligung. Abschnitte, die mindestens einen Tag lang mit Bitte klicke hierhin, um deine Frage zu stellen. |
Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:Autoarchiv-Erledigt): "Modus"
Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Datei:Urhunde 28 08 1209-1.jpg, Datei:Urhunde 28 08 1209-2 Kopie.jpg, Datei:Urhunde 28 08 1209-3.jpg
Der Text scheint mit neuer als von 1209, ich denke eherdas ist eine Interpretation o.ä. Ich würde deshalb SH sehen. Eure Meinung? -- Daniel 1992 14:49, 1. Mai 2009 (CEST)
- Übersetzungen unterliegen dem UR. Da es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, wäre nachzuweisen, dass die Schutzdauer von 25 Jahren abgelaufen ist. Falls nicht, wäre die Genehmigung des Urhebers einzuholen. Ohne diese sind alle Dateien zu löschen.--Emmaus Disk 21:42, 3. Mai 2009 (CEST)
Die Lizenz ist GNU-FDL, unter Genehmigung steht, Gemeinfrei bei Namensnennung. Wie vorgehen? -- Daniel 1992 20:46, 1. Mai 2009 (CEST)
- Gemeinfrei geht sowieso nicht. Höchstens unbeschränktes Nutzungsrecht. Am ehesten würde dann Bild-by passen. Also von mir aus kann man da Bild-by setzen. Und GFDL als Zweitlizenz ist auch ok. Doppellizenzierung ist unproblematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:26, 3. Mai 2009 (CEST)
Besitzt dieses Bild die nötige Schöpfungshöhe um Urheberrechtlich geschützt zu sein? Ich denke schon, da die Darstellung der Biene über eine normale gestaltung eines Logos (ARD Logo) überschreitet. -- Suhadi SadonoDÜP 22:46, 3. Mai 2009 (CEST)
- Ich denke nicht, da nur einzelne Flächen und keine fotografischen Elemente vorkommen. Das könnte von einem etwas besseren Grafiker schnell nachgezeichnet werden. Also IMHO hat sie keine. Sa-se 23:31, 3. Mai 2009 (CEST)
Wie sieht das Urh. bei dieser Karte aus? Der Upladoer behauptet das Werk sei gemeinfrei, da der Urheber die Regierung von Transnistrien ist. Da diese aber nicht international anerkannt ist gäbe es auch kein urheberrecht. Ist das so richtig oder ignorieren wir sowas und beziehen uns auf das deutsche Urheberrecht? Man sollte auch die DÜP/F beachten. -- Suhadi SadonoDÜP 23:55, 3. Mai 2009 (CEST)
- ...mittlerweile im Archiv unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen/Archiv/2009/April#Datei:Schools-in-transnistria.jpg
- Das was du dort geschrieben hast, trifft die Sache imho ganz gut. Gemäß Wikipedia:BR#Ausl.C3.A4ndisches_Recht richten wir uns grundsätzlich nach DACH-Recht und da ist halt eine Zustimmung des Urhebers erforderlich. --Isderion 23:41, 4. Mai 2009 (CEST)
Hat das Dingens (Holz mit Zacken?) auf dem rechtem Buch wirklich keine SH? -- Daniel 1992 22:43, 5. Mai 2009 (CEST)
- Das ist ein Speicherchip (Holz mit Zacken lol)... Und die sind ganz sicher keine Kunstwerke. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:04, 6. Mai 2009 (CEST)
- Aber ganz unabhängig davon ist LogoSH falsch. Da müsste PD-SH + Logo hin. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:05, 6. Mai 2009 (CEST)
Könnte man hier von PD-alt-100 ausgehen? Der Abgebildete wäre dann 39 Jahre auf dem Foto alt. -- Daniel 1992 22:54, 5. Mai 2009 (CEST)
- Da steht doch, dass es von vor 1939 ist. Also PD-100 kommt hier eher nicht in Frage.
- -- Suhadi SadonoDÜP 11:42, 9. Mai 2009 (CEST)
Bei Verwendung mich benachrichtigen... widerspricht der freien Lizenz und ist daher unterlizenziert. Ich habe den Urheber benachrichtigt. Dieser hat nicht geändert. Soll das Bild gelöscht werden oder kann mand as so akzeptieren? -- Suhadi SadonoDÜP 17:03, 9. Mai 2009 (CEST)
- Wenn CC dransteht dann gilt die auch. Man kann höchstens argumentieren, dass der Urheber gar keine Freigabe unter den Bedingungen der CC wollte, dann hätte er aber auch nicht diese Lizenz wählen dürfen.
