Hochschulrat (Türkei)

Hochschule in der Türkei
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Der Yükseköğretim Kurulu („Hochschulrat“, Abk. YÖK) ist das zentrale staatliche Kontrollgremium türkischer Hochschulen.

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Gründung

Der Hochschulrat wurde im Jahre 1981 gegründet. Dies geschah nach der Maßgabe des Hochschulgesetzes Nr. 2547, welches das Hochschulwesen nach den Vorstellungen der Militärregierung neu ordnete. Die Universitäten wurden entpolitisiert und der staatlichen Kontrolle unterworfen. Damit wurde die Autonomie und Selbstverwaltung, die den Hochschulen 1961 zugestanden worden, war endgültig abgeschafft.

Kompetenzen und Struktur

Die Aufgaben des Hochschulrates wurden auch in der Türkischen Verfassung von 1982 festgeschrieben. Der Rat ernennt die Dekane, schlägt Rektoren vor, kontrolliert die Haushalte der Universitäten, bestimmt den Lehrplan und entscheidet über das Aufnahmeverfahren der Studenten. Es war der Hochschulrat, der 1982 das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten erliess.

Die wichtigsten Instanzen des Hochschulrates sind:

  • Der Generalrat (Genel Kurul)
  • Der Vorsitzende (Başkan)
  • Der Exekutivrat (Yürütme Kurulu)

Der Hochschulrat besitzt 21 Mitglieder, die jeweils zu einem Drittel vom Staatspräsidenten, Ministerrat und den Hochschulen bestimmt werden. Bis zum Jahre 2004 bestimmte der Generalstab auch ein Mitglied des Hochschulrates.

Der Vorsitzende des Hochschulrates wird vom Staatspräsidenten bestimmt. Der Vorsitzende im Jahre 2009 heißt Yusuf Ziya Özcan.