Diskussion:Niedriglohn

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Qhx in Abschnitt Allgemeine Verbesserungsvorschläge

Zwischenüberschrift

Hallo. Diese Argumentation ist nicht konsistent mit dem Artikel:

Doch Gewerkschaften kritisieren [...] Sie gehen eher von einem negativen Effekt aus, da ihrer Meinung nach durch die niedrigeren Einkommen auch die Nachfrage verringert würde.

Wenn Niedriglohn, wie im Artikel beschrieben, die bezuschusste Lohnarbeit ehemaliger Sozialhilfeempfaenger und Arbeitsloser ist, so wuerde deren Einkommen steigen, nicht sinken. Diese Personengruppe wuerde zwar weniger Geld vom Staat erhalten, aber die Summe Lohn + Gehaltszuschuss waere hoeher als Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld allein. Der Wirtschaftswissenschaftler und die Gewerkschaften muessen also etwas anderes mit der Kritik gemeint haben. Gruesse. MH 16:54, 29. Apr 2004 (CEST)

Die andere Variante ist: die Definition ist nicht korrekt. Der so genannte Niedriglohn bezeichnet in der politischen Diskussion von 2003/2004 die Bezahlung eines Arbeiters oder Angestellten unterhalb des Tariflohnniveaus der unterschiedlichen Branchen in der Bundesrepublik Deutschland.
das ist ja nur eine Form.
Die zeitliche Beschränkung der Definition zeigt bereits, dass sie keine Allgemeingültigkeit anstrebt.
Eine richtige(re) Definition wäre:
Niedriglohn ist ein Lohn, der wesentlich unter dem ortsüblichen Lohn liegt.
Dazu zählen: 1. Löhne in anderen Ländern, die wesentlich geringer sind, als die ortsüblichen Löhne. 2. Löhne in anderen Gebieten, die wesentlich geringer sind, als die ortsüblichen Löhne. 3. Individuelle Löhne, die wesentlich niederiger sind, als die ortsüblichen Löhne. Als wesentlich niedriger kann man entsprechend der Wucherlohnbedingung zum Beispiel 30% annehmen. Ortsübliche Löhne sind in der BRD meist Tariflöhne.
Zu Niedriglöhnen gehören gegebenenfalls auch Einkünfte auf Grund von geringfügigen Beschäftigungen, wenn sie das einzige Einkommen darstellen.
Zur Erklärung:
Zwischen 10 und 30% niedrigere Löhne als Tariflohn sind im Osten bereits ortsüblich, eventuell auch in anderen Gebieten.
Wesentliche Nachteile von Niedriglöhnen sind, neben geringeren Einkaufs- und Absatzmöglichkeiten, die Verringerung der Reproduktion. (Dazu zählen Erholung, Kinder, Weiterbildung und andere, deren Einschränkungen betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich längerfristig schädlich sind.) --Hutschi 14:52, 30. Apr 2004 (CEST)

Interessant wären auch ein paar Weblinks, die sich mit den Argumenten für Niedriglöhne auseinandersetzen. Kaffeefan

Die Diskussion Pro/Contra zielt in meinen Augen zu sehr auf Niedriglohnsubvention ab. Niedriglöhne müssen ja nicht zwangsläufig subventioniert werden. Man sollte als auch das erwähnen, wenngleich in nicht denke, dass so etwas in Deutschland die nächsten zehn Jahre durchsetzbar wäre. Aber es gibt sicher Wirtschaftsführer die das wollen, deswegen sollte die theoretische Option von Niedriglöhnen ohne Ausgleich auch diskutiert werden. Zumal die sozialen Verwerfungen bei dieser Option gigantische wären. Kaffeefan

Argumentation Pro Niedriglohn umschreiben

Leider wird im Punkt pro zum einen darüber diskutiert, warum es besser ist für einen niedrigen Lohn zu arbeiten als gar nicht. Ich finde, man sollte erst mal erklären, warum ein Niedriglohnsektor zu weniger Arbeitslosigkeit führt. Auch die folgende Diskussion um Wettbewerbsfähigkeit halte ich für schlecht formuliert. Einwände gegen den Niedriglohn gehören nicht nach Pro, sondern nach Contra. Wenn keiner mir ein Argument liefert, warum das so bleiben soll, werde ich morgen den Punkt mal neu formulieren.

