Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland
Von der Sperrung von Internetseiten in Deutschland waren bisher mehrere Websites aus unterschiedlichen Gründen betroffen. Weitere Sperrungen in größerem Umfang sind sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen-Anhalt in Vorbereitung.
Sperrungen gegen www.xs4all.nl (1996/97)
Anfang April 1997 sperrte das DFN die IP-Adressen des niederländischen Anbieters www.xs4all.nl für einige Tage.[1] Ursache war die Ansicht der Bundesanwaltschaft, dass Provider möglicherweise mit einer Strafverfolgung wegen Beihilfe zu rechnen hätten, wenn sie den Abruf der Zeitschrift Radikal durch ihre Datennetze nicht unterbinden.
Die Bundesanwaltschaft[2] hatte zuvor im Dezember 1996 per Rechtshilfe versucht, in den Niederlanden gegen die Ausgabe Nr. 154 der Zeitschrift vorzugehen.
Zuvor im September 1996 hatte eine Selbstkontrolle der Internetwirtschaft, die ICTF von ECO, ihren angeschlossenen Unternehmen eine Sperrung empfohlen.
In der Ausgabe Nr. 154 fand sich eine Anleitung zur Behinderung von Bahntransporten, die eine Zerstörung von Sicherungseinrichtungen der Bahn vorsah, die in der Folge eine Benutzung des entsprechenden Bahnabschnitts bis zu einer Reparatur der Sicherungseinrichtung verhinderten. Konsequenterweise sah der Generalbundesanwalt darin eine Form von Terrorismus.
Als Gegenmaßnahme gegen die IP-Sperre begann xs4all.nl zunächst, seine IP-Adresse, ähnlich DynDNS, regelmäßig zu verändern. Daraufhin wurde die Sperre auf den gesamten, von RIPE an xs4all.nl zugewiesenen IP-Bereich erweitert, was zu massivem Overblocking führte.
Aus der weltweiten Ablehnung der Sperre heraus wurde als nächste Stufe die Website von Radikal auf immer mehr Servern als Mirror[3] gespeichert, so dass auch diese Server hätten gesperrt werden müssen. Da auch einige Provider wie T-Online nicht sperrten,[4] stellte die Bundesanwaltschaft in diesem Eskalationsstadium ihren Druck ein.
Im Rahmen dieser Sperraktion wurde auch die Homepage der damaligen stellvertretenden PDS-Vorsitzenden Angela Marquardt wegen eines Links gesperrt und gegen sie vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten Anklage erhoben. Das Gericht sprach sie frei.[5]
Sperrungen in Nordrhein-Westfalen (2001)
Anfang Oktober des Jahres 2001 beschuldigte die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Federführung des Regierungspräsidenten Jürgen Büssow 56 Internet-Provider, unzulässige Inhalte entsprechend dem Staatsvertrag über Mediendienste zu verbreiten, und forderte die Provider auf, sowohl drei Webseiten mit rechtsextremem Inhalt als auch die Schockerseite rotten.com zu sperren. Dabei wurde den Providern mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Mark oder einem gerichtlichen Verfahren gedroht, sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen. Zwölf der betroffenen Provider kamen der Aufforderung nach, andere klagten allerdings dagegen. Büssow forderte darüber hinaus eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internets. Besonders scharf kritisiert wurde die Zensurmaßnahme vor allem von Jörg Tauss, dem damaligen Beauftragten für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion.[6]
Da rotten.com nach Protesten von der Sperrung ausgenommen worden und die rechtsextreme Seite Front14 zwischenzeitlich vom Netz gegangen war, blieben nur das Internetforum Stormfront und die Website der „NSDAP-Auslandsorganisation“ des Neonazis Gary Lauck gesperrt.[7]
Im Juni 2005 bestätigte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Sperrverfügungen als rechtmäßig.[8] Eine spätere Analyse der Zensur offenbarte, dass sämtliche Provider mehr Inhalte sperrten als vorgeschrieben und viele zudem die zu sperrenden Inhalte nicht vollständig blockierten.[9]
Sperrung mehrerer pornografischer Websites durch Arcor (2007)
Zwischen dem 11. und 17. September 2007 sperrte der deutsche Internetzugangsanbieter Arcor den Zugriff auf YouPorn und weitere Websites mit frei zugänglichem pornografischen Material für alle seine 2,4 Millionen Kunden. Nach Auskunft Arcors erfolgte die Sperrung freiwillig auf die Aufforderung eines Anbieters kostenpflichtigen pornografischen Materials mit der Begründung, die betroffenen Seiten verstießen gegen deutsches Recht zum Jugendmedienschutz, indem sie einen Zugang ohne Altersnachweis ermöglichten.[10][11]
Die Sperrung wurde wieder aufgehoben, nachdem klar wurde, dass durch die Sperrung der IP-Adressen der gesperrten Seiten auch viele weitere Angebote ohne pornografische Inhalte betroffen waren.[12]
Am 19. Oktober 2007 erwirkte die Kirchberg Logistik GmbH (welche selbst eine Website mit pornografischen Inhalten betreibt, z. B. Erotikfilme zum Download anbietet) vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, nach der Arcor den Zugang zu der Website blockieren muss, wobei Arcor diese Sperre mittels DNS-Manipulation realisiert.[13] Daraufhin erfolgten Abmahnungen gegen 19 weitere deutsche Internetdienstanbieter,[14] die diese jedoch nicht zu Zugangssperrungen bewegten, und es wurden einstweilige Verfügungen gegen die Freenet-Tochter KielNET und Tele2 beantragt, um diese Provider wie schon zuvor Arcor zur Implementierung einer Zugangssperre zu zwingen.
