Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) ist ein 1948 gegründeter Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen. Sie bildet den Nationalen Kirchenrat für Deutschland und ist als solcher assoziierte Organisation beim Weltkirchenrat.
Einzelne Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der Mitgliedschaft auf Bundesebene gibt es auch landesweite und örtliche ACK, wo sich die Mitgliedschaft von der auf Bundesebene unterscheiden kann. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne dass die Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene der ACK angehört. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.
Bundesvorstand
Dem Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland gehören an:
- Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber (Evangelische Kirche in Deutschland) als Vorsitzender
- Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Deutsche Bischofskonferenz der Römisch-katholischen Kirche)
- Generalsekretärin Regina Claas (Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG)
- Erzpriester Constantin Miron (Orthodoxe Kirche)
- Bischof Hans-Jörg Voigt (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche)
Mitglieder, Gastmitglieder und Beobachter der ACK in Deutschland
Mitglieder
- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland, Köln
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland, Berlin
- Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland, Enkenbach-Alsenborn
- Armenisch-Apostolische Kirche in Deutschland, Köln
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, Wustermark-Elstal
- Heilsarmee in Deutschland, Köln
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen, Bunde
- Evangelische Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeine), Bad Boll
- Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover
- Evangelisch-methodistische Kirche, Frankfurt am Main
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, Bonn
- Koptisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland, Höxter-Brenkhausen
- Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland, Dortmund:
- Griechisch-orthodoxe Metropolie von Deutschland
- Erzbistum der orthodoxen russischen Gemeinden in Westeuropa (Ökumenisches Patriarchat)
- Ukrainische Orthodoxe Eparchie von Westeuropa (Ökumenisches Patriarchat)
- Patriarchalvikariat der Griechisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien für Westeuropa
- Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats
- Serbisch-Orthodoxe Diözese für Mitteleuropa
- Rumänisch-Orthodoxe Metropolie für Deutschland und Zentraleuropa
- Metropolie der Bulgarischen Diözese von West- und Mitteleuropa
- Westeuropäische Diözese der Georgischen Orthodoxen Kirche
- Römisch-katholische Kirche (Verband der Diözesen Deutschlands), Bonn
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Hannover
- Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden, Bremen
- Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien in Deutschland, Warburg
Gastmitglieder
- Apostelamt Jesu Christi, Cottbus
- Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, Witten
- Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Hannover und Ostfildern
- Neuapostolische Kirche[1], Aschaffenburg, Hameln und Memmingen
Ständige Beobachter
- Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker), Bad Pyrmont
- Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e.V. (AÖK), Hofheim/Murnau
- Evangelisches Missionswerk, Hamburg
Organisationsstruktur
Regionalverbände in Deutschland
In Deutschland gibt es 14 regionale Verbände der ACK:
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Bayern
- Ökumenischer Rat Berlin-Brandenburg
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Bremen
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Hamburg
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Hessen und Rheinhessen
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Lande Niedersachsen
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Sachsen
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Sachsen-Anhalt
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Lübeck und Schleswig-Holstein
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen - Region Südwest - in Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Thüringen
Ökumenischer Konsens
Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen "bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" (§ 1 der Satzung). Diese Formulierung entspricht der Basisformel des Weltkirchenrates.
Alternative Begriffswahl
Auf regionaler und auf Ortsebene steht der Begriff ACK gelegentlich für "Arbeitskreis Christlicher Kirchen".
Aktivitäten
Aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündigung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland fand am 30. Mai 2009 ein ökumenischer Festgottesdienst im Bonner Münster statt. Eingeladen hat die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Bonn. Es zelebrierten vor allem Robert Zollitsch, Metropolit Augoustinos von Deutschland und der Bayerische Landesbischof Johannes Friedrich.
Zollitsch führte in seiner Ansprache aus: Das Jubiläum sei nicht nur als eine „Erinnerung an eine gute Vergangenheit“, sondern als ein „beständiger Auftrag“ zu werten. Es gelte „für die Bestimmungen des Grundgesetzes die richtige Anwendung auf die Fragen unserer Zeit“ zu finden, erklärte der Erzbischof. Die Werteordnung des Grundgesetzes, die in „besonderer Weise dem christlichen Menschenbild“ entspreche, müsse jeden Tag „neu mit Leben“ erfüllt werden.[2]
Johannes Friedrich sagte in seiner Predigt: Sechzig Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das ist für unser Land ein Grund stolz zu sein und für uns als christliche Kirchen ein Grund, Gott dankbar zu sein. (...) Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen als unantastbar beschreibe, und die daraus folgenden Rechtsbestimmungen seien keine ideologische Festlegung, sondern ein Grundsatz, der dem christlichen Denken entstamme, aber für alle Menschen in Deutschland gültig und einsichtig sei. (...) Wir sollten in unseren ethischen Debatten über den Schutz des Lebens am Anfang und am Ende immer wieder auf diesen Grundsatz unseres Grundgesetzes rekurrieren.[3]
Weblink
Einzelnachweise
- ↑ aktuelle Nachrichten aus der christlichen Welt
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz (31. Mai 2009)
- ↑ Ökumenischer Festgottesdienst anlässlich des Grundgesetzes (30. Mai 2009)