Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium bezeichnet eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder ein Gremium in Stiftungen.
- Im Museumsbetrieb wird der oder die Verantwortliche einer Sammlung oder Ausstellung als Kurator bezeichnet.
- In Stiftungen reichen die Aufgabe der Kuratoren in unterschiedlichen Ausprägungen von einer rein beratenden Tätigkeit, z. B. für den Vorstand oder die Geschäftsführung, bis hin zur Genehmigung des Stiftungshaushalts, der Kontrolle der Stiftungstätigkeit und der Wahl von Vorstand oder Geschäftsführung.
- Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator (oder Sachwalter) ein gerichtlich bestellter Aufseher für eine natürliche oder juristische Person, die nicht vertreten ist. Eine natürliche Person kann ein Kind oder ein geistig behinderter Mensch sein, dann spricht man von einem Vormund oder Pfleger. Eine juristische Person ist etwa eine Stiftung oder ein Verein.
- Nach dem Verwaltungsrecht ist ein Kurator ein Aufsichtsbeamter im Bildungswesen, vor allem an Universitäten.
- Kurator ist auch der Verwalter eines Zoos. Er bestimmt bei Tier-Neukäufen und -Verkäufen mit, und in welchem Zoo das Tier unterkommen soll (EEP), verwaltet die Finanzen und entscheidet, wie weit die Behandlung eines erkrankten Tieres angemessen ist.
Weblinks
Wiktionary: Kurator – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen