Mietnomade

Mieter, der nicht die Absicht hat, den Mietzins zu entrichten und später weiterzieht, ohne die Mietschulden zu begleichen
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Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Rein populistischer Artikel, dem kaum eine enzyklopädische Bedeutung zukommt. Die Versuche von Peisi die Seite zu "entschärfen", indem tendenzielle Wertungen entfernt und Sachinformationen angefügt werden, hat ein Dritter kommentarlos revidiert. Dubios ist auch die Verwendung des 'Rechtshinweises' am Ende des Lemmas. Hat an der Erstellung und Bearbeitung des Artikels tatsächlich ein Jurist oder eine Juristin mitgewirkt? Ich glaube kaum. --Zollwurf 14:29, 25. Mai 2005 (CEST)


Unter Mietnomaden werden Personen verstanden, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. Der Begriff ist somit ein Euphemismus für eine bestimmte Form des Betrugs. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen.

Begünstigt wird dieser Umstand dadurch, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Unter Wahrung der Fristen dauert es dann oft sechs bis neun Monate, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht, und meist weitere Monate, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt.

Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs- und Renovierungskosten. Diese beim Mieter einzutreiben, scheitert oftmals an dessen Vermögenslosigkeit.

Es gibt Bestrebungen, solche Mietnomaden schon im Vorwege zu identifizieren, in der Praxis jedoch scheitert das häufig an verschiedenen Umständen:

  • der Zersplitterung des Datenbestands (viele kommerzielle Unternehmen wie Auskunfteien versuchen sich in diesem Markt, gleichen aber ihre Daten untereinander kaum ab).
  • der Tatsache, dass - wenn der Vermieter eine Mindestbonität voraussetzt - bestimmte Wohnungen einfacher Qualität de facto unvermietbar sind, da die in Frage kommende Klientel generell nicht die notwendige Bonität besitzt oder auf Sozialleistungen angewiesen ist.
  • den relativ hohen Kosten, die eine Bonitätsprüfung verursacht.
  • daran, dass eine Bonitätsprüfung keine wirklich sicheren positiven Erkenntnisse über die Bonität des Mietinteressenten liefert, sondern nur die Information, dass über den Interessenten in dem Datenbestand der jeweils befragten Auskunftei keine negativen Merkmale vorliegen.

Hinzu kommt noch, dass viele Mietnomaden ihre Identität verschleiern, beispielsweise mit falschen Ausweisen, gefälschten Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zur Wohnungsübernahme erscheinen.

Durch das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht der Mieter einen sogenannten Eingehungsbetrug, der gemäß § 263 StGB strafbar ist. In diesem Zusammenhang wird auch von Einmietbetrug oder Einmietungsbetrug gesprochen.

Siehe auch