Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland)

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Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist, anders als sein Name suggeriert, ein Teil des nationalen Zivilverfahrensrechts. In Deutschland ist das IZVR in weiten Teilen durch Internationale Abkommen oder Europäisches Gemeinschaftsrecht geprägt.

Regelungsgegenstand des IZVR ist die internationale Zuständigkeit von einzelstaatlichen Gerichten in Zivilsachen mit Auslandsbezug, d.h. die Frage, wann und wie weit ein Gericht eine ihm vorgelegte Rechtssache zu entscheiden hat.

Von der internationalen Zuständigkeit zu trennen ist die Frage nach dem anwendbaren Recht. Diese beantwortet sich nach dem Internationalen Privatrecht (IPR).