Der Oberste Gerichtshof Högsta domstolen ist in Schweden neben dem Regeringsrätten das höchste allgemeine Gericht.

Das Gericht wurde 1789 von Gustav III. gegründet und hat seinen Sitz im Bondeschen Palais in Stockholm. Die mindestens 14 Mitglieder sollen erfahrene Richter sein. Sie werden als Justizrat (justitieråd) bezeichnet und von der Regierung ausgewählt. Aus ihrer Mitte bestimmt die Regierung den Gerichtspräsidenten (ordförande).
Das Gericht ist letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen. Die Entscheidungen des Gerichts haben Präjudizwirkung. Es entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Hovrätt. In Strafsachen können auch der Justizombudsmann des Reichstags sowie der Justizkanzler Rechtsmittel einlegen.
Gerichtspräsident ist derzeit (2007) Johan Munck.