Meines Erachtens sollte dabei im Vordergrund stehen:

  1. Warum schaffen Niedriglöhne Arbeitsplätze (Lohn darf Produktivität nicht übersteigen)
  2. An wen wendet sich ein Niedriglohnsektor (Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte).

Die strenge Trennung in Pro und Contra ist natürlich knifflig. Manchmal würde ich auch gerne direkt bei einer bestimmten Stellungnahme dagegensprechen (z.B. bei der Kaufkraftargumentation in Contra). Aber ich fürchte, lesbar bleibt der Artikel nur, wenn wir die Trennung einhalten. Warum gibt es keinen Wikipedia-Online-Stammtisch, bei dem man über solche Fragen diskutieren kann? Kaffeefan 12:35, 20. Apr 2005 (CEST)

Lohndumping

Der Artikel "Niedriglohn" ist abgeleitet von "Lohndumping". Zum Stichwort "Lohndumping" ist aber keine Erklärung eingetragen. Das sollte meiner Meinung nach geändert werden. Ich würde gerne einen entsprechenden Beitrag schreiben.

Vor einigen Wochen las ich dazu einen sehr erhellenden Artikel in der Frankfurter Rundschau, den ich aber leider nicht aufgehoben habe. Vielleicht kann mir ein anderer Wikipedia-Teilnehmer einen entscheidenden Hinweis geben, der es mir zumindest ermöglicht, den (kostenpflichtigen) Recherche-Aufwand beim Archiv der Frankfurter Rundschau zu minimieren.

Nach meiner Erinnerung stand der Artikel in der Rubrik "Seziertisch", demnach kommen als Autor Hengsbach, Fülberth, Wagner und Negt (?) in Frage.

Der Autor setzte sich kritisch mit dem Begriff "Lohndumping" auseinander, und zwar ungefähr mit folgender Argumenatation:

Dumping bedeutet, dass ein Anbieter vorübergehend unter Einstandskosten verkauft mit dem Ziel, Konkurrenten zu vernichten und danach die durch Dumping entstandenen Verluste wieder auszugleichen. Es ist aber problematisch, im Zusammenhang mit der Ware Arbeitskraft von Einstandskosten zu sprechen, da die Reproduktionskosten für diese Ware sozial bedingt sind. Arbeitnehmer reagieren auf Lohnsenkungen üblicherweise so, dass sie ihren Lebensstandard verringern. Dann gehört z.B. der bisher übliche wöchentliche Kinobesuch nicht mehr zu den notwendigen Reproduktionskosten. Die Reproduktionskosten sind also, anders als die Einstandskosten anderer Waren, sehr elastisch.

Wer kann mir einen Hinweis zum gesuchten Artikel geben?

Gruß

--Baxbert 13:22, 12. Sep 2005 (CEST)

Artikel in der Frankfurter Rundschau

Inzwischen hat mir eine freundliche Redakteurin den Artikel, nach dem ich gesucht habe, zugesandt. Insoweit hat sich mein Diskussionsbeitrag erledigt. Wer sich für das Stichwort "Niedriglohn" verantwortlich fühlt, mag also meinen Beitrag ohne Skrupel löschen. Ich habe mir vorgenommen, demnächst die Argumente, die in dem fraglichen Artikel genannt werden, in das Diskussionsforum einzubringen. Im Kern geht es darum, dass man den Begriff Dumping im Zusammenhang mit vielen Waren angemessen verwenden kann, aber nicht für die Ware Arbeitskraft.

--Baxbert 00:05, 30. Sep 2005 (CEST)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 13:53, 26. Jan 2006 (CET)

Lohnwucher

Der Abschnitt "Lohnwucher" ist redundant mit dem Artikel Lohnwucher. Ich verschiebe ihn (und glätte einige unsachliche Sätze)Karsten11 13:58, 31. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Niedriglohnland

Ich halte den Begriff "Niedriglohnland" für irreführend. Dass die Löhne in den Niedriglohnländern uns so niedrig vorkommen, liegt doch zum größten Teil an den Wechselkursen, die sich nicht an der Kaufkraft der jeweiligen Währungen orientieren. Z.B. kann Deutschland niemals durch Lohnverzicht, Sozialabbau u.ä. mit einem Land konkurrieren, wo man ein gutes Mittagessen schon für umgerechnet 50 Cent bekommen kann. --Plenz 15:30, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Zitat

"Lohn unter Sozialhilfe-Niveau ist (verfassungs)rechtlich[3] unzulässig, das heißt: rechtswidrig!"

