Die DIN-Norm DIN 14675 ist neben der DIN VDE 0833-1 und -2 für den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage verantwortlich.
Seit dem 1. November 2003 sollen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von entsprechend zertifizierten Fachfirmen geplant, projektiert, montiert, in Betrieb genommen, abgenommen oder regelmäßig instand gehalten werden. Betroffen hiervon sind also sowohl Fachplaner (Ingenieur- und Planungsbüros) als auch Facherrichter (Elektrikerbetriebe).
Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage in Phasen. Die Fachfirma für Brandmeldeanlagen (Ingenieurbüro/Fachplaner oder Facherrichter), die sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt werden soll.
In folgende Phasen wird die Zertifizierung unterteilt:
- 6.1 - Planung
- 6.2 - Projektierung
- 7 - Montage und Installation
- 8 - Inbetriebnahme
- 9 - Abnahme
- 11 - Instandhaltung/Wartung
- 12 - Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen (neue Phase lt. DIN 14675 A1)
Als Facherrichter wird meistens eine Zertifizierung nach allen Phasen angestrebt, als Fachplaner ist nur eine Zertifizierung nach den Phasen 6.1 und 6.2 sinnvoll. Um als Planer die herstellerneutrale Planung (Erstellung der Ausschreibung) sowie die Baubegleitung und die Planung im Bestand (z.B. bei Großkunden die Erweiterung oder der Umbau) als nicht herstellerneutrale Planung anbieten zu können, ist eine Zertifizierung gemäß DIN 14675 nach den Phasen 6.1 und 6.2 zwingend erforderlich.
Um die Zertifizierung nach DIN 14675 zu erhalten, ist die vorherige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 notwendig.
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) werden von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und Instand zu halten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Aufschaltbedingung. Die technischen Aufschaltbedingungen werden ggf. auch Anschaltbedingungen oder Anschlussbedingungen genannt.
Seit der Revision der DIN 14675 im November 2003 wurden in der Zwischenzeit sehr viele TABs aktualisiert. In den meisten neu geschriebenen TABs wird mittlerweile von den Planern und Errichtern einer Brandmeldeanlage eine Zertifizierung nach DIN 14675 gefordert.
Hauptverantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
Die Ausbildung zur Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 ist erforderlich. In jedem Unternehmen muss mindestens eine Fachkraft nach DIN 14675 tätig sein. Die Prüfung kann nur bei einer Zertifiziergesellschaft nach DIN 14675 abgelegt werden. Für die Phasen 6.1 und 6.2 ist eine zusätzlich Projektierungsaufgabe in der Prüfung erforderlich.
DIN 14675 A1 - Dezember 2006
Seit Dezember 2006 ist die Änderung A1 zur Norm DIN 14675:2003-11 verfügbar. Hier sind zum ersten Mal in einer Norm die Anforderungen für die Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen definiert.
DIN 14675 A2 - Juni 2009
Mit Ausgabe Juni 2009 ist die neue Norm DIN 14675 A2 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb; Änderung A2 verfügbar. Gegenüber DIN 14675:2003-11 werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Begriff und Definition 3.1 „abfragende Verbindung“ wird gestrichen, da der Begriff in der Norm nicht mehr vorkommt;
- Anforderungen in Tabelle A.1 redaktionell an die Anforderungen der EN 50136-1-1 angepasst;
- Anforderungen in Tabelle A.1 technisch an die Anforderungen der EN 54-21 angepasst;
- in Tabelle A.1 wurden die Übertragungswege um Beispiele ergänzt
DIN 14675 A3 geplant - Erweiterung um Sprachalarmierungsanlagen - SAA
Zur Zeit (Stand Mai 2009) ist eine neue ergänzende Norm zur DIN 14675 geplant.[1] Der Titel des neuen Anhangs lautet: Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb; Änderung A3. Das Dokument ändert die DIN 14675/A1:2006-11 und ergänzt die Norm um die Anforderungen an die Kompetenz von Fachfirmen für Sprachalarmierung. Die Norm wird vom zuständigen nationalen Arbeitsgremium NA 031-02-01 AA Brandmelde- und Feueralarmanlagen - SpA zu CEN/TC 72 erarbeitet.