Am 23. November lehnte das Landgericht Kiel die von Kirchberg Logistik beantragte einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, die Bereitstellung eines Internetzugangs sei inhaltsneutral und KielNET sei demnach nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich.[15] Arcor entschied am Tag zuvor, gegen die erwirkte einstweilige Verfügung rechtlich vorzugehen, da man nicht als einziger Provider zur Sperrung verpflichtet sein wolle.[16] Am 12. Dezember wies auch das Landgericht Düsseldorf den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Tele2 zurück und verneinte eine Verkehrssicherungspflicht von Internetzugangsanbietern.[17] Im weiteren Verlauf verweigerten die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine von ueber18.de-Geschäftsführer Tobias Huch[18] als Protest gegen die Sperrungsverfügung der sechsten Zivilkammer und deren Auswirkungen auf die Rezipientenfreiheit beantragte einstweilige Verfügung gegen Arcor, die Arcor zur Sperrung der Suchmaschine Google verpflichten sollte, weil auch Google wie YouPorn den Zugriff auf eine Vielzahl von pornografischen Inhalten ohne ausreichende Altersverifikation ermögliche.[19].
Am 8. Februar 2008 folgte die 12. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts der Argumentation des Oberlandesgerichts und hob im Hauptsacheverfahren die gegen Arcor erwirkte Sperrungsverfügung wieder auf, woraufhin Arcor die installierte DNS-Sperre von YouPorn entfernte.[20]
Sperrungen rechtsextremer Internetseiten in Sachsen-Anhalt (2008)
Die SPD in Sachsen-Anhalt will den Zugang zu rechtsextremen Internetseiten sperren. In Schulen, Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen soll die Zugriffsmöglichkeit auf Webseiten mit rechtsextremistischen Inhalten gesperrt werden. Damit will man Rechtsextremen eine der wichtigsten Plattformen für ihre Propaganda nehmen. Innenminister Holger Hövelmann legte Ende 2008 eine Liste von aktuell 231 Internetseiten vor, die zur Sperrung empfohlen werden. Diese Liste soll laufend fortgeschrieben werden. [21][22]
Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (2009)
Die Kinderpornographiesperre soll den Zugang zu ausländischen Servern, die nach deutschem Recht als Kinderpornographie einzustufende Inhalte verbreiten, erschweren, um der Sucht Pädophiler vorzubeugen. Durch die regelmäßige Konsumierung würden die Pädophilen leichter zu sexuellen Straftaten an Kindern bereit sein. Weniger technikaffine Pädophile würden durch diese präventive Maßnahme besser geschützt werden.[23]
Zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet schloss die Bundesregierung bereits am 17. April 2009 einen Vertrag mit fünf großen Internetprovidern. Internetangebote sollen von ihnen nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts (BKA) blockiert werden. Das Bundeskriminalamt verweigert eine Veröffentlichung des Vertragstextes gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz, dies wird mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider begründet.[24]
Die technikoffenen Maßnahmen sollen zunächst erfolgen, indem zu sperrende DNS-Namen auf ein Stoppschild mit weiteren Hinweisen umgeleitet werden. In einem weiteren Schritt sollen alle größeren Provider in Deutschland gesetzlich zur Sperrung bestimmter Seiten verpflichtet werden.
