Diskussion:Packstation

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 87.162.24.172 in Abschnitt Kritik: Überfüllung (Kapazitätsengpass)/Umleitung

Vorlage:Archiv Tabelle

Bitte nicht vergessen, die Beiträge zu signieren ( --~~~~).


Grundlegendes

Da dieser Artikel in letzter Zeit immer wieder von wertenden POVs und/oder Behauptungen ohne valide Quellenangabe betroffen war, hier noch mal die grundlegenden Regeln zur Belegung von Beiträgen, alles hier nachzulesen:

1. Artikel sollen nur Informationen enthalten, die in zuverlässigen Quellen veröffentlicht wurden.

2. Bearbeiter, die Informationen zu einem Artikel hinzufügen, sollen eine zuverlässige Quelle für diese Informationen anführen. In strittigen Fällen kann der neue Beitrag ansonsten von jedem Bearbeiter gelöscht werden.

3. Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei den Bearbeitern, welche die Information hinzufügen möchten, nicht bei denen, die diese löschen möchten.

Was sind zuverlässige Informationsquellen?

Die in einen Lexikonbeitrag eingeflossenen Informationen sollten in ihrer Herkunft transparent und ihrer Art nach nachprüfbar sein. Daher sind grundsätzlich Informationsquellen zu bevorzugen, die nach den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens erstellt wurden. Sind solche Quellen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, kann man auch journalistische Quellen, die als solide recherchiert gelten können, heranziehen.

Fremde Dienste liefern nicht an Packstationen

Andere Paketdienste (z.B. UPS) liefern offensichtlich nicht an Packstationen. Darauf wird im Artikel und von DHL selbst nicht speziell hingewiesen. Die Sendungen gehen als unzustellbar zurück.


Halte ich für ein Gerücht: http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=53206 "Welche Sendungen kann ich mir an eine Packstation schicken lassen? Bitte beachten Sie, dass eine Zustellung an eine PACKSTATION grundsätzlich nur möglich ist, wenn die Lieferung mit der Deutschen Post bzw. DHL transportiert wird."

Außerdem steht groß und rot DHL auf den Kisten und nicht UPS. Frage mich wirklich, was da noch unklar sein soll... ;-) Viele Grüße --Dirk (aka CybaTron) 10:57, 8. Nov. 2006 (CET)

Stimmt aber. Ich habe heute ein GLS-Paket in die Packstation bekommen, weil ich bei Ebay vergessen habe, die Versandadresse auf meine Hausanschrift umzustellen. Hätte ich auch nicht gedacht.

Halte ich für nicht belegbar, kein GLS-Zusteller hat eine Code-Karte für die Dinger. Ist außerdem eine Behauptung ohne Signatur. Können wir den Teil mal löschen? ;-) --Dirk (aka CybaTron) 09:35, 19. Jun. 2007 (CEST))
Fremde Paketdienste liefern definitiv nicht an eine Packstation. Das ist rein technisch gar nicht möglich, weil, wie oben schon erwähnt, die fremden Zulieferer natürlich gar keine Möglichkeit haben, ihre Sendungen in der Packstation zu deponieren. Das ist ein reiner DHL-Service, und DHl hat natürlich kein Interesse daran, mit der Konkurrenz zusammenzuarbeiten... --Juerv1 18:11, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

es liefern IMHO nur Deutsche Post, DHL und maximail and packstationen (maximail versendet ja auch über DHL). --Mpeg 13:06, 18. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Verschobene Diskussion

Folgende Diskussion wurde auf meiner Benutzerseite angefangen. Da es diesen Artikel im allgemeinen Betrifft das ganze nach hier also verschoben:

Hallo, die juristischen Nachteile sollte unbedingt in dem Artikel bleiben. Bin kein Experte bei Wikipedia. Grüsse

