Bonn Agreement

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Bonn Agreement (dt. Bonner Übereinkunft) bezeichnet die am 2. Juli 1931 in Bonn festgestellte volle Gemeinschaft (Full Communion) zwischen den Altkatholischen Kirchen der Utrechter Union und den anglikanischen Kirchen.

Geschichte

Die altkatholischen Kirchen waren bereits zur Zeit ihrer Entstehung ökumenisch ausgerichtet, was zu mehreren sogenannten "Unionskonferenzen" führte. Die Anglikanischen Kirchen bekundeten bereits zu Beginn des altkatholischen Widerstands gegen die Dogmen des I. Vatikanischen Konzils ihre Sympathie zu den Katholiken, die die neuen Dogmen nicht annehmen konnten, was 1878 zu einer diesbezüglichen Erklärung der Lambeth-Konferenz führte. Es folgten weitere Erklärungen auf anglikanischer wie altkatholischer Seite, die die Nähe zwischen Anglikanern und Altkatholiken zum Ausdruck brachten.

1881 erklärte der schweizerische christkatholische Bischof Eduard Herzog, dass er mit der bischöflichen Kirche Amerikas in volle Gemeinschaft getreten sei[1]. In seinem Hirtenbrief erklärte er:

"Die kirchliche Gemeinschaft zwischen uns un der anglo-amerikanischen Kirche ist nach jenem von der Apostelgeschichte gegebenen Massstabe sachlich gerechtfertiget, wenn von den beiden Theilen gesagt werden kann: Sie verharren in der Lehre der Apostel; sie besitzen dasselbe Priestertum und feiern dasselbe eucharistische Mahl." (Bischof Eduard Herzog, Hirtenbrief über die kirchliche Gemeinschaft mit der anglo-amerikanischen Kirche, 1881)[2]

1883 beschloss die Synode der deutschen altkatholischen Kirche, Anglikaner zum Empfang der Hl. Kommunion in beiderlei Gestalt zuzulassen.

Probleme auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft

Probleme bereitete die Tatsache, dass zwar die deutsche altkatholische Kirche und die Christkatholische Kirche der Schweiz die anglikanische apostolische Sukzessionslinie und damit die Weihen in den anglikanischen Kirchen für gültig erachteten, die Alt-Katholische Kirche der Niederlande die anglikanische Kirche aber als schismatisch betrachtete und ihre Weihen nicht anerkannte.

Nach reiflicher Prüfung der theologischen und ekklesiologischen Aspekte erklärte die Kirche von Utrecht im Juni 1925 aber:

Wir glauben, daß die Kirche von England stets die bischöfliche Leitung der alten Kirche beibehalten wollte und daß das Weiheformular Eduards VI. als gültig zu betrachten ist. Wir erklären daher ohne jeden Vorbehalt, daß die apostolische Sukzession in der Kirche von England nicht unterbrochen wurde.

Damit stand einer vollen Gemeinschaft zwischen den altkatholischen und den anglikanischen Kirchen nichts mehr im Wege, wie auch die Altkatholische Internationale Bischofskonferenz anlässlich ihrer Sitzung im selben Jahr festhielt.

Wortlaut des Bonn Agreement

1. Jede Kirchengemeinschaft anerkennt die Katholizität und Selbständigkeit der andern und hält die eigene aufrecht.

1. Each Communion recognizes the catholicity and independence of the other and maintains its own.

2. Jede Kirchengemeinschaft stimmt der Zulassung von Mitgliedern der andern zur Teilnahme an den Sakramenten zu.

2. Each Communion agrees to admit members of the other Communion to participate in the Sacraments.

3. Interkommunion verlangt von keiner Kirchengemeinschaft die Übernahme aller Lehrmeinungen, sakramentalen Frömmigkeit oder liturgischen Praxis, die der anderen eigentümlich ist, sondern schließt in sich, daß jede glaubt, die andere halte alles Wesentliche des christlichen Glaubens fest.

