Guten Tag, Wenn Ich ein solches Logo, welches natürlich geschützt ist, verwende (mit Einverständniss natürlich) unter welche "Lizenz" muss Ich es dann stellen!? Ich finde, wenn Ich ein Bild hochlade, leider keine Auswahlmöglichkeit "Logo" o.ä sondern nur solche freien Lizenzen. Ich hätte es aber gerne so, wie z.b bei dem Nikelogo im Nike-Artikel. VIelen Dank für die Hilfe.
Abstimmung über 1923-Richtlinie
Abstimmung
Ich bitte dann also um ein Votum, da diese Frage sich ja offensichtlich nicht durch Diskussion klären lässt. Fakt ist: Die Diskussionspflicht besteht, Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion macht deutlich, dass dies vollkommen unzureichend (70% aller 1923-Dateien sind undiskutiert!) ist. Abgesehen davon scheint mir der Aufwand für diese Richtlinie in keinem Verhältnis zum Nutzen (eben 60 Bilder bisher) zu stehen. Da die Richtlinie durch ein Mini-MB hier beschlossen wurde, kann sie auch dadurch aufgehoben werden. [[ Forrester ]] 23:42, 21. Apr. 2009 (CEST)
Die 1923-Richtlinie sollte abgeschafft werden (bereits diskutierte Bilder werden gelöscht)
- -- Suhadi SadonoDÜP 23:58, 21. Apr. 2009 (CEST) Die Regel wird nicht umgesetzt, es wird nicht diskutiert, daher wäre es Unsinn 1923 zu behalten.
Die 1923-Richtlinie sollte abgeschafft werden (bereits diskutierte Bilder bleiben aber)
- [[ Forrester ]] 23:42, 21. Apr. 2009 (CEST)
- jodo 17:18, 23. Apr. 2009 (CEST)
- syrcro 10:14, 25. Apr. 2009 (CEST) (Lohnt den Aufwand nicht)
- -- Chaddy · D·B - DÜP 00:37, 26. Apr. 2009 (CEST) Voraussetzung ist natürlich schon, dass das auch abgearbeitet wird...
- Habe bereits mehrmals erklärt, wieso ich die Richtlinie für nicht sinnvoll halte. Da offenbar keine größere Benutzergruppe bereit ist, sich darum zu kümmern, muss sie IMHO weg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:23, 30. Apr. 2009 (CEST)
Die Diskussionspflicht für Dateien der 1923-Richtlinie sollte aufgehoben werden
Es bleibt wie es ist
- --Marcela 00:43, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Also richtlinienwidrig. [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
Ablehnung des Mini-MBs
- --Marcela 00:05, 22. Apr. 2009 (CEST) sorry Forrester, warum diskutierst du eigentlich nicht? Histo und ich geben bei fast allen Bildern eine Stellungnahme ab. Wir müssen nicht morgen fertig werden.
- Seit wann geht es um meine Person. Ich will es nochmal deutlich machen: So wie die Diskussion seit monaten läuft, werden wir gar nicht fertig. [[ Forrester ]] 00:34, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du hast nicht geantwortet. Warum diskutierst du nicht mit? Du mahnst es an, machst es aber selbst nicht. --Marcela 00:40, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Wie wärs mit der Antwort: Weil ich keine Lust habe. Das hat nichts damit zu tun, dass die Diskussion trotzdem besser sein muss - oder entscheide ich über das Schicksal der WP? [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du ermahnst uns, mehr zu diskutieren. Wir geben zu fast jedem Bild unseren Kommentar ab, was willst du mehr? Wir machen da unsere Arbeit, wenn du was auszusetzen hast, dann sag es. Aber selbst nichts beitragen und kritisieren ist etwas *äääh* komisch. --Marcela 23:03, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du solltest sorgfältiger lesen oder sorgfältiger formulieren. Ich habe nie euch ermahnt. Und was ich an der Gesamtsituation auszusetzen habe, hab ich auch mindestens 10 mal gesagt. Und seit wann ist Kritik kein Beitrag? Bin ich jetzt schon verpflichtet mitzuarbeiten? [[ Forrester ]] 22:39, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Du ermahnst uns, mehr zu diskutieren. Wir geben zu fast jedem Bild unseren Kommentar ab, was willst du mehr? Wir machen da unsere Arbeit, wenn du was auszusetzen hast, dann sag es. Aber selbst nichts beitragen und kritisieren ist etwas *äääh* komisch. --Marcela 23:03, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Wie wärs mit der Antwort: Weil ich keine Lust habe. Das hat nichts damit zu tun, dass die Diskussion trotzdem besser sein muss - oder entscheide ich über das Schicksal der WP? [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du hast nicht geantwortet. Warum diskutierst du nicht mit? Du mahnst es an, machst es aber selbst nicht. --Marcela 00:40, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Seit wann geht es um meine Person. Ich will es nochmal deutlich machen: So wie die Diskussion seit monaten läuft, werden wir gar nicht fertig. [[ Forrester ]] 00:34, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Was für ein... nee, echt, das entscheidet ihr hier nicht allein, man sieht ja, was dabei rauskommt ;-). Und schon gar nicht mit Forrester als Frontmann. Mein Beileid an alle urheberrechtsinvolvierten Benutzer.--...bR∪mM↔f∪ß... 00:45, 22. Apr. 2009 (CEST)
- -- Bobo11 09:06, 22. Apr. 2009 (CEST) so nicht @Forrester
- Wie ist das gemeint? [[ Forrester ]] 22:55, 22. Apr. 2009 (CEST)
- -- losch 12:25, 22. Apr. 2009 (CEST) Bitte nicht im Hinterstübchen.
- Wieso, es wurde doch auch im Hinterstübchen eingeführt... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Es kann also nur besser werden... -- losch 20:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Jaja, eine Richtlinie, die hier per MiniMB geschaffen würde, kann natürlich nicht hier wieder abgeschafft werden - wäre ja auch unlogisch, nicht wahr? ....Dieter Nuhr lässt grüßen...aber abstimmen ist schon geil. [[ Forrester ]] 22:54, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Es kann also nur besser werden... -- losch 20:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Wieso, es wurde doch auch im Hinterstübchen eingeführt... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 22. Apr. 2009 (CEST)
- -- Paulae 14:45, 22. Apr. 2009 (CEST) Sh. Bobo11
- Kann man das etwas öffentlicher machen? --AleXXw •שלום!•disk 10:21, 25. Apr. 2009 (CEST)
Satellitenbilder
Sind Satellitenbilder gemeinfrei, wenn sie von einem US-Satelliten aufgenommen wurden? Ich meine jetzt keine Screenshots von Google Earth oder World Wind, sonderm z. B. dieses Bild. Wie sieht es damit aus? Στε Ψ 21:28, 24. Apr. 2009 (CEST)
- Nein, nicht unbedingt. Wenn das NASA-Satelliten sind und nur die NASA Rechte an den Bildern hat, dann gehen diese Bilder als PD-US, bzw. PD-NASA. Andernfalls ist das nicht so einfach.