Gesetzentwurf
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen [25] sollen Zugangsanbieter (Provider) in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Webseite mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt.
Für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollen Teile des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes geändert werden.[25]
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem einen Eingriff in vier Grundrechte: [26]
- Fernmeldegeheimnis
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Informationsfreiheit
- Berufsfreiheit (des Providers)
Die Internetanbieter sollen laut dem Gesetz verpflichtet werden, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollen Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können.[27]
Gesperrt werden sollen gemäß § 8a Abs. 1 des Gesetzentwurfes Webseiten die Kinderpornographie enthalten oder mit einem Hyperlink auf diese verweisen: "Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste)."
Eine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten durch Richter, Kontrollkommissionen oder ähnliche Instanzen ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.
Geschichte des Gesetzentwurfs
Im Januar 2009 gab Familienministerin Ursula von der Leyen bekannt, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den großen deutschen Internetprovidern kinderpornografische Inhalte filtern lassen will. In mehreren anderen Ländern existierten bereits ähnliche Sperrlisten. Das Bundeskriminalamt soll hierbei eine Liste mit zu filternden Seiten erstellen und an die Provider übermitteln, die dann für die Sperrung sorgen sollen.
In einem ersten Schritt schloss die Bundesregierung am 17. April 2009 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit fünf großen Internetprovidern die Verträge "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" ab. Sie sind bis Ende 2010 befristet. Die unterzeichnenden Unternehmen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Haftung für möglicherweise zu Unrecht gesperrte Seiten soll das Bundeskriminalamt tragen.[28] Zu den freiwilligen Vertragsunterzeichnern gehören die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica O₂ Germany, Kabel Deutschland und HanseNet/Alice. Andere Provider wie zum Beispiel 1&1 lehnten die außergesetzliche Regelung zunächst wegen rechtlicher Bedenken ab.[29] Der Internetprovider Manitu boykottierte die Verträge ebenfalls und kündigte an, bei einem entsprechenden Gesetz mit Berufung auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.[30]
Zeitgleich zur Vertragsunterzeichnung fanden sich vor dem Gebäude mehrere hundert Personen zu einer Mahnwache ein. Zu der Aktion hatten unter anderem der Chaos Computer Club, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS) aufgerufen. [31] [32]
In einem zweiten Schritt sollen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen alle Provider in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Seiten mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt.[33]
Die Umsetzung des vollautomatischen Sperrverfahrens soll voraussichtlich im Oktober 2009 erfolgen.[34] Für die Verabschiedung einer sofortigen gesetzlichen Grundlage für Sperrmaßnahmen, noch in der aktuellen Legislaturperiode, wurde eine Online-Petition beim Bundestag eingereicht.[35]
Am 22. April 2009 wurde eine Online-Petition gegen das Sperrgesetz eingereicht, welche seit dem 4. Mai 2009 mitgezeichnet werden kann.[36] Diese erreichte bereits nach vier Tagen die für eine öffentliche Beratung der Petition und Anhörung der Petentin nötigen 50.000 Unterstützer.[37]
Eine weitere Reaktion auf das Gesetzesvorhaben war die Gründung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), der eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik fordert und versucht die Arbeit der Sperrgegner zu koordinieren.[38] Eine Aktion des Arbeitskreises gegen den im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch anhand der geleakten europäischen Sperrlisten konnte seiner Ansicht nach belegen, das die Abschaltung der trotz Sperrung immer noch zugänglichen Webauftritte, sofern sie diese Dokumentationen zum Inhalt hatten, auch im Ausland problemlos möglich ist und nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste dauert.[39]
Beschränkung der Sperrlisten auf große Provider
Um eine öffentliche Bekanntmachung der Sperrliste möglichst zu vermeiden, soll der Zugang dazu beschränkt werden. Dieser Logik folgend werden nur große Provider zur Einrichtung der Sperren verpflichtet. Genauer sind dies Kommunikationsnetze mit mehr als 10.000 Teilnehmern. In der Begründung zum Entwurf[25] ist zu vernehmen, dass alle staatlichen Einrichtungen wie Universitäten oder Bibliotheken aus eben diesem Grunde keinen Zugang zu der Liste erhalten sollen. Ganz abgesehen von diesen Ausnahmen ist von den Sperren in der Hauptsache das World Wide Web betroffen. Weitere Kanäle zum Informations- und Datenaustausch wie E-Mail, Peer-to-Peer-Netzwerke und das Usenet können im Einzelfall als Kollateralschaden betroffen sein.