- Ein Problem ist aber noch, dass nicht ersichtlich wird, dass Uploader=Urheber. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:34, 9. Mai 2009 (CEST)
Ich habe als löschender Admin Einspruch eingelegt, da m. A. die Urheberrechtsangaben bei beiden Bildern genügen um den Urheber eindeutig festzustellen. Siehe auch vorherige Diskussion auf Benutzer Diskussion:Suhadi Sadono#Datei:Jeffhardyauto.jpg jodo 17:31, 9. Mai 2009 (CEST)
- Ich denke die Diskussion auf meiner Disk beschreibt unsere Standpunkte ganz gut. -- Suhadi SadonoDÜP 17:33, 9. Mai 2009 (CEST)
- Vielleicht kann ein kompetenter Admin Datei:Seibelseckle winter.jpg richtig wiederherstellen ("Eine Datei mit diesem Namen existiert nicht oder nicht mehr"). Der löschende Admin ist dazu offensichtlich nicht in der Lage... --Isderion 18:38, 9. Mai 2009 (CEST)
- Datei:Jeffhardyauto.jpg: Die Kombination aus "Selber fotografiert" und "Urheber = Ich" reicht mir hier. Leider keine exif-Infos. Google-bildersuche war auch negativ. Kann man behalten.
- Datei:Seibelseckle winter.jpg: Imho schon schwieriger. Normalerweise wird ja falls beim "Urheber" ein vom Benutzernamen abweichender Name eingetragen wird (und es auch anderweitig nicht absehbar ist, dass das Bild vom Benutzer stammt) eine (er)klärende Stellungnahme des Hochladers gefordert. Die Erklärung von Jodo in diesem Fall (siehe Diskussionsseite) halte ich jedoch für plausibel. "tbleek" sieht mir nach einer "Anfangsbuchstabe des Vornamens + Nachname (Bleek)"-Konstruktion aus, den der Hochlader halt seinem WP-Nick Huschelpuschel vorzieht. Der letzte Edit des Benutzers verursacht bei der Theorie aber Bauchschmerzen. Trozdem habe ich eine Tendenz zum behalten. --Isderion 04:22, 10. Mai 2009 (CEST)
- Man muss auch das Motiv des Bildes beachten: Beides sind wohl Bilder, die tatsächlich vom Uploader stammen könnten (in manchen Fällen sind Bilder von Orten mit eingeschränktem Kreis von Befugten eher nicht vom Uploader). Ich sehe das ganze genau so wie Isderion. Wie schon so oft: "selbst fotografiert" ist einfach nicht der alleinbestimmende Faktor, sondern nur ein starkes Indiz. Jodo gibt ihm in meinen Augen zu viel Bedeutung, Suhadi zu wenig....juhu ich bin in der Mitte :) [[ Forrester ]] 10:36, 10. Mai 2009 (CEST)
Repro oder ein neues Werk? Ich sehe hier nur ne Repro. -- Suhadi SadonoDÜP 12:27, 15. Mai 2009 (CEST)
- Ich würde in der Rahmenablichtung bereits ein Lichtbild sehen. syrcro 12:00, 19. Mai 2009 (CEST)
- Ich stimme syrcron zu. Durch den Rahmen ist ein Lichtbild entstanden. Kann man ja aber entsprechend abschneiden. jodo 16:21, 19. Mai 2009 (CEST)
- Rahmen ist Beiwerk, den kann man sich wegdenken (oder meinetwegen -schneiden), dadurch ändert sich das Bild nicht. --Marcela 17:45, 19. Mai 2009 (CEST)
- Rahmen muss weg. --Isderion 01:11, 24. Mai 2009 (CEST)
- Sehe ich nicht so, ist aber auch egal. --Marcela 12:20, 24. Mai 2009 (CEST)
- Rahmen muss weg. --Isderion 01:11, 24. Mai 2009 (CEST)
- Rahmen ist Beiwerk, den kann man sich wegdenken (oder meinetwegen -schneiden), dadurch ändert sich das Bild nicht. --Marcela 17:45, 19. Mai 2009 (CEST)
- Ich stimme syrcron zu. Durch den Rahmen ist ein Lichtbild entstanden. Kann man ja aber entsprechend abschneiden. jodo 16:21, 19. Mai 2009 (CEST)
Nichterreichen von Schöpfungshöhe zweifelhaft. Was sagt ihr? -- Suhadi SadonoDÜP 12:48, 15. Mai 2009 (CEST)
Kann man dies so akzeptieren? Der Uploader scheint der Erbe des urheberrecht zu sein. Beachtet bitte diese Diskussion -- Suhadi SadonoDÜP 17:23, 18. Mai 2009 (CEST)
