Privatrecht

Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt
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Privatrecht ist das Recht (im objektiven Sinne), das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt, zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht, das immer dann anzuwenden ist, wenn ein Mitglied mit Hoheitsgewalt (Imperium) in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auftritt.

Wichtige Gesetze hierzu sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) samt dem Obligationenrecht (OR ) und in Frankreich der Code civil. Diese Kodifikationen haben weltweit starke Aufmerksamkeit gefunden.

Eine Besonderheit im deutschen Zivilrecht ist das Abstraktionsprinzip, also die Unabhängigkeit von kausalem und abstraktem Rechtsgeschäft.

Die weltweit einzigartige Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.