- Dein Beispiel ist von der ESA. ESA-Bilder sind nicht gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:47, 24. Apr. 2009 (CEST)
Ich frage mich gerade, wie Satellitenbilder überhaupt mit dem Konzept des Urheberrechts (zumindest des kontinentaleuropäischen) vereinbar sind? Satellitenbilder werden doch automatisch aufgenommen und haben keinen persönlichen Urheber? Auf welcher Basis kann dann überhaupt urheberrechtlicher Schutz in Anspruch genommen werden? Gestumblindi 00:11, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Nach deutschem Recht ist nicht unbedingt der Mensch ausschlaggebend, der den Auslöser drückt. Der Mensch, der eine Szene arrangiert, die Kamera einstellt ist der Urheber, auch wenn ein zufälliger Passant dann gebeten nwird, den Auslöser zu drücken. Ist im Schricker dokumentiert. Wenn also "eine Maschine" den Auslöser drückt, kann nach deutschem Recht durchaus ein Mensch der Urheber sein, auch wenn er nie im Weltall war. Schweizer Recht sieht das etwas anders, da werden höhere Anforderungen an die künstlerische Gestaltung gestellt. In der Schweiz ist nicht (wie in Deutschland) automatisch jedes Foto urheberrechtlich geschützt. Wir gehen hier gemäß Schutzlandprinzip von der jeweils strengsten Regelung aus, deshalb gilt deutsches Recht, auch wenn uns oft österreichisches (Panoramafreiheit) oder Schweizer Recht (Schöpfungshöhe) besser passen würde, um möglichst viele Bilder zu behalten. Der Mensch, der die Automatik der Aufnahmen eingestellt hat kann durchaus SH beanspruchen. --Marcela 00:26, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Woher weißt du, dass das Bild von der ESA ist? Und sind alle Satellitenbilder auf Spiegel-Online von der ESA? Στε Ψ 10:18, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Steht unten rechts in kaum lesbarer Schrift neben dem Bild. syrcro 10:19, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Ah ok....dieses Bild könnte aber dann ohne Problme hochgeladen werden?! Hätte es jedoch auch enzyklopdisch einen Sinn, solche Satellitenbilder hochzuladen? Στε Ψ 10:37, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Jein. Bilder von der NASA sind immer dann gemeinfrei, wenn nichts anderes dabeisteht. Es ist nicht sichergestellt, dass die von dir verlinkte Website alle Urheberrechtsvermerke an dem Foto übernommen hat. Daher bitte NASA-Bilder immer direkt von der NASA-Website nehmen und verlinken. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:33, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Also sollten die beiden von mir hochgeladenen Bilder (das und dies) wieder gelöscht werden? Στε Ψ 17:16, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, das wäre meine Empfehlung. Schau dich doch mal auf der NASA-Website um, da gibt es ne Menge Bilder zum Herunterladen. Ich bin mir sicher, dass es dort auch diese Bilder oder wenigstens etwas vergleichbares gibt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:43, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Insbesondere das GRIN-Archiv der Nasa lohnt sich. syrcro 19:17, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Also sollten die beiden von mir hochgeladenen Bilder (das und dies) wieder gelöscht werden? Στε Ψ 17:16, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Jein. Bilder von der NASA sind immer dann gemeinfrei, wenn nichts anderes dabeisteht. Es ist nicht sichergestellt, dass die von dir verlinkte Website alle Urheberrechtsvermerke an dem Foto übernommen hat. Daher bitte NASA-Bilder immer direkt von der NASA-Website nehmen und verlinken. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:33, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Ah ok....dieses Bild könnte aber dann ohne Problme hochgeladen werden?! Hätte es jedoch auch enzyklopdisch einen Sinn, solche Satellitenbilder hochzuladen? Στε Ψ 10:37, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Steht unten rechts in kaum lesbarer Schrift neben dem Bild. syrcro 10:19, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Miniauge, nach deiner Aussage wären aber dann viele fotografierte Bilder nicht gemeinfrei. Man nehme z.B. dieses Bild. Das hat irgendwer fotografiert und "wir" sagen, dass das Bild gemeinfrei ist, ist aber die Fotografie auch gemeinfrei? Nach deiner obigen Aussage nicht. --Bwag @ 11:14, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Ob etwas gemeinfrei ist, oder nicht, legen nicht wir fest, sondern das Gesetz. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind Werke gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:25, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Das stimmt schon. Nach 70 Jahren kann jeder das Bild fotografieren und "vermarkten". Aber ist jetzt auch jede Fotografie gemeinfrei, weil der Schöpfer des abfotografierten Objektes bereits 70 Jahre Tod ist? --Bwag @ 16:02, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Durch das Abfotografieren einer 2D-Vorlage schafft man kein neues Werk. --Marcela 16:04, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Klare Aussage. Danke! Und sehe es wohl richtig, dass bei einer 3D-Vorlage dies jedoch nicht zutrifft. --Bwag @ 16:27, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Da sieht das dann anders aus. Allerdings ist dann aber auch nur das Foto geschützt. Das abfotografierte Werk erhält durch die Fotografie natürlich keinen neuen Schutz. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:28, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Passt und danke. --Bwag @ PS: Was sagst du zu den Bildern (der letzter Beitrag vor diesem Kapitel)? 16:36, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Da sieht das dann anders aus. Allerdings ist dann aber auch nur das Foto geschützt. Das abfotografierte Werk erhält durch die Fotografie natürlich keinen neuen Schutz. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:28, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Klare Aussage. Danke! Und sehe es wohl richtig, dass bei einer 3D-Vorlage dies jedoch nicht zutrifft. --Bwag @ 16:27, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Durch das Abfotografieren einer 2D-Vorlage schafft man kein neues Werk. --Marcela 16:04, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Das stimmt schon. Nach 70 Jahren kann jeder das Bild fotografieren und "vermarkten". Aber ist jetzt auch jede Fotografie gemeinfrei, weil der Schöpfer des abfotografierten Objektes bereits 70 Jahre Tod ist? --Bwag @ 16:02, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Ob etwas gemeinfrei ist, oder nicht, legen nicht wir fest, sondern das Gesetz. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind Werke gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:25, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Woher weißt du, dass das Bild von der ESA ist? Und sind alle Satellitenbilder auf Spiegel-Online von der ESA? Στε Ψ 10:18, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Satellitenbilder gelten als Lichtbild, nicht als Lichtbildwerk. Damit haben sie einen gerungeren Schutzstatus, sind aber solange für die Wikipedia nicht nutzbar. --h-stt !? 11:37, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das heisst, dass Satellitenbilder nach Schweizer Recht überhaupt nicht geschützt sind? Denn den gesonderten Schutz für Lichtbilder kennt man hierzulande ja nicht; für "Lichtbildwerke" (der Terminus wird nicht verwendet) besteht ein Schutz nur, wenn sie Werke im Sinne des URG sind, wobei es da für einen Schutz offenbar recht viel Originalität braucht (siehe Bundesgerichtsentscheidung "Wachmann Meili", unter en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality dargestellt - en:File:Christoph_Meili_1997.jpg ist in der Schweiz urheberrechtlich nicht geschützt). Gestumblindi 19:42, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Wie werden denn in der Schweiz medizinsche Röntgenbilder oder Reihenluftaufnahmen der Landesvermessung behandelt? Denn das ist die "Klasse" von Bildern, in die nach deutschem Recht auch Satellitenbilder eingeordnet werden. --h-stt !? 20:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich weiss es nicht. Wenn es jemand weiss, würde es mich sehr interessieren :-) Gestumblindi 20:40, 26. Apr. 2009 (CEST)
- In der Schweiz wird für Fotos ähnliches gefordert wie in Deutschland für Bilder, die keine Fotos sind. Es wird die Schöpfungshöhe hinterfragt. Röntgenbilder oder Reihen-Luftaufnahmen dürften in der Schweiz schwerlich Urheberrechtsschutz haben. Das ist eine nachvollziehbare Handhabung, wir richten uns aber (leider) immer nach der strengsten DACH-Regelung - und die ist die deutsche. Auf Commons gilt Recht des Ursprungslandes und der USA, da könnte es also durchaus anders aussehen. Aber siehe oben: auch Satellitenbilder können einen Urheber haben, selbst wenn sie von einer Maschine aufgenommen wurden. --Marcela 20:46, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich weiss es nicht. Wenn es jemand weiss, würde es mich sehr interessieren :-) Gestumblindi 20:40, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Wie werden denn in der Schweiz medizinsche Röntgenbilder oder Reihenluftaufnahmen der Landesvermessung behandelt? Denn das ist die "Klasse" von Bildern, in die nach deutschem Recht auch Satellitenbilder eingeordnet werden. --h-stt !? 20:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das heisst, dass Satellitenbilder nach Schweizer Recht überhaupt nicht geschützt sind? Denn den gesonderten Schutz für Lichtbilder kennt man hierzulande ja nicht; für "Lichtbildwerke" (der Terminus wird nicht verwendet) besteht ein Schutz nur, wenn sie Werke im Sinne des URG sind, wobei es da für einen Schutz offenbar recht viel Originalität braucht (siehe Bundesgerichtsentscheidung "Wachmann Meili", unter en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality dargestellt - en:File:Christoph_Meili_1997.jpg ist in der Schweiz urheberrechtlich nicht geschützt). Gestumblindi 19:42, 26. Apr. 2009 (CEST)
Wieder einmal lade ich dazu ein, WP:BR zu lesen. Ich habe Ralf und euch das schon hundertmal erklärt. Wir richten uns nicht nach der strengsten DACH-Regelung, sondern nach der Rechtslage in DACH, was ein Unterschied ist.
- Strengste DACH-Regelung: Bild eines Schweizer Forschungssatelliten, bedient von Schweizer Staatsbürgern, WÄRE in als Bild eines deutschen oder österreichischen Satelliten urheberrechtlich geschützt als einfaches Lichtbild (leider h.M.)
