Als Rettungshund wird ein speziell ausgebildeter Hund bezeichnet, der eine Rettungshundeprüfung erfolgreich absolviert hat; ein Rettungshund arbeitet immer mit seinem Hundeführer (dem Rettungshundeführer) zusammen im Team. Eine organisierte Einheit von mehreren Temas wird als Rettungshundestaffel oder Rettungshundezug bezeichnet. Solche Staffeln werden ausgebildet, geprüft und eingesetzt von verschiedenen Hilfs- und Rettungsorganisationen wie DRK, ASB, den Johannitern usw.
Einsatzschwerpunkte von Rettungshundestaffeln sind die Flächensuche (z.B. Suche nach weggelaufenen Kindern oder verwirrten älteren Mitbürgern) und die Trümmersuche (z.B. nach Gasexplosionen oder in Erdbebenkrisengebieten); bei letzterem spricht man auch von einem Trümmersuchhund oder Katastrophensuchhund.
Anforderungen
Grundsätzlich ist jeder gesunde, menschenfreundliche und aufgeschlossene Hund geeignet für die Arbeit als Rettungshund. Folgende spezielle Anforderungen gelten:
Anforderungen an den Rettungshundeführer:
- Hoher Zeitaufwand: Der Rettungshundeführer muss viel Freizeit und Engagement einbringen; die Rettungshundearbeit ist daher generell ungeeignet für regulär Werktätige. Allein die Ausbildung und das regelmässige Training kann bis zu 12 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Je nach Verband ist die Teilnahme an Rettungsaktionen in einem gewissen Rahmen freiwillig, es gilt jedoch i.d.R. als unerwünscht, sich und seinen Hund ausbilden zu lassen und dann nicht an Einsätzen teilnzunehmen.
- Anspruch: Der Rettungshundeführer muss Interesse an einer sinnvollen Aufgabe mitbringen, die er gemeinsam mit seinem Hund ausführt; die Rettungshundearbeit ist primär eine meist ehrenamtliche Hilfs- und Rettungstätigkeit, kein Hundesport um das Tier zu beschäftigen.
- Körperliche und geistige Voraussetzungen: Der Rettungshundeführer muss sowohl körperlich als auch geistig fit und leistungsbereit sein; das schliesst leider bis zu einem gewissen Grad der Belastung sehr junge und sehr alte Hundeführer aus. Der Hundehalter muss darüber hinaus ein hohes Verantwortungsbewusstsein für seine Arbeit mitbringen.
- Alter: Voraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen eines Rettungshundezuges ist die grundsätzlich die Volljährigkeit, also die Vollendung des 18. Lebensjahrs. Unter Berücksichtigung der typischen Ausbildungsdauer eines Rettungshundeteams (ca. zwei Jahre) werden aktive Mitglieder in der Regel ab dem vollendeten 16. Lebensjahr aufgenommen.
Anforderungen an den Hund:
- Alter: Der Hund sollte bei Ausbildungsbeginn maximal etwa fünf Jahre alt und nicht jünger als etwa anderthalb Jahre sein.
- Wesen: Erwartet wird vom Hund die so genannte Wesensfestigkeit; das Tier darf keine Agression gegen Menschen oder Tiere zeigen; zwischen Tieren mit Schutzhundeausbildung und einer angestrebten Tätigkeit als Rettungshund besteht daher häufig ein grundsätzlicher Konflikt.
- Körperliche Voraussetzungen: Der Hund sollte eine mittlere Größe und ein nicht zu hohes Körpergewicht aufweisen.
- Hunderassen: Den typischen Rettungshund gibt es nicht. Geeignet sind grundsätzlich alle leistungswilligen und leistungsstarken, aufgeschlossenen und nicht zu schweren Hunde, wenn sie körperliche Gesundheit, Gewandtheit, Nervenstärke, Lernfreude sowie Freundlichkeit gegenüber Menschen und Artgenossen mitbringen. Am häufigsten werden Gebrauchshunderassen eingesetzt, dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Sehr kleine (z.B. Yorkshire-Terrier) oder sehr grosse Rassen (z.B. Deutsche Doggen) sind keine typischen Rettungshunde, die Rasse oder Körpergrösse ist jedoch bei den meisten Hundestaffeln kein explizites Ausschlusskriterium.