Da komme ich nicht ganz mit. Nach den bundesverfassungsgerichtlichen Feststellungen haben wir in D eine rechtswidrige Arbeitsentgeltungspraxis, da Vollzeitarbeit unterhalb des Alg2-Niveaus in diesem Lande gang und gäbe ist (mindestens eine Million Vollzeitaufstocker). Warum ist der Gesetzgeber angesichts dessen nicht zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gezwungen? Diese Frage sollte näher beleuchtet werden. Ronny Michel 15:22, 20. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Verfassungswidrigkeit wird in Deutschland nicht durch Sozialgerichte der ersten Instanz, sondern durch das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Daher ist die zitierte Rechtsauffassung des SG Berlin eine einzelne juristische Meinung und imho eine absolute Mindermeinung. Es wäre schön, statt eines erstinstanzlichen Urteils Urteile höherer Instanzen oder der BVerFG zu zitieren. Sinnvoll wäre auch, einen einschlägigen Gesetzeskommentar zu zitieren. So wie es jetzt im Artikel steht führt es notwendigerweise zu dem von Dir angesprochenen Mißverständnis.Karsten11 15:33, 20. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
@ Benutzer:Karsten11 - Nachstehend ein ZITAT aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

BVerfG, Az: 1 BvR 199/05, (Nichtannahme-) Beschluss vom 14. Februar 2005

Absatz Nr. 9
[...] Eine solche rechtliche und tatsächlichen Klärung ist Aufgabe der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 69, 122 <125>). Außerdem obliegt nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung auch der Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen vorrangig ihnen (vgl. BVerfGE 77, 381 <401>).
Absatz Nr. 10
Aus diesen Gründen ist es auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabdingbar, dass die fachnahen Sozialgerichte die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen klären und die einzelnen Regelungen verfassungsrechtlich überprüfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, a.a.O.). [...]
Beste Grüße:. (san.draB@web.de) --89.55.25.176 09:59, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das Sozialgericht Berlin hat keineswegs einen Lohn unterhalb des Sozialhilfehilfsniveaus als verfassungswidrig eingestuft. Es hat vielemehr entschieden, dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen darf, wenn sich ein Arbeitsloser weigert, einen solchen Niedriglohn-Job anzunehmen. Arpinium 3. Juli 2007, 23.25 CEST

Ich frage mich, warum Hartz IV- Gegner immer wieder ihre Hoffnung auf die Gerichte setzen. Weder Hartz IV noch Niedriglohn noch andere tatsächliche oder vermeintliche Sauereien werden durch Gerichtsurteile fallen. Dies zeigt etwa die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II eindeutig. Erst recht bringt es nichts, wenn Gerichtsurteile auch noch falsch interpretiert werden und Rechtssätze behauptet werden, die das Urteil überhaupt nicht enthält. Solche Fehlinformationen sind sogar eher schädlich und führen die Betroffenen in die Irre. Das ist reine Zeit- und Kraftverschwendung und ich würde es als ein Zeichen von Hilflosigkeit deuten. Die Auseinandersetzung muss auf politischer Ebene erfolgen. Arpinium 22:02, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt Aktuelle Diskussion

Dieser Abschnitt ist aus drei Gründen verbesserungswürdig.

1. Sind Aussagen der Einleitung zugordnet, welcher eher in die beiden Unterabschnitte gehören (z.B. "Es wird dabei davon ausgegangen, dass es bestimmte Tätigkeiten gibt, deren Wertschöpfung nicht zum Erreichen des Existenzminimums ausreicht."), das müsste besser geordnet sein.

2. teilweise sehr POV-belastet. Sachen wie "Gerade Exportnationen wie Deutschland müssten international konkurrieren, während der Binnennachfrage weniger Bedeutung geschenkt werden müsse, als anderen Märkten." sind doch offensichtlich keine Fakten und als Aussagen zu formulieren (sehr tendenziös der Teil).