- Regelung in DACH: Schweiz: nicht geschützt, A+D: nicht geschützt (Schutzfristenvergleich oder rule of the shorter term, was es besser zum Ausdruck bringt.
Muss ich das jetzt jede Woche mal schreiben oder kapiert ihr es allmählich? --Historiograf 22:59, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Niemand hat dich dazu gezwungen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:19, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich soll also schweigend mit ansehen, wie du und die anderen immer den gleichen Unsinn vertretet und freien Inhalten schadet? Ist das in eurem Sinn? --Historiograf 12:39, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Mea culpa, er hat ja Recht. --Marcela 08:52, 27. Apr. 2009 (CEST)
Schlichter Charakterbogen - Schöpfungshöhe oder Gebrauchsgrafik
Erreicht dieses Dokument (erster Charakterbogen zu Das Schwarze Auge) Schöpfungshöhe? Oder ist das als "Logo" markenrechtlich geschützt? Es ist ein Copyright-"c" drauf. Schönen Gruß --Emkaer 15:33, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist kein Logo, das (c) interessiert uns nicht, wir haben kein Copyright. Das sagt allerhöchstens aus, daß jemand Urheberrechtsschutz beanspruchen möchte. Ich sehe hier jedoch nichts Schutzfähiges. --Marcela 15:37, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:42, 25. Apr. 2009 (CEST)
- Danke für die Auskünfte! Demnach könnte ich es einfach umwandeln und hochladen, um den Artikel zu illustrieren? Welches Format wäre da zu empfehlen? --Emkaer 01:35, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Für Grafiken (als solche kann man den Inhalt dieses Dokumentes denke ich schon bezeichnen) ist png gut geeignet. Noch besser ist aber svg, das allerdings bisweilen Probleme bereiten kann. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Danke, erledigt! --Emkaer 13:24, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Für Grafiken (als solche kann man den Inhalt dieses Dokumentes denke ich schon bezeichnen) ist png gut geeignet. Noch besser ist aber svg, das allerdings bisweilen Probleme bereiten kann. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
Das Kopieren des Bildes Datei:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740.jpg auf Commons durch Benutzer:Bigbug21 führte zu einem Disput bezüglich der lizenzrechtlichen Folgen. Es wird daher die Meinung eines kompetenten Keksperten gesucht Wikipedia:Dritte_Meinung#Pfieffetalbrücke_und_Schulwaldtunnel. Ich bin zwar unbeteiligt, habe aber zu wenig Wissen auf dem Gebiet. Freiwillige vor! Danke! --Störfix 08:12, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist totaler Unsinn und kostet nur unnötig Zeit. Es natürlich keine URV, Bilder auf Commons zu verschieben... *kopfschüttel* -- Chaddy · D·B - DÜP 08:52, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das wird auch nicht von Benutzer:Wolfgang Pehlemann bestritten, es geht um die Nutzung des Commonsbildes in Wikipedia. [1] --Störfix 08:59, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, ich habe zugegebenermaßen etwas vorschnell geantwortet. Ich hatte aber mittlerweile mir bereits einen Gesamtüberblick über die Problematik verschafft. Es ist gegen jeglich WP-Praxis, dass der Name direkt unter dem Bild genannt wird. Ob eine solche Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, ist ebenfalls höchst umstritten. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:11, 26. Apr. 2009 (CEST)
- M.E. ist, was WP-Praxis ist, eigentlich irrelevant. Wolfgang Pehlemann wünscht dies nicht generell, sondern mit Verweis auf die Lizenz nur für seine Bilder, die jemand anderes auf Commons kopiert hat. --Störfix 09:18, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, das habe ich schon verstanden. Allerdings kann man sich wegen der Namensnennung ganz ordenlich gegenseitig die Köpfe einschlagen (Beispiele: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/04#CC-Lizenzen, Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle, Wikipedia:Umfragen/Autorennennung am Artikel). Fakt ist: Es ist nicht geklärt, ob eine solche Bitte rechtlich möglich ist. Bislang ist es jedenfalls so, dass die Namensnennung ausschließlich auf der Bildbeschreibungsseite erfolgen soll; die Namensnennung direkt am Bild ist in de-WP unerwünscht bzw. derzeit einfach völlig ungebräuchlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Es braucht sich keiner zu wundern wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden. --Marcela 10:48, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Der Dateiname ist doch gar nicht das Problem... Der Benutzer möchte, dass bei seinen nach Commons verschobenen Bildern sein Name im Artikel genannt wird (oder alternativ die de-Versionen ohne Namensnennung nutzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 10:57, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Und, wo ist das Problem? Warum wird es nicht einfach so gemacht? Ich habe mal eine tonwertkorrigierte Version hochgeladen: File:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740-2.jpg. Solange nicht sicher ist ob der Name des Urhebers auf Wunsch genannt werden muß sollten wir die sichere Variante wählen statt Benutzer abzuschrecken. --Marcela 11:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Danke. Ich habe deine überarbeite Version auf Commons unter dem ursprünglichen Lemma auf Commons hochgeladen, da dort das Bild bereits voll kategorisiert und beschrieben ist. --bigbug21 13:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich sehe keinen Grund, hier eine Ausnhame von der Regel zu machen... -- Chaddy · D·B - DÜP 12:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Und, wo ist das Problem? Warum wird es nicht einfach so gemacht? Ich habe mal eine tonwertkorrigierte Version hochgeladen: File:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740-2.jpg. Solange nicht sicher ist ob der Name des Urhebers auf Wunsch genannt werden muß sollten wir die sichere Variante wählen statt Benutzer abzuschrecken. --Marcela 11:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Der Dateiname ist doch gar nicht das Problem... Der Benutzer möchte, dass bei seinen nach Commons verschobenen Bildern sein Name im Artikel genannt wird (oder alternativ die de-Versionen ohne Namensnennung nutzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 10:57, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Es braucht sich keiner zu wundern wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden. --Marcela 10:48, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, das habe ich schon verstanden. Allerdings kann man sich wegen der Namensnennung ganz ordenlich gegenseitig die Köpfe einschlagen (Beispiele: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/04#CC-Lizenzen, Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle, Wikipedia:Umfragen/Autorennennung am Artikel). Fakt ist: Es ist nicht geklärt, ob eine solche Bitte rechtlich möglich ist. Bislang ist es jedenfalls so, dass die Namensnennung ausschließlich auf der Bildbeschreibungsseite erfolgen soll; die Namensnennung direkt am Bild ist in de-WP unerwünscht bzw. derzeit einfach völlig ungebräuchlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
Als an dem Streit Beteiligter möchte ich nur kurz anregen, einmal der Frage nachzugehen, ob vielleicht ein Missverständnis bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen der CC-BY-SA vorliegt. Das war zumindest mein Eindruck nach den Reaktionen auf das Hochladen des Bildes auf Commons. --bigbug21 13:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Und das nächste Mißverständnis, ich habe deinen Duplikat-Hinweis gerade auf Commons entfernt weil ich annahm, du hast die Änderung nicht bemerkt. Sorry, wollte das nicht eskalieren. Nur mal als Surftip: Aka schreibt wie viele andere (ich auch) seit Jahren seinen Nick/Kürzel mit in den Dateinamen. Niemand hat je daran Anstoß genommen. Bei den Bildern von Stuart Mentiply ist es ebenso. --Marcela 17:00, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Im Dateiname ist es mir egal, solange es nicht exorbitante Züge annimmt. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:14, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Da liegt offenbar wieder das „Martina Nolte“-Missverständnis vor. Die CC sieht nicht vor, dass Urheber in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Bild zu nennen sind. Eine solche Forderung ist eine Zusatzbestimmung, die man vermutlich als ungültig betrachten darf. Rainer Z ... 17:19, 26. Apr. 2009 (CEST)
Das ist kein Missverständnis. Die Forderung ist keine Zusatzbestimmung, sondern macht Gebrauch von der Möglichkeit des Urhebers, die Art der Attribuierung vorzugeben. Nach deutschem Urheberrecht sind urhebervertragliche Bestimmungen wie die CC als AGB zugunsten des Urhebers auszulegen. Es gibt keine offizielle Policy der WMF dazu, wir selbst neigen dazu, als Konsens die Nichtnennung in der Bildunterschrift anzusehen. Ich halte diese Position für falsch, da reiner Bequemlichkeit geschuldet, wie man sich durch einen Blick auf die norwegische WP zB Artikel Oslo überzeugen kann. Nach meiner Rechtsauffassung ist es rechtsgültig möglich, im Rahmen der CC-Lizenz die Art und Weise der Attribuierung vorzugeben, sofern keine unüberwindbaren technischen Hürden entgegenstehen. Bequemlichkeit ist keine technische Hürde. Wenn wir solche Bedingungen nicht wollen, müssen wir das Bild löschen. Hexenhügel Winningen (Versionsgeschichte und Disku) --FrobenChristoph 17:40, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist deine Meinung... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:47, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Einfach hier löschen, wenn er keine Wikipedianutzbare freie Lizenz einbaut. syrcro 17:50, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Die freie Lizenz ist doch vorhanden (CC-by-sa 3.0)... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist keine Wikipedianutzbare freie Lizenz - das ist eine FürWikipedia-ohne-Namensnennung-,-aber-mit-Bildebschreibungsseiten-Duldung und eine Freie Lizenz, die in der Wikipedia unnutzbar ist. Alles auf die Commons und lokal löschen. syrcro 17:56, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Die freie Lizenz ist doch vorhanden (CC-by-sa 3.0)... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Zeit für meine Äußerung: Ich bin Urheber der 4 in Rede stehenden Fotos, die in div. Artikeln in Bigbug21-Version veröffentlicht wurden, ohne auf die Lizenzbestimmungen zu achten. Die Problematik wurde von Störfix und Marcela wohl richtig aufgenommen und FrobenChristoph hat die Rechtslage auf den Punkt gebracht.