Hallo Alphaomega, die Juristischen Nachteile (Beweislastumkehr) habe ich nicht rausgenommen (die standen weiter oben schon im Artikel). Ich habe nur die Behauptungen der IP rausgenommen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass es tatsächlich Zusteller gibt, die Freitags oder Samstags sowas machen, aber wenn man so etwas behauptet muss man es auch Beweisen können. Da dies nicht der Fall war, habe ich dies rückgängig gemacht. Ich hoffe Du verstehst das? Noch eine kleine Bitte zum Schluss unterschreibe doch bitte deine Beiträge mit --~~~~ Danke und Gruß --kandschwar 17:27, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Es geht um Verspätungen, aber vor allem um Beschädigungen oder Teilverlust. Daher war die ausführlichere Bedeutung der Beweislastumkehr - gerade für Laien - erforderlich. Man hat als Kunde überhaupt keine Chance kann ich aus meiner RA-Tätigkeit in mehreren Verfahren sagen, und die Verschlechterung der Rechtsposition wird dem Vertragspartner aufgezwungen. Naja, für mich als Juristen ist das ein starkes Stück. Für die Verspätungen habe ich leider keine Quellen. Ich habe das ferner unter dem Punkt Kritik aufgenommen, weil sich da im Laufe der Zeit noch mehr ansammeln könnte etc. Eigentlich dachte ich, daß das die Wikileser interessiert, kann aber meine Zeit nicht damit verbringen erst einmal die Administratoren von der Bedeutung hiervon zu überzeugen. Gruß --Alphaomega 19:21, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Alphaomega, ich glaube es Dir ja, allerdings solltest Du irgendwelche Quellen einfügen, eventuell ein Gerichtsurteil zu diesem Thema, das sollte Dir als RA ja eigentlich recht leicht fallen ;-) Des weiteren möchte ich anmerken, dass ich die letzten Löschungen nicht vorgenommen habe. In der Vergangenheit war es bei diesem Artikel des öfteren zu solchen "angeblichen Einzelschicksalen" gekommen. Schaue Dir hierzu ruhig auch mal das Diskussionsarchiv an. Nur um es noch einmal ganz klar zu machen, ich habe nichts gegen berechtigte Kritik, nur müssen dafür auch Beweise/Quellen her. Das sollte Dir als RA bewusst sein. Viele Grüße und ein schönes Wochenende noch --kandschwar 19:49, 31. Mär. 2007 (CEST) PS: Ich bin kein Admin.Beantworten

Ich kann mir vorstellen, daß Quellen in authoritätshörigen Ländern sehr bedeutend sind. Allerdings wird kaum ein Urteil eines Amtsgerichtes veröffentlicht, schon gar nicht, wenn man sich vergleicht, weil wegen Beweislastumkehr das Unterliegen offensichtlich wird und der Amtsrichter es schon andeutet. Man spart dann etwas Gerichtskosten. Meine Recherche um Quellen ist nicht zu rechtfertigen, wenn es sich - wie ihr - um das juristische kleine 1x1 handelt. Ich hatte nur den Wunsch Wissen zu vermitteln. Und irgendein "Wächter" fragt sogar, warum man mich nicht sperrt! Entschuldigung, aber ich habe keine Beweislast, daß meine Anmerkungen zu dem Artikel Packstation richtig sind, schon gar nicht gegenüber selbsternannten Wikipedia-Wächter, die grundsätzlich sogar nachvollziehen, was ich hinzugefügt habe. Sorry, aber ich habe keine Statistiken über diese "Einzelschicksale". Ich verstehe das hier einfach nicht. Man wird wirklich bestraft, wenn man etwas schreibt, was nicht den Durchschnittswissen entspricht... Und das ist ein sehr grundsätzliches Problem mit Wikipedia und seinen Aufpassern. Ich frage mich, auf welcher Grundlage sich diese Leute diese Rechte herausnehmen! --Alphaomega 22:24, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Alphaomega, ich habe die Diskussion nach hier verschoben, da es nicht nur mich und dich betrifft, sondern hauptsächlich diesen Artikel. Du bist noch relativ neu hier in der Wikipedia und von daher kann ich Deinen Standpunkt verstehen. Verstehe aber auch "unsere" Standpunkte, das es nun mal Leute gibt, die die Artikel beobachten, oder wie Du Sie nennst "Wächter". Nur so kann man eben dafür sorgen, dass nicht zu viel Vandalismus betrieben wird. Deine ersten Änderungen heute als IP hatten es eben so aussehen lassen, als ob mal wieder jemand sein Einzelschicksal hier reinstellen möchte. Vorschlag von meiner Seite: Da sich in letzter Zeit diese "Einzelschicksale" wohl häufen zu scheinen, sollte man tatsächlich überlegen ob man mal so einen Kritikabsatz (wie Du ihn beschrieben hast) einbaut. Ich bitte hierzu die anderen "Artikelwächter" um ein Meinungsbild. Gruß --kandschwar 22:40, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich schlage vor - angesichts keiner neuen Beiträge - meine Zusätze wieder einzupflegen. Ich vergaß anzugeben, daß die Zusteller die Anweisung haben, Pakete bei entsprechenden Protesten des Empfängers nur noch an eine Filiale abzugeben.

