Mannheimer Akte

völkerrechtlicher Vertrag
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Die Mannheimer Akte von 1868 (auch Revidierte Rheinschifffahrtsakte) ist ein internationales Abkommen, das den Schiffsverkehr auf dem Rhein regelt.

Die Grundsätze des Vertrages sind

  • eine freie Schifffahrt
  • die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotten
  • die Freistellung von Schifffahrtsabgaben
  • eine vereinfachte Zollabfertigung
  • eine Verpflichtung der Anliegerstaaten zur Instandhaltung des Rheins
  • eine Vereinheitlichung der Schiffssicherheits- und Schiffsverkehrsvorschriften
  • eine einheitliche Gerichtsbarkeit für Schifffahrtsangelegenheiten und die Einrichtung von Rheinschifffahrtsgerichten
  • die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung dieser Grundsätze

Geschichte

Die freie Schifffahrt wird erstmals im Westfälischen Frieden 1648 geregelt, kann sich in der Praxis aber nicht durchsetzen. 1815 fordert die Schlussakte des Wiener Kongress die Schifffahrtsfreiheit für internationale Gewässer und für den Rhein die Einrichtung einer Kommission. Diese Kommission tagt erstmals 1816 in Mainz. 1831 vereinbart man die Mainzer Akte. 1861 wird die Kommission nach Mannheim verlegt. 1868 wird die Mannheimer Akte von Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, Niederlande und Preußen unterzeichnet, die in ihren Grundsätzen bis heute gültig ist. 1919 ändert der Versailler Vertrag die Mannheimer Akte: der Sitz der Kommission wird 1920 nach Straßburg verlegt. 1963 bestätigt ein Abkommen die Grundsätze der Mannheimer Akte (in Kraft gesetzt 1967) und die Schweiz wird Signaturstaat.