3. Intercommunion does not require from either Communion the acceptance of all doctrinal opinion, sacramental devotion or liturgical practice characteristic of the other, but implies that each believes the other to hold all the essentials of the Christian faith.

1958 ersetzte die Lambeth-Konferenz "intercommunion" mit "full communion" um zu präzisieren, was das Bonn Agreement wirklich feststellte.

Bedeutung, historischer Kontext und aktuelle Probleme

Die volle Gemeinschaft bestand zuerst nur zwischen der Church of England und der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen, wurde kurz darauf aber auf alle anglikanischen Kirchen ausgeweitet.

Das Bonn Agreement und die daraus resultierende volle Gemeinschaft zwischen Altkatholiken und Anglikanern war die erste Feststellung voller Gemeinschaft zwischen zwei unabhängigen katholischen Kirchengemeinschaften, ohne dass sich die eine in die andere eingegliedert hat. Durch die volle Gemeinschaft zwischen den beiden Kirchengemeinschaften können die Mitglieder der jeweiligen Kirche ohne Übertritt am Leben der jeweils anderen Kirche teilnehmen und Mitglied werden; Geistliche der einen Kirche können in der anderen Ämter übernehmen, wenn sie in den Klerus der betreffenden Kirche aufgenommen worden sind, auch dies ohne Übertritt.

Erste Probleme traten auf, als die altkatholische Polish National Catholic Church der amerikanischen Episkopalkirche die volle Gemeinschaft aufkündigte, als diese die Frauenordination zuliess. 2003 schied die PNCC dann aber aufgrund dieser Frage aus der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen aus.

Zum Dialog ruft seit langem das Problem der überlappenden Jurisdiktionen auf, d.h. das Problem, dass in einem Land teilweise eine altkatholische wie anglikanische Jurisdiktion besteht, was eigentlich einer vollen Gemeinschaft widerspricht.

Als einige anglikanische Kirchen sich in der Porvoo-Gemeinschaft in volle Gemeinschaft mit lutherischen Kirchen, mit denen die altkatholischen Kirchen nicht in Gemeinschaft stehen, begaben, trat zudem das Problem der Teilnahme an Bischofsweihen auf, an denen auch nicht anglikanische/altkatholische Bischöfe teilnehmen. Die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz verabschiedete daher eine Erklärung, die festhielt, dass die Teilnahme von altkatholischen Bischöfen an der Weihe von anglikanischen Bischöfen, an denen sie gemeinsam mit lutherischen Bischöfen die Hand auflegen, nicht bedeutet, dass die altkatholischen Kirchen mit ebenjenen lutherischen Kirchen in Gemeinschaft stünden.[3]

Die altkatholischen Kirchen sind aufgrund der vollen Gemeinschaft im Anglican Consultative Council vertreten und die anglikanische Gemeinschaft entsendet Vertreter an die Sitzungen der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz.

Willibrord-Gesellschaft

Die erste Willibrord-Gesellschaft wurde 1908 in England gegründet und hatte zum Ziel, engere Beziehungen zwischen den Anglikanern und den Altkatholiken herzustellen. Der hl. Willibrord stammte aus England und war der Missionar der Friesen sowie der erste Bischof von Utrecht, in dessen Nachfolge der heutige altkatholische Erzbischof von Utrecht steht.

Die Mitglieder der Willibrord-Gesellschaft stammen aus altkatholischen und anglikanischen Kirchen und haben zum Ziel, die volle Gemeinschaft zu vertiefen.

Heute existieren 10 Willibrord-Gesellschaften in Europa und den USA[4].

Quellen

  1. http://www.christkath.ch/fileadmin/div_dokumente/Alles_Wesentliche.doc
  2. Christkatholische Kirche: Eduard Herzog
  3. http://utrechter-union.org/german/ibk_dokumente004a.htm
  4. http://www.willibrord.org/Eurolink_de.html