- Die Auflösung ist jedenfalls ein Witz... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:27, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ist das hier PD-Amtliches Werk, da eine Nationalhymne oder ist das uU Musik-PD? Oder keins von beiden? -- Suhadi SadonoDÜP 11:13, 19. Mai 2009 (CEST)
- Musik-PD? Bei vor kurzem noch lebendem Komponisten und auch in den 90er verstorbener Texterin? - Selbst wenn man einer Nationalhymne den Charakter eines amtlichen Werkes zu billigt, bleibt hier das Problem, dass die englische Übersetzung nicht Teil der Hymne ist. syrcro 11:59, 19. Mai 2009 (CEST)
- Musik-PD bedeutet gemeinfrei aufgrund mangelnder SH. -- Suhadi SadonoDÜP 12:09, 19. Mai 2009 (CEST)
- NEIN! (Dabei keine Schöpfungshöhe zu sehen, ist wirklich etwas wirr.) .syrcro 14:45, 19. Mai 2009 (CEST)
- Musik-PD bedeutet gemeinfrei aufgrund mangelnder SH. -- Suhadi SadonoDÜP 12:09, 19. Mai 2009 (CEST)
- Ähm... doch: Vorlage:Musik-PD (Werk)-- Suhadi SadonoDÜP 15:58, 19. Mai 2009 (CEST)
- Das hat aber SH. Bei Musik ist die SH-Hürde recht niedrig, siehe Wikipedia:Musikrechte#Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 19. Mai 2009 (CEST)
- Das Lied hat garantiert SH. Das mit dem Amtlichen Werk könnte ggf. klapen, allerdings nur wenn es sowas wie bei uns das amtliche Werk in dem Land in dem es die Nationalhyme ist gibt. Wennn die englische Überstezung offizell ist, ginge auch diese (Es sich also um eine zweisprachige Nationalhyme handelt, was durchaus drin ligt weil im Commonwealth). PD von staateswegen liegt auch drin, was ich allerdings beim Britischen Recht bezweifle, und als Commonwealth-Mitglied wird sich das Gesetz von Naru vermutlich daran orientieren. Hier gilt schlichtweg im Zweifelsfall für den Urheber, sprich die Datai muss weg, es sei denn, es kann jemand den (britischen-)Gesetzesartikel beibrigen auf denn er sich beruft. Bobo11 20:44, 19. Mai 2009 (CEST)
- Das hat aber SH. Bei Musik ist die SH-Hürde recht niedrig, siehe Wikipedia:Musikrechte#Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 19. Mai 2009 (CEST)
Wie ist hier "eigene Fotografie" einzuschätzen? Meint ihr Uploader = Urheber? Ich bin da sehr skeptisch. -- Suhadi SadonoDÜP 14:33, 19. Mai 2009 (CEST)
- Was meint denn Benutzer:Relixo dazu? -- Chaddy · D·B - DÜP 17:15, 19. Mai 2009 (CEST)
- Wenn die Metadaten stimmen und ein Handy von Sony Ericson mit einer Auflösung von 72 dpi eine derartige Auflösung erzielt, warum soll der Uploader nicht der Urheber sein?--Emmaus Disk 20:22, 19. Mai 2009 (CEST)
Das Bild stammt von hier. Dort wird mir keine klare Lizenzierung deutlich. Was sagt ihr? -- Suhadi SadonoDÜP 14:51, 19. Mai 2009 (CEST)
- Auweia, ich kann zwar die Sprache der Letten nicht, aber ich Tip mal der Balken beim Original auf :lv, heisst auch sowas wie Lizenz ungenügend. Solange die da selber nichts nachliefern können, muss ich leider für löschen plädieren. Bobo11 20:31, 19. Mai 2009 (CEST)
Hier scheint es sich um Tibetisches Papiergeld zu handeln. Dieses ist historisch und wurde bis 1959 genutzt. Kann man dies als PD-Amtliches Werk einordnen und kann man sogar sagen PD-alt? Vielleicht noch eine anderen alternative? -- Suhadi SadonoDÜP 11:37, 21. Mai 2009 (CEST)
Eine menge Karten Indiens
- Datei:SataraKart.jpg
- Datei:SamtharKart.jpg
- Datei:RajgarhKart.jpg
- Datei:PataudiKart.jpg
- Datei:PannaKart.jpg
- Datei:MianwaliKart.jpg
- Datei:MaiharKart.jpg
- Datei:KolhapurKart.jpg
- Datei:KhairpurKart.jpg
- Datei:KalsiaKart.jpg
- Datei:KalatKart.jpg
- Datei:JhabuaKart.jpg
- Datei:IndiaAgencies.jpg
- Datei:GangpurKart.jpg
