Portal:Recht

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Februar 2004 um 18:52 Uhr durch 62.134.68.104 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Artikel zum Thema RECHT in der WIKIPEDIA
NEUE BEITRÄGE

09.02.04 Schutzherrschaft 08.02.04 Untersuchungshaft | Schadstoff | Staatsvertrag 07.02.04 Verjährung | Internationales Recht | Einfache Mehrheit | Kreditauftrag | Bürgschaft | Amsterdamer Vertrag | Essentialia negotii 06.02.04 Strafverteidiger | Arbeitnehmerüberlassung | Personenverbandsstaat | Staatsangehörigkeit 05.02.04 Haft | Signaturgesetz | Territorialstaat 04.02.04 Lagervertrag | Prozessstandschaft 03.02.04 Emission (Umwelt) | Lebensgemeinschaft | Von Amts wegen | Strafantrag | Mitglied des Landtages | Stellenbeschreibung 02.02.04 Alle Tatbestände des StGB (Übersicht) | Polizeistaat 01.02.04 Übernahme | Berufsfreiheit | Aufsicht (Schulrecht) 31.01.04 Stichwaffe | Hiebwaffe 30.01.04 Istkaufmann | Handlungsvollmacht | Taschengeldparagraph | Menschenrechtskonvention | Darlehen | Gerichtszweig | Selbständigkeit | Amtszeit | Kapitalverbrechen | Luxuria | Ne ultra petita 29.01.04 Gebühr | Gesundheitsamt | Grundlagenvertrag | Versicherungsbetrug

INFORMATIONEN FINDEN
  • Stichwortverzeichnis Recht
    Sie haben einen rechtlichen Terminus und suchen eine Erläuterung. Versuchen Sie es mit dem alphabetisch geordneten Stichwortverzeichnis der Rechtsbegriffe auf WIKIPEDIA. Zu erreichen über obigen Link oder das alphabetische Register darüber.

  • Thematische Übersicht über das deutsche Recht
    Sie wollen sich einen Überblick über ein bestimmtes Rechtsgebiet verschaffen und sein systematisches Umfeld kennenlernen. In diesem Fall versuchen Sie es über die systematische Übersicht des deutschen Rechts auf WIKIPEDIA.

  • Abkürzungsverzeichnis
    Sie sind auf eine Abkürzung gestoßen, die Sie nicht entschlüsseln können? Vielleicht hilft das Verzeichnis rechtwissenschaftlicher Abkürzungen auf WIKIPEDIA Ihnen weiter.
INHALTE WEITERENTWICKELN
  • Mitarbeit an Projekten
    Um die Entwicklung einzelner Rechtsbereiche auf Wikipedia gezielt und strukturiert zu fördern, gibt es hier Projektvorschläge, die solche Bereiche gliedern, Themenseiten vorschlagen und zur Mitarbeit einladen. Macht mit.
  • Beitragswünsche Recht
    Sie suchen eine Erläuterung zu einem Rechtsterminus und konnten sie in WIKIPEDIA nicht finden oder Sie meinen, dass ein bestimmtes rechtliches Thema dringend behandelt werden müsste, trauen sich aber nicht zu, diese Aufgabe selbst anzugehen? Dann tragen Sie Ihren Vorschlag hier ein.
  • Rechtliche Beiträge, die zu überarbeiten sind
    Sie sind der Meinung, dass ein rechtlicher Beitrag überarbeitet werden müsste, weil er zu kurz, unvollständig, falsch, nicht objektiv genug oder durch Debatten zerfasert ist? Machen Sie es hier bekannt.
<-- Jetzt die rechte Spalte -->
SCHNELLSTART

Arbeiten
BGB
Erben
Gesellschaft
Grundgesetz
Kaufen
Mieten
Recht
Rechtswissenschaft
StGB
Strafprozess

MITMACH-PROJEKTE

Allgemeines Verwaltungsrecht
Strafrecht

Liste der Rechtsthemen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

BENUTZUNGSHINWEIS
Bei der Lektüre sämtlicher Beiträge zu rechtlichen Themen beachten Sie bitte unbedingt unsere Hinweise zu Rechtsthemen.

Wenn Sie diese Seite bearbeiten wollen, wozu Sie natürlich herzlich eingeladen sind, versuchen Sie bitte, dabei folgende Tipps und Ziele zu beherzigen:

  • Versuchen Sie, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn Sie eine gute Idee haben).
  • Diese Seite ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das WIKIPEDIA-Angebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte auf diese Seite sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Sie soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Die Spalte SCHNELLSTART soll ausschließlich (mutmaßlich) häufig nachgefragte, zentrale Rechtsbegriffe enthalten und sollte, um effizient zu sein, nur Artikel umfassen, die bereits existieren - also KEINE ROTEN LINKS - und hinreichend Substanz für eine weiterführende Recherche bieten.
  • Wenn Sie einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden ganz grundlegend überarbeitet haben, zögern Sie nicht, ihn hier als NEUEN BEITRAG einzutragen (und zwar mit Angabe des Datums). Und zögern Sie auch nicht, ältere "neue Beiträge" zu löschen, wenn der Abschnitt "Neue Beiträge" eine Länge von - sagen wir - 5-10 Zeilen überschreitet.


Vorlage:Portale