Diskussion:Taunus BKK
Es ist einfach schön zu sehen, wie hier (von wem auch immer) ein Loblied auf das Verhalten der Taunus BKK in Sachen Sonderkündigungsrecht gesungen wird: "Sie unterlag dort den Klagen. Seit diesem Zeitpunkt profitieren alle gesetzlich Versicherten von diesem Klagezug. Der TAUNUS BKK ist es zu verdanken, dass heute bei Fusion und gleichzeitiger Beitragssatzanhebung ein Sonderkündigungsrecht besteht."
Fakt ist: Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass das Verhalten der Taunus BKK rechtswidrig war. Man lobt die Taunus BKK für rechtswidriges Verhalten. Das ist doch mal ein Befund.
Fakt ist: Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass bei Fusionen mit Beitragssatzerhöhung ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt. Ein Recht zur Kündigung besteht in diesem Fall nicht erst seit der Fusion der Taunus-BKK und den Querelen hierum. Es handelt sich nicht um ein Verdienst der Taunus-BKK.
Da ich keine Lust auf einen Edit-Krieg habe, diese Hinweise nur in die Disku. Hierzu möchte ich noch bemerken, dass es bis zu dieser Rechtsentscheidung keine klare rechtliche Regelung zu Fusion und Beitragserhöhung gab. Weiter hat die Taunus BKK meines wissens selbst eine Rechtsentscheidung erwirkt. Ich finde es schade, dass dieser Aspekt immer vergessen wird.
Mitgliederzahlen
Wenn die Taunus BKK Anfang 2009 über 1 Mio. Versicherte hat und die BKK Gesundheit fast 400.000 Versicherte hat, haben beide zusammen doch ca. 1,4 Mio. Versicherte. 195.145.91.170 14:43, 25. Mai 2009 (CEST)