Umgang mit Abrufdaten
Das geplante Gesetz sieht auch vor, versuchte Aufrufe gesperrter Domains von den Providern protokollieren und auf Anforderung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeben zu lassen (§ 8a Abs. 5). Zusätzlich zu dieser Datenerhebung sieht § 8a Abs. 6 des Telemediengesetzes „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ vor, dass „Diensteanbieter dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote“ übermitteln. [25]
Kontroversen zum Gesetzentwurf
Die allgemeine Hauptkritik von Fachpresse, Opposition, Bürgerrechtlern, Juristen, Vereinen und Organisationen begründet sich darin, dass das Vorhaben eine populistische Wahlkampftaktik mit einer unseriösen Argumentation sei,[40] die Kinderpornografie nicht bekämpfe, aber ein undemokratisches Instrument zur allgemeinen Zensur im Internet aufbaue.[41] Kritiker und Experten beklagen zudem eine widersprüchliche und manipulative Informationspolitik des Bundesfamilienministeriums und der Bundesregierung[42] und dass ihnen durch den Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg die Unterstützung bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material unterstellt wird. Sie sehen sich durch die Äußerung zu Guttenbergs in den Befürchtungen bestätigt, dass ihre Bedenken von der Regierung ignoriert werden und von Politikern mit geringen Kenntnissen reflexartig über Netzpolitik entschieden wird.[43]
Auch wurde bereits bei der ersten Lesung im Bundestag bezweifelt, ob dem Bund überhaupt die notwendige Kompetenz zur Gesetzgebung zusteht, da Medienrecht und auch polizeiliche Gefahrenabwehr nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern obliegen und daher ihnen die Gesetzgebung zusteht.
Tatsächlich existieren im Rahmen des Jugendschutzes gesetzliche Regelungen im Landesrecht und auch entsprechende gemeinsame Einrichtungen der Länder[44], die bereits über die gesetzliche Befugnis verfügen, das Löschen von Internetseiten in Deutschland anzuordnen. Da gesetzliche Befugnisse zum Löschen von Internetseiten im Ausland nicht bestehen, wie im allgemeinen Rahmen der Bekämpfung der Internetkriminalität[45], wird eine internationale Kooperation angestrebt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Ausarbeitung das Vorhaben als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft: "Eine Sperrungsverfügung, welche z. B. die Sperrung von IP-Adressen vorsieht, ist nur dann rechtmäßig, wenn sie auch verhältnismäßig ist. Das ist dann der Fall, [...] wenn die Maßnahme zur Erreichung des Zieles geeignet, erforderlich und angemessen ist." – „Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden.“[46]
Bürgerrechtler kritisieren vor allem die dazu geschaffene Infrastruktur,[47] welche eine Kontrolle unliebsamer Inhalte ermögliche,[48] die erwogene „Echtzeitüberwachung“[49] und nicht vorhandene Zweckbindung. Mit Skepsis wird dabei vor allem die nicht öffentliche, das heißt nicht unabhängig prüfbare Sperrliste des Bundeskriminalamts betrachtet,[9] die von nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle erstellt werden soll. Die Absicht, auch Seiten zu sperren, die auf eine an die Öffentlichkeit gelangte Sperrliste verlinken (beispielsweise Wikileaks), würde es dem Bundeskriminalamt ermöglichen, eine Überprüfung seiner Tätigkeit zu unterbinden.[50][51]
Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren.[52] sieht Missbrauchsopfer für eine Kampagne instrumentalisiert, durch die Missbrauch nicht bekämpft, sondern lediglich ignoriert wird.[53] Der Verein Trotz Allem e.V., der versucht an der gesellschaftlichen Enttabuisierung des Themas "Sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch" mitzuwirken und Frauen unterstüzt die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit erleben mussten, bezeichnet in einem offenen Brief die Sperrung von Internetseiten als „Täterschutz“.[54] Einer ähnlichen Argumentation folgen Kritiker, die Bedenken anmelden, dass vorgeschaltete DNS-Sperren die effektive Strafverfolgung von Tätern verhindere.[55]
Seitens der Kritiker des Gesetzes wird die Gefahr gesehen, dass Internetnutzer unwissentlich durch Abruf harmlos wirkender Domainnamen oder der weit verbreiteten Kurz-URLs auf gesperrte Websites weitergeleitet und somit als Verdächtige gemeldet werden, wenn sie keine Vorkehrungen zur Sicherung der Anonymität im Internet getroffen haben. Ebenso stelle Prefetching, das automatische Vorab-Laden von Inhalten durch den Browser, diesbezüglich ein Problem dar.[56]
Kritisiert wurde das Vorhaben auch in einem 15 Seiten umfassenden Dokument vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, worin der Verband seine grundsätzlich Bereitschaft zum Einsatz technischer Mechanismen zur Erschwerung des Zugangs zu entsprechenden Inhalten im World Wide Web auf rechtlich sicherer Grundlage erklärte und Änderungen am Gesetzesentwurf fordert. „Mit Sorge und tiefgreifender Skepsis bewerten wir daher die schon in der Vergangenheit geführte und jetzt im Zuge der zu Kinderpornografie stattfinden Diskussion noch stärker aufkommenden weiter reichenden Ansprüche und Begehrlichkeiten. Konsequent zu Ende gedacht, würden diese die Internet Service Provider (ISP; also alle Diensteanbieter, die Zugang zum Datennetz anbieten) in eine Überwacherrolle drängen, die konträr zur neutralen Natur der erbrachten Dienstleistung und damit auch konträr zu grundlegenden rechtlichen Wertungen ist ...“[57][58] Als weitere Fachgesellschaft wendet sich die Gesellschaft für Informatik (GI) gegen das Vorhaben.[59]
Umstritten ist zudem die Ernsthaftigkeit des Vorgehens, da laut einer statistischen Auswertung der Filterlisten aus der Schweiz, Dänemark, Finnland und Schweden über 96 Prozent der dort gesperrten Seiten in westlichen Staaten wie Australien, Kanada, den Niederlanden und der USA gehostet seien.[60] Diese könnten demzufolge mittels polizeilicher Kooperation effektiv entfernt und die Betreiber jener Seiten mit kinderpornografischen Inhalten strafrechtlich belangt werden. Statt effektiv gegen dokumentierte Straftaten vorzugehen, würde bei der geplanten DNS-Sperre lediglich der Zugang geringfügig erschwert.[61] Zudem seien die Voraussetzungen, mit denen Frau von der Leyen für die Sperrung warb, zweifelhaft, da die vorgeblich millionenschwere Kinderpornografie-Industrie tatsächlich nicht existieren würde[62], weswegen der Nutzen der Sperrung, und damit die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf das verfassungsmäßige Recht auf freie Informationen, in Frage gestellt wurde.[63]
Von Vertretern der Musikindustrie, wie dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbands Musikindustrie Dieter Gorny, wird das Sperren von Internetseiten befürwortet. Diese erhoffen sich eine Ausweitung der Internet-Regulierungsmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums.[9]
Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben
Eine E-Petition wurde am 22. April 2009 beim Deutschen Bundestag eingereicht und kann seit dem 4. Mai unterzeichnet werden.[64] Interessierte Bürger können sich auf diesem Wege bis zum 16. Juni gegen das Gesetzgebungsvorhaben aussprechen. Die Hauptpetentin bekennt sich im Petitionstext klar zum Kampf gegen den Missbrauch an Kindern, stellt aber zugleich die Sperrung von Webseiten als ein ungeeignetes Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie dar und fordert daher den Bundestag auf, das geplante Gesetz abzulehnen. Die Vorgehensweise sei undurchsichtig und unkontrollierbar, zudem bedeute sie eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit (GG §5). Bereits am 8. Mai hatten sich für die Petition die zu einer öffentlichen Anhörung[65] benötigten 50.000 Mitzeichner gefunden. Am 28. Mai wurde die Schwelle zu 100.000 Mitzeichnern überschritten.[66][67] Um den Petitionsdienst des Bundestages zu entlasten, und dennoch für Interessierte einen Einblick in die weitere Entwicklung der Petition zu schaffen, wurden zahlreiche Ad-hoc-Webdienste geschaffen[68], wie z.B. Mitzeichner aufgeschlüsselt nach Region[69].
Meinungsumfragen
Um das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, gab die Deutsche Kinderhilfe im Mai 2009 eine Umfrage bei Infratest dimap in Auftrag,[70] aus der hervorging, dass etwa 92 Prozent der Befragten die Sperrung von Internetseiten befürworten würden. Die Art der Fragestellung wurde jedoch als stark manipulativ kritisiert. Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren gab daraufhin ebenfalls eine Umfrage zum gleichen Thema in Auftrag,[71] wobei die Fragen anders formuliert waren. Im Ergebnis dieser zweiten Umfrage sprachen sich mehr als 90 Prozent der Teilnehmer gegen die Sperrung von Internetseiten aus und befürworteten die schärfere Maßnahme, eine konsequente Löschung der Webseiten sowie die strafrechtliche Verfolgung der Betreiber.[72]
Erfahrungen in anderen Ländern
Seit mehreren Jahren werden bereits Sperrungen gegen Kinderpornografie im Internet durchgeführt, darunter Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan. In Italien und Finnland geschieht dieses auf gesetzlicher Grundlage; in den skandinavischen Ländern wurden verbindliche Vereinbarungen mit den Zugangsanbietern getroffen; in den USA existiert eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Im US-Staat Pennsylvania wurde im September 2004 das Internet Child pornography law für verfassungswidrig erklärt, da u.a. die erheblichen Kollateralschäden[73] gegen den 1. Verfassungszusatz verstoßen würden[74].
Laut Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden täglich Zehntausende von Zugriffen auf kinderpornografische Angebote verhindert. In Norwegen täglich etwa 15.000 – 18.000 Zugriffe und in Schweden täglich etwa 50.000.[25][75] Die Polizei in Norwegen erhält über die gesperrten Seiten eine anonymisierte Logdatei der beteiligten Provider über jene Fälle, in denen die Stopp-Seite angezeigt wurde. Dies sei hilfreich, um anderen Webdomänen auf die Spur zu kommen, die auf Kinderpornographie verlinken. [76]
Laut BITKOM „dürfte ein Fazit dieser Zahlen sein, dass offenbar auch abseits abgeschlossener Räume in Newsgroups und abseits von Peer-to-Peer-Systemen entsprechende Inhalte konsumiert werden, mithin neben einem harten Kern kriminell organisiert agierender Konsumenten kinderpornografische Inhalte auch von ‚Gelegenheitskonsumenten‘ abgerufen werden“. [57] Ein Teil der so erfassten Abrufe entsteht, indem Nutzer bei der Suche nach einfacher Pornografie oder gänzlich anderen Inhalten unbeabsichtigt auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gelangen. Dies ist nach Informationen der BITKOM ein Grund, weshalb in Skandinavien von einer Verwendung der anfallenden Informationen für Strafverfolgungszwecke bewusst abgesehen wird. [57]
Die Sperrlisten von Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Australien und Thailand wurden trotz strenger Geheimhaltung bei Wikileaks veröffentlicht. [77][78] Darin sei zu sehen, dass auch zahlreiche Seiten zensiert werden, auf denen keine kinderpornografischen Inhalte angeboten werden.[79] Laut dem Grünen-Abgeordneten Jyrki Kasvi seien beispielsweise in Finnland auch Seiten mit politischem Material gesperrt worden.[80] Eine polizeiliche Zentralstelle in Skandinavien geht laut Angaben des Bundeskriminalamtes davon aus, dass die Sperrlisten nicht durch einen Bruch der Vertraulichkeit an die Öffentlichkeit gelangten, sondern durch rückwärtige Generierung rekonstruiert wurden.[81]
Technische Probleme
Die aktuelle technische Umsetzung der Sperrung ist nicht dazu geeignet, den Zugang zu den indizierten Seiten vollständig zu unterbinden, sondern erschwert diese nur, da sich die Stoppseiten mit einfachsten Mitteln umgehen lassen, so zum Beispiel durch die Nutzung unzensierter DNS-Server, wie sie beispielsweise von dem Verein FoeBuD als Reaktion auf die Sperren in Deutschland eingerichtet wurden.[82] Neben dem manuellen Eintragen alternativer DNS-Server ist auch das automatische Eintragen per Skript oder Registry-Datei möglich.
Literatur
- Netzsperren sind vermeidbar, 15. April 2009 – In seiner Analyse belegt Rochus Wessels anhand von Zahlen und deren Quellen die Möglichkeit der Beseitigung kinderpornografischer Angebote am Serverstandort. (PDF-Datei; 93 kB)
- Daniel Leisegang: Internetzensur: Missbrauch des Missbrauchs. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Ausgabe 05/2009, S. 18-21.
