Kammer für Arbeiter und Angestellte

gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Mai 2009 um 01:01 Uhr durch 84.190.1.61 (Diskussion) (Wahlen 2009 erg.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Die Kammern für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer oder AK, sind die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in Österreich. Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG, BGBl I 626/91) geregelt.

Osterreich  Kammer für Arbeiter und Angestellte
Österreichische Behörde
Datei:Arbeiterkammer logo.PNG
Staatliche Ebene
Aufsicht Bundesarbeitskammer
Hauptsitz Wien
Website www.Arbeiterkammer.at

Aufgaben und Struktur

 
Außenstelle in Freistadt
 
Außenstelle in Floridsdorf

Die Aufgaben der AK sind in § 1 AKG umschrieben: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“

In § 4 werden die Mittel zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags angeführt: zB Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren, Entsendung von Vertreter in Körperschaften und sonstige Organisationen, Durchführung von wissenschaftlichen Studien, Beratung und Vertretung der Mitglieder.

In jedem der 9 Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundesarbeitskammer (BAK) mit Sitz in Wien bilden. Die AK Wien führt die Geschäfte der Bundesarbeitskammer.

Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten müssen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.

Die 2,7 Millionen Mitglieder haben Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Neben der Wirtschaftskammer, dem ÖGB und der Landwirtschaftskammer ist die BAK Teil der Sozialpartnerschaft und arbeitet eng mit dem ÖGB zusammen. Sie gibt Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorschlägen ab und kümmert sich um den Verbraucherschutz. Da die Bildung der Arbeitnehmer ein wichtiges Anliegen der Kammer ist, betreibt sie zahlreiche öffentlich zugängliche Bibliotheken. Die größte davon ist die Sozialwissenschaftliche Studienbibliothek der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien.

Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen statt, in denen eine Vollversammlung gewählt wird.

Geschichte

Die Arbeiterkammern wurden am 26. Februar 1920 im Nationalrat beschlossen und sind wesentlich jünger als die Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Laut diesem Gesetz waren die Funktionen sehr eingeschränkt. Während des Austrofaschismus waren sie nur Geschäftsstellen der Einheitsgewerkschaft. Die anderen Gewerkschaften wurden verboten.

Nach dem Anschluss 1938 wurden sie komplett aufgelöst. Ab August 1945 wurden sie in den einzelnen Bundesländern auf Grund des Arbeiterkammergesetzes von 1920 wieder neu errichtet. [1]

Bei der Wahl 2009 erzielte die FSG 70,44 Prozent der Stimmen und errang damit 36 Mandate, die ÖAAB kam auf 21,95 Prozent der Stimmen bzw. 11 Mandate, die FA lag bei 5,60 Prozent bzw. 2 Mandaten und die AUGE bei 2,01 Prozent und einem Mandat. Die Wahlbeteiligung 2009 lag bei knapp über 50 Prozent.

Politische Gruppierungen

Präsidenten der Bundesländer

Präsidenten der Bundesarbeitskammer (vor 1992 Arbeiterkammertag)

Erste Republik

Zweite Republik

Vor 1992 übernahm automatisch der Präsident der Wiener Arbeiterkammer die Funktion des Präsidenten des Arbeiterkammertages. (siehe auch http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-23620-AD-23613.html)

Quellen

  1. Arbeit und Wirtschaft Die Arbeiterkammer - 60 Jahre Mitgestalterin der Zweiten Republik