- Datei:ChhatarpurKart.jpg
- Datei:Bundipost.jpg
- Datei:Bhopalkart.jpg
- Datei:BenaresKart.jpg
- Datei:BandaKart.jpg
- Datei:AlirajpurKart.jpg
Es geht um die angegeben Karten. Und zwar scheinen die durch das Crown Copyright abgelaufen zu sein, also gemeinfrei zu sein. Siehe dazu bitte hier und hier. Der Urheber scheint en:John George Bartholomew zu sein. Das sagen zu mindestens folgende Karten (unten rechts auf den Karten): http://dsal.uchicago.edu/reference/gaz_atlas_1931/
Unten Links auf den Karten ist auch das The Edinburgh Geographical Institute genannt.
Das sind anscheinend die Karten aus dem "Imperial Gazetteer of India". Der Imperial Gazetteer of India, wo diese Karten drin sind, ist von 1931. Wenn die Karten aber wirklich von der genannten Person sind, müssten sie gemeinfrei sein.
Was sagt Ihr dazu? Wie siehts mit der Lizenzierung aus? Ich bin mir nicht genau sicher, wie das einzuordnen ist. Die Diskussion fand hier ihren Ausgangspunkt.
hat das Logo wirklich Schöpfungshöhe? -- Sa-se 12:49, 24. Mai 2009 (CEST)
- Imho ja. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:17, 24. Mai 2009 (CEST)
- Najaaaa - leg es mal neben das laufende Auge. So eindeutig ist das nicht. --Marcela 20:43, 24. Mai 2009 (CEST)
- Naja, das laufende Auge ist schon ein wenig simpler. -- Suhadi SadonoDÜP 20:53, 24. Mai 2009 (CEST)
OTRS hat was. [[ Forrester ]] 11:56, 21. Jun. 2009 (CEST)
Besitzt dieses Logo eine SH? Ich würde es bei der Bahn bejahen. -- Suhadi SadonoDÜP 21:25, 24. Mai 2009 (CEST)
Ich sehe hier keine SH. Soll ich die freie Lizenz, die fraglich ist, durch PD-Sh ersetzen? -- Suhadi SadonoDÜP 12:31, 25. Mai 2009 (CEST)
- Ja, mach. Aber pass auf, nicht dass du dich auf der VM wiederfindest... SCNR. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:27, 25. Mai 2009 (CEST)
Datei:Schmiedbare Werkstoffe Tabelle.png, Datei:Umformverhalten verschiedener Werkstoffgruppen c IMU.jpg
Beides hat keine SH? Sollen die Lizenzen durch PD-SH ersetzt werden? -- Suhadi SadonoDÜP 23:51, 25. Mai 2009 (CEST)
- Ja. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:29, 26. Mai 2009 (CEST)
Gilt hier die Panoramafreiheit? Es scheint so als wäre die Kirche im 2. Weltkrieg größtenteils zerstört worden, die Scheibe ist daher sehr wahrscheinlich erst nach diesem entstanden. -- Daniel 1992 15:54, 28. Mai 2009 (CEST)
- Bei Innenaufnahmen greift die Panoramafreiheit nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:28, 28. Mai 2009 (CEST)
- Ja das weiß ich, aber das Foto kann ja auch von außen gemacht worden sein. Hiergegen spricht allerdings das es auf der anderen Seite der Scheibe heller als auf der des Fotos ist. Daniel 1992 07:35, 29. Mai 2009 (CEST)
SH? Vermutlich nicht oder? -- Suhadi SadonoDÜP 17:40, 28. Mai 2009 (CEST)
Sehe keine SH --Historiograf 17:21, 1. Jun. 2009 (CEST)
Ist komplett zu überprüfen. ggf. 2007061510013685 [[ Forrester ]] 17:40, 28. Mai 2009 (CEST)
- Die Freigabe (zumindest die auf den Bildbeschreibungsseiten zitierte) ist widersprüchlich: Auf der einen Seite „erkennen wir die Bedingungen nach GNU-FDL an“, aber auf der anderen Seite „für Ihre Tätigkeit für die Wikipedia“. Was jetzt? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:32, 28. Mai 2009 (CEST)
Hier wird eine URV vermutet, da dieses Bild auf einer anderen Website genau so gefunden wurde. Ist hier AGF der möglichen URV vorzuziehen oder soll das Bild gelöscht werden? -- Suhadi SadonoDÜP 14:38, 29. Mai 2009 (CEST)
