Diskussion:Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Korrekturen

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die Richtlinie Wikipedia:Verlinken!

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Außer der in der Erstfassung vom 27.Mai 2005 aufgeführten Literatur und den Weblinks habe ich ausgewertet:

  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen ... München 1987
  • Bernhard Distelkamp / Michael Stolleis: Justiz im Dritten Reich. Frankfurt 1988
  • Jörg Friedrich: Freispruch für die Nazi-Justiz. Hamburg 1983
  • Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie.... Frankfurt 1984
  • Dietrich Güstrow: Tödlicher Alltag. Strafrichter im Dritten Reich. München 1984

Wichtigster Weblink für alle Angaben zu Schleswig-Holstein:

Prüfen: Wehrmachtsgerichte/Militärgerichtsbarkeit? - Auch die genannte Summe von Opfern ist nur von zwei Stellen aus Reden bzw. Interessenverbänden übernommen. - Ich habe gefunden: Feldgerichte / Feldgerichte z.b.V. (wie fliegende Standgerichte) / Kriegsgericht / Reichskriegsgericht / Zentrale Militärgerichte Holgerjan 11:52, 31. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Korrekturen

@Peter Steinberg mein stilsicherer guter Geist: Vielen Dank! 1) Im ersten Absatz habe ich möglicherweise gestrichen. Es war leider nicht nur eine theoretische Möglichkeit - das gab es dutzendweise! 2) Müsste man bei fett gedruckten Standgerichten nicht auch Wehrmachtsgerichte hervorheben? (Ich weiß z.Z. aber nicht mal den korrekten Begriff und müsste da auf einen Experten hoffen) 3) Mir ist nichts Besseres eingefallen als "normale" Gerichte (ordentliche Strafgerichte möchte ich nicht sagen)- aber irgendwie klingt das nicht so ganz enzyklopädisch. 4) Außer zwei Typos hat Benutzer:Wahrerwattwurm den von dir in zwei Sätze zerlegten Satz mit "zum anderen" wieder zusammengefügt. Ich finde deine Lösung lesbarer. 5) Ich habe dem Autor von Rehabilitation die von mir auf der Disk.Seite angekündigten und von dir eingearbeiteten Änderung mitgeteilt und LOB erhalten, das nun unberechtigterweise MEINE D-Seite ziert... Holgerjan 20:18, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

@ 2) Der korrekte Begriff ist offenbar "Militärgerichte". Da gibts auch ein funktionierendes Link. Habs geändert.
@ 3) "ordentlich" man man wirklich nicht sagen, aber "reguläre Strafgerichte" ist doch vielleicht akzeptabel? - Änder das, wenn du's o.k. findest.
@ 4) macht nichts.
@ 5) Sei nicht so kleinlich. Schön für uns.
-- Peter Steinberg 23:29, 30. Mai 2005 (CEST)Beantworten

@Peter Steinberg: zu 5) Ehre wem Ehre gebührt! 1)Ich habe mehrfach an dem Absatz Wazinski herumgebastelt, weil die Kritik am Verfahren für mein Empfinden immer noch nicht deutlich herauskam. 2)Fettdruck: Hervorhebung im ersten Teil unterstützen die Lesbarkeit, weil sie die fünf angesprochenen Gerichtsarten deutlich machen. Sie stören mich im zweiten Teil, wo sie die Beispiele ungebührlich wichtig machen (du hast übrigens im ersten Teil darauf verzichtet!). Im Zitat ist die Verständlichkeit (die allein nach ns Auffassung) zwar besser, aber man müsste dann sofort Hinweis gegeben ("Hervorhebung von mir"), wodurch der Lesefluss dann wieder gehemmt wird. - Feststellung: Selbst um Mitternacht bist du mir formulierungsmäßig über...Der trostreiche Lohn für diese mein Selbstgefühl abträgliche Erfahrung wird dann aber ein wichtiger Artikel sein. Lieben Gruß Holgerjan 14:24, 31. Mai 2005 (CEST)Beantworten