Geschäftsjahr
betriebswirtschaftlich
Das Geschäftsjahr gibt den Zeitraum an, für den ein Unternehmen jeweils das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in seiner Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammenfasst. Der Zeitraum beträgt höchstens 12 Monate.
Der Zeitraum muss allerdings nicht mit dem Kalenderjahr vom 1.1. bis zum 31.12. identisch sein. Ein Geschäftsjahr kann auch vom 1.4. eines Jahres bis zum 31.3. des folgenden Jahres laufen. Wird eine Firma im Laufe eines Jahres gegründet und soll das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch sein, dann ergibt sich für das Jahr der Gründung ein Rumpfgeschäftsjahr vom Zeitpunkt der Gründung bis zum 31.12. desselben Jahres. Auch wenn der Zeitpunkt des Jahresabschlusses auf einen anderen Termin verschoben werden soll, wird ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt.
steuerlich
Wirtschaftsjahr ist
- bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30.Juni. Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen von Land- und Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn das aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist;
- bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird;
- bei anderen Gewerbetreibenden das Kalenderjahr. Sind sie gleichzeitig buchführende Land- und Forstwirte, so können sie mit Zustimmung des Finanzamts den nach Nummer 1 maßgebenden Zeitraum als Wirtschaftsjahr für den Gewerbebetrieb bestimmen, wenn sie für den Gewerbebetrieb Bücher führen und für diesen Zeitraum regelmäßig Abschlüsse machen.