- Ulrich Sieber, Malaika Nolde: Sperrverfügungen im Internet, Juni 2008 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
- Andreas Schmidt: Der Staat, die Zensur und der Müll - effektive Alternativen zum obrigkeitsstaatlichen Internet-’Schutz’. – Institutionelle und organisatorische Aspekte von Internet-Sicherheit. Netzpolitik.org, 7. Juni 2009.
Weblinks
- Online-Petition: So funktioniert die Kinderporno-Sperre, Artikel von Ralf Sander auf stern.de, 6. Mai 2009 (mit Übersicht über die Argumentationen der Kritiker)
- Familienministerin Ursula von der Leyen im Gespräch mit Spiegel Online. 26. Mai 2009 (mit Reaktionen auf die Kritik)
- bundestag.de Ausschuss für Wirtschaft und Technologie: Stellungnahmen.
Quellenangaben
- ↑ Der Versuch einer Zensur im Internet, Linksammlung bei nadir.org
- ↑ Stellungnahme des BGH mit Bericht über xs4all.nl, Bundestagsausschußdrucksache 16(9)1555, 24. Mai 2009
- ↑ radikal mirror list as of 27-9-1996, Mail an fitug über Mirrorliste, 27. September 1996
- ↑ TP:Fall Radikal endgültig ad acta gelegt, Telepolis heise.de, 30. Jan 1998
- ↑ TP:Hyperlink-Prozess: Freispruch für Angela Marquardt, Telepolis heise.de, undatiert
- ↑ Wenn der Briefträger alle Briefe lesen muss Berliner Zeitung vom 23. November 2001
- ↑ Lektionen im Internet, Universität München, undatiert
- ↑ Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW Heise vom 14. Juni 2005
- ↑ a b c Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, c’t 9/09
- ↑ Arcor sperrt Zugriff auf Porno-Seiten, heise online, 10. September 2007.
- ↑ Konrad Lischka: Vorbild Filmindustrie. Porno-Anbieter kämpfen gegen Web-Konkurrenz, Spiegel Online, 11. September 2007.
- ↑ Konrad Lischka: Fehlerhafte Zensur-Methode. Arcor stoppt den Porno-Filter, Spiegel Online, 17. September 2007.
- ↑ Stefan Krempl: Arcor installiert leicht umgehbare Netzsperre für YouPorn, heise online, 24. Oktober 2007.
- ↑ Konrad Lischka: Jugendschutz. Abmahnwelle drängt Internetanbieter zur Web-Zensur, Spiegel Online, 22. Oktober 2007.
- ↑ Ingo Pakalski: Gericht: Provider muss keine Pornoseiten sperren. Einstweilige Verfügung von Kirchberg Logistik abgelehnt, Golem.de, 23. November 2007.
- ↑ Stefan Krempl: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur YouPorn-Sperre eingelegt, heise online, 22. November 2007.
- ↑ Stefan Krempl: Weiterer Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen, heise online, 13. Dezember 2007.
- ↑ LG Frankfurt: Zugang zu Tierpornografie mittels GOOGLE muss nicht gesperrt werden. In: Pressemeldung der Huch Medien GmbH, 13. Dezember 2007.
- ↑ OLG: Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich In: heise.de, 23. Januar 2008.
- ↑ Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren. In: heise.de, 15. April 2008.
- ↑ Staatskanzlei Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 635/08
- ↑ "Sperrung von 231 Internetseiten in öffentlichen Gebäuden". Focus Online, 9. Dezember 2008
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- ↑ Internetanbieter sagen Sperre von Webseiten zu, Tagesschau vom 17. April 2009
- ↑ Statement
- ↑ Rund 250 Bürger demonstrieren gegen "Scheuklappen fürs Internet", heise online vom 17. April 2009
- ↑ MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
- ↑ heise online: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren, 22. April 2009.
- ↑ focus.de: Kriminalität – Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich. 26. April 2009.
- ↑ Deutscher Bundestag: Petition: Kinder- und Jugendhilfe - Kinderpornografie im Internet vom 17. März 2009
- ↑ Petition beim Bundestag
- ↑ 50.000 Bürger gegen Sperrung von Internetseiten Tagesschau vom 8. Mai 2009
- ↑ http://ak-zensur.de/
- ↑ AK Zensur:/loeschen-funktioniert.html Löschen statt verstecken: Es funktioniert! 27. Mai 2009.
