Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag sollte ursprünglich im Herbst 2006 stattfinden. Als wahrscheinlichster Termin gilt inzwischen jedoch der 18. September 2005.
Nach einer Mitteilung der Bundesregierung vom 23. Mai 2005 hat der Bundeskanzler die Absicht, am 1. Juli 2005 die Vertrauensfrage zu stellen. Es wird erwartet, dass die Abgeordneten der Rot-Grünen Koalition sich der Stimme enthalten, so dass dem Bundeskanzler das Vertrauen nicht ausgesprochen wird. Anschließend will Gerhard Schröder bei Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestags beantragen. Dieser hat dann drei Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen.
Dieses Verfahren ist verfassungsrechtlich umstritten, da das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall massive Bedenken angemeldet hatte.
Politischer Hintergrund
Nach der deutlichen Niederlage der SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 am 22. Mai 2005 erklärte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering eine halbe Stunde nach Schließung der Wahllokale in Absprache mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, eine Neuwahl schon im Herbst 2005 herbeiführen zu wollen. Um 20 Uhr erklärte Bundeskanzler Schröder in einer kurzen Ansprache:
- "Deutschland befindet sich in einem tief greifenden Veränderungsprozess. Es geht darum, unser Land unter den besonderen Bedingungen der Überwindung der deutschen Teilung auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts auszurichten. Mit der Agenda 2010 haben wir dazu entscheidende Weichen gestellt. Wir haben notwendige Schritte unternommen, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Erste Erfolge auf diesem Weg sind unübersehbar. Bis sich aber die Reformen auf die konkreten Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land positiv auswirken, braucht es Zeit. Vor allem aber braucht es die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Politik. Mit dem bitteren Wahlergebnis für meine Partei in Nordrhein-Westfalen ist die politische Grundlage für die Fortsetzung unserer Arbeit in Frage gestellt. Für die aus meiner Sicht notwendige Fortführung der Reformen halte ich eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen gerade jetzt für erforderlich. Deshalb betrachte ich es als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als meine Pflicht und Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass der Herr Bundespräsident von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, um so rasch wie möglich, also realistischerweise für den Herbst dieses Jahres, Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeizuführen."
Verfahren zur Herbeiführung einer vorgezogenen Neuwahl
Nach dem Grundgesetz (GG) gibt es in Deutschland kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments und daher kein verfassungsrechlich formelles Verfahren für eine vorgezogene Neuwahl (anders als z.B. in Großbritannien, wo vorgezogene Neuwahlen den Regelfall darstellen). Es gibt dennoch drei Möglichkeiten, die Auflösung des Bundestages und eine Neuwahl herbeizuführen.
Vertrauensfrage
Siehe Hauptartikel: Vertrauensfrage (Grundgesetz)
Es wäre nach den Anträgen von Willy Brandt (1972) und Helmut Kohl (1983) das dritte Mal, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellt, sie zu verlieren.
Bundeskanzler Schröder kann gemäß Art. 68 GG im Parlament die Vertrauensfrage stellen. Politisch hat man als Termin hierfür spätestens den 1. Juli 2005 anvisiert. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen mit einer hinreichend großen Zahl von Enthaltungen bzw. Nein-Stimmen sicherstellen, dass die Vertrauensfrage nicht positiv beantwortet wird (sog. unechte Vertrauensfrage), also die Kanzlermehrheit von 301 Stimmen verfehlt. Anschließend könnte der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Eine Auflösung müsste binnen 21 Tagen nach der Vertrauensfrage, eine Neuwahl binnen 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden (Art. 39 GG).
Der Wahltag würde vom Bundespräsidenten im Einvernehmen mit Bundes- und Länderregierungen festgelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 in einer diesbezüglichen Entscheidung zu einer vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl auf ähnliche Weise herbeigeführte vorgezogene Neuwahl festgestellt, dass es keineswegs der freien Disposition der Bundesregierung unterliege, so vorzeitige Neuwahlen herbeizuführen (BVerfGE 62, 1). Vielmehr soll das Parlament kraft des normativen Charakters der 4-jährigen Legislaturperiode nach Möglichkeit auch so lang amtieren und der Bundeskanzler eine Bundestagsauflösung nur dann anstrengen dürfen, „wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, daß er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“
Somit ist - wenn auch in wechselseitigen Grenzen - ein gewisser Vorrang der Parlamentsperiode vor den Regierungsinteressen gegeben.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist umstritten. Die Regierungsparteien haben eine – wenn auch knappe – Mehrheit von drei Parlamentssitzen. Außerdem konnten bisher alle Gesetzesentwürfe im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet werden. Daher müsste Bundespräsident Horst Köhler zunächst die Verfassungsmäßigkeit einer Bundestagsauflösung – insbesondere in Hinblick auf die BVerfG-Entscheidung – kritisch prüfen.