In den FAQ auf www.packstation.de steht: "FRAGE: Was mache ich mit Sendungen, die ich beschädigt aus der Packstation nehme? ANTWORT: Mit der beschädigten Sendung wenden Sie sich bitte an die nächste Postfiliale, um dort die Beschädigung Ihrer Sendung aufzunehmen. Wenn möglich öffnen Sie die Sendung bitte erst dort. Nachdem die Schadenfeststellung in der Filiale vorgenommen wurde, wird der entsprechende Fachbereich mit der Klärung der Haftung beauftragt."

Allerdings ist diese Angabe natürlich sehr ungenau. In den AGB für die Packstation gilt unter Ziffer 5 Abs. 3: "Die Annahmeverweigerung ist nach dem Öffnen des Paketautomaten ausgeschlossen.".

Damit gilt die Sendung mit dem Öffnen der Klappe als zugestellt, ohne daß man als Kunde die Chance den Mangel (z.B. etwaige Beschädigungen) reklamieren zu können. Man kann dies nur über die Filiale machen, wobei man dann aber nicht mehr beweisen kann, daß man die Sendung nicht selbst beschädigt hat. Dies muß m.E. in den Artikel über die Packstation hinein. --Alphaomega 22:19, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Alphaomega, da sich keiner der anderen "Kritiker" gemeldet hat, habe ich nichts dagegen, wenn Du dies mit den obigen Quellen "neutral" in den Artikel einbaust. In der Kommentarzeile (Zusammenfassung und Quellen) kannst du ja dann einen Hinweis hier auf Diskussionsseite machen, damit die anderen Bescheid wissen. Gruß --kandschwar 19:42, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo Alphaomega, kandschwar sprach von neutralem Einbau, das was Du machst ist reiner POV. --80.138.118.19 16:42, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so, habe das mal entsprechend korrigiert. --Dirk (aka CybaTron) 10:44, 15. Jun. 2007 (CEST)
Hallo Leute, ich weiß nicht was POV ist, aber ich schreibe es als Rechtsanwalt (umsonst). Es mag für DHL/Post-Mitarbeiter hart klingen, aber so sind die Konsequenzen der AGB. Man sollte nicht den Boten kritisieren, der das und die Konsequenzen aufzeigt, sondern diejenigen, die diese AGB entwickelt haben. Außerdem hat CybaTron "Beweislastumkehr" und "Kulanz" gelöscht und statt dessen "Kunde" und "selbstverständlich" eingebaut (ein DHL-Mitarbeiter?) Die gelöschten Begriffe sind fachliche Begriffe und keine Propaganda etc. Bitte nicht mehr entfernen. Grüsse --Alphaomega 10:58, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Der Satz "Die Zustellung in der Nachbarschaft, ... ist rechtlich eine Vertragspflichtverletzung des Zustellers." ist so nicht haltbar und hat nichts mit der Packstation zu tun, da nach AGB Packstation 4 (2) keine Ersatzzustellung an Ersatzempfaenger oder berechtigte Personen erfolgt. Zu diesen Ersatzempfaengern gehoeren lt. AGB (u.a. Paket) auch Nachbarn. Diese Ersatzzustellung ist bei nicht an eine Packstation adressierten Sendungen also AGB-konform. Da der Absender der Sendung mit DHL - und imho auch jeder anderen Spedition - einen Vertrag eingeht, muss dieser diesem Passus widersprechen, was im Regelfall zur Ablehnung des Transportauftrages durch den Spediteur fuehrt oder durch Zusatzleistung erkauft werden muss. Den Passus der Ersatzzustellung findet man, in unterschiedlichen Formulierungen, bei jedem Transportdienstleister. Geprueft habe ich das eben nur bei DHL, GLS und DPD.
Dass Nachbarn bei Abhandenkommen einer Sendung nur bei grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz haften, ergibt sich aus der Sache an sich, welche eine Gefaelligkeitshandlung darstellt. Das nur zur Information. Ich bin weder Jurist noch MA einer Spedition, habe mich aber nach Diebstahl/Unterschlagung einer Sendung an mich ausfuehrlich mit diesem Thema beschaeftigen duerfen. Fuer den Artikel Packstation aber irrelevant, da hier nichts abgegeben wird. Dieser Satz sollte geaendert werden. Eine Beschwerde ueber die Art der Zustellung durch den Empfaenger ist - aus bereits genanntem Grund - nicht sinnvoll, da fuer den einzelnen Transportauftrag der Absender Vertragspartner von DHL ist und die Art der Zustellung vertraglich vereinbart. -- Lowlander 08:58, 5. Jul. 2007 (CEST)
