Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Behörde der Länder für staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher
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Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren der Länder vom 6. November 1958 in Ludwigsburg gegründet. Sie hatte die Aufgabe, Informationen für staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher zusammenzutragen. Sie war eine bedeutende Institution der frühen Bundesrepublik bei der juristischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus, denn erst mit ihrer Gründung begann eine systematische Verfolgung der Untaten.

Bis Ende 1998 wurden von den Ludwigsburger Staatsanwälten über 7000 Vorermittlungsverfahren an die Justiz weitergeleitet. Die Zentrale Stelle war auch maßgeblich am Auschwitz-Prozess 1963-1965 beteiligt. In der alten Bundesrepublik wurden gegen 106.496 Personen Vorermittlungs- und Ermittlungsverfahren geführt, davon wurden lediglich 6.495 Angeklagte rechtskräftig wegen NS-Verbrecher verurteilt.

1999 wurde beschlossen, sie solange weiterzuführen, wie Strafverfolgungsaufgaben anfallen.

Seit dem Jahr 2000 werden die nicht mehr aktuell benötigten Unterlagen der Zentralen Stelle von einer Außenstelle des Bundesarchivs betreut und nutzbar gemacht. Eine Dauerausstellung zu den Ermittlern von Ludwigsburg unterrichtet über die Tätigkeit der Behörde.

Literatur

Adalbert Rückerl: Strafverfolgung von NS-Verbrechen 1945-1978. Eine Dokumentation, Karlsruhe 1979 (nicht eingesehen)