Vorurteil

vorab wertendes Urteil
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Ein Vorurteil ist eine Meinung, die unentbehrlich für den Träger des Vorurteils geworden ist.

Zu den Merkmalen eines Vorurteils zählen:

  1. Überzeugtheit (auch Meinung)
  2. mangelhafte Begründung (auch Meinung)
  3. bestimmte Eigenschaften sind bekannt, werden aber nicht berücksichtigt
* wegen der Unzulänglichkeit des Denkens
* taktisch oder demagogisch bedingt
* für uns zu gewichtig, in uns verwachsen

Vorurteile sind nicht notwendigerweise abwertend. Zu den aufwertenden Vorurteilen kann die Sicht des Verliebten auf den Geliebten, der Blick auf die eigene Nation oder das Vertrauen eines kleinen Kindes in die unbegrenzten Fähigkeiten und Kräfte des Vaters gezählt werden.

Vorurteile sind oft negative oder ablehnende Einstellungen einem Menschen, einer Menschengruppe oder eines Sachverhaltes gegenüber. Vorurteilsbildung wird als Übergeneralisierung interpretiert, bei der unzulässigerweise von einzelnen Eigenschaften eines Individuums auf Eigenschaften aller Individuen einer Gruppe geschlossen wird. Vorurteile besitzen einen emotionalen Gehalt und deutliche, stereotype Überzeugungen. Sie implizieren oft negative Gefühle, Handlungstendenzen oder diskriminierende Handlungen.

Das Vorurteil hat viele Eigenschaften gemeinsam mit dem Stereotyp. In der Sozialpsychologie spricht man auch vom sozialen Vorurteil. Damit beziehen sich soziales Vorurteil und Stereotyp beide auf soziale Gruppen.

Die klassische Definition des Vorurteils stammt von Gordon W. Allport und seiner Arbeit "The nature of prejudice - Die Natur des Vorurteils" von 1954. Er sagt, das Vorurteil besteht aus zwei Komponenten: der Einstellung und der Überzeugung.

Beispiele: Süßigkeiten sind ungesund, Technik zerstört die Kunst

Das Vorurteil wird durch folgende Merkmale charakterisiert:

  1. es ist ein voreiliges Urteil, d.h. ein Urteil, das überhaupt nicht oder nur sehr ungenügend durch Reflexionen oder Erfahrungen gestützt wird, oder es wird sogar vor jeglicher Erfahrung/Reflexion aufgestellt
  2. es ist meist ein generalisierendes Urteil, d.h. es bezieht sich nicht nur auf einen Einzelfall, sondern auf viele Urteilsgegenstände
  3. es hat häufig den stereotypen Charakter eines Klischees und wird vorgetragen, als sei es unwiderlegbar
  4. es enthält neben beschreibenden oder theoretisch erklärenden Aussagen direkt oder indirekt auch richtende Bewertungen von Menschen, Gruppen oder Sachverhalten
  5. es unterscheidet sich von einem Urteil durch die fehlerhafte und vor allem starre Verallgemeinerung

Siehe auch: Klischee

Literatur

  • Informationen zur politischen Bildung (Heft 271): Vorurteile - Stereotype - Feindbilder. Bundeszentrale für politische Bildung. (Siehe [1])

Auszug: "Keinem Menschen fällt es ein, Vorurteile in die Welt zu setzen, die sich sofort widerlegen lassen. So würde niemand behaupten, alle Deutschen seien Zwerge. Und die Nazis kamen nicht auf den Gedanken, den Juden kalte Augen nachzusagen. Kein vernünftiger Mensch hätte eine solche Behauptung geglaubt, weil er ja schon an der nächsten Straßenecke Juden mit freundlichen Gesichtern begegnet wäre. Die Nazipropaganda arbeitete subtiler, indem sie behauptete, die Juden seien geizig, raffgierig und verschlagen. Auf diese Weise konnten sie das reine Ressentiment produzieren. Schlichte oder angstvolle Gemüter gingen nun davon aus, dass ein Jude, der einem freundlich begegnete, besonders verschlagen war und sich gut verstellen konnte. Gegen die perfiden Vorurteile der Nazis hatten die Angeklagten keine Chance."