3. geht doch der Abschnitt an der realen Diskussion vorbei, indem er sich ausschließlich auf Lohnsubventionen bezieht. In den meisten Ländern hat man sich am Ende für Mindestlöhne entschieden. Es müssten also zumindest Lohnsubventionen & Mindestlohn als Vorschläge rein, was sich leicht verbinden lässt.

Also werde ich es besser in Einleitung, Mindestlohn (wo dann eher der Contraabschnitt reingeht) und Niedriglohnbefürwortung/Lohnsubventionen (Pro-Abschnitt + Dinge aus der Einleitung) unterteilen und überarbeiten.

P.S. Ich habe dem Wunsch von Kaffeefan auch gleich Rechnung mitgetragen, die Positionen zwischen Niedriglohnbefürwortung und Kombilohnvorschlag mehr zu trennen.

Und noch ne Anmerkung: bisher werden im Kombilohn-Abschnitt keine Befürworter ernannt. Ich mache ein kleine Ergänzung parallel zur Gewerkschaftsnennung im anderen Abschnitt (ist zwar Beides noch nicht allumfassend aber sollte für ein Nebenthema reichen). --Benutzer:Sefo 14. Nov 2007 (CEST)


Zitate

aus dem Artikel hierher, hat m.M. nichts im Artikel zu suchen--Meisterkoch 16:23, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Juristische Zitate

Arbeitsentgelt darf keinesfalls geringer sein als das soziokulturelle Existenzminimum

Das Sozialgericht Berlin hat mit einer interessanten Begründung entschieden, dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen darf, wenn sich ein Arbeitsloser weigert, einen Niedriglohn-Job anzunehmen[1]. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig[2]; aus den Entscheidungsgründen:

[...] „Aus dem Würdegebot und dem Sozialstaatsprinzip folgt dabei, dass Maßstab nicht das pure Überleben ist (BVerfG Beschluss vom 12. Mai 2005, Az. 1 BvR 569/05)[3], sondern dass das soziokulturelle Existenzminimum gesichert sein muss. Das so verstandene Existenzminimum hat zu gewährleisten, dass auch wesentliche persönliche, familiäre, soziale und kulturelle Bedürfnisse auf bescheidenem Niveau befriedigt werden und auf dem Niveau dieses Existenzminimums lebende Personen in der Umgebung von nicht leistungsbeziehenden Mitmenschen ähnlich wie diese leben können (BVerwG Urteil vom 11.11.1970, Az. V C 32/70). Der Preis der Ware Arbeitskraft, der als Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber zu leisten ist, darf unter diesen verfassungsrechtlichen und staatsvertraglichen Prämissen keinesfalls unter das soziokulturelle Existenzminimum des Arbeitnehmers sinken, wenn dieser eine durchschnittliche Arbeitsleistung vollschichtig erbringt. Inwieweit der Markt und die Produktivität eines Betriebes oder Wirtschaftsbereiches im Vergleich zum übrigen Markt etwa angesichts einer extremen, strukturellen Massenarbeitslosigkeit eine andere Preisgestaltung zulassen oder zu gebieten scheinen, ist angesichts der Wertentscheidung des Grundgesetzes für den Sozialstaat, aber auch des einfachgesetzlichen Gesetzgebers, wie sie sich in der Ratifizierung der EuSC widerspiegelt, irrelevant. Die Würde des Einzelnen würde verletzt, könnte dieser aus einer durchschnittlichen vollschichtigen Arbeitsleistung gerade sein physisches Überleben sichern, oder selbst das nicht. Er würde in seinem Wert unzulässig auf ein pures Marktobjekt reduziert, weil ausschließlich die bloße Erhaltung seiner Arbeitskraft oder noch weniger: der bloße durch geringe Nachfrage und übergroßes Angebot bestimmte Preis, nicht aber sein Wert entscheidendes Entgeltkriterium wäre. Sein Menschsein, sein Subjektsein, würde völlig bedeutungslos. Daher kann die von der bundesdeutschen Verfassungs- und Rechtsordnung vorgegebene unterste Grenze für die Entlohnung, die auch die Tarifparteien bindet, nicht die Grenze zum "Hungerlohn" sein.“ [...]