Dieser Einwand ist völlig berechtigt, denn die Zustellung an Nachbarn ist ein allgemeiner Sachverhalt, der nichts mit den speziellen Packstation-AGB zu tun hat. Der Satz kam deshalb rein, weil der Post-Mitarbeiter zuvor die Benutzung der Packstation mit der Praxis die Sendungen bei Nachbarn erstzweise zuzustellen vergleich, eine Praxis aller Zustelldienste. Die Beschwerde bei der Post ("Keine Zustellung meiner Sendungen durch Packstation, wenn an mich adressiert...") ist jedoch in der Tat sinnvoll, weil diese Erklärung die Post rechtlich bindet; sie bildet nach Auskunft bei der Post eine Sperrdatei. Die Praxis sieht so aus, daß im Innenverhältnis der Zusteller sowieso nicht eine konkret adressierte Sendung in die Packstation legen darf (dies aber tut um Zeit zu sparen o.ä.) --Alphaomega 09:41, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Gaengige Praxis oder nicht: Wie ich das den im Internet verfuegbaren AGB entnehme, darf DHL eine nicht an eine Packstation adressierte Sendung nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Empfaenger in eine Packstation einlegen. Macht dies der Zusteller trotzdem, ist die Sendung nach meinem Rechtsverstaendnis nicht ordnungsgemaess zugestellt. Auch wenn der Kunde ebenfalls Packstation-Kunde ist, ist der Ausschluss der Annahmeverweigerung hinfaellig, weil fuer eine nicht an die Packstation adressierte Sendung die AGB Packstation unwirksam sind. Aus der Praxis kenne ich diese Faelle aber auch.
Da ich schon mit einigen Spediteuren Probleme bzgl. Ersatzzustellung hatte, war die Packstation - zumindest was DHL-Sendungen betrifft - meine letzte Rettung, die Anzahl der tatsaechlich bei mir eintreffenden Sendungen gegen 100% zu erhoehen. Leider musste ich in den vergangenen 8 Wochen nicht nur eine deutlich zunehmende Laufzeit sondern auch mehrere beschaedigte Sendungen feststellen. Offensichtlich hat man bei DHL nur die Wahl zwischen Ausschluss der Annahmeverweigerung durch Einlegen in die Packstation oder Ersatzzustellung an Unberechtigte, verbunden mit regelmaessigem Verlust von Sendungen.
Der letzte Absatz von Juristisches und Kritik ist trotzdem noch nicht stimmig. Der erste Satz bezieht sich allgemein auf DHL-Sendungen, nicht auf die Packstation (Zustellung an Empfaenger gibt es bei Packstation nicht). Dies sollte deutlich herausgestellt werden. Im zweiten Satz muss wohl DHL durch Packstation ersetzt werden.
BTW, in den 1980ern gab es in der damaligen DDR ein aehnliches System. Statt SMS/E-Mail lag als Benachrichtigung ein Schluessel im Briefkasten. -- Lowlander 12:24, 9. Jul. 2007 (CEST)
FRAGE: Hatte das adäquate System in der ehemaligen DDR einen Namen?
-- Mdu 03:15, 18. Jul. 2007 (CEST)
TATSACHEN (Vor- und Nachteile gleichermaßen berücksichtigen): Bin der Meinung, man sollte sich nicht zu einseitiger Beurteilung hinreissen lassen. Ein solches System bietet nicht nur Vorteile, sondern auch gravierende Nachteile (z.B.: Ausschluss der Annahmeverweigerung). Ferner dürfen wir sicher dankbar sein, dass sich ein Rechtsanwalt die Mühe macht, das Thema auch von der juristischen Seite zu beleuchten.
Ich selbst bin ein grosser Fan der DHL-Packstation und selbstverständlich auch Kunde. Allerdings habe auch ich schon die Schwachstellen dieses Systems kennenlernen dürfen.
Die DHL-Packstationen sind ganz sicher eine gute Idee. Es könnte richtig Sinn machen, wenn die einzelnen (grossen) Paketdienste über das eigene Konkurrenzdenken hinaus ein solches System gemeinsam entwickeln und betreiben würden!
-- Mdu 03:15, 18. Jul. 2007 (CEST)
KONSOLIDIERUNG: Wer traut sich denn mal, den Abschnitt Juristisches und Kritik zu konsolidieren. Hier sind meiner Lesart nach viele Redundanzen enthalten. Man sollte z.B. direkt mit dem 3. Absatz anfangen, da dieser harte juristisch Fakten enthält. Den ersten Absatz kann man dann teilweise hier integrieren. Der zweite Abschnitt ist außerdem unlogisch und mehr als wertender POV. Der letzte Abschnitt ist außerdem kein Packstation-spezifisches Problem. Wie bereits von anderen in dieser Diskussion früher angemerkt, geben auch andere Paketdienste die Sendung nicht immer an der adressierten Haustüre ab, sondern z.B. an Kiosken oder Nachbarn in der Nähe... Also, wer meldet sich freiwillig? --Dirk (aka CybaTron) 15:08, 20. Aug. 2007 (CEST)