Kann man die Freigabe am Ende der Seite so akteptieren? Ich denke nicht, da keine E-Mailadresse vorhanden ist und nicht ersichtlich ist ob diese vom Urheber stammt. -- Daniel 1992 15:47, 29. Mai 2009 (CEST)
Haben wir hier ein gezeigtes Werk? Oder handelt es sich bei diesen Figuren um Gebrauchskunst (oder wie das heißt)? Ich konnte bei Lego keine E-Mai-Adresse finde. Wenn einer eine findet könnte man das ja auch mal da probieren, falls das ansonsten unhaltbar ist. Allgemein haben die Figuren überhaupt SH? -- Suhadi SadonoDÜP 21:17, 30. Mai 2009 (CEST)
- Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/05#Urheberrechtsverletzung. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:40, 31. Mai 2009 (CEST)
- Kleiner Nachtrag zur Urheberrechtsfrage: Jede Figur ist nur ca. 4 cm groß und sollte doch elgentlich als Spielzeug gelten und demnach ein Gebrauchsgegenstand sein oder etwa nicht?-- Huhu 10:10, 31. Mai 2009 (CEST)
Mickey Maus hat Schöpfungshöhe, ihr Schöpfer Walt Disney starb erst 1966, daher noch keine 70 Jahre rum. Wie seht ihr das? -- Suhadi SadonoDÜP 21:44, 6. Jun. 2009 (CEST)
- Das ist erstens nur ein Scherenschnitt der Maus. Und zweitens ist, da es ein Logo ist, die SH-Hürde sehr hoch. Ich sehe keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:02, 7. Jun. 2009 (CEST)
- Ich auch ganz klar nicht. Lieber Gruss Sa-se 19:01, 7. Jun. 2009 (CEST)
- Auch wenn es überrascht, ich sehe SH. Muß ja begründet werden: Da die Maus selbst bei diesem kleinen Negativ-Bild eindeutig identifizierbar ist, sehe ich ein deutliches Überragen in den wenigen Strichen, um die Figur ohne Zweifel erkennbar zu machen. Geht für mich übers laufende Auge hinweg. --Marcela 18:09, 10. Jun. 2009 (CEST)
- Sehe ich wie Ralf. Die eindeutige Identifizierbarkeit gekoppelt mit den personalisierten Charaktereigenschaften machen eine kunstvolle Darstellung einer Maus daraus, die das Niveau des laufenden Auges bei weitem überschreitet. [[ Forrester ]] 09:16, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Ähm, das ist ein Logo... Da ist die SH-Hürde, wir ihr sicher wisst, sehr hoch, da man Logos als Geschmacksmuster eintragen kann. Ich sehe da auch nicht mehr schöpferische Leistung, als im laufenden Auge... -- Chaddy · D·B - DÜP 11:14, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Tolles Argument. [[ Forrester ]] 11:16, 20. Jun. 2009 (CEST)
Ein- und dieselbe Gestaltung kann je nach Ursprungs-Kontext SH aufweisen oder auch nicht. Beispiel: Das laufende Auge wird nicht als Logo geschaffen, sondern für eine Kunstausstellung. Damit entfällt die Eigenschaft als angewandte Kunst. Ist dem Schöpfungsakt die Zweckfreiheit eingeschrieben, kann das Werk die Schöpfungshöhe meines Erachtens nie wieder verlieren[1], was im vorliegenden Fall auf die Frage führt, ob das Logo als freie Bearbeitung der geschützten Mouse gelten kann, bei der die Vorlage hinreichend "verblasst" ist, was man bezweifeln darf --Historiograf 16:27, 21. Jun. 2009 (CEST)
- ↑ Umgekehrt gewinnt das laufende Auge nicht wieder dadurch SH, dass man es im Rahmen einer Kunstausstellung nachträglich präsentiert
Hier wird eine SH vermutet. Ich sehe das zwar nicht so, aber was sagt Ihr? -- Suhadi SadonoDÜP 13:32, 11. Jun. 2009 (CEST)
- Bei Darstellungen von Menschen sind wir normalerweise nicht besonders großzügig. Ich spreche mich mal für einen Schutz aus. löschen --h-stt !? 19:12, 11. Jun. 2009 (CEST)
- löschen Siehe oben bei Mickey Mouse: auch wenn es eine schlichte Darstellung ist, sehe ich SH in der Umsetzung, die eine Widererkennung eines konkreten Menschen ermöglicht. --Marcela 21:28, 11. Jun. 2009 (CEST)
Datei:KFC logo.svg gehört wohl auch noch dazu. Das ist jeweils der Grunder von KFC, Harland D. Sanders. --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:12, 11. Jun. 2009 (CEST)
- Anfrage an KFC Deutschland läuft. Mal sehen, ob und was für eine Antwort kommt. Und wenn es danach geht, müssten fast alle Logos hier gelöscht werden, denn aus meiner Sicht haben sie alle irgendwo eine SH. --Gunnar.Forbrig 02:09, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Ob SH vorliegt oder nicht kann nur anhand von Vergleichen mit einschlägigen Urteilen wie dem laufenden Auge, dem SED-Logo oder ähnlichen eingeschätzt werden. Ebenfalls heranzuziehen sind Gesetzeskommentare. Gesunder Menschenverstand ist hierbei wenig hilfreich. --Marcela 08:19, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Anfrage an KFC Deutschland läuft. Mal sehen, ob und was für eine Antwort kommt. Und wenn es danach geht, müssten fast alle Logos hier gelöscht werden, denn aus meiner Sicht haben sie alle irgendwo eine SH. --Gunnar.Forbrig 02:09, 19. Jun. 2009 (CEST)
Was ich eigentlich damit sagen wollte: bevor man hier stundenlang darüber diskuttiert, sollte man die Zeit lieber so nutzen, um bei den betreffenden Inhabern einfach nett nachzufragen. Die sagen dann schon JA oder NEIN. Die Meisten, die ich bislang gefragt habe, waren sehr kooperativ. BEHN hat sogar freiwillig das Logo geschickt und das Bild des KLEINEN FEIGLINGS durfte ich obendrein noch benutzen. Im Endeffekt isses doch auch kostenlose Werbung für sie! --Gunnar.Forbrig 08:49, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Ich finde diese Einstellung vollkommen korrekt und nachahmenswert. Allerdings ist KFC eine amerikanische Firma, da ist es nicht so einfach wie beim kleinen Feigling. Aber warten wir einfach ab. --Marcela 08:52, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Hehe, dann sag ich: in der englischen Wikipedia gehts doch auch und der Abgebildete ist auch schon lange tot oder so. Es ist und bleibt: schwierig! --Gunnar.Forbrig 09:09, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Die englische ist in Sachen Bildrechte nie mit Kontinentaleuropa vergleichbar, die haben einfach komplett andere Gesetze, so kennen die Copyright und Fair Use, was es beides bei uns nicht gibt. Ja, es ist immer etwas schwierig. Wir wollen aber das Gleiche: Möglichst viele Bilder legal behalten. --Marcela 09:21, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Hehe, dann sag ich: in der englischen Wikipedia gehts doch auch und der Abgebildete ist auch schon lange tot oder so. Es ist und bleibt: schwierig! --Gunnar.Forbrig 09:09, 19. Jun. 2009 (CEST)
Dies ist auch mein Ziel. Wenn ich Firmen anschreibe, gebe ich auch Referenzen meiner Arbeit an und frage auch, ob sie nicht das Gleiche machen wollen (siehe Artikel Gaffel). --Gunnar.Forbrig 10:42, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Eiweh, jetzt müssen wir aufpassen, dass wir hier nichts vermischen: Firmenlogos sind oft ohne Schöpfungshöhe. Wenn sie aber Schöpfungshöhe haben, können wir sie nicht ohne Freigabe des Urhebers verwenden. Eine Freigabe muss aber immer in Form einer freien Lizenz erfolgen, das heißt, dass jedermann das Logo frei verwenden kann. (Komplett frei wird das zwar selten, weil es immer noch Markenrechte etc. gibt, aber das steht auf einem anderen Blatt.) Aus verständlichen Gründen wollen viele Firmen nicht, dass ihr Logo von jedermann verwendet werden kann, weshalb wir praktisch nie eine freie Lizenz für ein Logo bekommen werden. Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn ein Logo SH hat, ist es quasi unmöglich, es zu verwenden. Ich weiß nicht, was für Zusagen du bei anderen Logos erhalten hast, aber alles, was in Richtung "Erlaubnis für Verwendung in der Wikipedia" geht ist nicht ausreichend. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 19. Jun. 2009 (CEST)