Ausführungen der Bundesregierung zum Niedriglohnbereich

  • Zitat aus der BT-Drucksache 14/6812[4] (Gesetzentwurf der Bundesregierung; Siebtes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen); zur Begründung des Gesetzentwurfes führt die Bundesregierung unter anderem aus:
1. Der Entwurf sieht vor, die Pfändungsfreibeträge, die einem Schuldner bei der Zwangsvollstreckung in sein Arbeitseinkommen verbleiben, den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen so anzupassen, dass das Absinken der Pfändungsfreigrenzen unter das Existenzminimum des Schuldners verhindert wird. Dies ist aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. [...] Nur solange eine reguläre Erwerbstätigkeit auch im Niedriglohnbereich sich für den Pfändungsschuldner noch lohnt, kann mittel- und langfristig eine Benachteiligung der Gläubigerseite ebenso wie eine systemwidrige mittelbare Inanspruchnahme der Allgemeinheit ausgeschlossen werden.
2. Die geltenden Pfändungsfreigrenzen entsprechen derzeit nicht mehr Artikel 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG), soweit diese Freigrenzen grundsätzlich auch die Pfändung von Teilen des Einkommens des Schuldners vorsehen, die dieser zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt. Das Sozialstaatsprinzip umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht nur die Verpflichtung, dem Einzelnen notfalls auch die zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen, sondern auch das Gebot, "dem Bürger das selbsterzielte Einkommen bis zu diesem Betrag - der im folgenden als Existenzminimum bezeichnet wird - nicht (zu) entziehen" (BVerfGE 82, 60, 85).[5] [...]

1-Euro-Jobs

Mir fehlt hier der Verweis auf 1-Euro-Jobs als flächendeckende, staatlich Lohndumping-Maßnahme par excellence, z.B. im Gesundheitswesen. -- 790 13:02, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ich bin mir nicht sicher. 1 Euro Jobs sind Mehraufwandsentschädigung für eine Beschäftigung, die kein reguläres Arbeitsverhältnis betreffen. Diese als "Niedriglohn" zu beschreiben wäre fachlich falsch. Ggf. kann man das Thema in einem Abschnitt "Abgrenzung" darstellen (z.B. auch zusammen mit einer Abgrenzung zu Grundsicherung im Alter o.ä.)Karsten11 13:19, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Diese theoretische Trennung ist in der Praxis des Arbeitsmarktes weniger bedeutend, hier haben Niedriglöhne und staatlich subventionierte Beschäftigungsprogramme den gleichen Effekt: es treten Verdrängungsprozesse ein. Somit erscheint mir die Subsumierung beider Phänomene unter "Lohndumping" (was ja immerhin hierhin weitergeleitet ist) nicht ganz ungerechtfertigt. S. z.B. Ver.di: Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose verdrängt reguläre Jobs oder auch den von mir eingangs genannten Link. Wozu einen jahrelang ausgebildeten Altenpfleger einsetzen (bzw. menschenwürdig bezahlen) wenn ein 1-Euro-Jobber nach einem kurzen Lehrgang den Job auch "irgendwie" erledigt, noch dazu staatlich subventioniert. -- 790 13:49, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Zunächst ist "Lohndumping" keine besondere Ausprägung eines Niedriglohns sondern ein politisches Schlagwort, mit dem Niedriglöhne angeprangert werden sollen. Unter diesem Unterabschnitt passt das Thema definitiv nicht. Der von Dir beschriebene Sachverhalt gehört aber inhaltlich doch in 1-Euro-Job#Verschlechterung_des_regul.C3.A4ren_Stellenangebots (und ist dort bereits dargestellt). Von hier auf diesen Artikel zu verlinken kann man machen. Eben nur in einem vernünftigen Kontext. Das die Trennung regulärer Arbeitsverhältnisse und von 1 Euro Jobs praktisch nicht bedeutsam ist, ist aber kein Fakt sondern eine (Minderheiten)meinung und kann höchstens als solche dargestellt werden.Karsten11 18:29, 16. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Allgemeine Verbesserungsvorschläge

Hallo alle zusammen!