Technische Probleme

1 Einzelschicksal: Eine Schwachstelle der Packstation-Technik scheint mir die Benachrichtigung des Empfängers zu sein. Sobald der Zusteller eine Sendung in die Packstation eingelegt hat sollte die Software automatisch ein E-Mail oder SMS an den Sendungsempfänger senden. Das passiert nicht immer. Meine Erfahrung: In den letzten 6 Monaten sollte ich drei Sendungen über die Packstation empfangen, nur in einem Fall wurde ich per E-Mail benachrichtigt. In den anderen beiden Fällen war das Einlegen der Sendung in die Packstation zwar dokumentiert, d. h. in der Sendungsverfolgung auf www.packstation.de als im Automaten liegend sichtbar, aber als Empfänger blieb ich ohne E-Mail ahnungslos und konnte die Sendung nicht abholen. Nach Ablauf der Frist wird sie (ohne mein Wissen) als unzustellbar zurückgeschickt. Unter der Service-Telefonnummer von DHL hieß es, ich sei kein Einzelschicksal, viele Kunden seien betroffen, die Packstatitionen würden mit Windows XP betrieben mit all den sich daraus ergebenden Software-Problemen. Ich kenne mich weder mit Hard- noch mit Software aus, aber vielleicht sollten auch technische Probleme im Artikel behandelt werden. Macht das ein Technik-Freak, der sich auskennt? --Ilsebill 14:29, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Die technischen Probleme sollten man vielleicht einarbeiten. Dazu auch: http://www.digitalvoodoo.de/blog/archives/shopping/gefangen-in-der-dhl-packstation-post-packstation-probleme.php 84.138.93.199 17:33, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Gibt es offizielle Quellen? Sei es von der Post, von Verbraucherschutzverbänden, Gewerkschaften oder was auch immer? Ein Blog ist m.E. nach wirklich nicht als Quelle für eine Enzyklopädie tauglich. MfG, --Dirk (aka CybaTron) 15:12, 20. Aug. 2007 (CEST)

Konsolidierung des Artikels

So, habe nun mal den Artikel grundlegend überarbeitet und dabei nicht nur formal einiges ins Reine gebracht (z.B. sollte man die Adressierung vor der Abholung erwähnen, da dies der logischen Nutzungsfolge entspricht), sondern auch versucht, wo möglich entsprechende Quellen zu finden und anzugeben. Wo dies nicht möglich war, habe ich die Passagen herausgenommen.

Daher bitte ich darum ,wenn einem etwas nicht passt, die Änderungen nicht gleich wieder rückgängig zu machen, sondern zunächst mal mit Quellen belegen. Was können Quellen sein? Siehe oben! :-)

Tivialitäten wurden ebenfalls entfernt. So ist das Problem der sog. Ersatzzustellung bei sämtlichen Paketdiensten zu finden. Auch Hermes, DPD und Co deponieren die Sendung ungefragt beim Kiosk nebenan, dem Nachbarn oder im Hausflur, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist. DHL hat als weitere Möglichkeit noch die Packstation, aber die (vom Kunden ungewollte) Ersatzzustellung an sich ist kein Packstation-spezifisches Thema, daher habe ich sie entfernt.

Außerdem habe ich mich bemüht, neutrale Formulierungen zu finden und wertende Floskeln wie "lediglich" etc. zu löschen. ( --Dirk (aka CybaTron) 10:52, 27. Aug. 2007 (CEST))

Naja, Ersatzzustellung sind ein juristisches Problem für den Empfänger, wenn die Sendung (im Kiosk etc.) nicht mehr auffindbar ist. Wenn andere Paketzusteller das machen, wird es dadurch nicht besser. Anstatt das Problem hier in der Packstation zu löschen, müßte man das Problem bei den anderen Artikeln zu diesen Themen hinzufügen. Ferner ist das Problem in der Packstation besonders virulent, denn die Packstation ist von seiner Funktion her eine ständige Ersatzzustellung. Daher ist diese Konsolidierung teilweise so stark verkürzt, daß er keinen Sinn mehr macht. Im Übrigen hat die IP 212.227.66.6 am 13:19, August 8, 2007 bereits vieles im Bereich Juristisches gelöscht. Auf dieser Basis eine Konsolidierung durchzuführen, hat die Juristischen Hinweise aus Sicht eines Durchschnittslesers effektiv unverständlich gemacht. Alphaomega 09:07, 22. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Büchersendung

Kann man Büchersendung von der Packstation aus versenden?