Wie ChrisiPK, löschen. Gunnar, ist bei dir was rausgekommen? [[ Forrester ]] 09:08, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Nein, haben sich bislang noch nicht gemeldet. Sorry. Aber bevor ihr euch hier nen Wolf diskuttiert löscht es einfach und wech. Ist zwar schade, aber wohl besser? Gab es überhaupt schon mal eine Firma, die ihr Firmenlogo hier gelöscht sehen wollte?--Gunnar.Forbrig 13:56, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Eine Firma nicht (zumindest wüsste ich davon nichts), aber dafür die TUM... Das Logo wurde dann per Office Action gelöscht. Allerdings würde sich die TUM vor Gericht nicht durchsetzen können, die Foundation will aber jeden Ärger vermeiden. Mittlerweile hat sich das aber wohl genau deshalb beruhigt und die Office Action wurde wieder zurückgenommen. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:12, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Irgendeine Forest Council oder so wollte mal das Logo gelöscht haben, ist aber mittlerweile auch wieder da. --Marcela 11:59, 21. Jun. 2009 (CEST)
- Eine Firma nicht (zumindest wüsste ich davon nichts), aber dafür die TUM... Das Logo wurde dann per Office Action gelöscht. Allerdings würde sich die TUM vor Gericht nicht durchsetzen können, die Foundation will aber jeden Ärger vermeiden. Mittlerweile hat sich das aber wohl genau deshalb beruhigt und die Office Action wurde wieder zurückgenommen. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:12, 20. Jun. 2009 (CEST)
Wer hier SH bejaht, hat diese schlüssig zu belegen. Es geht nicht an, dass Ralf ohne jeglichen Beweis ein urheberrechtlich irrelevantes Kriterium 'Wiedererkennbarkeit eines Menschen' aus dem Ärmel zieht. Keine SH --Historiograf 16:29, 21. Jun. 2009 (CEST)
sind diese Figuren wohl geschützt? -- Sa-se 23:30, 14. Jun. 2009 (CEST)
- Kunsthandwerk. Daher Frage der Schöpfungshöhe. Beide grenzwertig. Rein subjektiv ist meine Meinung: Der Hahn eher nicht, der Wal eher schon. Also den Wal würde ich löschen. --h-stt !? 11:34, 15. Jun. 2009 (CEST)
- Sehe och wie H-stt. Allerdings würde ich auch den Hahn etwas näher an SH sehen. Wäre mit H-stts Lösung oder eine Gesamtlöschen einverstanden. [[ Forrester ]] 09:13, 20. Jun. 2009 (CEST)
Wer SH behauptet, hat diese ausführlich zu begründen, da im Bereich der angewandten Kunst SH DIE AUSNAHME ist und nicht die Regel --Historiograf 16:31, 21. Jun. 2009 (CEST)
Vermute SH wegen der detaillierten Darstellung der Wassertropfen. Könnte möglicherweise sogar ein Foto sein. Außerdem nur ein JPG in ein SVG eingebettet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:21, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Naja, das wird wohl eher am PC erstellt worden sein und ist jetzt auch nichts übermäßig besonderes... Sehe keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:19, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Sowas kann man wirklich relativ einfach am Rechner erstellen. Allerdings ist es eine quasi fotorealistische Darstellung, die Verwendung eines Fotos ist nicht ausgeschlossen. Aber egal, was es nun ist: § 2 (1) 5. UrhG: ...Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden... Muß man wohl im Schricker nachlesen. --Marcela 17:27, 19. Jun. 2009 (CEST)
