Joint Venture
Unter dem Begriff Joint Venture [], deutsch etwa gemeinsames oder geteiltes Risiko, versteht man Kooperationen von Gesellschaften, bei denen es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der beide Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligt sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Knowhow und oder Betriebsanlagen ein1). Ein Joint Venture ist durch zwei Aspekte gekennzeichnet, nämlich Kooperation und Autonomie.
Gründungsmotive
Die Motive für die Gründung von Joint Ventures finden sich bei Harrigan2) aufgelistet. Es wird zwischen internen, wettbewerbsbezogenen und strategischen Zielsetzungen unterschieden. Motive aus interner Sicht sind die Streuung der Risiken und Kosten, die Sicherung von vorhandenen Ressourcen, die Nutzung von Skalenerträgen, der Zugang zu neuen Technologien und Märkten und die Förderung von Mitarbeitern durch die Übernahme von Verantwortung in einem Joint Venture. Aus wettbewerbsbezogener Sicht sind Joint Ventures vor allem deshalb wichtig, weil man Branchenentwicklungen steuern kann und vor allem Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen kann. Außerdem kann auf die zunehmende Globalisierung schneller reagiert werden. Als strategische Ziele werden die Schaffung und Nutzung von Synergien, der Technologietransfer und die erweiterte Möglichkeit der Diversifikation gesehen. Ein weiteres Motiv ein Joint Venture zu gründen, kann die rechtliche Lage in einem Land sein. Einige Länder wie die Volksrepublik China erlauben nicht die Gründung von reinen (100%-igen) Tochtergesellschaften ausländischer Firmen in bestimmten Branchen. Hier sind Joint-Ventures mit einheimischen Firmen oft die einzige Möglichkeit für ausländische Firmen auf dem jeweiligen Markt Fuß zu fassen.
Stärken von Joint Ventures
Kooperation und Autonomie sind auch die wesentlichen Stärken von Joint Ventures. Kooperation entsteht dadurch, dass zwei oder mehrere Unternehmen ein Joint Venture gründen und führen, während diese Einheit rechtlich und organisatorisch klar losgelöst von den jeweiligen Partnerunternehmen handelt und zu behandeln ist, sprich autonom ist. Ein Beispiel ist die Kooperation von Fujitsu und Siemens AG, die ihre Computersparten zusammengelegt haben.
Gefahrenpotential von Joint Ventures
Die Gründung von Joint Ventures birgt natürlich auch Gefahren in sich. Dies kann man leicht erkennen, wenn man sich das Joint Venture-System genauer ins Auge fasst3). Im Joint Venture-System unterscheidet man Ebenen. Auf der ersten Ebene befinden sich die Joint Venture Partner und auf der zweiten Ebene befindet sich die Joint Venture Einheit selbst. Konflikte können sich auf der "Partnerebene" dann ergeben, wenn man zum Beispiel die Zielsetzung nicht klar definiert oder die Joint Venture Einheit eine unterschiedliche Position und Wichtigkeit in der Wertschöpfungskette der einzelnen Partner hat. Aber auch in der Beziehung der Joint Venture Einheit zu den Gründungsgesellschaften kann es zu Problemen kommen, denn aus der Autonomie der Joint Venture Einheit erwächst eine hohe Anforderung an Kontroll- und Integrationsmechanismen. Eine wesentliche Gefahr von Joint-Ventures liegt darin, dass Firmen Interna indirekt über die gemeinsame Tochter auch dem Joint-Venture-Partner offenlegen, der auf anderen Märkten oder in der Zukunft ein potentieller Konkurrent ist.
Joint Venture ≠ Joint Venture-System
Um Irrtümer zu vermeiden und Joint Ventures verstehen zu können, ist es meist notwendig den Blick nicht nur auf die neu gegründete Gesellschaft zu richten, sondern auch das dahinterstehende Beziehungsgeflecht zu beleuchten. Daher unterscheidet man zwischen den Begriffen "Joint Venture", dass die neue Einheit bezeichnet, und dem Begriff "Joint Venture-System", welches das gesamte Umfeld der Joint Venture Einheit und der Gründungsunternehmen meint.
Literaturquellen
1) vgl. Schaumburg, Harald, 1999, Internationale Joint Ventures: Management, Besteuerung, Vertragsgestaltung
2) vgl. Harrigan, K. R., 1986, Managing for Joint Venture Success
3) vgl. G. J. B. Probst/ CC Rüling, 2001, Joint Ventures und Joint Venture-Management