- 1. Es geht gar nicht um Uploads bei Commons von unbearbeiteten/bearbeiteten Versionen durch Dritte, solange die Lizenzierungsmaßgaben eingehalten sind.
- 2. Bigbug21 hat mehrfach in seiner Art versucht, mir so entgegenzutreten bzw. Grenzen zu zeigen, wie dies bei mir Gegenwind auslöste; das ist ein unerheblicher Nebenkriegsschauplatz.
- 3. Dies führte dazu, dass ich explizit in diesen 4 Fällen sein Tun mit Bild-Veröffentlichungen verfolge, für die ich das Lizenzrecht als Urheber und Nutzungsrechteinhaber besitze. Für alle anderen WP’ler lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich bei Verwendung meiner Fotos durch Dritte in der WP oder sonst im Internet noch nie auf Lizenzeinhaltung bestanden habe (und meine Fotos werden nicht unerheblich lizenzwidrig verwendet).
- 4. Wikipedia erlaubt und will die Lizenzierung cc-by-sa-v.3, darum muss man nicht diskutieren, bitte nachlesen. Die Lizenz gestattet, das Werk bzw. den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, u.a. zu folgenden Bedingungen, ich zitiere wörtlich: „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen“. Dies ist weder neu, noch irgendwie fragwürdig oder unrechtmäßig, sondern bei jeder Verwendung durch Dritte (also auch in der WP) zu beachten.
- 5. Bleibt in diesen 4 Fällen de jure nur: Original zur Veröffentlichung oder von Dritten verwendete Version mit meiner Namensnennung veröffentlichen oder löschen und gar nicht veröffentlichen. So einfach ist das.
- Diese Rechtslage lässt sich auch durch Herumreden nicht ändern. Ich wiederhole, dass es mir gar nicht darauf ankommt, hier für alle Zukunft eine Änderung von Gewohnheiten oder eine Ausnahme zu bewirken (dies soweit an Chaddy). Ich habe zur Konfliktlösung – wie übrigens Marcela in ähnlicher Weise auch – vorgeschlagen den Urzustand wieder herzustellen, nur hierauf keine Antwort erhalten, nach der man rechtsstreitiges Lösung bzw. Inanspruchnahme vermeiden könnte. Schließlich kommt es ja wohl (hoffentlich noch) auf den Visualisierungsbeitrag an und nicht auf rechtsstreitiges Procedere.
- Aber warum liest man denn nicht, was Marcela hier oben schreibt? Ich zitiere ihn: "Es braucht sich keiner zu wundern, wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden." - Ende Zitat von Marcela.
- Zum Schluss eine Anmerkung an Bigbug21: wie unter 1. ausgeführt ist auch das Hochladen tonwertkorrigierter Versionen von einem Foto mit meinen Lizenzmaßgaben nicht das Problem, aber auch nicht die Lösung. Ein WP-Artikel wurde bearbeitet und dabei diese tonwertkorrigierte Version ohne Nennung meines Namens veröffentlicht und die Lizenz cc-by-sa V. 3.0 nicht beachtet, die besagt, Veröffentlichung (jedweder Versionen) "nur unter Nennung meines Namens (Wolfgang Pehlemann) direkt unter Bild und Sicherstellung der Weitergabe nur unter diesen Bedingungen".
- Wie schwierig ist es, einerseits solche Lizenzbestimmungen nachzulesen, zu beachten und Lizenzrechtsverletzungen zu vermeiden, oder andererseits einem anderen WP'ler mal nicht den eigenen Sinn aufzwingen zu wollen? Toleranz, solange für WP mehr dabei herauskommt.
- Viele Grüße an die übrige WP-Gemeinde --Wolfgang Pehlemann 10:49, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Nachtrag
- Soeben erhalte ich Unterlagen meiner Anwälte, aus denen sich noch weiteres zu diesem Komplex um 4 Dateien von mir ergibt, die Benutzer Bigbug21 einerseits für seine Upload-Versionen benutzte und andererseits dann ohne Namensnennung zur Veröffentlichung in WP-Artikeln brachte :
- 6. auf der WP-Seite mit der Datei:Pfieffetal Bridge ICE1.jpg, so wie diese Datei von Benutzer Bigbug21 hochgeladen wurde, wird die Behauptung veröffentlicht, zu vorgenannter Datei sei die folgende Datei ein Duplikat: Datei:Melsungen-Adelshausen Pfieffetalbrücke 1987-1989 für DB Deutsche Bundesbahn J.G.Müller Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 3062.jpg. Letzteres ist meine Datei, bei der es sich in der WP um das Origal handelt und keinesfalls um ein Duplikat. Ich habe Anweisung gegeben, auch diese Unwahrheit rechtsrelevant beweislich sichern zu lassen.
- 7. noch schlimmer treffen die anwaltlichen Recherchen zu, wonach sich bewiesen hat, dass Benutzer Bigbug21 auf der Upload-Seite mit meiner Datei Datei:Melsungen-Adelshausen Pfieffetalbrücke 1987-1989 für DB Deutsche Bundesbahn J.G.Müller Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 3062.jpg am 18.04.2009 um 17.10 Uhr aus dem Feld mit den Angaben zur Quelle und Urheberschaft meinen Namen als Urheber entfernte und anstelle "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber Wolfgang Pehlemann Wiesbaden Germany" dann eine Manipulation zur Urheberangabe mit "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber CC-BY-SA-30" einfügte. Das führt zu dem Ergebnis, dass so unzulässig auf die Urheberschaft eingewirkt wurde. Zudem zählt es als weiteres Indiz für den Vorsatz zur Namensentfernung und steht damit im Zusammenhang mit vorsätzlicher Lizenzrechtsverletzung. Dies verdeutlicht, welche Mühe sich ein Benutzer Bigbug21 gegeben hat, um auf jedwede Weise zu versuchen meinen Namen nicht nur aus dem Dateinamen bei seinem Upload bei Commons zu entfernen, sondern auch manipulierend in die Upload-Angaben zu meiner Datei einzugreifen, wo es für Benutzer Bigbug21 überhaupt keine Veranlassung geben durfte etwas zu ändern. Auch hierzu habe Anweisung gegeben, diese Manipulation rechtsrelevant beweislich zu sichern.
- hier ein Link zur Manipulation wie vor von Seiten des Benutzers Bigbug21 an den von mir ausgewiesenen Angaben zu meiner originären Datei, wo er überhaupt nichts verloren hat.
- Unglaublich, was sich da ein WP'ler herausnimmt - die Wikipedia ist kein rechtsfreier Raum, wo so manche entgegen den Rechten der Urheber von Fotografien mit deren Bildern machen könnten, was sie unzulässigerweise gerade wollen.
