Parkplatz

Öffentlicher Abstellplatz für Fahrzeuge
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Ein Parkplatz dient dazu, ein oder mehrere KFZ oder sonstige Verkehrsmittel vorübergehend abzustellen, zu parken. Er ist meist eine mit durchgezogenen Linien abgegrenzte Fläche und kann sich sowohl im Freien als auch in einem befahrbaren Gebäude (Parkhaus, Tiefgarage) befinden. Um eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen, markieren weitere Linien einzelne Parkbuchten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar sein KFZ in mehr als einer Parkbucht zu parken (vgl. aktuelles ADAC-Mitgliederheft).

Siehe auch: Kurzparken, Parkuhr, Parkscheibe, Parkscheinautomat, Brötchentaste, Halteverbot, m-parking , Anwohnerparken