Nein, das ist derzeit nicht möglich.

Unterschrift VOR der Ausgabe?

Nachdem die Post neuerdings auch nichtangemeldeten Kunden die Sendungen in die Packstation legt, frage ich mich, warum ich beim Abholen vor der Öffnung des Faches den Empfang der Sendung zu bestätigen habe? Wenn sich das Fach nicht oder leer öffnet, habe ich ein Problem. Andrerseits, diese Unterschrift kann nichts wert sein. Ich habe testweise ein Häuschen oder einen Ottifanten gemalt, das hat niemand gestört. -- Gmhofmann 10:19, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

das hat bei mir auch noch nie den postmenschen an meiner wohnungstür gestört. ich mach da dauernd phantasieschnörkel. --Holzhirsch 22:20, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kritik: Überfüllung (Kapazitätsengpass)/Umleitung

Im Artikel steht: "Bei Überfüllung des Automaten oder bei Paketen, die zu groß für die Packstation sind, werden diese in einer Postfiliale (entweder die nächste zur Packstation oder zur Adresse) oder in einer anderen Packstation hinterlegt und der Kunde darüber informiert. Diese Umleitung erfolgt allerdings ohne Rücksprache."

  1. Die Klammer "(entweder die nächste zur Packstation oder zur Adresse)" muss IMO gestrichen werden. Erstens steht davon nichts in den AGBs, zweitens werden meine Sendungen definitiv nicht in der nächsten Postfiliale, sondern regelmäßig in der Innenstadt deponiert, wo man sich nicht nur an Öffnungszeiten halten muss, sondern auch noch einen größeren Zeitaufwand und/oder Parkgebühren in Kauf nehmen muss. Auf eine Beschwerde meinerseits schreibt mir DHL: "Bezüglich der Einstellung Ihrer Sendung in eine FILIALE möchten wir Sie darüber informieren, dass jeder PACKSTATION eine Ausweichfiliale zugeordnet ist." In meinem Fall liegt diese Ausweichfiliale weder in der Nähe meiner Packstation noch in der Nähe meiner Adresse.
  2. Es kommt bei mir immer häufiger vor, dass meine Sendungen Opfer von "Kapazitätsengpässen" werden. Auf eine Beschwerde meinerseits schreibt mir DHL: "Durch die Aufstellung von weiteren 1.500 Automaten wird der PACKSTATION Service bis Ende 2009 mit ca. 2.400 Automaten ausgeweitet." Aus Blogs und Foren geht hervor, dass diese Kapazitätsengpässe inzwischen der Normalfall sind. Wer sich Pakete an die Packstation schicken lässt, muss inzwischen offenbar regelmäßig in Kauf nehmen, dass er sich um die Abholung seiner Sendung an einem völlig anderen Ort zu festen Zeiten unter erschwerten sonstigen Bedingungen (Parkgebühren, Zeitaufwand, langes Anstehen etc.) selbst bemühen oder jemand anders mit einer Vollmacht versehen beauftragen muss. ---Ah 08:08, 21. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Schliesse bitte nicht von Blog-Eintraegen und eigenen (negativen) Erfahrungen auf den Regelfall. Zufriedene Kunden bzw. die Mehrheit schreibt nicht in Blogs oder Foren. Meine Sendungen (manchmal mehrere pro Woche) kommen - sofern sie fuer die Packstation geeignet sind - immer in der Packstation an. Sonst gehen sie an die fuer die registrierte Adresse zustaendige Filiale/Agentur. Dein Punkt 2 ist also rein subjektiv.
Überfüllung ist natuerlich voellig daneben. Der Automat ist entweder voll belegt oder nicht. Ueberfuellt kann er nicht sein. -- Lowlander 09:51, 27. Jun. 2008 (CEST)
Es ist zwar schon etwas älter, aber ich muss die Punkte hier auch relativieren. Bei mir klappt es mit der wirklich nächsten Postfiliale. Und auch eine Umleitung zu einer anderen Packstation (von Wohnung vielleicht 300m weiter entfernt, aber etwas andere Richtung) habe ich schon mehrfach erlebt. Auf Nachfrage beim ersten Mal wurde dies dann mit Auslastung begründet - ich vermutete zuerst einen Lesefehler (An 181 geliefert, 183 addressiert). Eine Frage, die mich noch interessiert: Gibt es eine Aussage zur maximalen Kapazität einer Packstation? Ok, bei der mit den Klappen kann ich selber zählen, aber das "Karussell"-Modell kann man nur abschätzen. Da habe ich das Gefühl, daß viel mehr kleine Sendungen (DVD oä) reingepasst haben. Vor einem Jahr wurde meine lokale Packstation nämlich vom Karussell-Modell auf das Klappen-Modell umgebaut... vorher hatte ich nie einen Engpass. --87.162.24.172 08:24, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Eröffnung der Packstationen in Frankfurt