- Derartiges macht die Wikipedia unglaubwürdig und könnte bei solchen unrechtmäßigen Verhaltensweisen mit Bildrechten, den Angaben dazu und anderen Inhalten seitens einiger WP'ler dazu führen, daß materielle und finanzielle Zuwendungen an die Wikipedia gefährdet werden könnten. Dessen sollten sich diejenigen mal etwas bewußt werden, die hier in der WP alles für rechtsfreien Raum halten.
Meine gerne als "Missverständnis" oder "Lex Martina" abgewertete Auffassung beruht auf geltendem Recht (D: § 13 UrhG, § 63, CH), Branchenüblichkeit und Rechtsexperten ([2], Seite 139 & [3], Abschnitt (3) Praktische Umsetzung der Namensnennung (e)) *. In all den Diskussionen seit einem Jahr mit Gezanke und Ignorieren der bekannten Rechtslage habe ich nicht eine anderslautende juristische Quelle gesehen. Über einen nur behaupteten "Konsens" und die jahrelange Praxis hinaus gibt es keine einzige projektinterne oder Wikimedia-Richtlinie, kein Meinungsbild, keine Umfage oder irgendetwas, das diese massive Unterdrückung einer lizenzkonformen Bildnutzung in der Wikipedia rechtfertigen könnte. --Martina Nolte Disk. 18:39, 28. Apr. 2009 (CEST)
Nürnberger Hausbücher
Unter [4] sind eine Menge sehr interessanter Illustrationen aus dem 14. bis frühen 19. Jahrhundert veröffentlicht worden, die für die Wikipedia sehr interessant sein dürften. Kurz zum Hintergrund: In zwei Armenhäusern wurden über diesen Zeitraum kommentierte Porträts von allen Einwohnern bei der Berufsausübung gemacht, das sind wunderbare Dokumente der Alltagskultur. Nun verlangt die Nürnberger Stadtbibliothek (natürlich!) Gebühren für die Weiterverwendung nebst Einzelgenehmigung, die Digtalisate sind mit Wasserzeichen verziert. Ich halte das für einen typischen Fall von Copyfraud. Sich einfach drüber hinwegzusetzen, ist aber wohl keine gute Strategie. Vielleicht sehen sich einige die Sache mal an, ob es lohnt, mit der Bibliothek in Kontakt zu treten. Rainer Z ... 17:07, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das sind profi- Scans. Sie haben auch versucht, das Downloaden der Grafiken zu verhindern, Rechtsklick geht nicht. man kommt über direkte Adresseingabe an die dateien dran: http://www.nuernberger-hausbuecher.de/75-Amb-2-279-49-r/large - aber das ist mit Sicherheit nicht die Original-Auflösung. 1200x900 mit 180 kB, das haben sie besser. Wer spricht sie an? Ich habe da ja jemanden im Hinterkopf... ;) --Marcela 17:15, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich würde da für den Verein plädieren. Es geht immerhin um fast 800 Bilder. Rainer Z ... 17:22, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Mein Rechtklick klappt sehr gut. Ist eine Javascriptspielerei, die unter FF 3.1 nicht mal funktioniert. syrcro 17:47, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe keinen Grund, sich nicht über Copyfraud hinwegzusetzen. Hunderte Editoren praktizieren das bereits ohne jede Abstimmung bei Scans der Bayerischen Staatsbibliothek, und auch Lebkuchen enthält bereits ein Bild aus dem hier zur Rede stehenden Angebot. Was gemeinfrei ist muss gemeinfrei bleiben. Es gibt keinerlei moralische Rechtfertigung, nach unseren Grundsätzen frei nutzbare Scans nicht in großem Umfang zu importieren. Wir müssen unsere Verpflichtung für freie Inhalte ernstnehmen. Fotothek und Bundesarchiv sind ein ganz anderer Fall. Als Lizenzbaustein kommt nach unseren Grundsätzen nur PD in Betracht, keinesfalls CC-BY - wo ist die Verhandlungsbasis?
- Der Verein erwirkt eine Genehmigung, dass wir das dürfen, was wir ohnehin dürften. Die Quelle wird genannt, aber das wäre auch sonst der Fall. "Wir" schmücken uns mit einer weiteren Kooperation, ohne dass dies in irgendeiner Form ein fundamentum in re hätte.
- Der Verein kann leider keine Genehmigung erwirken und lässt uns via Office Action der WMF die Nutzung von Bildern aus dem Angebot verbieten. Das Bild in Lebkuchen wird gelöscht, freie Inhalte erleiden eine große Niederlage.
- Der Verein kann keine Genehmigung erwirken und interessierte Nutzer übernehmen die Bilder eben ohne solche.
Es wird aus diesen Optionen deutlich, dass schlimmstenfalls freie Inhalte geschwächt werden, und bestenfalls wir nichts wirklich profitieren --FrobenChristoph 17:33, 26. Apr. 2009 (CEST)
Einfach alles hochladen. Benutzer:Kein Copyfraud durch die Stadtbibliothek Nürnberg ist sogar noch als Socke vergebbar. syrcro 17:49, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich habe dies Seiten schon länger im Visier, bin aber zur Zeit noch anderweitig beschäftigt. Ich stimme FrobenChristoph voll zu. Wer so offensichtlich Copyfraud betreibt wird nicht gesprächsbereit sein, sondern wird versuchen Bedingungen durchzusetzen, welche wir niemals erfüllen könnten, oder wollten und vor allem nicht sollten. --Wuselig 18:33, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Es geht nicht darum, dass der Verein eine Genehmigung erwirkt oder sonst jemand. Die Rechtslage ist ja eindeutig (und die Bücher sind obendrein in öffentlichem Besitz und mit öffentlichen Mitteln gescannt worden). Ich halte es aber für vorteilhaft, Bibliothek und Museum zunächst darauf hinzuweisen und möglicherweise zu erreichen, dass die Daten in voller Auflösung und nicht einzeln händisch in die Wikipedia übertragen werden. Das halte ich für taktisch klüger als schlichtes Ignorieren ihrer seltsamen „Nutzungsbedingungen“. Rainer Z ... 19:53, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Besitzer solcher Kunstwerke, ob öffentlich oder privat, an, oder durch die Veröffentlichung von sogenannten Coffee Table Books mit diesen Kunstwerken Geld verdienen wollen, aber natürlich könnte es sinnvoll sein sie davon zu überzeugen, dass durch die Veröffentlichung dieser Kunstwerke mit einer korrekten Bildbeschreibungsseite, welche auch auf sie als Eigentümer hinweist, in einem Projekt wie Commons und der Einbindung in Artikeln in einer Vielzahl von fremdsprachigen Wikipediaversionen, der Bekanntheitsgrad dieser Kunstwerke dermaßen ausgedehnt wird, dass sowohl der Absatz der Kunstbände, als auch der Besuch im entsprechenden Museum entsprechend erhöht wird. Dies erhöht dann auch den Absatz der entsprechenden Kunstpostkarten vor Ort. Solche Copyfraudregeln, oder Fotografieverbote in Museen sind letzendlich Verzicht auf kostenlose Werbung. --Wuselig 21:22, 26. Apr. 2009 (CEST)
Gäbe es irgendwelche Probleme einen Screenshot dieser Software hochzuladen?
Bin gerade dabei einen Artikel (Vocaloid) zu illustrieren. Nun stellte sich mir die Frage ob man nicht gleich einen Screenshot (z.B. so was) des Programms verwenden kann. Ich sehe hier keine schützenswerten Elemente, da es im Grund alles nur einfache geometrische Formen sind. Die Art der Gestaltung der GUI ist auch nicht neu und wird schon seit den späten 80er Jahren (oder noch früher) in ähnlicher Weise für Midi-Dateien genutzt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:23, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Mal abgesehen, dass das ein äußerst nichtsagender Screenshot ist: diese GUI ist nicht urheberrechtlich geschützt. - Nimm für die Screenshot niedrige Auflösungen (am besten 800er) und etwas actionreichere Bilder. Dort sind ja kaum Spuren genutzt. syrcro 11:30, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Danke. Dort werden in der Regel auch nur wenige Spuren genutzt. Schließlich ist es eine Software zur Erzeugung von Gesang, die in der Regel mit einer Stimme auskommt. Sehr viel mehr kann man dort auch nicht erwarten, da die eigentlich aufwendige Technik unter der Haube steckt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 22:31, 27. Apr. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe bei Manuskripten /Partituren
Zwar verstehe ich Rechtsschutz von Schriftzeichen#Schutz handschriftlicher Schriftarten und Gestaltungen so, dass in DACH nur handschriftlich verfasste Texte mit Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt sind, doch frage ich lieber noch einmal nach: Spricht etwas dagegen, diese Manuskriptseite von Henry Wood bei uns hochzuladen (Commons scheint nicht in Frage zu kommen, wenn ich mir das hier anschaue)? --Andibrunt 14:37, 27. Apr. 2009 (CEST)
Ich hab nix dagegen --Historiograf 19:04, 27. Apr. 2009 (CEST)
Karte Stadtbahn Bielefeld
Hallo,
wie ist zu verfahren, wenn ein von einem Grafikwerkstattler gezeichnetes Bild nahezu völlig identisch mit der (vmtl. copyrightgeschützten) Vorlage ist?
Hier: Erstellte Karte: Datei:Liniennetz Stadtbahn Bielefeld.svg
Vgl. Original: http://www.mobiel.de/stadtbahnnetz.html
--S[1] 20:57, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Eine Zeitung rollen (FAZ ist da immer eine gute Wahl) und dem Zeichner solange auf den Kopf hauen, bis er versteht, was Kleine Münze bedeutet und warum man fremde Werke nicht als {{self|GFDL|cc-by-sa-3.0,2.5,2.0,1.0}} bebabberln sollte. Löschen auf den Commons kannste selber, oder? syrcro 21:06, 27. Apr. 2009 (CEST)
URV oder doch nur Textplagiat?
Samochód pancerny wz. 34 scheint zum Großteil eine 1-zu-1-Übersetzung von dieser Webseite zu sein. Sagt mal was dazu, ich find´s schon kritisch..--D.W. 21:44, 27. Apr. 2009 (CEST)
Bild von anderer Sprachversion der Wikipedia
Zur Illustration von Quanten-Hall-Effekt suche ich derzeit nach einem brauchbaren Bild. Dazu zwei Fragen:
1.) Im russischen Artikel ist eine Abbildung, die ich allerdings noch nachbearbeiten müsste (Achsenbeschriftung übersetzen). Wie sehen die Schritte aus, mit denen das zu bewerkstelligen ist? [Meine Vermutung ist: Verschieben mit Versionsgeschichte/Lizenz auf die deutsche Wiki (wer macht das?), Herunterladen und Anpassung meinerseits, Überschreiben der Version in der deutschen Wikipedia durch Upload, dann Einbinden in den Artikel.]
2.) Gibt es auch eine offizielle englische Version des Freigabe-Texts auf Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern? Die englische Wikipedia bietet nur Vorformulierungen von Anfragen, da ist die Denkweise anders als bei der deutschen Wikipedia, bei der Urheber ja gebeten werden, einen vorformulierten Text an die entsprechende Email-Adresse zu schicken.
Weitere Hintergrundinformation zur Fragestellung siehe Benutzer_Diskussion:Dogbert66#Bilder. --Dogbert66 11:53, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Welche Abbildung aus ru denn? Die meisten davon sind selbst nach US-Maßstäben nicht schützbar, nach deutschen Maßstäben schützbares habe ich übrigens gar nicht gefunden. syrcro 15:22, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Diese Abbildung meine ich. --Dogbert66 18:56, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Commons könnte kritisch sein, auf de.WP aber hochladbar. syrcro 18:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Und auf de.WIKI selbst hochladen, oder einen Admin bitten, die ganze Versionsgeschichte rüberzukopieren? --Dogbert66 19:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ich bin ein Depp; ich habe die Lizenzen verwechselt (GFDL 1.2 only und GFDL 1.2+) - war aber GFDL 1.2+, hab es Dir auf die Commons geschoben. (Datei:Quantum Hall effect - Russian.png). syrcro 19:39, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Und auf de.WIKI selbst hochladen, oder einen Admin bitten, die ganze Versionsgeschichte rüberzukopieren? --Dogbert66 19:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Commons könnte kritisch sein, auf de.WP aber hochladbar. syrcro 18:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Diese Abbildung meine ich. --Dogbert66 18:56, 28. Apr. 2009 (CEST)
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich die Datei durch meine neue Version erstzen kann. Das geht aber nicht (Bekomme eine Meldung, dass die Datei bereits existiert). --Dogbert66 01:46, 30. Apr. 2009 (CEST)
- @syrcro: Kannst Du bitte mal über den Artikel Quanten-Hall-Effekt sehen, ob ich das Lizenz-technisch jetzt korrekt hinbekommen habe. Vielen Dank für Deine Hilfe! --Dogbert66 02:40, 30. Apr. 2009 (CEST)
Verwenden von autorisierten Textpassagen in einem Artikel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin der WebSite-Beauftragte meiner Schule, der Herderschule in Kassel. Wir haben festgestellt, dass es in WIKIPEDIA bereits je einen Artikel über die Herderschulen in Gießen und Wuppertal gibt und wollten selbst einen Artikel über unsere Herderschule einstellen.
Wir haben bereits einen Artikel verfasst und haben dazu Passagen aus unserer Schulinfo, die auf unserer Homepage (www.herderschule-kassel.de) steht, benutzt.
Dies wurde wohl automatisch festgestellt und das Einstellen des Wikipedia-Artikels daraufhin untersagt. Ich bin aber selbst Autor und Rechteinhaber dieser Textpassagen bzw. vertrete die Autoren und würde die Textpassagen auszugsweise gern für den Artikel verwenden.
Wie soll ich weiter verfahren?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hölz (WebSite-Beauftragter / Wikipediaautor) (nicht signierter Beitrag von Alexander Hölz (Diskussion | Beiträge) 14:43, 28. Apr. 2009 (CEST))
- Den Text könntest Du mit einer Mail mit dieser Texvorlage zur allgemeinen Nutzung freigeben. Da das allerdings kein guter enzyklopädischer Artikel war und nicht einmal die Mindeststandards eingehalten wurden, würde Dir auch eine Freigabe nichts bringen. Bitte ließ dir die Infos zu Artikel über Schulen durch, nimm am Mentorenprogramm teil und dann schauen wir weiter. --Taxman¿Disk? 14:50, 28. Apr. 2009 (CEST)
Buchseite von 1861
Hallo zusammen, darf ich bei google Books die Seite eines Buches von 1861 per Screenshot aufnehmen und diesen hier zwecks der historischen Landkarte einbinden? Gruß Elvaube 15:46, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Könntest Du zeigen, welches Buch und welche Seite, am Besten mit Link? In Aller Regel dürften die Urheber allerdings bereits mehr als 70 Jahre tot und die Karte gemeinfrei sein, daher: ja --Taxman¿Disk? 15:54, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Gerne, es geht sich um dieses Buch und die Karte auf Seite 4. Gruß Elvaube 18:27, 28. Apr. 2009 (CEST)
Google SketchUp Grafiken
Ich habe vor, für einige Wolkenkratzer in der Wikipedia ein paar kleine Diagramme zu erstellen, und zwar mit Google SketchUp und nun wollte ich fragen, in wie fern dies erlaubt ist (man teilte mir mit, ich solle am besten hier diese Frage stellen Diskussionseite, auf der ich diese Frage schon einmal stellte).
Mein Plan ist es, dass ich mir die jeweiligen Gebäude (beim Empire State Building z.B. den Burj Dubai, den Taipeh 101, ... (etwa 3 bis 10 weitere) aus der Google SketchUp 3D-Galerie runterlade und in eine Datei einfüge (3D-Modell des Empire State Buildings neben das des Burj Dubais, das des Taipeh 101 usw.), einen Screenshot davon anfertige und dann diese Art "Diagramm" in die Wikimedia Commons hochlade, so dass man sie in die Artikel einarbeiten kann.
Ist das erlaubt? Schließlich benutzte ich die Modelle fremder Benutzer und außerdem noch ein spezielles Programm (" denn [so etwas] ist nicht ganz ohne, so sagen die Urheberrechte bei Google: Sie oder ein dritter Lizenzgeber, soweit vorhanden, bleiben im Besitz aller Patent- und Urheberrechte sowie der Marken an jeglichen Inhalten, die Sie im Rahmen der 3D-Galerie einstellen" siehe Diskussionseite, auf der ich diese Frage schon einmal stellte). Soweit ich weiß ist es erlaubt, Modelle von anderen Benutzern sich aus der 3D-Galerie runterzuladen runterzuladen, verbessern und dann wieder hochzuladen, ich kann mich da aber auch täuschen.
Die Seite Kann ich ein Modell aus der 3D-Galerie in meiner Doktorarbeit, auf meiner Website, in einem Blog oder in einem Zeitungsartikel etc. verwenden? half mir bei diesem Problem auch nicht weiter, da es bei mir in Google SketchUp nicht das Menü "Google" gab, der Link leitete mich auch nur wieder auf die Startseite der 3D-Galerie um.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
-- Thomas 003 18:43, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Einfache Antwort: Geht nicht die 3D-Modelle sind Bearbeitungen der Architektur der Hochhäuser, alle von dir genannten sind nach deutschem Recht noch nicht gemeinfrei. syrcro 19:03, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Sehe ich anders. Jedenfalls syrcros Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Die Darstellungen fallen meines Erachtens unter die Panoramafreiheit, die viele unterschiedliche Darstellungsarten - nicht nur die Fotografie - erlaubt. Zu anderen Punkten der Frage kann ich mich nicht äussern. --Port (u*o)s 01:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Wir haben hier mehrere Probleme. Zuerst mal die Urheberrechte an den Gebäuden. Um diese müssen wir uns aber möglicherweise aufgrund der Panoramafreiheit nicht kümmern. Als nächstes haben wir aber die Modelle selber. Die sind von Dritten erstellt und selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Dann kommen noch die Texturen der Modelle. Auch diese sind Lichtbilder, wenn nicht Lichtbildwerke, und wohl auch von Dritten erstellt. Wir bräuchten hier also eine Menge Freigaben von unterschiedlichen Leuten, die alle erst ausfindig gemacht werden müssten. Ich wage mal zu behaupten, dass es einfacher ist, mal auf Flickr o.ä. nach CC-Bildern der entsprechenden Gebäude zu suchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Dann lass' ich es doch wohl lieber sein. Trotzdem, eine weitere Frage: Darf man nun einfach so mit einer Software Sachen erstellen und Bilder/Videos von diesen dann in den Commons hochladen (wie diese Datei zum Beispiel, wahrscheinlich mit ASAP erstellt). Und wenn dies nur für einige Programme zutrifft, gibt es irgendwo eine Liste, in der steht, welche solche Programme sind?
Vielen Dank für die Beantwortung der oberen Frage, -- Thomas 003 13:05, 29. Apr. 2009 (CEST)- Ja, du darfst mit Programmen beliebige Grafiken etc. erstellen, solange du keine geschützten Werke aus dem Programm selber verwendest. Beispielsweise haben Grafikbearbeitungsprogramme manchmal vordefinierte Stempelmuster, diese können natürlich geschützt sein. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, du darfst praktisch jede Software dazu verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Danke, Frage geklärt, -- Thomas 003 18:30, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, du darfst mit Programmen beliebige Grafiken etc. erstellen, solange du keine geschützten Werke aus dem Programm selber verwendest. Beispielsweise haben Grafikbearbeitungsprogramme manchmal vordefinierte Stempelmuster, diese können natürlich geschützt sein. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, du darfst praktisch jede Software dazu verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Dann lass' ich es doch wohl lieber sein. Trotzdem, eine weitere Frage: Darf man nun einfach so mit einer Software Sachen erstellen und Bilder/Videos von diesen dann in den Commons hochladen (wie diese Datei zum Beispiel, wahrscheinlich mit ASAP erstellt). Und wenn dies nur für einige Programme zutrifft, gibt es irgendwo eine Liste, in der steht, welche solche Programme sind?
- Wir haben hier mehrere Probleme. Zuerst mal die Urheberrechte an den Gebäuden. Um diese müssen wir uns aber möglicherweise aufgrund der Panoramafreiheit nicht kümmern. Als nächstes haben wir aber die Modelle selber. Die sind von Dritten erstellt und selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Dann kommen noch die Texturen der Modelle. Auch diese sind Lichtbilder, wenn nicht Lichtbildwerke, und wohl auch von Dritten erstellt. Wir bräuchten hier also eine Menge Freigaben von unterschiedlichen Leuten, die alle erst ausfindig gemacht werden müssten. Ich wage mal zu behaupten, dass es einfacher ist, mal auf Flickr o.ä. nach CC-Bildern der entsprechenden Gebäude zu suchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Sehe ich anders. Jedenfalls syrcros Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Die Darstellungen fallen meines Erachtens unter die Panoramafreiheit, die viele unterschiedliche Darstellungsarten - nicht nur die Fotografie - erlaubt. Zu anderen Punkten der Frage kann ich mich nicht äussern. --Port (u*o)s 01:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
Historisches KFZ Kennzeichen mit Zulassungsplakette Deutsches Reich mit Reichsadler.
Hallo, ich habe vor einigen Tagen in einem Privatmuseum ein altes Motorradkennzeichen fotografiert auf dem diese Zulassungsplakette zu sehen ist und möchte das Kennzeichen in den Artikel Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch) einfügen. Welche Lizenz ist dafür vorgesehen bzw. was muß noch dabei beachten, oder ist es überhaupt gestattet so ein Bild hochzuladen ? --Huhu 19:06 Uhr, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Die Lizenz wird ja direkt in der Bildbeschreibung eingetragen, in diesem Fall also auf Commons. Bilder, die auf Commons oder direkt in de-wikipedia liegen, können dann einfach in Artikel eingefügt werden. --Nyks ►Kontakt 19:48, 28. Apr. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit bei einem Lageplan?
Hallo, ich habe zunächst auf flickr einen fest montierten, frei zugänglichen Lageplan des Landschaftspark Duisburg-Nord. Greift hier die Panoramafreiheit ähnlich wie bei Panoramafreiheit#Sprachwerke, Musikwerke, Bildtafeln beschrieben? -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 00:40, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, zumindest nach der zur Zeit herrschenden Meinung auf WP:UF. --Isderion 00:46, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ok, Danke. Da ich diese Einschätzung auch noch von zwei weiteren Kollegen (Raymond und DaB.) bekam, habe ich den Lageplan jetzt bei Commons hochgeladen, die Aufnahme aber zusätzlich zur Sicherheit noch mit der Urheberrechtswarnung FOP (Freedom of Panorama) versehen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 10:39, 29. Apr. 2009 (CEST)
Frage Übersetzung?