Sehe keine SH. Die Wassertropfendarstellung erscheint mir nicht wirklich wie ein Foto und besondere künstlerische Komplexität ist auch nicht da. [[ Forrester ]] 08:56, 20. Jun. 2009 (CEST)
Keine SH schlüssig belegt --Historiograf 16:31, 21. Jun. 2009 (CEST)
Hat unbestreitbar SH. Das Bild schaut allerdings ziemlich alt aus, kennt das jemand? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:23, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Ich frage mich ernsthaft, warum das eine SVG ist. Das Bild ist entweder zeitgenössisch oder einem zeitgenössischem Bild nachempfunden, Vorlage dürfte File:Portrait of George Washington.jpeg sein, Rembrandt Peale ist 1860 verstorben. --Marcela 17:33, 19. Jun. 2009 (CEST)
Andere Meinungen? [[ Forrester ]] 09:05, 20. Jun. 2009 (CEST)
Sehe ich als gemeinfrei an --Historiograf 16:32, 21. Jun. 2009 (CEST)
Detailliert gezeichneter Kopf, sehe hier SH. Selbes Problem wie weiter oben beim KFC-Logo. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:28, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Ich auch, löschen. [[ Forrester ]] 09:09, 20. Jun. 2009 (CEST)
Keine SH erkennbar. Nochmals: Wer SH behauptet, hat dies ohne Rückgriff auf Roletschek-Erfindungen (Wiedererkennbarkeit) ausführlich und nachvollziehbar zu belegen. Wir stimmen hier nicht ab, also haben Aussagen wie "Ich auch, löschen" keinerlei Relevanz --Historiograf 16:34, 21. Jun. 2009 (CEST)
Sehe SH bei diesem detailliert gestalteten Kopf. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:28, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Ok, detailliert. Aber stellt das "irgendeinen Irokesen" (sorry) oder eine spezielle Person dar? --Marcela 17:36, 19. Jun. 2009 (CEST)
- Selbst wenn, löschen. [[ Forrester ]] 09:11, 20. Jun. 2009 (CEST)
Selbst wenn, löschen ist genauso nutzlos wie im vorliegenden Fall. Wer SH bei einem Objekt der angewandten Kunst bejaht, hat ausführlich und detailliert darzulegen, wieso ein deutliches und jedem einleuchtendes Überragen gegeben ist --Historiograf 16:35, 21. Jun. 2009 (CEST)
komplexere Angelegenheit. Man beachte auch diese Diskussion. Danke. -- Sa-se 17:56, 21. Jun. 2009 (CEST)
- Da der Urheber bekannt ist, ist die erste Frage, ob das Foto ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ist. Ich hatte mich als Laie auf Lichtbildwerk#Rechtslage in Deutschland und das dort genannte BGH-Urteil gestützt, während sich LeSch in der oben verlinkten Diskussion dafür ausspricht, es als Lichtbild zu betrachten. Die zweite Frage ist, ob die Nutzungsrechte mit der Übergabe des Negativs auch weitergegeben wurden. --Kam Solusar 22:14, 22. Jun. 2009 (CEST)
Diese Datei zeigt das Siegel der fiktiven Anti-Terror-Einheit Counter Terrorist Unit aus der Fernsehserie 24. Bin mir nicht sicher unter welcher Lizenz oder mit welchem Baustein ich die Datei beim Hochladen versehen soll. Bitte um Rat, danke. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 11:40, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Da passt wohl der Baustein Vorlage:Bild-LogoSH am besten. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:43, 23. Jun. 2009 (CEST)
- P. S.: Diese Frage gehört eigentlich nach WP:UF. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:44, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Alles klar, danke. Dann wende ich mich dort auch nich mal hin. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 19:09, 23. Jun. 2009 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- -- Chaddy · D·B - DÜP 21:17, 23. Jun. 2009 (CEST) |