Ratifikation

völkerrechtlich verbindliche Erklärung des vertretungsberechtigten Organs, einen Vertrag als bindend anzusehen, was dem entsprechenden Vertrag die Rechtsgültigkeit verleiht
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Eine Ratifikation ist die Bestätigung eines von der Regierung unterzeichneten Vertrages durch das Parlament.

In Deutschland sind das "Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend." (Art. 59,2 GG).

Ratifizierte Verträge werden vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird auch eine Ratifizierungsurkunde erstellt die mit dem Vertragstext dem Vertragspartner übergeben wird.

Es kann auch vorkommen dass ein Vertrag an der Ratifizerung scheitert, wie zum Beispiel der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vom französischem Parlament nicht angenommen wurde.