Ich habe es mir zu der Aufgabe gemacht diesen Artikel "Niedriglohn" im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit zu optimieren. Ich bin Studentin an einer Fachhochschule in Deutschland und belege u.a. den Kurs "Internationale Wirtschaftsbeziehungen". Meine Aufgabe liegt nun darin, den Begriff Niedriglohn zu definieren bzw. so gut wie möglich zu verbessern, da bereits ein Artikel dazu vorhanden ist.
Bevor ich jedoch irgendwelche Änderungen an dem Artikel vornehme möchte ich von Ihnen vorerst ein OK einholen. Von daher möchte ich im folgenden mein Vorhaben beschreiben, wie ich so ungefähr vorgehen oder Änderungen vornehmen würde.

  • Was den Artikel angeht, möchte ich ihn gerne völlig neu umstrukturieren, sofern niemand Einwände dagegen hat. Meiner Meinung nach ist die Gliederung des Artikels schon sehr unlogisch und unstrukturiert. Ich würde das Inhaltsverzeichnis daher so in ungefähr gestalten:
1. Definition
1.1. genauere Begriffsklärung, Begriffsabgrenzung
1.2. Klärung des ortsüblichen Lohns (ich werde in dem Punkt besonders die Punkte von Hutschi klären)
1.3. rechtliche Definition
2. Abgrenzung zu verwandten oder alternativen Begriffen
2.1. Lohndumping
2.2. Sozialdumping
2.3. Mindestlohn
3. Historischer Hintergrund/ Entstehung ( welche Gründe und Ursachen gibt es für die Einführung von Niedriglohn)
4. Betroffene (welche Sozialschicht, Arbeitergruppen oder gar Länder sind davon betroffen?)
5. Bedeutung von Niedriglohn
5.1. im rechtlichen Bereich
5.2. im Bereich Personal
5.3. in der Volkswirtschaft
6. Niedriglohn in Deutschl
Dies soll nur eine Vorab-Gliederung sein, die in ungefähr einen Rahmen für den Artikel "Niedriglohn" geben soll. Im Laufe meiner weiteren und tiefgehenden Literaturrecherchen werde ich die Gliederung weiter ausarbeiten und verbessern.
  • Ein weiterer Kritikpunkt von mir wäre die Pro-Contra Argumentation, die in diesem Artikel aufgezeigt ist. Meiner Meinung nach gehört das nicht unbedingt in einem Nachschlagewerk, was Wikipedia im engeren Sinne darstellen sollte. Schließlich soll dem Leser nicht die Meinungen anderer Personen oder Institutionen aufgebürgt, sondern eine klare, sachliche und neutrale Begriffsklärung angeboten werden. Von daher würde ich den Teil ganz rauslassen und die Inhalte in andere Gliederungspunkte sinnvoll einarbeiten.
  • Zu dem Hinweis von Karsten11 zum 1,- Job werde ich auch Bezug nehmen wollen. Diesen Punkt werde ich bei Lohndumping einbringen oder wo anders einen Verweis dazu machen.
  • Die inhaltlichen Verbesserungen werde ich im Zuge meiner Recherchen aufarbeiten, die sich hoffentlich selbst ergeben, indem ich den Artikel neu umstrukturiere.


Ich bin ganz neu hier Wikipedia, jedenfalls im aktiven Teil, was heißt ich hatte zuvor noch nie einen Artikel selbst geschrieben. Von daher bin ich für Ihre Hilfe und Verbesserungsvorschläge sehr dankbar! Auf eine gute Zusammenarbeit und einen guten Artikel! ;) --Dung 16:26, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich freue mich auf die Ergänzungen, und die Gliederung lässt auf Gutes hoffen. Einige Anregungen: Ziffer 1: Hier wären die vielen unterschiedlichen Definitionen im Kontext darzustellen. "6. Niedriglohn in Deutschland" bitte erweitern auf "6. Niedriglohn in einzelnen Ländern", "6.1 Niedriglohn in Deutschland" und dann (zumindest in der Struktur) Niedriglohn in den DACH-Ländern, den OECD-Ländern und in der Welt behandeln. Insbesondere die USA währen hier spannend. Der Artikel Working Poor kann an passender Stelle verlinkt werden. Was mir in der Struktur fehlt, sind die Maßnahmen, die gegen Niedriglöhne getroffen werden/wurden: Beispiele: In der Tarifpolitik der alten Bundesrepublik waren Tariferhöhungen der unteren Tarifgruppen tendentiell (prozentual) höher als bei höheren, Lohnaufstockungen durch öffentliche Mittel, natürlich Mindestlöhne, zweite und dritte Arbeitsmärkte usw. Im vorgeschlagenen Kapitel 5.2 wäre eine Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Grenzproduktivität des Arbeitnehmers und seinem Lohn zu thematisieren. Viel Spaß und vielen Dank. Wenn Du Unterstützung brauchst, bitte im Portal:Wirtschaft oder gerne auch bei mir anfragen.Karsten11 21:40, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten



Hallo Karsten! Vielen Dank für das schnelle Feed-Back. Die Amregungen werde ich auf jeden Fall in dem Artikel beachten. Maßnahmen gegen Niedriglöhne würde ich im 5. Gliederungspunkt erläutern, so dass sich die folgende gliederung ergibt:

1. Definition
1.1. genauere Begriffsklärung, Begriffsabgrenzung
1.2. Klärung des ortsüblichen Lohns (ich werde in dem Punkt besonders die Punkte von Hutschi klären)
1.3. rechtliche Definition
2. Abgrenzung zu verwandten oder alternativen Begriffen
2.1. Lohndumping
2.2. Sozialdumping
2.3. Mindestlohn
3. Historischer Hintergrund/ Entstehung ( welche Gründe und Ursachen gibt es für die Einführung von Niedriglohn)
4. Betroffene (welche Sozialschicht, Arbeitergruppen oder gar Länder sind davon betroffen?)
5. Maßnahmen gegen Niedriglohn:1. Definition
5.1. staatliche Maßnahmen
5.2. andere Maßnahmen
6. Bedeutung von Niedriglohn
6.1. im rechtlichen Bereich
6.2. im Bereich Personal
6.3. in der Volkswirtschaft
7. Niedriglohn in einzelnen Ländern

7.1. in Deutschland
7.2. in DACH-Ländern
7.3. in OECD-Ländern

Ich freue mich auf jede Anregungen und Tipps. Auch Literaturvorschläge nehme ich gern auf, um den Artikel so gut wie möglich zu schreiben. Danke bereits im Voraus!--Dung 12:43, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wäre es bitte möglich zu den Behauptungen von letzter Nacht noch Quellen nachzutragen? Ich bin mir nicht sicher, aber manche dort getroffene Aussagen sind vielleicht Vorurteile oder zumindest persönliche Interpretation (z.B. „die nach den Maßstäben in fortgeschrittenen Ländern im totalem Missverhältnis stehen.“ - das ist zumindest unenzyklopädisch formulierte POV) Der Ganze Textabschnitt „Niedriglohn in armen Exportländern“ ist irgendwie fragwürdig. Was sind „arme Exportländer“? Wer definiert das und nach welchen Maßstäben?
Auch zum Abschnitt „Betroffene des Niedriglohnsektors“ fehlen noch Quellen. Warum sollen Beschäftigte von Kleinbetrieben von Niedriglohn besonders betroffen sein? Hat das nicht eher was mit dem Outsourcing großer Betriebe zu tun? Auch, warum Frauen und junge Beschäftigte besonders häufig betroffen sind, wird nicht erklärt. Ohne nachvollziehbare Begründungen (zudem Alles unbelegt!) sind das zusammenhanglose Behauptungen.
Und zur Entstehung des Niedriglohnsektors gehören m.E. mindestens auch noch die Politik seit den 80er Jahren (Kohl, Schröder...) und auch die Versäumnisse der Gewerkschaften, sich um die Organisierung gering qualifizierter und arbeitsloser Menschen zu kümmern. Vielleicht auch noch Weiteres. -- Qhx 06:41, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten



Einzelnachweise

  1. Sozialgericht Berlin, Az.: S 77 AL 742/05, Urteil vom 27.02.2006 (im Wortlaut)
  2. die Berufung ist beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen L 16 AL 132/06 anhängig
  3. Online: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.05 (Az.: 1 BvR 569/05)
  4. BT-Drucksache 14/6812 - Gesetzentwurf der Bundesregierung; Siebtes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, Seite 8 (PDF-Datei; ca. 1,8 MB)
  5. Deutschsprachiges Fallrecht (DFR): BVerfGE 82, 60, 85 = Rdnr. 104 ff. in BVerfGE 82, 60 - Steuerfreies Existenzminimum (der sogenannte Kindergeld-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes)