Rechtssystem (Recht)
Rechtssystem kann sowohl unter dem juristischen als auch unter dem soziologischen Aspekt gemeint sein:
Rechtssystem (juristisch)
Ein Rechtssystem (in Deutschland auch Rechtsordnung) bezeichnet die Gesamtheit des geltenden Rechts in einem Staat. Damit von einem Rechtssystem im engeren Sinn gesprochen werden kann, muss es sich bei diesem Staat um einen Rechtsstaat handeln.
Zum Rechtssystem gehört zum einen das durch die Legislative gesetzte Recht als auch dessen Interpretation durch die Judikative. In den westlichen Industrienationen unterscheidet man allgemein zwischen den Angloamerikanischen Systemen des Common Law und den Rechtssystemen Kontinentaleuropas, die sich aus dem römischen Recht herleiten. In Deutschland teilt sich das Rechtssystem in vier Bereiche:
Die These, das Völkerrecht stelle ein global gültiges Rechtssystem dar, ist umstritten.
Rechtssystem (soziologisch)
In der Begriffssprache der Systemtheorie bzw. des Funktionalismus, werden alle Teile der Gesellschaft als (Sub-)Systeme aufgefasst, so auch das Recht. Das Rechtssystem steht so in weschelseitigem Kontakt zu anderen Systemen (z.B. Politik, Wirtschaft u.ä.), d.h. erhält von diesen Inputs (z.B. Ausbildung von Juristen, rechtswissenschaftliche Forschung oder auf nur Fälle für die Gerichte) und gibt Outputs ab (Urteile). Insbesondere Niklas Luhmann hat Arbeiten systemtheoretischer Natur zum Recht veröffentlicht.