Gescheiterte Kanzlerwahl
siehe Hauptartikel: Bundeskanzler (Deutschland)#Wahl des Bundeskanzlers
Eine zweite Möglichkeit wäre, dass Bundeskanzler Schröder zurücktritt, die anschließende Neuwahl eines Bundeskanzlers in drei Wahlphasen absichtlich zum Scheitern gebracht wird und der Bundespräsident anschließend den Bundestag gemäß Art. 63 Abs. 4 GG auflöst. Der Bundespräsident könnte Gerhard Schröder anschließend verpflichten, trotz des Rücktritts bis zur Neuwahl eines Nachfolgers durch den 16. Bundestag die Geschäfte weiterzuführen. Auch als geschäftsführender Bundeskanzler hätte er dieselben Befugnisse wie bisher.
Änderung des Grundgesetzes
Möglich wäre ebenfalls, dass Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ändern, um die Voraussetzungen für eine Selbstauflösung zu schaffen. Dazu wäre sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Zur Zeit gilt eine solche Änderung allerdings als äußerst unwahrscheinlich. Eine Selbstauflösung des Bundestags wurde durch die Väter des Grundgesetzes auf Grund der schlechten Erfahrungen in der Weimarer Republik nicht vorgesehen.
Eine solche Verfassungsänderung wäre im systematischen Gefüge des Grundgesetzes unter materiellen Gesichtspunkten auch sehr bedenklich.
Organklage gegen den Bundespräsidenten
Sollte der Bundespräsident den Bundestag auflösen, könnten sich Bundestagsabgeordnete an das Verfassungsgericht wenden. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG) kann man das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Auflösungsanordnung entscheiden lassen. Wäre die Parlamentsauflösung verfassungswidrig gewesen, würde man die Bundestagsabgeordneten in ihren Rechten verletzen: Obwohl sie vom Wähler ein Mandat bis Herbst 2006 erhalten haben, würde ihre Mitgliedschaft im Bundestag schon ein Jahr früher enden.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäre noch vor dem angesetzten Wahltermin möglich. So wurde auch im Organstreitverfahren 1983 das Urteil innerhalb von sechs Wochen nach der Bundestagsauflösung – und damit zwei Wochen vor der Wahl – verkündet.
Ebenso könnte der Bundeskanzler ein Organstreitverfahren anstreben, falls der Bundespräsident nach verlorener Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestags rechtswidrigerweise ablehnen sollte. Grundsätzlich ist der Bundespräsident nicht verpflichtet, den Bundestag aufzulösen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Um einem Antrag des Bundeskanzlers stattzugeben, müsste der Bundespräsident sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt haben. Außerdem müsste die angestrebte Auflösung verfassungskonform sein.
Personelle Zusammensetzung
Auch der 16. Deutsche Bundestag wird aus 598 Abgeordneten zuzüglich eventueller Überhangmandate bestehen. Obwohl es theoretisch möglich ist, diese Zahl im Bundeswahlgesetz noch so zu ändern, dass die Änderung bereits für die nächste Wahl gültig ist, ist die Praxis, dass eine Änderung des Bundestagswahlrechtes immer erst für die übernächste Wahl, also hier die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag, Anwendung findet. Die Wahlkreiszusammensetzung wird allerdings in einigen Gebieten im Vergleich zur Bundestagswahl 2002 verändert. Thüringen wird (von 10 auf 9) einen Wahlkreis verlieren, Bayern (von 44 auf 45) einen hinzugewinnen. Die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten wird damit etwas verringert.
Politische Konstellation
SPD
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat im Jahr 2003 angekündigt, 2006 wieder als Bundeskanzler kandidieren zu wollen. Obwohl die SPD keinen rot-grünen Wahlkampf führen will, gilt die Fortführung der rot-grünen Koalition als Ziel der SPD-Spitze.
Grüne
Bündnis 90/Die Grünen haben beschlossen, mit Joschka Fischer an der Spitze für eine erneuerte rot-grüne Koalition zu kämpfen.
FDP
Anders als 2002, wird die FDP auf die Nominierung eines eigenen Kanzlerkandidaten verzichten. Stattdessen hat die FDP-Spitze am 23. Mai 2005 erklärt, dass sie eine Koalition mit der CDU/CSU anstrebe.
CDU/CSU
Die CDU/CSU strebt für die vorgezogene Neuwahl im Herbst 2005 die Ablösung der gegenwärtigen Bundesregierung an. Die Union wird voraussichtlich von der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel als Kanzlerkandidatin geführt werden, die endgültige Entscheidung hierüber erfolgt am 30. Mai 2005. Als Kanzlerkandidaten waren aber zuvor auch der Vorsitzende der CSU und bayerische Ministerpräsident, Edmund Stoiber, der hessische Ministerpräsident Roland Koch und der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff im Gespräch. Allerdings war Angela Merkel bereits nach der für ihren Kandidaten erfolgreich verlaufenen Bundespräsidentenwahl 2004 als Favoritin betrachtet worden.
PDS
Die PDS, die mit nur zwei Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag vertreten ist, möchte 2005 wieder in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen. Die Partei hofft, dass der beliebteste PDS-Politiker Gregor Gysi als Spitzenkandidat antritt.
WASG
Im Januar 2005 hat sich die Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit - die Wahlalternative (WASG) gegründet, die sich links von SPD und den Grünen positioniert.
Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen schnitt sie mit 2,2% für eine neu gegründete Partei zwar gut ab, ihre Chancen, aus eigener Kraft die 5-Prozent-Hürde zu überspringen, scheinen aber eher gering. In einem Wahlbündnis mit der PDS wären die Chancen jedoch hoch einzuschätzen. Ein solches Bündnis hat Oskar Lafontaine am 24. Mai 2005 angeregt und im Falle des Zustandekommens seine Unterstützung zugesagt. Nach Einschätzung von Klaus-Peter Schöppner, Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstitutes Emnid, könnte ein Linksbündis 7 bis 8 Prozent der Stimmen erreichen.
Der WASG-Bundesvorsitzende Klaus Ernst schloss eine Kandidatur auf der PDS-Liste aus. Statt dessen schlug er die Neugründung einer gemeinsamen Partei vor. Dem steht entgegen, dass eine solche Partei 90 Tage vor der Wahl existieren müsste, um bei der Wahl antreten zu dürfen, beim angenommenen Wahltermin also am 20. Juli 2005.
Der SPD-Vorsitzende Müntefering sagte, er sehe ein Linksbündnis aus WASG und PDS als „ganz klare Herausforderung“ für die SPD an.
Rechtsextreme
Im Oktober 2004 kündigten NPD und DVU an, bundesweit gemeinsam antreten zu wollen. Begründet liegt dies vor allem darin, dass in verschiedenen Bundesländern meist nur eine der rechten Parteien Erfolge verzeichnen konnte. Einer Listenverbindung steht allerdings das Wahlgesetz entgegen, das nur Parteien, nicht aber Parteiverbindungen zur Wahl zulässt. Daher will formal nur die NPD antreten, auf den Landeslisten kandidieren aber auch DVU-Kandidaten. Bei der Europawahl 2009 soll dann die DVU antreten. Diese Strategie war bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg erfolgreich, aber schon in der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 erreichte die NPD nicht einmal mehr 1% der Stimmen und erlebte damit auch einen finanziellen Rückschlag.
Andere Parteien
Die anderen Parteien werden aller Voraussicht nach bei der Bundestagswahl 2005 keine Chance auf einen Einzug in den Bundestag haben.
Vom Einzug von Parteien, die derzeit nicht (in Fraktionsstärke) im Bundestag vertreten sind, kann abhängen, ob das rot-grüne Lager mit SPD und Grünen oder das schwarz-gelbe Lager mit CDU/CSU und FDP eine eigene Mehrheit im Bundestag erhalten werden. Sollte dies für keins der beiden Lager der Fall sein, so besteht die Möglichkeit einer Großen Koalition oder einer von der PDS unterstützten rot-grünen Koalition, was diese allerdings schon ausschloss. Ein Nicht-Einzug von derzeit nicht (in Fraktionsstärke) im Bundestag vertreten Parteien würde ebenfalls die Möglichkeit einer sitzbedingten absoluten Mehrheit der CDU bei einem Abschneiden zwischen 45 - 50% erhöhen.
Umfragen
Nach der Ankündigung von vorgezogenen Neuwahlen wurde von Infratest dimap für die ARD eine Blitzumfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt (23.5.2005):
Partei | SPD | CDU/CSU | Grüne | FDP | PDS | Sonstige |
---|---|---|---|---|---|---|
Ergebnis | 30 % | 46 % | 7 % | 7 % | 5 % | 5 % |