In Frankfurt wurden die Pakstationen im Oktiber 2002 eingeführt. Ich weiß das noch absolut genau, weil ich zu den ersten Kunden gehört habe, und die Benachrichtigung für mein Begrüßungsgeschenk mich erreichte, als ich im Oktober 2002 gerade in Barcelona aus'm Flieger aus- und in den Urlaub eingestiegen bin. 2003 war ich nicht in der Gegend, also kommt das nicht hin. ;-) --Colaholiker 14:14, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kritik: Werbung via Packstation

Ich stelle fest das mein Eintrag gelöscht wurde:

  • Spam: Werbeträger versenden unerwünschte Werbung (Werbekataloge) auch an Packstationen. Dies bedeutet erheblichen Mehraufwand an Wegen und Zeit für den Kunden. (Im Vergleich zum einfachen Entsorgen unerwünschter Sendungen aus dem Briefkasten)

Ist das kein gültiger Kritikpunkt? Kann auch gerne gekürzt werden auf den ersten Satz. Als Beweis liegt ein soeben entnommenes Werbekatalögchen eines mir unbekannten Versenders neben mir.(evtl Foto?) mfg Bernd

Hallo Bernd, Dein Beitrag wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht gelöscht. Da Du ein unangemeldeter Benutzer bist, bekommst Du eine gesichtete Version des Artikels angezeigt. Erst wenn Deine Änderungen von einem angemeldeten Benutzer gesichtet wurden, werden diese Änderungen für alle sichtbar. Vorher bleibt die gesichtete Version sichtbar, ist aber durch umschalten auf die "Aktuelle Version" möglich. Ich habe eben den Artikel gesichtet und Deinen Eintrag entfernt. Auch wenn Du hier schreibst, dass Du einen solchen Katalog eines unbekannten Versenders bekommen hast, ist es doch äußerst ungewöhnlich. Woher hat der Absender Deinen Namen mit der zugehörigen Packstationnummer? Über ein Bild des Kataloges würde ich mich zwar freuen, dürfte aber wahrscheinlich aus Urheberrechtlichen Gründen scheitern. Nimm es also bitte nicht persönlich. Gruß kandschwar 18:10, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kein Maximalgewicht