- ↑ Von der Leyens unseriöse Argumentation Die Zeit vom 13. Mai 2009
- ↑ NDR-Fernsehen: Zapp: Proteste gegen Internetsperrungen. 27. Mai 2009. (Flash-Video; 9:51 min.)
- ↑ Bettina Winsemann: Lügen und Widersprüche – Die offiziellen Netzsperren-FAQs. Telepolis, 8. Juni 2009.
- ↑ taz.de: Blogosphäre gegen "Guttenzwerg". 12. Mai 2009.
- ↑ KJM: Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien
- ↑ Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur: Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert "Kripo 2.0". 4. Juni 2009.
- ↑ Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Sperrverfügung gegen Internet-Provider 27. Januar 2009. (PDF; 285 KB)
- ↑ Lutz Donnerhacke: Woher wissen Sie, was Sie tun? 5. Mai 2009
- ↑ AFP: SPD-Experte Wiefelspütz für Ausweitung von Internetsperren. 6. Juni 2009.
- ↑ heise online: Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe. 25. April 2009
- ↑ gulli.de: Internet-Sperrgesetz – Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich, 24. April 2009
- ↑ Keine Allmacht für das BKA Die Zeit vom 22. April 2009
- ↑ Webseite von Mogis
- ↑ Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren Die Zeit vom 16. April 2009
- ↑ Trotz Allem e.V.: Offener Brief zur Gesetzesvorlage Internetsperren (PDF; 155 KB)
- ↑ Strafverfolgung oder Internetsperren? Telepolis vom 18. Mai 2009
- ↑ Moderne Abenteuer: Prefetching & Linkverkürzer Netzpolitik vom 12. Mai 2009
- ↑ a b c Stellungnahme BITKOM
- ↑ BITKOM - Scharfe Kriktik am Kinderporno-Gesetz domainrecht, 14. Mai 2009
- ↑ Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen Gesellschaft für Informatik, Pressemitteilung vom 18. Mai 2009
- ↑ Frank Patalong: BKA filtert das Web, Spiegel Online, 17. April 2009
- ↑ Internet-Sperren für Kinderpornos Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2009
- ↑ Die Legende von der Kinderpornoindustrie law blog vom 25. März 2009
- ↑ Harte Kritik an geplanter Sperrung kinderpornografischer Webseiten heute.de vom 24. April 2009
- ↑ Deutscher Bundestag: Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009. Eingesehen am 4. Mai 2009.
- ↑ Pressemitteilung des Bundestags, 20. Mai 2009: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 27. Mai 2009 11:00-13:30
- ↑ Mitzeichnungsverlauf auf stefreak.de
- ↑ Statistiken auf sejmwatch.info
- ↑ ein Überblick über zahlreiche Ad-hoc-Webdienste im AK-Zensur-Wiki
- ↑ Dynamische Auswertung der Stimmen zur Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten
- ↑ Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe
- ↑ Umfrage im Auftrag von MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
- ↑ Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet – Artikel bei Die Zeit, vom 20. Mai 2009
- ↑ Pennsylvania child porn law causes ‘massive overblocking of sites, www.theregister.co.uk, 13. Januar 2004
- ↑ Sperrverfügungen im Internet,KJM,2008
- ↑ Kinderpornografie: Vor allem Symbolwert, Schweden zufrieden mit Internet-Blockaden / Banken sollen die Bezahlwege blockieren Märkische Allgemeine vom 27. März 2009
- ↑ heise online: "Familienministerin: Provider machen mit beim Sperren von Kinderporno". Abgerufen am 16. Mai 2009
- ↑ Hausdurchsuchung bei Inhaber der Domain wikileaks.de. (Nachrichtenartikel) heise online, 25. März 2009, abgerufen am 28. März 2009.
- ↑ Schlag gegen Internet-Aktivisten wegen angeblicher Beihilfe zum Vertrieb von Kinderpornografie. (Nachrichtenartikel) Spiegel online, 28. März 2009, abgerufen am 28. März 2009.
- ↑ Guttenberg verärgert Online-Petenten gegen Internetzensur ZDNet.de vom 11. Mai 2009
- ↑ Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft - Sperren verhindern Missbrauch nicht taz vom 9. Februar 2009
- ↑ Stellungnahme des Bundeskriminalamtes, Frage 3, 9. Februar 2009
- ↑ Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft: FoeBuD richtet Anti-Zensur-DNS-Server ein FoeBuD e. V. vom 17. April 2009