Hier taucht ein neuer Artikel auf: Cairnderry mit sehr unverständliche Begriffen, wie kann man feststellen ob es sich hier um eine Maschinenübersetzung handelt? --Elab 15:16, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist zumindest maschinengestützt übersetzt. Ich habe mal eine URV-Warnung reingepappt (die einzige genannte Quelle ist wohl geschützt). syrcro 15:28, 29. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Welche Begriffe sind denn deiner Meinung nach sehr unverständlich? Wenn du dir das Lemma Cairn zur Brust nimmst, ist doch schon (fast) alles verständlich. Nach Maschinenübersetzung sieht das nicht aus. Vielleicht trägt auch z. B. das etwas zum Verständnis bei. -- Хрюша ?? 15:37, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Oh oh, von der IP scheint auch dieser Artikel Grolla von hier zu sein[5] --Elab 15:42, 29. Apr. 2009 (CEST)
- @Khryusha: Da sind soviel Denglisch-Konstruktionen drin, da hat entweder ein guter Robot mit menschlicher Unterstützung oder ein englischer Muttersprachler mit einem de-Level 2-3 gewirkt. Aber eine Übersetzung ohne Quelle ist das sicher. syrcro 15:55, 29. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Manchmal verstehe ich Argumente nicht, deshalb meine Frage an syrcro: was meinst du mit einzig genannter Quelle geschützt? Das Buch scheint doch bekannt und verfügbar zu sein. Muss denn in einem solchen Fall jemand anderes zwingend den Originaltext lesen um eine URV zu widerlegen? Falls dem so ist, gäbe es noch viel zu tun. Ich bin kein Fachmann, aber aus eigenem Interesse habe ich bei solchen Fragen ebenfalls gerne Klärung. -- Хрюша ?? 15:58, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Der Text ist offensichtlich eine Übersetzung aus dem Englischen und kein Original. Das Original muss frei oder freigegeben sein, damit die Übersetzung in der Wikipedia behalten werden kann. Wenn der Autor den Originaltext selber geschrieben und dann übersetzt hat, ginge das auch; aber so deutet doch alles auf eine Urheberrechtsverletzung hin. syrcro 16:06, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Greift das aber nicht zu kurz, aufgrund des fehlerhaften Deutsch einfach Übersetzung anzunehmen? Nochmals: ich möchte nur die Vorgehensweise und eure Beurteilungskriterien versuchen nachzuvollziehen. -- Хрюша ?? 18:56, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist nicht das fehlerhafte Deutsch, sondern die falsche Übernahme von englischen Konstruktionen, die die Übersetzung offenbaren. syrcro 19:41, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Da muss man wohl schon Deutsch-Muttersprachler sein. CH-Deutschkenntnisse reichen definitiv nicht ;0}. Aber danke für die Erklärungen. -- Хрюша ?? 07:46, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist nicht das fehlerhafte Deutsch, sondern die falsche Übernahme von englischen Konstruktionen, die die Übersetzung offenbaren. syrcro 19:41, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Greift das aber nicht zu kurz, aufgrund des fehlerhaften Deutsch einfach Übersetzung anzunehmen? Nochmals: ich möchte nur die Vorgehensweise und eure Beurteilungskriterien versuchen nachzuvollziehen. -- Хрюша ?? 18:56, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Der Text ist offensichtlich eine Übersetzung aus dem Englischen und kein Original. Das Original muss frei oder freigegeben sein, damit die Übersetzung in der Wikipedia behalten werden kann. Wenn der Autor den Originaltext selber geschrieben und dann übersetzt hat, ginge das auch; aber so deutet doch alles auf eine Urheberrechtsverletzung hin. syrcro 16:06, 29. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Manchmal verstehe ich Argumente nicht, deshalb meine Frage an syrcro: was meinst du mit einzig genannter Quelle geschützt? Das Buch scheint doch bekannt und verfügbar zu sein. Muss denn in einem solchen Fall jemand anderes zwingend den Originaltext lesen um eine URV zu widerlegen? Falls dem so ist, gäbe es noch viel zu tun. Ich bin kein Fachmann, aber aus eigenem Interesse habe ich bei solchen Fragen ebenfalls gerne Klärung. -- Хрюша ?? 15:58, 29. Apr. 2009 (CEST)
Artikel Joachim Deckarm
Von der Disk hierher verschoben. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 16:08, 29. Apr. 2009 (CEST) Hallo! Es ist zwar schon einem Benutzer aufgefallen (siehe dort), aber ich wollte es hier noch einmal ansprechen: Der Artikel ist fast deckungsgleich mit der offiziellen Homepage ("Über Joachim" -> "Sportliche Karriere"). Da der Artikel aber schon recht alt ist, wollte ich nicht gleich die schweren Geschütze auffahren. Was nun? --Kaisersoft Audienz? Bewerten? 12:55, 29. Apr. 2009 (CEST)
Meton-Zyklus
Worin besteht die folgende behauptete mehrfache Urheber-Rechte-Verletzung? : [6]
Vorab-Information: Es ist nichts zusammen kopiert. Der Artikel ist neu geschrieben, eine komplette Übearbeitung des Themas, dessen logisches Lemma Meton-Zyklus ist. Die momentanen Untertitel in 3 Auslagerungen sollen später ersatzlos gelöscht werden, da sie in der Literatur nicht existieren.
Analemma 17:36, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ich vermute mal der Revertierer ging davon aus, das die Zusammenlegung mittels copy&paste geschah, was gegen GNU-FDL (Namensnennung) verstößt. Hast Du mal selbigen angesprochen was er will bzw. was aus der "Prüfung" geworden ist? Eine andere Sache wäre noch mit anderen die Zusammenfassung abzuklären, nicht das einer was dagegen hat und Streit wegen eigenmächtigem Handeln ausbricht. Gruß --Biezl ✉ 17:59, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Nenne mir bitte andere, falls Du welche kennst, mit denen sich die Zusammenfassung abklären ließe? Der Revertierer ist als "Erst-Autor" dazu wegen Befangenheit nicht in der Lage, liefert Scheinargumente (er weiß selbstverständlich, dass kein copy&paste vorliegt) und verschleppt die Sache (die "Prüfung" wird nicht veranlaßt). Ich danke Dir für die Auskunft, dass Du den URV-Vorwurf offensichtlich auch nicht nachvollziehen kannst (ausser es handele sich schlicht um copy&paste). Höre ich nochmals von Dir?
Analemma 21:49, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Nenne mir bitte andere, falls Du welche kennst, mit denen sich die Zusammenfassung abklären ließe? Der Revertierer ist als "Erst-Autor" dazu wegen Befangenheit nicht in der Lage, liefert Scheinargumente (er weiß selbstverständlich, dass kein copy&paste vorliegt) und verschleppt die Sache (die "Prüfung" wird nicht veranlaßt). Ich danke Dir für die Auskunft, dass Du den URV-Vorwurf offensichtlich auch nicht nachvollziehen kannst (ausser es handele sich schlicht um copy&paste). Höre ich nochmals von Dir?
Gemälde oder Bild
Ich hab ein Bild von Trosky (Das Bild soll die Burg um 1390 darstellen, wurde aber von max. 20 entworfen), von einem Künstler den ich einmal persönlich kannte. Kann ich dieses Bild Hochladen? MfG --~°N*E°~ 21:30, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Der Künstler muß der Veröffentlichung zustimmen. --Marcela 21:40, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Was wenn er schon verstorben ist? --~°N*E°~ 21:41, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Die haben sicherlich nichts dagegen. Was wenn Ausschnitte vom Bild im Internet existieren. --~°N*E°~ 22:04, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Was wenn er schon verstorben ist? --~°N*E°~ 21:41, 30. Apr. 2009 (CEST)
WP:BR lesen, DANN hier fragen --FrobenChristoph 21:46, 30. Apr. 2009 (CEST)
- (BK)
Regelschutzfrist - wenn er 70 Jahre tot ist kannst Du es verwenden, ansonsten einfach die Erben fragen. Gruß --Btr 21:47, 30. Apr. 2009 (CEST)- Allerdings reicht es nicht, wenn die Erben des Künstlers dir erlauben, das Bild "für die Wikipedia" zu verwenden, sie müssten ausdrücklich die Weiternutzung unter einer freien Lizenz gestatten. Siehe dazu auch Wikipedia:Textvorlagen. Gestumblindi 22:02, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Wie sieht es mit Postkarten, die man selber eignet aus? --~°N*E°~ 22:08, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Eigentum bedeutet gar nichts, du mußt immer den Inhaber der Urheberrechte fragen. Wenn es so dringend ist - ich kann Trosky im Juli fotografieren, ich müßte eigentlich auch noch alte Bilder irgendwo rumliegen haben...--Marcela 22:16, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Danke aber ich fahr in den Pfingstferien hin. Es geht um das möglich aussehen der Burg, wir haben zuhause vielleicht mehrere Duzent Ori.-Bilder von der Burg und von dem Künstler, der auch Kastellan auf der Burg war. Mfg --~°N*E°~ 22:20, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Eigentum bedeutet gar nichts, du mußt immer den Inhaber der Urheberrechte fragen. Wenn es so dringend ist - ich kann Trosky im Juli fotografieren, ich müßte eigentlich auch noch alte Bilder irgendwo rumliegen haben...--Marcela 22:16, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Wie sieht es mit Postkarten, die man selber eignet aus? --~°N*E°~ 22:08, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Allerdings reicht es nicht, wenn die Erben des Künstlers dir erlauben, das Bild "für die Wikipedia" zu verwenden, sie müssten ausdrücklich die Weiternutzung unter einer freien Lizenz gestatten. Siehe dazu auch Wikipedia:Textvorlagen. Gestumblindi 22:02, 30. Apr. 2009 (CEST)
- (BK)
Schullogo
Ich möchte gerne das Logo der Feldbergschule (Artikel) hochladen. Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Müsste ich erst die Schulleitung anschreiben? – PsY.cHo, 10:13, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Dementsprechend kann {{Bild-LogoSH}} als Lizenzvorlage verwendet werden. Grüße, →Nagy 12:34, 1. Mai 2009 (CEST)
Bild mit oder ohne Namensnennung direkt unter dem Bild
Nur als eines von vielen möglichen Beispielen:
In Magdeburg#Freizeit_und_Tourismus ist das nebenstehende Foto eingebunden.
Auf der Bildseite schreibt der Fotograf unter Anmerkungen:
Lizenz cc-by-sa V. 3.0 unter Nennung meines Namens direkt unter Bild.
Darf das Bild im Artikel (oder in diesem Beitrag oder anderswo in Wikipedia) ohne Nennung des Namens direkt unter dem Bild benutzt werden?