Soweit mir bekannt gibt es kein Maximalgewicht. Zumindest ist auf den Packstationseiten von DHL darüber nichts zu finden. --Hugo75 21:54, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ich verstehe die Tariftabelle so, daß da doch ein Limit ist. Außerdem wird es wohl schwierig, mehr Gewicht in den begrenzten Abmessungen unterzubringen, so man nicht Blei verschicken will.--Wikipit 09:19, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Per DHL Online Frankierung können Pakete bis 31,5 Kg freigemacht und dann in die Packstation eingelegt werden. Da auf den Packstationseiten nur Maximalmaße angegeben sind, jedoch kein Maximalgewicht, sollten wir hier in der Wikipedia besser auch keines erfinden ;) --Hugo75 10:51, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ich erfand nichts, sondern habe Dir den Link zur "Packstation" ja genannt. Auch wenn man auf andere Weise frankieren kann als hier genannt, es steht nirgends geschrieben, daß die Pakete bis 31,5 kg an der Packstation (!) aufgegeben werden können, es gibt ja noch andere Optionen der Aufgabe. Auch hatte ich diese Grenze früher einmal gelesen. Aber ich habe bei DHL um eine Bestätigung (oder Verneinung) meiner hier geäußerten Meinung nachgesucht und werde sie nach Eingang kundtun.--Wikipit 13:06, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Hm, ich verfolge die Packstationgeschichte schon seit längerem, ein Maximalgewicht hatte ich jedoch nirgends vernehmen können. Dein Link zeigt auf eine Hilfeseite von DHL wo jedoch auch nur die allseits bekannten Maximalmaße aufgeführt sind. Auch in den AGB zur Packstation stehen nur Maße. Warten wir ab, was DHL schreibt ;) --Hugo75 15:52, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Der Verweis auf die AGB bringt hierbei leider gar nichts, weil für die Paketaufgabe via Packstation auf die AGB Paket/Express national verwiesen wird. In denen aber wiederum steht überhaupt keine Gewichtsbegrenzung, auch nicht bei 31,5 kg. Offenbar werden solche betriebstechnischen Grenzen nicht in den AGBs festgechrieben, sondern ergeben sich aus der Vorschrift, daß ein entsprechendes Entgelt gezahlt werden muß und solches kann man nicht in beliebiger Höhe entrichten. - Ich bin gespannt, was DHL mir schreiben wird...--Wikipit 19:10, 23. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bin gerade dabei, mich bei "Packstation" anzumelden. Auf www.packstation.de habe ich unter dem Punkt "Fragen und Antworten" / "Geeignete Sendungen für Packstation" ganz unten eine rot-gelbe Tabelle gefunden, in der Maximalgewichte angegeben sind. -- Zahmental 11:22, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hast Du Dir diesen Abschnitt durchgelesen und den von mir angegeben Link angesehen =:) --Wikipit 18:50, 21. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ja, den Link hatte ich übersehen. Dort ist die gleiche Tabelle aufgeführt, die ich auch gefunden hatte. Warum muss man dann aber noch so viel diskutieren, ob Maximalgewichte in den Artikel dürfen oder nicht? -- Zahmental 10:33, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Weil ich die MaxGew. reinsetzte, die dann aber Hugo75 sie mit der Begründung herausnahm, daß man ja auch per DHL-Online-Frankierung bis 31,5 kg Pakete frankieren (siehe oben) und in die Packstation reinstellen könnte, was theoretisch stimmt. Ob sich das mit den Grenzabmessungen verträgt, bleibt hier offen. Ich habe an die Post eine Anfrage nach Maximalgewichten für die Packstation gestellt, aber bisher keine Antwort erhalten. Den Rest der Disk. kannst Du selbst lesen.--Wikipit 20:32, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

(falsche) Kritik

Warum ist "Der Empfänger erhält mit der Benachrichtigung über eine neue Sendung keine Informationen über die Sendung oder den Absender." ein Kritikpunkt? Bei den orangenen Benachrichtigungskarten die man bei herkömmlichen Sendungen an die Hausadresse erhält sind ja auch keine weiteren Informationen über die Sendung oder den Absender enthalten.78.51.141.176 00:31, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Aber Du kannst die Sendung auf der Poststelle prüfen und die Annahme ablehnen. Wie willst Du denn das an der Packstation realisieren? Da kannst Du nicht einmal antelefonieren. Du darfst die Kiste dann zur Poststelle schleppen usw., aber leider hat die nachts nicht auf ;-)--Wikipit 20:35, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Die Packstation- Hotline ist nur über teuere 018x Telefon- Vorwahl erreichbar. Besonders wenn diese, an defekter Packstation, von Handy oder von Hoteltelefon angerufen werden muss, kostet die Minute bis zu 99 Cent. Mit Warteschleife kann so ein Anruf 15 € kosten. Eine normale, preiswerte Telefonvorwahl wäre fair, weil Packstation- Abholer / Nutzer mobile Kunden sind, die meistens auch nur mobil mit Handy anrufen, und altmodisches Festnetztelefon nicht unterhalten!

Packstation Inhouse erst ab 3000 Mitarbeiter?

SAP beschäftigt am besagten Standort wirklich über 3000 Mitarbeiter? Sind die 3000 als unteres Limit für DHL festgeschrieben?--Wikipit 18:04, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Das war jedenfalls der Stand aus dem Artikel aus der Internet World Business 15/2005 vom 12. Dezember 2005 S. 24. Welche ich damals eingebaut habe. Gruß kandschwar 18:15, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Man kann auf der offiz. Packstationsseite zwar viele Betriebe ermitteln, die so etwas haben, aber eine Bedingung, ab welcher Größe diese eingerichtet wird, ist nicht offengelegt. Auch kann ich kaum glauben, daß SAP soviele Mitarbeiter an dem einen Standort hatte.--Wikipit 21:05, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe keine Ahnung. Vielleicht weil SAP der erste Kunde war, der eine solche Packstation beantragte, könnte es ja sein, dass es da besondere Kontitionen gab. Oder es haben sich die Bedingungen, es ist ja schließlich schon ein paar Jahre her, verändert. Ansonsten würde ich Dir empfehlen die E-Mail-Adresse welche hier angegeben ist, mit der Frage anzuschreiben. Gruß kandschwar 21:20, 29. Apr. 2009 (CEST)Beantworten